Hol- und Bringpflicht des UET - von der Schule oder von wo soll er abholen?

  • Hallo meine Lieben,


    erst kürzlich war ja ein Thread über die Hol- und Bringpflicht des UET.
    Sogar Gerichtsurteile konnte ich finden - super und danke.


    Doch nirgends konnte ich finden, ob der UET das Kind von der Schule abholen soll oder von dem BET.


    Konkret bei mir wäre es von Vorteil, wenn der KV Sohni ab Freitag 13 Uhr von der Schule abholt, um ihn dann mit zu sich zu nehmen zum Umgang. Und ihn am Sonntag abends 18 Uhr wieder zu mir bringt. Dann kann Sohn sich ab Schulende einfach schon auf den Vater einstellen.


    KV weigert sich aber, Kind von der Schule abzuholen. KV möchte, dass ich Sohn von der Schule abhole und dann zu ihm fahre.


    Steht es irgendwo geschrieben, oder hat jemand bereits eine Gerichtsbeschluss darüber in den Händen, oder wird das vor GEricht je nach Fall entschieden?


    Wäre schön, wenn jemand etwas wüßte.


    Danke an alle,
    die blumenelfe :blume

  • Steht es irgendwo geschrieben, oder hat jemand bereits eine Gerichtsbeschluss darüber in den Händen, oder wird das vor GEricht je nach Fall entschieden?


    Ohne die Vorgeschichte zu kennen.
    Nein. Ja. Es soll auch Jobs geben, wo man Freitags besonders lange arbeiten muss ("Freitags ab 1 macht jeder seins" ist zwar geläufig, aber doch nicht ganz die Regel). Das wirst Du wohl einklagen müssen, wobei die Chancen, meiner Meinung nach, schlecht :winken: stehen.


    LG

  • Hi,



    in der Regel sollte der Ort der "Übergabe" das zu Hause des Kindes sein.


    Man kann aber sicherlich auch Vereinbarungen treffen. Auch kann der Ort der "Übergabe" woanders hin verlegt, werden, wenn es zu Hause nicht möglich ist. Alles schon gelesen. Aber wenn es um deine Bequemlichkeit geht (klingt doof, ich weiß. Nennen wir es einfach organisatorische Notwendigkeit), dann musst du das mit dem Vater aushandeln. Warum sagt er Nein? Ist das vielleicht sein Argument? Bequemlichkeit?


    Sicher könnte man versuchen, das gerichtlich einzuklagen :Hm Aber ich glaube die Frage nach Erfolg oder Misserfolg kannst du dir selber beantworten..


    Bleibt nur der unbequeme Weg, den Vater davon zu überzeugen. Viel Glück :winken:

  • So weit ich das richtig verstanden habe (man möge mich korrigieren) geht es nicht darum ob der Vater den Jungen (Sohni) abholt sondern wo er ihn abholt. Ist doch
    richtig, oder?


    Die TS trifft sich regelmäßig mit dem Vater vor Gericht? Na vielleicht sollte man sich dieses Mal Zeit nehmen und mit einer vorbereiteten Liste zum Termin erscheinen (vorher vielleicht der Gegenseite zukommen lassen). Dann ist für die nächste Zeit erst mal Ruhe.


    Darf man fragen, um was es diese Mal geht?


    Gruß :winken:

  • KV möchte, dass ich Sohn von der Schule abhole und dann zu ihm fahre.


    Hallo Blumenelfe,


    soweit ich das verstehe, hat der Vater kein Zeitproblem, schließlich ist er ja zu Hause und würde dort das Kind nach der Schule in Empfang nehmen könnten?


    Sicherlich wird das Gericht den Vater über die Hol- und Bringpflicht aufklären.
    Im Grunde genommen bist Du aufgrund Deiner Rolle als betreuendes Elternteil lediglich verplichtet, für die Heimkehr des Kindes zu Dir (!) zu sorgen falls der Vater verhindert wäre zur gewünschten Zeit an der Schule zu sein. Der Vater hätte dann die Möglichkeit, das Kind bei Dir abzuholen.


    Falls es Dir möglich wäre, den Transport zu bewerkstelligen, würde ich über die Vorteile einer solchen Vorgehensweise nachdenken.
    - Kind müsste nicht mit dem Schulranzen zum Vater reisen
    - Kind müsste nicht mit dem Wochenendg zur Schule gehen.
    - Ihr zwei beide hättet Gelegenheit, Euch angenehm plaudernd während der Fahrt voneinander zu verabschieden.
    - falls Dir der Transport erst gegen Abend möglich ist (z.B. weil Du berufstätig bist), hätte da Kind Gelegenheit, zu Hause Hausaufgaben zu machen.
    Schließlich würde der Vater schwerlich die "Lieferung" des Kindes zur von ihm bestimmten Zeit verlangen können.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hm,
    also bisher war es so, dass ich oft ab dem Umgangsfreitag früh bis Sonntag gearbeitet habe (bin selbständig und oft Aufträge am Wochenende).
    Das wäre ab und zu auch noch so geplant von mir, da es sich um lukrative Aufträge am WE handelt.


    Wenn ich meinen Sohn dann am Umgangsfreitag um 13 Uhr von der Schule holen müsste, könnte ich jeweils den Auftrag nicht annehmen.


    Hausaufgaben sind nicht das Problem, der Kleine geht zur Montessori-Schule, bei der wenig bis keine HA aufsind.


    KV arbeitet zwar bis 13.30 Uhr, sagt er, es gibt aber durchaus die Möglichkeit an der Schule der Mittagsbetreuung. So lange, wie es eben nötig ist. Beim Kindergarten wurde dies ebenso gehandhabt, Kind wurde von ihm um 14 Uhr geholt.



    Im Grunde genommen bist Du aufgrund Deiner Rolle als betreuendes Elternteil lediglich verplichtet, für die Heimkehr des Kindes zu Dir (!) zu sorgen


    Ist das so?
    Unser Gerichtsbeschluss vom 1.8.13 besagt, dass der Umgang beim KV : "ab Schulende" beginnt.
    Aber es ist nicht geklärt, wo.


    Tja, das werden wir ja Donnerstag noch klären müssen.
    Ferner wird auch die GA-Entscheidung durch die Richterin abgesegnet (Schulentscheidung und weitere Teile vom SR).


    die blumenelfe :blume

  • Unser Gerichtsbeschluss vom 1.8.13 besagt, dass der Umgang beim KV : "ab Schulende" beginnt.
    Aber es ist nicht geklärt, wo.


    Das wäre für mich eindeutig: "ab Schulende" bedeutet, er holt das Kind in der Schule ab. Sonst würde im Beschluss stehen "ab Schulende plus 15min für den Nachhauseweg" ;)


    Das Abholen von der Schule am Freitag und Bringen in die Schule am Montag hat einen ganz entscheidenden Vorteil: Die (zerstrittenen) Eltern treffen sich nicht mehr und streiten somit auch nicht mehr (vor dem Kind).

  • Hallo,


    tja, was konnten wir aushandeln? Nichts. 8|


    KV bleibt auf dem Standpunkt, dass er Sohni keinesfalls holen oder bringen will - egal von wo. (Letztes WE hat er ihn mir doch gebracht - ausnahmsweise - sonst hätte er ihn noch zur Schule fahren müssen, was er ja auch nicht will... :ohnmacht:


    KV will nun Sohni auch jedes WE haben, was wieder eine Riesendiskussion verursachte (äh hallo, jetzt dürfte ich schon kein WE mehr mit meinem Sohn verbringen, bin also nur zur "bösen" früh weckenden Schulchauffeurin mutiert....)


    Da wir zu keiner Einigung kamen, wird die Richterin nun selbst entscheiden. Beschluss darüber bekommen wir am 23.10.14.


    Kommendes WE werde ich komplett arbeiten, d.h. KV muss Sohn abholen, wenn er ihn zum Umgang haben will - er kann ihn doch nicht einfach vor der Schule stehen lassen! Oder? Ich wills mir lieber nicht vorstellen...


    The never ending story... :scared


    die blumenelfe :blume

  • Besser, Du hast einen Alternativplan, falls er das Kind nicht holt. Dein Ex wäre nicht der erste, der mit seiner Bockigkeit das Kind vollkommen aus dem Blick verliert.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Was genau ist KVs Problem ?
    Möchte er deine "Dienste" ? Schafft er es selber nicht ? Weiß er vielleicht nicht wo genau an der Schule er ihn holen soll ?


    Auf garkeine Fall würde ich den Sohn ständig zum Vater fahren. Mal ja wenn es nicht anders geht aber nicht immer.
    Du musst ja schließlich auch dein Leben organisieren. Du hast ihn verwöhnt. Aber keine Panik. Jedes WE Umgang bekommt er auf keinen Fall.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Ich war da auch schon manchmal im Ungewissen, wenn früher KV Kinder von der Schule oder vom Sport holen sollte....
    Hatte dann mit den Kindern vereinbart, eine Viertelstunde zu warten, wenn dann niemand auftaucht, nach Hause zu gehen.
    Dort gab es dann Plan B (entweder war jemand daheim, Schlüssel deponiert und ein Zettel mich am Handy anzurufen).
    Dies hat bis jetzt auch immer funktioniert, als KV merkte, dass es auch ohne seine Launen funktioniert, uns zu organisieren, wurden solche Spielchen weniger.


    LG Jona

  • Hi,


    würde mich auch interessieren, warum der KV das nicht kann?


    Ich habe es immer genossen meine zwei von der Schule zu holen!
    Vor allem hatte ich sie dann recht früh.


    Hattet ihr eine Regelung, dass du die Kinder bringst?


    Meine zwei Stiefkinder werden auch von der Mama gebracht, da das eine
    Psychologin empfahl, da der Sohn nicht mit der Abholung klar kam, aber
    da sind es nur 5km Fahrtweg.


    Berichtest gleich am 23.??