Ein Machtspiel

  • Ich sehe nicht dass so grundsätzlich Diskussion hier Sinn ergeben.


    Wenn der Vater will,kann er ja nun.
    Wenn es Sinn ergibt wird er ja Erfolg haben.


    Finde nur problematisch dass er sich quer stellt wenn es darum geht mit der Mutter zu reden.
    Das zeugt nicht von Reife.
    Vor allem seine Frau vorschicken.
    Welche offensichtlich keine Argumente sondern nur Vorwürfe beizutragen hat.
    Bei diesem verhalten betrachte ich das Anliegen des Vaters eher kritisch.

  • Finde nur problematisch dass er sich quer stellt wenn es darum geht mit der Mutter zu reden.
    Das zeugt nicht von Reife.


    Bei diesem verhalten betrachte ich das Anliegen des Vaters eher kritisch.

    Das sehe ich auch so.
    Verwunderlich, wenn ihm soviel am Wohl des Kindes liegt, dass er kein Interesse hat, mit EB oder JA zusammenzuarbeiten.

  • Eben drum.
    Sicher ist der Gang vors Gericht nicht angenehm.
    Aber da sollte auch Vater abwägen ob bequem oder Kind...


    Ich sehe nur dass die TE dem Vater das Zepter übergibt indem sie die umgangsregelung so hinnimmt.


    Das würde ich mit dem Jugendamt klären und schauen ob allen Beteiligten besser getan wäre mit gemeinsamem Sorgerecht und einer beiderseits ausgehandelten Regelung.

  • Wir sind hier ein wenig vom Thema abgekommen mit der Grundsatzdiskussion zum Familienrecht...

    Kleines Beispiel: Der Vater meiner Tochter und ich
    (unverheiratet) haben uns nie Gedanken über das offizielle Sorgerecht
    gemacht, weder in den gemeinsamen Jahren, noch bei der Trennung. Erst
    ein Jahr nach der Trennung fiel ihm auf, dass das SR allein bei mir
    liegt - und flugs verwendete er dieses neue Wissen, um mir zu drohen
    (??), um sich damit herauszureden, warum er in dem Jahr nach der
    Trennung die Sorge um unser schwerkrankes Kind so sträflich
    vernachlässigt hat. Er hätte ja nichts tun können, er hätte ja kein
    Sorgerecht gehabt (obwohl er das zuerst ja gar nicht wusste...). Ich
    schrieb ihm eine Vollmacht für alle Ärzte, Therapeuten und Lehrer - er
    hat sie nie benutzt. Und sehr wahrscheinlich hätte er sie auch gar
    nicht benötigt.


    Ich war und bin die ganze Zeit bereit, ihn einzubeziehen, ihn machen zu lassen, wo immer er es möchte.
    Daran hat die Trennung für mich eigentlich nichts geändert, außer dass es komplizierter ist - und ich seitdem erstmals auch mal frei habe, was vorher in 7 Jahren nur einmal vorkam.

    Ich hätte in den Jahren, als die Tochter so krank war,
    dringend Unterstützung gebraucht, hätte mir das wirklich gewünscht,
    nicht alles allein durchziehen und entscheiden zu müssen!
    Fazit: Hier war die Ursache ganz klar woanders. Auch die Beschimpfungen lassen sich damit nicht begründen.
    Und: Er könnte jederzeit das SR beantragen, tut es aber nicht.

  • Hallo Sonne.
    Zum Thema Sorgerecht sei nur so viel gesagt: In Deutschland ist die unverheiratete Mutter nur deshalb alleine sorgeberechtigt, weil man sie bei Geburt dem Kind eindeutig zuordnen kann. Den Vater nicht, der muss das per Vaterschaftsanerkennung tun. Hat also praktische Gründe, die der Mutter die Exklusivrechte am Würmchen zugestehen. Nicht etwa ihrer Kompetenz wegen.
    Diese Regelung verstößt aber gegen Artikel 6 abs. 2 unseres Grungesetzes. Es kann nicht sein, dass die Mutter entscheidet, ob der Vater in der Lage ist, sein Kind rechtlich zu vertreten und ihn von seiner Ausübung des gesetzlich geschützten Elternrechts ausschließen kann.


