Einstweilige Anordnung beantragt!

  • Von einigen Sachverhalten erzählt man nun einmal nicht freiwillig und unaufgefordert

    Die Anwältin der Mutter hatte den Vater angeschrieben und hat im Schreiben einiges angekündigt (vollkommen korrektes Vorgehen).


    Beim darauf folgenden Telefonat hätte sich die Anwältin des Vaters dafür interessieren müssen, ob die Ankündigung bereits umgesetzt wurde.
    Warum hätte das die Anwältin der Mutter unaufgefordert erzählen sollen?

    Puh.. Das ist aber mal gesundes Urvertrauen in die Menschheit (es geht hier um den Menschenschlag Rechtsanwalt). So eins hätte ich auch gerne.


    Letztendlich wird es nicht darauf ankommen, wer wenn in freundlichem Plauderton per Telefon über welche Antragslage ausgefragt hat, sondern wann welcher Antrag gestellt wurde. Die Mutter-Anwältin hat taktisch agiert, da sie in Sachen Informationen klar im Vorteil war gegenüber der Vater-Anwältin. Eine Pflicht, den Gegenanwalt über taktischen Vorgehen zu informieren, besteht meines Wissens nicht. Über Anträge ist der Gegenanwalt sehr wohl zu informieren. Aber das muss jetzt alles die nächste Woche auseinander gefriemelt werden.


    Interessant finde ich den Ansatz der Befangenheitsklage gegen das Mutter-Gericht.


    Viel Kraft dir, vale!! :wink

  • Von einigen Sachverhalten erzählt man nun einmal nicht freiwillig und unaufgefordert. Der Vater seinerseits hatte der Mutter beispielsweise auch nicht angekündigt, dass er nach dem nächsten Wechsel vorhatte, das Wechselmodell zu kündigen (=das Kind einzubehalten).

    Das ist so nicht ganz richtig!


    Ich hatte nicht vor das WM weiter zu praktizieren da es einfach durch die Entfernung/Zeitlich und den Alltag der Kleinen nicht mehr weiter zumutbar war.
    Und ich hätte die Kleine auch nicht einfach einbehalten sondern mein Anliegen am geplanten Termin 7.10. im JA vorgetragen im Beisein der KM.Da hätten wir jeder unsere Standpunkte vertreten können und eine Lösung erarbeiten können.Aber im Brief ihrer RAn vom 25.9. steht ja das sie die WM Vereinbarung (zu der ich sie aggressiv genötigt haben soll obwohl sie das beim JA vorgeschlagen hat) aufkündigt und den JA Termin nicht wahrnehmen möchte!


    Und wenn jetzt das Gericht der KM zuständig sein sollte hab ich echt befürchtung das ich dort nen Stempel habe wg Mittwoch.Weil ich mit einer angeblich ungültigen eA und Amtshilfe der Polizei meine Tochter zurückholen wollte und deshalb das ganze Wirrwarr da im Gericht war!




    Ansonsten wieder mal vielen Dank für ehrlichen Meinungen!

  • Hi,
    ich würde mir jetzt im Vorfeld überlegen, wie viele der Falschaussagen der KM ich nun im Vorfeld schon den "Wind aus den Segeln" nehmen könnte.
    Unser KV hat damals ja Eidesstattlich behauptet, ich sei psychisch schwer erkrankt, würde alle meine Kinder schlagen und wäre Alkohliker etc...
    Ich hab das dann beim HA angesprochen, nen Bluttest gemacht und das dem Gericht zugesendet.
    Somit kommen von den losgeschossenen "Knallfröschen" nur die Allerwenigsten an.
    Das JA kennt Euch beide, die Kita-Erzieher auch.
    Ich würde mich über das "Dreckwäschgeschreibs der RAIN" nicht aufregen, sondern Zeitnah abarbeiten und Montag meiner RAIn meine Sichtweise erzählen und ihre Meinung dazu hören wollen.
    Ausserdem ist Umgang ein Recht!
    Und diesen würde ich verhement und klar und deutlich immer und immer wieder einfordern, egal, wie sich der Rest entwickelt.
    So, und jetzt geh ich nochmals lesen...

  • Wegen dem Umgang weiß ich eben nicht so recht!? ?-(


    Ich möchte mich ja nicht selbst als Umgangspapa hinstellen und ein WE oder so einfordern,denn das ist nicht das was mein Ziel ist.Nicht das die dann denken man könne mich damit abspeißen.Hoffe weißt was ich meine?


    Hab KiGa (alten wie auch aktuellen),JA usw schon angeschrieben um Bitte einer Stellungnahme wie es lief mit der Kleinen seit ich allein mit ihr wohne.

  • das Problem ist, dass die "Gegenseite" in der Zwischenzeit das Kind "bearbeitet".
    Meine war damals gerade (mal die Denke einstellen) 4, 3 Monate alt, als der Papa sie einbehielt.
    Meine hat immer losgeheult am Telefon, wenn ich sie mal erreichen konnte, weil ihr so viel Lügenzeug vorgesagt wurde, sie aber einfach Heim wollte...
    Heute, 2 Jahre später, ist mein Kind sozial und emotional immer noch arg gebeutelt.
    Das ist ja, als würde Dir Jemand Dein gewohntes Leben klauen und Dich in ein nicht gekanntes Gefüge setzen.
    Ich bin der Meinung, dass schnellstens-in der Bearbeitungszeit_- der Umgang zum Kind geklärt gehört, das ist ein Menschenrecht.


