wann fällt unterhalt an

  • hallo,


    bei mir ist es etwas komplizert.


    mein partner war is vor kurzem soldat beim amerikanischem militär (er ist auch amerikanischer bürger). wir haben ein 5 monate altes kind. für dieses kind habe ich mich dummerweise einverstanden erklärt das gemeinsame sorgerecht zu haben. mittlerweile ist er quasi rentner und bezieht ab nächstem monat rente und geht aber zusätzlich trotzdem weiter arbeiten, und wird dann 2 einkommen haben. alles nach amerikanischem recht und amerikanische bezüge.


    offiziell leben wir nicht zusammen. die wohnung läuft auf meinen namen und ich bezahl so ziemlich alles rund um die wohnung und rund ums baby und dann auch noch die ganzen lebensmittel. wenn ich ihn nach geld frage hat er nie welches. aber ich muss alles bezahlen. zu dem bin ich in elternzeit und habe auch nicht mehr das einkommen, somit rutsche ich immer tiefer ins dispo. zumindest war es jetzt die letzten monate so. er hat mir aber versprochen ab nächstem monat (wenn er seine 2 einkommen hat) alles zu übernehmen. ich hoffe er hält sich daran.


    jetzt aber die fragen, kann ich denn irgendwie ein wisch haben (vom Jugendamt oder so) dass er verpflichtet ist mich und unser kind zu unterstützen? (achja, die kompette babyausstattung habe auch ich gezahlt) wie wäre da die vorgehensweise? wie lange rückwirkend könnte man das machen? also beispielsweise er hält sich an sein versprechen und übernimmt ab nächstem monat die kosten, dann habe ich mit allem kein problem mehr, aber was wenn nicht? kann ich dann von geburt an rückwirkende zahlungen verlangen? wie hoch sind diese zahungen etwa? richtet es sich nach dem einkommen? kann es probleme geben weil er amerikaner ist?


    ich will nur ein wisch haben damit ich auf der sicheren seite bin! bisher hatte ich das geld noch, weil ich einiges gespart hatte, aber jetzt bin ich pleite! ich brauch also diese sicherheit, dass wenn er tatsächlich nicht ab nächstem monat übernimmt, ich irgendwas in der hand habe und zur not gerichtlich vorgehen kann.



    bitte spart euch irgendwas zu meiner dummen gutmütigkeit zu sagen! ansonsten danke ich für eure beiträge

  • Seid ihr denn getrennt? Klingt irgendwie nicht danach.


    Zitat von WhyMeAgain

    jetzt aber die fragen, kann ich denn irgendwie ein wisch haben (vom Jugendamt oder so) dass er verpflichtet ist mich und unser kind zu unterstützen? (achja, die kompette babyausstattung habe auch ich gezahlt) wie wäre da die vorgehensweise? wie lange rückwirkend könnte man das machen? also beispielsweise er hält sich an sein versprechen und übernimmt ab nächstem monat die kosten, dann habe ich mit allem kein problem mehr, aber was wenn nicht? kann ich dann von geburt an rückwirkende zahlungen verlangen? wie hoch sind diese zahungen etwa? richtet es sich nach dem einkommen? kann es probleme geben weil er amerikaner ist?


    Wenn ihr getrennt seid, dann kannst du zum Jugendamt gehen und dort eine Beistandschaft einrichten lassen. Die kümmern sich dann darum, dass der Unterhalt tituliert und eingetrieben wird. Nein, du kannst nicht verlangen, dass er rückwirkend bis zur Geburt zahlt. Laut meinem Titel läuft der Rückstand z.B. erst seit Beginn der Beistandschaft. Die Unterhaltszahlungen richten sich nach dem Einkommen. Google mal (oder guck hier in den Leitfaden) nach der Düsseldorfer Tabelle, da ist alles aufgelistet. Probleme kann es immer geben.

  • Unterhalt für die Vergangenheit kannst du nicht mehr verlangen, da er erst ab schriftlicher (nachweislicher) Aufforderung Unterhalt zu zahlen, dazu verpflichtet ist. Vom Jugendamt kriegst du nicht einfach einen Wisch dazu.


    Dir steht grundsätzlich Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für dich zu. Die Unterhaltshöhe richtet sich nach seinem Einkommen. Gerade als amerikanischer Militärangehöriger wird er sehr großen Druck von seinem Dienstherren kriegen, wenn er den Unterhalt nicht bedienen sollte. Hast also eigentlich einen großen Vorteil mit seinem Job.


