Von einigen Sachverhalten erzählt man nun einmal nicht freiwillig und unaufgefordert
Die Anwältin der Mutter hatte den Vater angeschrieben und hat im Schreiben einiges angekündigt (vollkommen korrektes Vorgehen).
Beim darauf folgenden Telefonat hätte sich die Anwältin des Vaters dafür interessieren müssen, ob die Ankündigung bereits umgesetzt wurde.
Warum hätte das die Anwältin der Mutter unaufgefordert erzählen sollen?
Puh.. Das ist aber mal gesundes Urvertrauen in die Menschheit (es geht hier um den Menschenschlag Rechtsanwalt). So eins hätte ich auch gerne.
Letztendlich wird es nicht darauf ankommen, wer wenn in freundlichem Plauderton per Telefon über welche Antragslage ausgefragt hat, sondern wann welcher Antrag gestellt wurde. Die Mutter-Anwältin hat taktisch agiert, da sie in Sachen Informationen klar im Vorteil war gegenüber der Vater-Anwältin. Eine Pflicht, den Gegenanwalt über taktischen Vorgehen zu informieren, besteht meines Wissens nicht. Über Anträge ist der Gegenanwalt sehr wohl zu informieren. Aber das muss jetzt alles die nächste Woche auseinander gefriemelt werden.
Interessant finde ich den Ansatz der Befangenheitsklage gegen das Mutter-Gericht.
Viel Kraft dir, vale!! :wink