    Deine Kleine checkt das alles evtl. noch nicht so, da sie cviel bespassung von KM, Freund, Oma, Opa hat, aber bald wird sich das ändern.


    Meine Kleine stand nach dem "Shice" vor mir und hat geschrie,n:
    "Mama, warum hast Du mich nicht geholt aus meiner Not"?
    Ich hab da Heut noch mitunter Alpträume.
    Mit der Thematik hör ich jetzt mal lieber auf, belastet mich sehr, sprich das aber sofort bei der RAI,n an und mach im Vorfeld, was Du abarbeiten kannst, damit die Zeit nicht immer und immer mehr wird.


    Ausserdem:
    Solange ich damals Aufgaben hatte, von Hinz nach Kunz rennen konnte und nen Umzug am Stemmen war, bin ich nicht durchgedreht, ich hab Funktioniert, gepennt und wieder Funktioniert.
    Zu viel Nachdenken in solch einer Situation gleicht dem Allergrößten Monster...

  • Hallo Vale#46,


    nach der Schilderung ist das Gericht bei der Mutter zuständig. Denn es ist gem. § 2 FamFG das Gericht zuständig, welches zuerst von der Sache erfährt. Wenn ich das richtig verstehe, dann stammt der Antrag der Gegenseite vom 25.09., der Deiner Anwältin wurde frühestens am 26.09. gestellt. Dann wäre recht eindeutig das Gericht bei der KM zuständig. Völlig unerheblich ist, welcher Anwalt zuerst von der Sache erfuhr, daher ist auch unerheblich, was die Anwälte untereinander besprochen haben.
    Allerdings fehlt in Deiner Aufzählung ein Beschluss. Hast Du keinen Beschluss bekommen? WEnn nicht: Bei dem Gericht nachfragen (Telefonisch)ob es einen Beschluss gibt. Wenn nicht, dann gilt weiterhin der Beschluss Deines Gerichtes, § 2 III FamFG.
    Abraten würde ich von einem Befangenheitsantrag, auch wenn es richtig ist, dass das Gericht Dich hätte anhören müssen. Daher könnte der sogar durchgehen. Aber Dir geht es ja darum eine schnelle Lösung zu finden. Befangenheitsanträge verlängern aber das Verfahren. Eher würde ich versuchen im e.A. zum ABR schnellstmöglich zum OLG zu kommen.


    Dabei solltest DU sehr offen mit der Frage des Alkoholismus umgehen. Aus Erfahrung gesprochen:
    Ein überwundenes Alkoholproblem mit erheblicher Zeit des "trockenen" Lebenswandels (2 Jahre zählen :-)) ist kein wirkliches Problem, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:


    1. Problembewusstsein:
    D.h. dass Du nicht sagen solltest "ich hatte einkleines Problem mit zu viel Bier" und jetzt ist alles gut. Sondern eher: "Ich bin trockener Alkoholiker. Aber ich habe die Krankheit gut im Griff, bin seit 2 Jahren trocken und in die "Selbsthilfegruppe einfügen" eingebunden, wo ich regelmäßig hingehe".


    2. Soziales Netz aufzeigen
    Du solltest in der Lage sein zu benennen, wie Du mit Schwierigkeiten umgehst (wie z.Bsp. mit den aktuellen) und wie Du dem Risiko vorbeugst einen Rückfall zubekommen.



    Insgesamt sind Oberlandesgerichte eher die sorgfältigeren und sinnvolleren Ansprechpartner für so schwierige Fälle.


    MfG


    RA Bergmann

  • Wie oben schon angemerkt, muss ein Ablehnungsgesuch in ihren Auswirkungen mit der Rechtsanwältin vor Ort sorgfältig überlegt werden. Eine Verfahrensverzögerung dadurch wäre wie gesagt natürlich ungünstig.


    Andererseits hat der Richter/die Richterin (sofern der Umgang mit dem Vater ausgesetzt wurde, ohne ihn überhaupt anzuhören, obwohl er im /vor dem Gericht anwesend war) bereits jetzt eine unübersehbare Tendenz sichtbar werden lassen, die für die Zukunft wenig Hoffnung auf eine ausgewogene Sichtweise macht.


    Es liegt nicht in der Natur eines Menschen/Richters, dass er erst jemanden vom Umgang völlig ausschließt ohne ihn anzuhören, um dann ein paar Wochen später ergebnisoffen dafür zu sein, auch genau das Gegenteil zu entscheiden, nämlich dass der Lebensschwerpunkt beim Vater sein könnte. Ein solcher Beschluss (den er ja bisher nicht in der Hand hat) hätte vorentscheidenden Charakter.


    Ein Ablehnungsgesuch hätte hier keinen prozesstaktischen Hintergrund, sondern wäre Ausdruck tatsächlicher Besorgnis der Befangenheit, obwohl der Antrag zunächst einmal Nachteile bringen kann.

  • Ich befürchte , es geht gerade hoch und unangenehm her bei ihm :-(
    Sonst hätte er bestimmt schon glücklich geschrieben, dass sein Kind wieder bei ihm ist
    Wir können nur an ihn denken und das Beste ( auch fürs Kind) wünschen :troest

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: