Hallo meine Lieben,
erst kürzlich war ja ein Thread über die Hol- und Bringpflicht des UET.
Sogar Gerichtsurteile konnte ich finden - super und danke.
Doch nirgends konnte ich finden, ob der UET das Kind von der Schule abholen soll oder von dem BET.
Konkret bei mir wäre es von Vorteil, wenn der KV Sohni ab Freitag 13 Uhr von der Schule abholt, um ihn dann mit zu sich zu nehmen zum Umgang. Und ihn am Sonntag abends 18 Uhr wieder zu mir bringt. Dann kann Sohn sich ab Schulende einfach schon auf den Vater einstellen.
KV weigert sich aber, Kind von der Schule abzuholen. KV möchte, dass ich Sohn von der Schule abhole und dann zu ihm fahre.
Steht es irgendwo geschrieben, oder hat jemand bereits eine Gerichtsbeschluss darüber in den Händen, oder wird das vor GEricht je nach Fall entschieden?
Wäre schön, wenn jemand etwas wüßte.
Danke an alle,
die blumenelfe :blume