    Du hast folgende 2 Möglichkeiten:


    1. Du nimmst dir einen Anwalt und läßt über diesen deine Ansprüche durchsetzen. Aufgrund deines geringen Einkommens dürfte dir hier Verfahrenskostenhilfe zustehen.


    2. Du richtest eine Beistandschaft beim Jugendamt ein und die kümmern sich um den Unterhalt für das Kind kostenlos. Den Betreuungsunterhalt wirst du dann über einen Anwalt einfordern müssen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Nee getrennt sind wir nicht. Aber sollte es dazu kommen möchte ich abgesichert sein. Ich hoffe nicht das es zu einer Trennung kommt. Aber man weiß ja nie...
    Deshalb ja die Frage...wenn ich ein Schriftstück hätte was ich dann im fall der Fälle einsetzen könnte.


    Wie geh ich denn am besten vor? Auf jeden fall den Unterhalt einklagen? Oder wie funktioniert das?
    Hab da leider überhaupt keine Erfahrungen.

  • Hi,


    mal das Jugendamt deines Vertrauens aufsuchen und unverbindlich anfragen wie du es hier grade getan hast. Vielleicht sehen die die Problematik und können euch eine Paarberatung vermitteln.


    Ihr seid zusammen, aber du willst dich für den Fall der Fälle schon mal absichern? :Hm


    Gruß 8-)

  • Nee getrennt sind wir nicht. Aber sollte es dazu kommen möchte ich abgesichert sein. Ich hoffe nicht das es zu einer Trennung kommt. Aber man weiß ja nie...
    Deshalb ja die Frage...wenn ich ein Schriftstück hätte was ich dann im fall der Fälle einsetzen könnte.


    Wie geh ich denn am besten vor? Auf jeden fall den Unterhalt einklagen? Oder wie funktioniert das?
    Hab da leider überhaupt keine Erfahrungen.


    So ein Schriftstück für den Fall der Fälle gibt es nicht. Zumindest nicht soweit ich weiß. Unterhalt kannst du einklagen, sobald ihr getrennt seid.

  • Wie geh ich denn am besten vor? Auf jeden fall den Unterhalt einklagen? Oder wie funktioniert das?


    Der Anwalt oder die Beistandschaft werden den Vater Auffordern Unterhalt zu zahlen. Dazu fordern sie von Ihm Einkommensauskünfte an. Diese reicht er ein, sie bestimmen sein Einkommen und setzen danach den Unterhalt fest. Er zahlt dann. Das ist so der Weg.


    Wenn er irgendetwas nicht befolgt (z.B. sein Einkommen nicht offenlegt, oder nicht zahlt), dann muss der Unterhalt eingeklagt werden.


    Das ist so der grobe Ablauf.


    Unterhalt kannst einfordern, sobald ihr nicht in einem Haushalt lebt. Ob zusammen oder nicht ist für den Unterhalt nicht wichtig, der Anspruch besteht auf jeden Fall. Er heißt in den versch. Fällen nur anders (Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt, der Unterhalt für das Kind immer Kindesunterhalt).

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    Friedrich Schiller


  • So ist es. Ob die Eltern "zusammen" sind spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob sie zusammen in einem Haushalt leben.


    LG

  • Wenn Du Unterhalt haben möchtest, mußt Du Dich trennen. Ansonsten wird sich Amt und kein Richter in Eure Beziehungsangelegenheiten einmischen. Das wirst Du schon mit ihm regeln müssen.


    Diese Aussage ist falsch. Ehegatten untereinander sind sich z.B. auch zum Unterhalt verpflichtet. Wenn man zusammen lebt ist das kein Problem, da man automatisch gemeinsam wirtschaftet. Anders ist das, wenn man getrennt von einander lebt. Dann kann es sein wie hier auch, daß ein Partner kein Einkommen hat und bedürftig ist. Das JC wird dann ablehnen zu zahlen, da es ein "selbst gewähltes Lebensmodell" ist. Das JC wird dann auf die Unterhaltspflicht des Ehegatten hinweisen. Das JC zahlt erst, wenn beide Ehepartner zusammen bedürftig sind. Sie bilden eine BG, obwohl sie nicht miteinander leben. So auch die höchste Rechtsprechung des BSG. Also hier ist erstmal der Ehegatte Unterhaltspflichtig, bevor ein Amt einspringt.


