Was bringt mir als Alleinerziehende das neue Elterngeld plus?

  • Hallo!


    Ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen!


    Kindergeld muss ich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen, das weiß ich mittlerweile :-)


    Wenn der werdende Vater Unterhalt zahlt, wird dann nicht die Hälfte vom Kindergeld abgezogen? Er berechnet den Unterhalt anhand seiner letzten Steuererklärungen selbst (ist selbstständig) und teilt mir dann mit, was ich von ihm bekommen werde.


    Für das Elterngeld habe ich schon einen Antrag im Internet gefunden. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man als Alleinerziehende 14 Monate ohne Abschläge zu Hause bleiben kann. Ist das richtig? Ich denke aber, da habe ich einen falschen Antrag (steht nur 12 Monate). Was gebe ich als Lebensmonate für das Kind an? 1 - 12 bzw. 14?


    Von der Krankenkasse bekomme ich 13 € täglich Mutterschaftsgeld, den Rest vom Arbeitgeber. Das muss in diesem Antrag auch angegeben werden, oder?


    Wenn ich Alleinerziehend bin - also das alleinige Sorgerecht habe - wollen sie einen Nachweis. Was ist das für ein Nachweis??


    Und noch eine letzte Frage: Beim Kindergeld weiß ich, dass ich das schon vorher beantragen kann und dann nur noch eine Geburtsurkunde nachreichen muss. Wann kann ich das Elterngeld beantragen? Die Zahlungen erfolgen ja dann auch erst nach den 8 Wochen Mutterschutz?


    Bitte helft mir :-) Ich bin total überfordert... :-(


    LG
    Sternschnuppe

  • Wenn ich Alleinerziehend bin - also das alleinige Sorgerecht habe - wollen sie einen Nachweis. Was ist das für ein Nachweis??


    Das ist eine sogenannte "Negativbescheinigung", die du beim Jugendamt erhälst. Da könntest du auch eine Beistandschaft einrichten lassen, die den Unterhalt für euch kostenlos berechnet. Reichen Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt nicht aus, steht dir Betreuungsunterhalt zu, den muss der Kindsvater zahlen, sofern er leistungsfähig ist. Ansonst bleiben nur ergänzende Leistungen nach ALG2 oder Wohngeld.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wenn der werdende Vater Unterhalt zahlt, wird dann nicht die Hälfte vom Kindergeld abgezogen? Er berechnet den Unterhalt anhand seiner letzten Steuererklärungen selbst (ist selbstständig) und teilt mir dann mit, was ich von ihm bekommen werde.


    am Ende der Düsseldorfer Tabelle stehen die ZAHLBETRÄGe - dabei sind 50 % Kindergeld abgezogen
    einfacher ist oft eine Beistandschaft beim Jugendamt - die prüft ihn regelmäßig alle 2 Jahre und erinnert auch an die Erhöhung bei den Alterstufen


    Für das Elterngeld habe ich schon einen Antrag im Internet gefunden. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man als Alleinerziehende 14 Monate ohne Abschläge zu Hause bleiben kann. Ist das richtig? Ich denke aber, da habe ich einen falschen Antrag (steht nur 12 Monate). Was gebe ich als Lebensmonate für das Kind an? 1 - 12 bzw. 14?


    du kreuzt erst 1.-12 LM an und dann kommt nochmal "Nur ein Elternteil" 13. und 14. LM - steht etwas tiefer
    Je nach Bundesland sind die Anträge unterschiedlich - die Elterngeldstellen findest du hier



    Von der Krankenkasse bekomme ich 13 € täglich Mutterschaftsgeld, den Rest vom Arbeitgeber. Das muss in diesem Antrag auch angegeben werden, oder?


    Fragen zum Mutterschaftsgeld sind bei Punkt Mutterschaftsgeld und Vergleichbare Leistungen



    Wenn ich Alleinerziehend bin - also das alleinige Sorgerecht habe - wollen sie einen Nachweis. Was ist das für ein Nachweis??


    die "Negative-Bescheinigung" bekommst du beim Jugendamt - off. heißt das "Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen nach § 58a des Sozialgesetzbuches VIII."


    Und noch eine letzte Frage: Beim Kindergeld weiß ich, dass ich das schon vorher beantragen kann und dann nur noch eine Geburtsurkunde nachreichen muss. Wann kann ich das Elterngeld beantragen? Die Zahlungen erfolgen ja dann auch erst nach den 8 Wochen Mutterschutz?


    Leg die Anträge fertig mit Umschlag, Adresse und Porto zuhause hin - dann mußt du nur Namen, Geburtstag und die Geburtsurkunde befügen - in der Regel reichen die 8 Wochen als Bearbeitungszeit - wenn Lohnbescheide usw. vorliegen

  • Vater wie Mutter können bei je halbem Geld nun doppelt solange Zuhause das Kind betreuen. Und es gibt die Chance, bis zum 6? Lebensjahr sich Elternzeit zu nehmen.
    Ob das jeweils etwas für deine persönlichen Lebensumstände ist, musst du prüfen.


    Geld gibt es jedenfalls nicht mehr. Eltern können aber variabler ihre Elternzeiten gestalten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vater wie Mutter können bei je halbem Geld nun doppelt solange Zuhause das Kind betreuen. Und es gibt die Chance, bis zum 6? Lebensjahr sich Elternzeit zu nehmen.
    Ob das jeweils etwas für deine persönlichen Lebensumstände ist, musst du prüfen.


    Geld gibt es jedenfalls nicht mehr. Eltern können aber variabler ihre Elternzeiten gestalten.


    Ich finde es so amüsant dass dieses "doppelt so lange zuhause bleiben können" also so neu verkauft wird.


    Bestand doch schon die ganze Zeit die Möglichkeit das Elterngeld auf 2 Jahre bzw. 28 Monate zu strecken. Und dabei eben, wie es jetzt auch kommen soll, nur die hälfte des Elterngeldes zu erhalten. Also statt z.B 300 nur 150 dafür aber dann die zwei Jahre.


    Das einzige was sich ändert, soweit ich es bisher verstanden habe ist, dass das Teilzeitgehalt wohl anders angerechnet wird? Da bin ich mir aber absolut nicht sicher.

  • Klar. Das ist eine Tüte heißer Luft.


    (Man kann immer nur froh sein, wenn es AEs, Familien, Kindern nach einer Reform nicht noch schlechter geht ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ab wann soll das neue Elterngeld denn jetzt kommen? Ich hab was vom 1.1.2015 und vom 1.07.2015 gelesen. Und ist das dann nur relevant für Kinder, die nach diesem Datum zur Welt kommen, oder ändert sich das für alle, die dann in Elternzeit sind?


    Das mit dem Teilzeitgehalt anders anrechnen hab ich auch gelesen, aber absolut nicht verstanden :frag


    LG, Bellis

  • Okay, dann nehme ich die 14 Monate.


    Nochmal eine Frage zum Antrag ausfüllen: Es hieß in einem Antrag, dass man das immer für beide Elternteile ausfüllen muss. Wenn ich aber das alleinige Sorgerecht habe, fülle ich doch nur meine Spalte aus und kreuze unten an, dass ich - da AE - das Elterngeld für den 13. und 14. LM auch noch beantrage. Richtig?

  • Okay, dann nehme ich die 14 Monate.


    Nochmal eine Frage zum Antrag ausfüllen: Es hieß in einem Antrag, dass man das immer für beide Elternteile ausfüllen muss. Wenn ich aber das alleinige Sorgerecht habe, fülle ich doch nur meine Spalte aus und kreuze unten an, dass ich - da AE - das Elterngeld für den 13. und 14. LM auch noch beantrage. Richtig?


    richtig