    Zuerst sahen die Mutter dieser Nation ihre Felle davon schwimmen, weil so etwas wie das Wechselmodell aufkam. Nun haben die Väter das gesetzlich verankerte Recht für ihre Kinder nicht nur de facto da zu sein und Verabtwortung zu übernehmen, sondern das auch auf dem Papier. Wenn du sagst, es ginge den Vätern nur um ihr gekränktes Ego, dann frage ich dich, warum "der Dieb immer am lautesten Dieb ruft"?
    Sie müssen ja immer noch den demütigenden und teuren Weg über das Gericht gehen. Bleibt zu hoffen, dass sich da bald eine praktikabelere Lösung findet.
    Die Dinge ändern sich :sonne

  • Zuerst sahen die Mutter dieser Nation ihre Felle davon schwimmen, weil so etwas wie das Wechselmodell aufkam.


    Kannst Du mal aufhören immer so zu schreiben das das angeblich auf alle Frauen zu trifft?


    Stell Dir mal vor es gibt sogar Frauen die freiwillig nach der Geburt das Kind dem Vater geben!


    Du schreibst immer sonst wie, aber irgendwie schaffst es nicht über Deinen Tellerrand zu blicken.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Also ich hab ins gemeinsam Sorgerecht eingewilligt.
    Und zwar NACHDEM Vater und ich getrennt waren.
    Ich war froh dass er wollte.


    Es gibt diese Mutter bestimmt,allerdings ist die verallgemeinerte Version ebensow absolut nutzlos wie eine die Vater als unfähig in Bezug auf Kinderbetreuung darstellt.

  • Hallo Sonne.
    Zum Thema Sorgerecht sei nur so viel gesagt: In Deutschland ist die unverheiratete Mutter nur deshalb alleine sorgeberechtigt, weil man sie bei Geburt dem Kind eindeutig zuordnen kann. Den Vater nicht, der muss das per Vaterschaftsanerkennung tun. Hat also praktische Gründe, die der Mutter die Exklusivrechte am Würmchen zugestehen. Nicht etwa ihrer Kompetenz wegen.
    Diese Regelung verstößt aber gegen Artikel 6 abs. 2 unseres Grungesetzes. Es kann nicht sein, dass die Mutter entscheidet, ob der Vater in der Lage ist, sein Kind rechtlich zu vertreten und ihn von seiner Ausübung des gesetzlich geschützten Elternrechts ausschließen kann.

    Öhm, hab ich das irgendwo angezweifelt oder anders behauptet, dass Väter gleiche Rechte und Pflichten haben sollten..?
    Oder gesagt, dass Mütter kompetenter seien..?
    Und die Mutter hat keineswegs die "Exklusivrechte", aus diesem Wort scheint mir schon wieder ein gekränkter Stolz zu sprechen...
    Und es entscheidet auch nicht die Mutter, ob der Vater tauglich und somit sorgeberechtigt ist. Das entscheidet das Gesetz - oder der Vater, wenn er es denn will.

    Sie müssen ja immer noch den demütigenden und teuren Weg über das Gericht gehen. Bleibt zu hoffen, dass sich da bald eine praktikabelere Lösung findet.

    Soviel ich weiß, ist das falsch, denn der Vater braucht das SR nicht einklagen, er braucht es nur zu beantragen.
    Jetzt kann man sich natürlich darüber aufregen, dass der Vater beantragen muss, während die Mutter das nicht muss, aber ich habe die Gesetze auch nicht gemacht.


    Schreib also bitte nicht "Sonne" über einen Beitrag, der sich gar nicht auf mich bezieht. ;)

  • Canchero


    liest du auch mal, bevor du losschreibst?


    Sonne schrieb:


    Zitat

    Und: Er könnte jederzeit das SR beantragen, tut es aber nicht.


    Und jetzt sag mir bitte nicht, dass es für die Psyche des KV dringend notwendig wäre, würde man ihn an die Hand nehmen und sagen: du, KVchen, lass uns doch mal zum JA gehen um die GS zu beantragen denn ich sehe, mit all deinen Aktionen gegen mich und all deinen Pieksereien meinst du es gar nicht böse, das ist nur eine Antwort auf das Unrecht in diesem Familienrecht und eigentlich geht es dir ums Kind....


    WENN es ums Kind geht bin ich da, fernab aller Befindlichkeiten, putze Popos, Jubel beim Rudern, puste bei Verletzungen und NEHME AM LEBEN DES KINDES TEIL!!!!! An seinem Sport, an den Freunden, an seinen Interessen....ich habe damals für meinem Stiefsohn Pokemons auswendig gelernt....grottenlangweilig (naja, ich habe ihm im Zuge dessen ein wenig Latein beigebracht..hihi)-


    Ein Elternteil, der seiner Verantwortung nachkommen will tut das!!! Mein Ex hat sich nie gesorgt, weder finanziell noch betreuungstechnisch. Soll ich ich an die Hand nehmen, zum JA gehen und eine Sorgeerklärung abgeben? Wenn er selber den Arsch nicht hochbekommt? Und er und andere Männer der Meinung sind, kümmern nur mit GSR und ich kümmer mich ja nur nicht, weil ich kein GSR habe????


    Kümmern kommt von Herzen und darf nicht von der Unterzeichnung eines Papiers abhängig gemacht werden.


    Und wenn hier jemand wirklich meint, dass sich jemand aus Verletztheit nicht kümmert, weil der nicht das GSR hat hat das NICHTS mit Kindeswohl zu tun.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Hallo Sonne*


    mit Beispielen in puncto elterlicher Sorge kannst Du alles beweisen oder widerlegen.


    Du gehst also davon aus, dass (grundsätzliche) mütterliche Alleinsorge bei unehelichen Kindern die entsprechenden Väter nicht herabstze und damit kränke im Kern ihrer Elternschaft.


    Auch wenn eine Mutter den nicht sorgeberechtigten Vater ''mit einbezieht'', hat er grundsätzlich daraus keine Rechtssicherheit und somit keine Vertrauensbasis für Wachstum und Bestand einer engen Kind-Vater - Beziehung, siehe alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter.


    Rechtssicherheit und Vertrauensschutz sind essentielle Grundlagen evtl. konflikthafter Elternbeziehungen.
    Nicht umsonst hat (verhinderte) väterliche Mitsorge Menschenrechtscharakter.


    Umgekehrt ist natürlich väterliche Mitsorge kein Garant für zugewandtes Kümmern ums Kind, mütterliche Alleinsorge auch nicht.


    Bist Du dagegen, dass ein Vater in eigener, vollweriger Elternbefugnis a l l e i n e mit einer Lehrerin sprechen kann?


    Was konkret hinkt an meinem Vergleich mit dem papiernen Geld?


    M.E. ist primär das Festhalten an der Alleinsorge und das So-Tun-Als-Ob das Machtspielchen und nicht das Aufbegehren dagegen.



    Natürlich ist mütterliche Alleinsorge eine Gefährdung, es kann natürlich sein, dass sie nicht wahrgenommen wird oder sich nicht konkret auswirkt.
    Fahren mit 80 km/std in der Stadt führt auch nicht stets zum Unfall, eine Gefährdung bleibt es trotzdem.


    Natürlich sind auch gequälte Mütter zu bedauern und zu unterstützen, klar! Dazu gibts hier auch sinnreiche threads.



    Mfg krypa

  • Hallo Sonne.
    Zum Thema Sorgerecht sei nur so viel gesagt: In Deutschland ist die unverheiratete Mutter nur deshalb alleine sorgeberechtigt, weil man sie bei Geburt dem Kind eindeutig zuordnen kann. Den Vater nicht, der muss das per Vaterschaftsanerkennung tun. Hat also praktische Gründe, die der Mutter die Exklusivrechte am Würmchen zugestehen. Nicht etwa ihrer Kompetenz wegen.
    Diese Regelung verstößt aber gegen Artikel 6 abs. 2 unseres Grungesetzes. Es kann nicht sein, dass die Mutter entscheidet, ob der Vater in der Lage ist, sein Kind rechtlich zu vertreten und ihn von seiner Ausübung des gesetzlich geschützten Elternrechts ausschließen kann.


    Zuerst sahen die Mutter dieser Nation ihre Felle davon schwimmen, weil so etwas wie das Wechselmodell aufkam. Nun haben die Väter das gesetzlich verankerte Recht für ihre Kinder nicht nur de facto da zu sein und Verabtwortung zu übernehmen, sondern das auch auf dem Papier. Wenn du sagst, es ginge den Vätern nur um ihr gekränktes Ego, dann frage ich dich, warum "der Dieb immer am lautesten Dieb ruft"?
    Sie müssen ja immer noch den demütigenden und teuren Weg über das Gericht gehen. Bleibt zu hoffen, dass sich da bald eine praktikabelere Lösung findet.
    Die Dinge ändern sich :sonne

    Doch, ich finde, dass die alte Regelung sehr wohl eine Berechtigung hatte und war auch gar nicht so unglücklich damit.


    Was ist denn jetzt mit den Kindern, deren Erzeuger (pardon falls sich jetzt jemand auf den Schlips getreten fühlt: aber den Titel Vater muss man sich in meinen Augen genau wie den Titel Mutter verdienen, das ist kein Preis, denn man für Geschlechtsverkehr verliehen bekommt) jetzt alle laut brüllend das GS einfordern, um dann wieder in ihrer Versenkung zu verschwinden und bei wichtigen Entscheidungen nicht nur mit Abwesenheit zu glänzen, sondern gleich Unterschriften direkt zu verweigern oder hinauszuzögern?


    Entschuldige bitte, aber ich bin eine Mutter, der seit der Gesetzesänderung genau das "droht" und dabei habe ich keine Angst davor, dass meine Felle wegschwimmen.
    Ich hätte liebend gerne einmal alle Jubeljahre mal frei um auszuschlafen, würde liebend gerne mal schlechte Nachrichten nicht selbst überbringen müssen, würde liebend gerne eine Rolle als MUTTER und nicht als Mutter UND Vater ausfüllen müssen, und und und
    Das hat hier nichts mit Stolz zu tun, aber wenn ich das ALLEINIGE Sorgerecht für mein Kind habe, kann ich ihm erklären, dass das daran liegt, dass ich mich auch alleine um ihn sorge, was der Wahrheit entspricht. Ich kann alleine über Konten, Schulen und nötige OPS entscheiden und muss mich nicht fragen, ob aus jedem Furz ein Machtkampf wird.
    Wo soll der Sinn darin sein, dass ein Name auf einem Papier steht, das Rechte, aber keine Pflichten beinhaltet?
    GERECHT finde ich das nicht!


    Ich habe den KV von meinem Sohn seit über 5 Jahren nicht mehr gesehen, gehört, gerochen oder sonstwas. Ebenso wenig wie der Kleine ihn oder er den Kleinen.
    Vor der Geburt habe ich ihm das GS mehrfach angeboten und er hat mir mehrfach (sehr unschön) geantwortet, dass er darauf verzichtet.
    Wenn KV JETZT ankäme und das GS beantragen würde, dann wäre das eine so dermaßen sinnfreie Handlung, da er an seinem Kind einfach vorbeilaufen würde, so fremd sind die beiden sich.


    Meiner Meinung nach ist das GS eine tolle Sache, wenn wirklich Interesse daran besteht.
    Aber bitte nicht als Karte in einem Spiel

  • Sag ich doch, man muss nur die richtigen Fragen stellen bzw. die richtigen Sachverhalte darstellen bzw. bestehende Machtstrukturen in Frage stellen. Und schon kriegt sich der Hühnerhaufen gar nicht mehr ein und hackt blindlings drauf los :wow


    Ich kann nun mal nicht aus meiner Haut. Ich bin bekennender Vater und setzte mich ein für unsere Kinder. Für mich kommen solche Machtspielchen gar nicht erst in Frage, denn das perlt an mir ab. Vielleicht bin ich dahingehend etwas sensibel, aber den Mund lasse ich mir deshalb nicht verbieten.

  • ...sagt der Oberhahn, der von sich auf andere schließt und daher alle armen Kerle der Welt aufs schärfste verteidigt und die fiesen, bösen Hühner unbedingt in ihre Schranken weisen muss.


    Wie wäre es denn, wenn man mal über seinen Tellerrand schaut und wenigstens versucht ein Bild davon zu bekommen, in wie vielen Fällen diese Gesetzesänderung tatsächlich SINN gemacht hat und was daraus geworden ist.
    ich finde es bedenklich, wenn aus einer Einzelfallentscheidung vorschnell ein Gesetz erlassen wird. Zudem bin ich der Meinung, dass nur eine kleine Minderheit von Männern betroffen ist, denen die KM aus rein egoistischen Gründen das GS verweigert und für DIESE Väter macht das Gesetz natürlich Sinn

  • Sag ich doch, man muss nur die richtigen Fragen stellen bzw. die richtigen Sachverhalte darstellen bzw. bestehende Machtstrukturen in Frage stellen. Und schon kriegt sich der Hühnerhaufen gar nicht mehr ein und hackt blindlings drauf los :wow


    Ich kann nun mal nicht aus meiner Haut. Ich bin bekennender Vater und setzte mich ein für unsere Kinder. Für mich kommen solche Machtspielchen gar nicht erst in Frage, denn das perlt an mir ab. Vielleicht bin ich dahingehend etwas sensibel, aber den Mund lasse ich mir deshalb nicht verbieten.


    Wegen verstoß gegen die Netiquette entfernt. Gruß Campus

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    2 Mal editiert, zuletzt von campusmami () aus folgendem Grund: Netiquette

  • Also ich finde entweder sollten hier mal alle wieder runterkommen und konstruktiv was zum Problem beitragen...oder selbst n Thema eröffnen...
    Die TE hat si h in der Zwischenzeit nicht mehr gemeldet...
    Und wenn sie hier wieder reinschaut wünsche ich mir um ihretwillen ein paar hilfreiche antworten.

  • An alle:
    Bitte kommt auf die Ursprungsthematik und Frage zurück. Sich gegenseitig hier um die Ohren zu hauen, wie Väterlich oder Mütterlich man im Recht ist, hilft niemandem weiter. Schaut auf die TS und wie ihr vllt. sachlich unterstützen könnt :-) .

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Soll ich jetzt noch verraten, dass ich grade das GSR beantragt habe? Nicht weil ich ein sooooooooooo ein toller bin (was aber wohl stimmt, denn die KM hat Angst vor mir, weil sie befürchtet, die Kinder mögen mich mehr als sie und ich von ALLEN Seiten nur Zuspruch erfahre), sondern weil ich es jetzt darf.


    Der Gesetzgeber hält der Mutter ja weiterhin noch Hintertürchen offen. Sie muss sich nur standardgemäß auf eine nicht funktionierende Kommunikation berufen. Alles schon erlebt, beim JA oder im Gespräch mit dem Verfahrensbeistand.




    Der Beschluss, dem das neue Gesetz zu Grunde liegt, ist klar formuliert:


    Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.




    Da kann man jetzt in seiner (individuell sicher begründeten) Hilflosigkeit Amok laufen oder auch nicht. Bleibt ja immer noch die gerichtliche Prüfung vorgeschaltet. Und wenn man sich schlau anstellt, dann sollte man mit seinem Anliegen durchkommen.



    Ich kenne die Leier berufsbedingt nur zu gut. Ich weiß auch, dass ich hier gesprächspsychologisch alles falsch gemacht habe, was man falsch machen kann. Aber manche Dinge muss man einfach beim Namen nennen. Wegen Vertoß gegen die Netiquette entfernt. Gruß Campus



    Im Einzelfall tun mir eure Schicksale ja leid, ehrlich.


    Edit: Sorry Tinchen1, ich hatte mir beim Tippen etwas Zeit gelassen und deine Bitte nicht gelesen. Solls jetzt aber auch gewesen sein von meiner Seite :pfeif