    Beim UHV sieht das anders aus. Hier steht auch demjenigen Leistungen zu, die "zusammen sind" oder auch verheiratet sind, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ist so vom BVerwG entschieden worden. Hier ist rein das faktische "getrennt Leben" zu beachten, sprich getrennte Wohnungen. Also auch hier wird die Unterhaltspflicht bejaht.


    PS: Ich hoffe, ich habe mich diesmal verständlich ausgedrückt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    2 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()


  • offiziell leben wir nicht zusammen. die wohnung läuft auf meinen namen


    Da ihr weder zusammen wohnt noch eine offizielle Lebensgemeinschaft bildet, ist der Vater zu Kindesunterhalt verpflichtet und ggfls. dir gegenüber zu Betreuungsunterhalt (was das jeweils ist, findest du in unserem Leitfaden - oben in der Leiste - erklärt).


    Du kannst das - so sollte es eigentlich bei eurer Situation sein - intern klären. Geht das nicht, muss er offiziell zur Zahlung aufgefordert werden. Für den Kindesunterhalt hilft dir die sog. Beistandschaft beim Jugendamt (siehe Leitfaden). Betreuungsunterhalt kann nur durch einen Anwalt streitig durchgesetzt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nee getrennt sind wir nicht. Aber sollte es dazu kommen möchte ich abgesichert sein. Ich hoffe nicht das es zu einer Trennung kommt. Aber man weiß ja nie...
    Deshalb ja die Frage...wenn ich ein Schriftstück hätte was ich dann im fall der Fälle einsetzen könnte.


    Wie geh ich denn am besten vor? Auf jeden fall den Unterhalt einklagen? Oder wie funktioniert das?
    Hab da leider überhaupt keine Erfahrungen.


    Hallo WhyMeAgain,


    das Schriftstück, das Du brauchst / brauchen wirst, ist die Vaterschaftsanerkennung.


    Sobald Du Kindesunterhalt forderst (bzw. sobald du bedürftig wirst und Leistungen der öffentlichen Hand benötigst), wird er den Kindesunterhalt leisten müssen.
    Bis mindestens zum dritten Geburtstag des Kindes ist er auch Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • das Schriftstück, das Du brauchst / brauchen wirst, ist die Vaterschaftsanerkennung.

    wir haben ein 5 monate altes kind. für dieses kind habe ich mich dummerweise einverstanden erklärt das gemeinsame sorgerecht zu haben.

    Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht braucht es wohl keine Vaterschaftsanerkennung mehr



    :frag


    Und warum soll man selbst wenn man zusammenlebt und sich der andere nicht freiwillig an den Kosten beteiligt keinen Titel erwirken :hae:


    :devil: Problem ist wohl mehr das es dann Stunk in der Beziehung gibt


    :hae: oder wie ist es bei Gütertrennung wenn kein gemeinsames Konto besteht und keine Zahlungen geleistet werden ?


    :Hm



    :tuedelue

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht braucht es wohl keine Vaterschaftsanerkennung mehr


    Hallo luvi,


    genau so ist es.


    Die Themeneröffnerin fragt nach einem "Wisch", den sie benötigt, falls sie denn nächsten Monat keinen Unterhalt erhält.
    Sie möchte dann diesen mit offizieller Hilfe einfordern.


    Der Wisch, den sie braucht, wenn sie beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichtet, ist die Vaterschaftsanerkennung.
    Ebenso benötigt sie genau dieses Schriftstück, wenn sie dann den Unterhalt für sich selbst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einfordert.
    (Wobei... ganz vergessen.. hier bedarf es dann noch eines Beratungsscheins damit diese Klage kein Geld kostet - erhältlich bei der Rechtspflege im Amtsgericht).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die die Beistandschaft bereits diesen Monat einrichten würde, damit dann ab September bereits gezahlt werden muss. Rückwirkend kann man ja keine Ansprüche geltend machen.

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  • N'Abend


    Eine Vaterschaftsanerkennung MUSS es schon geben, denn nur die rechtlichen Eltern eines Kindes können die gemeinsame Sorge nach 1626a BGB erklären.


    Ohne rechtsgültige Vaterschaftsanerkennung ist der Mann im RECHTLICHEN Sinn kein Vater, also kein "Elter".


    Im übrigen stellt weder ein JA noch ein Anwalt oder Gericht einen "Wisch" aus.
    Ein wenig herabsetzend der Ausdruck finde ich ...


    Ich gehe davon aus, sie meint eine Unterhaltsurkunde .

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • so weit ich weiss muss er als US Amerikaner im Militärdienst Dir unterhalt zahlen und Dich hätte das Militär bei der Eintreibung dessen unterstützt. Da er jetzt ein zwar noch für das Government aber Civilian ist, hast Du meiner Meinung die Unterstützung nicht.


    Was Du aber machen kannst bevor Du Dich trennst ist eine Übersicht seiner Bezüge zu erlangen. Also, finde heraus welchen Rank er hatte (E für enlisted oder O für Officer) und damit verbundenen Paygrade. Dann hast Du eine Idee wieviel Rente er bekommt (ca. 40-50% je nach Disability noch mehr). Dann solltest Du herausfinden, welche finanzielle Eingruppierung er nun hat.


    Wenn Du seine Einkommensverhältnisse kennst, würde ich mich an Deiner Stelle informieren was Dir in den USA zustehen würde versus dem was Dir in Deutschland zusteht. Erst wenn Du die Fakten zusammen hast (und die Vaterschaftsanerkennung müsstest Du ja haben, sonst wohl sicherlich kein GS), dann setzt Du Dich mit ihm zusammen. Kennst Du einen Kollegen von ihm? Oder seinen Chef? Bitte einen von ihnen sich notfalls dazuzusetzen und ihm ebenfalls ins Gewissen zu reden.


    Sein kultureller Hintergrund mag auch noch eine Rolle spielen ebenso ob er schon aus erster/zweiter Ehe noch Kinder hat etc. Wenn Du mehr weisst, dann kannst Du die Summe ungefähr taxieren. Stand heute brauchst Du aber mehr Informationen.


    Grade Lebensmittel etc sollte er kaufen, da er diese viel günstiger bekommt als Du. Setzt Dich mit ihm hin und zeige ihm, was Du an Ausgaben hast und sag ihm wo er Dir helfen könnte. Denk daran, dass wir Deutschen uns sehr auf die Nachricht fokussieren. Die Amerikaner wollen eine Nachricht immer schön verpackt bekommen. Also nicht zu direkt aber klar in der Aussage. Sonst kann es sein, dass er schon vorab blockiert...

  • Ein weiterer Hinweis noch: Nicht die Einrichtung einer Beistandschaft oder die Beauftragung eines Anwaltes ist der entscheidende Termin für etwaige Zahlungen, sondern frühestens der Termin, an dem die Zahlungsaufforderung den Zahlungspflichtigen nachweislich erreicht.


    Den empfohlenen "Wisch" braucht die Threadstarterin nicht. Sondern die Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap:
    Gemeinsame Sorge hat sie ja schon ( siehe Eingangs Post der TS )
    Was sie zur finanziellen Sicherheit als "Wisch" meint, kann daher doch eigentlich nur ein Titel sein.
    Unterhaltsurkunde wäre erstmal kostenfrei, kann aber letzten Endes auchn Gerichtsbeschluss werden :D


    Daher der Tipp Beistandschaft oder Anwalt genau der richtige.Probleme sehe ich da nur, wenn man noch zusammen lebt und z.B. aus " einem Kühlschrank" gemeinsam lebt usw.
    Da wird ja von gemeinsamen Wirtschaften respektive Natural-Unterhalt wohl ausgegangen..... Dann Bar-Unterhalt geltend zu machen : kann grenzwertig werden....

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Alwayshope, das ist ja meine Rede: Die Threadstarterin hat mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht. Diese Urkunde braucht sie/kann sie als Nachweisdokument benutzen, Kindesunterhalt über die Beistandschaft zu beantragen und Betreuungsunterhalt via Anwalt.
    Einen "Wisch" gibt es nicht.


    Und "Zusammenleben" ist ja nicht, da der Vater nicht bei der Threadstarterin gemeldet ist.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • stimmt Volleybap, das mit dem Zusammenleben hatte ich falsch gelsen - "offiziell" lebt man ja nicht zusammen... :rolleyes2:


    Und von der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsurkunde hat sie ja bei Beurkundung jeweils eine beglaubigte Abschrift bekommen
    ( ist ja vorgeschrieben laut BeurkG)


    Diese hat sie ja dann schon, es sei denn, sie hat sie verloren, verlegt usw...
    (Dann könnte sie bei dem JA , wo die gemeinsame Sorge erklärt wurde, ja eine Kopie von der Sorgeerklärung erbitten.)


    Zum einfordern des Unterhaltes reicht aber die Vaterschaftsanerkennung, da ja aus der Vaterschaft die Unterhaltspflicht erwächst, nicht aus der gemeinsamen Sorge...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: