"Kindesentzug?!"

  • Hi,

    Und unser UET hat auch einen Firmenwagen und muss keinerlei Fahrtenbuch etc. führen.

    ja und ... dann bezahlt er 1 % geldwerten Vorteil an das Finanzamt. Dazu kommt noch das er das Firmenauto als fiktives Einkommen,
    in Unterhaltssachen, gewertet bekommt/bekommen kann.
    Die Zeit ist aber trotzdem weg, bei der wenigen Zeit die man als UET eh nur zur Verfügung, mit dem Kind, hat. :rolleyes2:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Die Zeit ist aber trotzdem weg, bei der wenigen Zeit die man als UET eh nur zur Verfügung, mit dem Kind, hat. :rolleyes2:


    Kannst du erklären, inwiefern weniger Zeit für den Umgang bleibt, wenn der Vater das Kind bringt?
    Das Gegenteil ist der Fall.




    Was ich nicht verstehe... hier wird ständig auf den 70 km und der Zeit des UET, den dieser für die Fahrten aufwendet, rumgeritten... wer fragt eigentlich nach den Kilometern, die ein BET mit dem Kind zusammen zurücklegt, die Zeit die ein BET investiert.


    Liebe stern,
    du wirst auf deine Frage mit großer Wahrscheinlichkeit folgende Antworten erhalten: Als BET bist du ein großer Glückspilz, weil du das Kind viel häufiger siehst. Fahrten sind sowieso eine Selbstverständlichkeit.
    (Dem UET kann man solche Fahrten weniger zumuten, von ihm kann man weniger erwarten, weil er per se in der schlechteren Situation ist :tuschel .)

  • Romi2008 wieso soll ich das erklären.
    Die Denkweise finde ich aber schon interessant.



    Zum Glückspilz, das kann man beurteilen wie man möchte.
    Ist provokativ, und zielt darauf ab, so manchen aus der
    Reserve zu locken und unterstellt gleichzeitig das man davon keine Ahnung hätte,
    bzw. nie gefühlt hätte, wie das ist wenn man die ach so großzügige
    14-Tagesregelung inne hat, und dann aber später zum BET wird.
    Gönne ich jedem, der dies lächerlich macht.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Der hier zitierte § 1632 macht die eigentliche Problemstellung deutlich. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann der Vater hier Tatsachen schaffen, wenn er das überhaupt will - und ohne dass die Kavallerie losreitet ... Denn es greift der jetzt hervorgehobene Teil, also Punkt 3:

    Das ist so nicht richtig. s.u.

    § 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
    (1) Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.
    (2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.
    (3) Über Streitigkeiten, die eine Angelegenheit nach Absatz 1 oder 2 betreffen, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.
    (4) Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde.

    Richtig ist, dass gem. § 1632 das Gericht entscheidet. D.h. man kann nicht einfach zur Polizei gehen. Relevant ist aber, was das für die Entscheidung des gerichtes bedeutet. Es handelt sich bei einem Antrag nach 1632 Absatz 3 (bzw. bei Pflegeeltern Absatz 4) um einen Eilantrag ohne Anhörung. D.h. wenn glaubhaft gemacht wird (es reicht die entsprechende Versicherung des Antragstellers), das das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei dem den Antrag stellenden Elternteil hat, so ist eine Entscheidung des Gerichtes binnen 2 Tagen zu erreichen und dann auch durchsetzbar.

    Bedeutet: Die Mutter bekommt das Kind eben nicht von Polizei oder irgendwem aus der Wohnung des Ex gezerrt. Sie muss erst klagen vor dem Familiengericht, ggfls. ein Eilverfahren anstreben. - Das ist nun nicht die prickelnde Lösung.

    Sie muss einen Eilantrag stellen. Auf Entscheidung ohne mündl. Anhörung. Dauert wenige Tage und hat zwingend zu erfolgen. Kein Ermessen des Gerichtes.

    Und natürlich gibt es die OLG-Entscheide über die Fahrtkosten. Doch ob das OLG-Urteil im Einzelfall zutrifft, ist jedenfalls so umstritten bzw. prüfungswürdig, dass die Amtsgerichte regelmäßig solche Klagen bei Bedarf und Antrag auf Verfahrenskostenhilfe laufen lassen, weil eine gewisse Chance auf Erfolg besteht. In der Praxis laufen Amtsgerichtsentscheidungen - vor allem die gern gemachten Vergleiche - in die eine wie die andere Richtung. Vors OLG zieht dann natürlich selten jemand, weil es einfach zu teuer ist und man die Kids von dem Geld drei Jahre mit dem Taxi transportieren könnte ...

    Das Verfahren müssen die Amtsgerichte immer machen. Kein Familiengericht darf einen Antrag einfach nicht bescheiden. Richtig ist, dass manchmal fraglich ist, ob OLG Entscheidungen anwendbar sind, insb. wenn es nicht die OLGs aus dem entsprechenden Bezirk sind. Ich habe aber auch ein BGH Urteil zitiert. Das ist für alle verbindlich. Wer sich auf einen vergleich einlässt der etwas anderes enthält spart zwar dem AG Arbeit. Nötig ist das aber nicht. Denn die Rechtslage ist eindeutig.

    Hier also ein Ergebnis zu suchen, das bei Einbehaltung oder Nichtabholung die gerichtliche Auseinandersetzung sucht, leert nicht nur das Portemonnaie der Eltern/des Antragstellers - hier der Mutter -, sondern führt nicht zur erwünschten kurzfristigen Lösung (Kind bliebe dann bis zu einem - ersten? - Gerichtsentscheid beim Vater).

    Es ist immer besser eine Lösung ohne die Gerichte zu finden. Wenn ein Elternteil ein Kind einfach einbehält zweifle ich aber daran, dass es viel Erfolg verspricht dies einfach zu dulden. Denn Gespräche über eine einvernehmliche Lösung dauern deutlich länger als die Entscheidung über einen Antrag nach 1632.
    Die Kosten bleiben natürlich bestehen, allerdings dürfte hier ein Antrag erfolgsversprechend sein, welcher der anderen Seite die Kosten auferlegt.

    Darum muss in so einer verfahrenen Situation vielleicht erst eine vorläufige pragmatische Lösung gefunden werden. Da hoffe ich, die Mutter hat das Kind abgeholt, wenn nicht der Vater hier bereits Kompromissbereitschaft gezeigt hat und gefahren ist.

    Wenn es nur um die Abholung geht stellt sich die Frage, ob es sich lohnt deswegen vor Gericht zu ziehen. Tendenziell eher nicht. Der Aufwand des Prozesses dürfte größer sein als einfach 70 km zu fahren. Das gilt allerdings nicht, wenn dies aus finanziellen oder praktischen Gründen gar nicht machbar ist.
    Wenn ein Elternteil aber Kinder einfach einbehält sollte darauf zügig reagiert werden. Schon allein um zu verhindern, dass der andere Elternteil einfach Fakten schafft.


    Gruß RA Bergmann

  • Hi,

    ja und ... dann bezahlt er 1 % geldwerten Vorteil an das Finanzamt. Dazu kommt noch das er das Firmenauto als fiktives Einkommen,
    in Unterhaltssachen, gewertet bekommt/bekommen kann.
    Die Zeit ist aber trotzdem weg, bei der wenigen Zeit die man als UET eh nur zur Verfügung, mit dem Kind, hat.:rolleyes2:


    Gruß
    babbedeckel


    Weißt Du, ich kenn seine Abrechnung... da kommen im Monat 150 Euro weniger raus als wenn er den Firmenwagen nicht hätte.. Ich fahre jede Woche 400 km zur Arbeit und zurück, also 100 km am Tag. Da kann ich nur müde lächeln, denn da kostet mich der Sprit schon soviel und den ganzen Rest habe ich dann auch noch.


    Und ja, beim Unterhalt ist der Firmenwagen (die 150 Euro) als fiktives Einkommen angesetzt worden, macht nicht mehr so wahnsinnig viel aus ab einer bestimmten Gehaltsklasse (die ICH dank Teilzeitarbeit nicht habe). Mein Mitleid hält sich diesbezüglich in Grenzen.


    Insgesamt bin ich einfach froh, dass mir solche energieraubenden Diskussionen erspart bleiben und es mir dahingehend besser geht als der TE. Aber ich würde mir durchaus mehr Beteiligung des KV am Leben seines Sohnes wünschen, bei den Verpflichtungen, aber auch bei den schönen Dingen. Er - im Gegensatz zu Dir, lieber Babbedeckel - weiß nämlich gar nicht, was er verpasst durch sein Desinteresse.


    Viele Grüße


    Stern

  • Hi,


    bzgl. Firmenwagen stern0372, da hat er Glück gehabt, das es nur 150€ fiktives EK sind ;-)

    Insgesamt bin ich einfach froh, dass mir solche energieraubenden Diskussionen erspart bleiben und es mir dahingehend besser geht als der TE. Aber ich würde mir durchaus mehr Beteiligung des KV am Leben seines Sohnes wünschen, bei den Verpflichtungen, aber auch bei den schönen Dingen. Er - im Gegensatz zu Dir, lieber Babbedeckel - weiß nämlich gar nicht, was er verpasst durch sein Desinteresse.

    Schön gesagt, Danke :)
    Und du wirst sehen, später bekommt er das vom Sohnemann um die Ohren gehauen.
    Sehe ich jetzt bei meiner 20-jährigen Tochter :D



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Gönne ich jedem, der dies lächerlich macht.


    Hallo babbedeckel,
    ich sehe, ich hab´mich missverständlich ausgedrückt, wenn der Eindruck entstanden ist, dass ich mich über einen UET lächerlich mache, der darunter leidet, sein Kind nur selten sehen zu können.
    Und ich schreib´auch nochmal ausdrücklich: Ich empfinde es als großes Glück, dass mein Kind bei mir lebt. :sonne


    Lächerlich, nein ärgerlich und nicht nachvollziebar, finde ich es allerdings aber schon, welch niedrige Erwartungen häufig an einen UET gestellt werden können, in welchem Maße es für richtig gehalten wird, wenn er sich Rosinen heraupspickt (gern mit der Begründung, dass er ja sowieso benachteiligt ist), welche Fahrten man z.B. hier der Mutter zumuten will, für den Vater aber meint, dass die Fahrten für ihn eine Zumutung sind.


    Und Volleybap,
    wäre ich in der Situation des Vaters hier, stünde die Freude über die Zeit, die ich mit meinem Kind verbringen könnte, so im Vordergrund, dass ich sie dann auch einfach genießen wollen würde. Bei Geldknappheit würde ich die KM allenfalls bitten sich an den Fahrtkosten zu beteiligen, anstatt die Elternebene zu vergiften.
    Und im Fall der TS geht es nicht um einen Vater, der mehr Umgang haben möchte, sondern um einen Vater, dem die Rückfahrt nach 2 Jahren zu viel wird.


  • Und Volleybap,
    wäre ich in der Situation des Vaters hier, stünde die Freude über die Zeit, die ich mit meinem Kind verbringen könnte, so im Vordergrund, dass ich sie dann auch einfach genießen wollen würde. Bei Geldknappheit würde ich die KM allenfalls bitten sich an den Fahrtkosten zu beteiligen, anstatt die Elternebene zu vergiften.
    Und im Fall der TS geht es nicht um einen Vater, der mehr Umgang haben möchte, sondern um einen Vater, dem die Rückfahrt nach 2 Jahren zu viel wird.


    Romi, es gibt hier sicherlich ganz unterschiedliche Weisen, wie der eine oder der andere auf die Situation reagiert. Aber ob der Vater hier die Elternebene vergiften will oder sein angestauter Frust ob der Situation sich an dieser Stelle den Weg bahnt und er die Ex als Vergifter sieht, kann und wage ich nicht zu beurteilen. Hier geht es, losgelöst von den leider wieder aufbrandenen Grundsatzdebatten eigentlich darum, wie man hier die Kuh vom Eis bringt. Da sind mir deeskalierende Vorschläge erheblich näher als Polizei- und Gerichtshinweise, die einerseits gar nicht greifen, andererseits das Problem frühestens nach Tagen lösen


    Ich denke jedoch, es sind bei Umgangselternteilen wie Betreuungselternteilen wenige Eltern dabei, die bewusst auf dem Rücken der Kinder einen Konflikt austragen wollen. Aber viele, die sich vom Ex-Partner sehr verletzt und angegriffen fühlen. Da Dinge eskalieren zu lassen und Gerichte einzuschalten, ist sicher nicht der richtige Weg, langfristige Lösungen herbei zu führen.
    Zumal Anträge auf Eilentscheid sehr regelmäßig ins Hauptverfahren gepackt werden und wenn der Antragsteller muckt, schlicht abgelehnt werden mit dem Verweis auf Nichtdringlichkeit gerade wegen der Beschleunigung im Hauptverfahren. Wir haben im Forum eine Reihe solcher Fälle. Und ich bin eigentlich recht dankbar, dass Familiengerichte nicht gern über das Schicksal von Kindern entscheiden, ohne die gesehen oder gehört zu haben.

    Die Theorie hört sich immer klasse an, in der Praxis sieht es anders aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was muss eigentlich alles passieren, damit eine Sache so eskaliert? Es geht um 70 km, diese gilt es zu überwinden, damit das Kind beide Eltern hat.


    Elternteil A will diese nach zweit Jahren nicht mehr alleine auf sich nehmen, Elternteil hat kein Auto und empfindet 70 km ebenfalls als Zumutung. Wer da mehr Recht drauf hat, das nicht leisten zu wollen, ist doch völlig Wumpe :rolleyes2:. Fakt ist die Eltern haben sich getrennt und Kind muss regelmäßig von A nach B. Da wird sich doch ein Weg finden lassen :frag und möglichst einer ohne Polizei und Gericht?!


    Sorry aber diese Kampfhaltung ist mir unbegreiflich und mir kommt echt die Galle hoch, wenn ich diesen Thread lese...


    PS: Eine lieben Gruß an meinen Vater, der mich vor 20 Jahren mal vom Schüleraustausch in der Bretagne abgeholt hat (mitten in der Woche) und das ohne 3-4 Wochen mit meiner Mutter möglichst noch vorm Kadi zu diskutieren :crazy :anbet

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo campusmami,


    das sehe ich im Grunde genommen ganz genau so.


    Es gilt aber die drei Teile der Thematik zu trennen.
    - die Eigenmächtigkeit des Vaters und seine Behauptung, er hätte "Anwaltsauskunft"
    - die Frage der Themeneröffnerin hier und die (teilweise) falschen Auskünfte über die Rechtslage, die der Themeneröffnerin Angst gemacht haben
    - die allgemeine Thematik, wie das Problem vernünftig angegangen werden sollte.



    Das hier war das Empfinden, nachdem sie schockiert "mein Kind kommt nicht heim, ich habe kein Auto, was soll ich tun?" ihre Frage gestellt hatte und die Antworten hier gelesen hatte:


    Ahhhh also, muss ich jetzt Panik haben das ich mein Kind nie wieder sehe weil der Pfosten sich nicht an die Umgangrecht vereinbarung hält?


    na, jetzt bin ich beruhigt!


    Also, muss ich mich der Erpressung fügen? Und er kommt ungestraft davon?


    Es kamen hier im Themenstrang Hinweise,
    - der Vater sei berechtigt das Kind einzubehalten wegen Sorgerecht
    - der Vater sei berechtigt, die Fahrt zu fordern weil sie die Entfernung geschaffen habe
    - sie hätte keine Chance, irgendwo Hilfe zu erhalten, allenfalls könne man sie lächerlich finden oder ihre Erziehungsfähigkeit anzweifeln
    - sie sei verpflichtet, den Umgang zu fördern, müsse also das Kind abholen.
    - der Vater müsse zwar zahlen, könne ihr aber auch das Geld in die Hand drücken für die Fahrkarte.
    - dem Vater nicht zugemutet werden könne, seine wertvolle Kind-Zeit mit Fahrten zu verschwenden
    - sie sei moralisch sowieso in der Pflicht und sicher würde das ein Gericht im Zweifelsfall bestätigen oder doch wenigstens vielleicht
    - dass grundsätzlich die Mutter jetzt gefälligst einlenken solle, der Vater habe ihr Eigenmächtigkeit lange genug erduldet.


    Diese Auskünfte und Ratschläge waren allesamt unrichtig.
    Es ist unwürdig und tut dem Ruf dieser Plattform nicht gut, wenn derartiges Falschwissen unwidersprochen stehenbleibt.
    Deswegen galt es, dies zu korrigieren und der Mutter die korrekte Information über das angebliche Anwaltswissen zukommen zu lassen.


    Die allgemeine Thematik, wie man dieses Problem des Holens und Bringens vernünftig angehen sollte musste leider hinter der zu diesem Zeitpunkt stattfindenen Eskalation zurückstehen. Vernünftig angehen hätte der Vater das Problem können, indem er sich Hilfe und Vermittlung z.B. beim Jugendamt sucht. Nicht aber, indem er das Kind einbehält, ankündigt, es nicht nach Hause zu bringen und sich auf Anwaltsauskünfte beruft. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel, hier wird auf dem Rücken des Kindes eskaliert.


    Es bleibt nun zu hoffen, dass nach diesem unnötigen Machtspiel einer der Eltern die Idee hat, moderierende Hilfe derjenigen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, die darauf spezialisiert sind: Jugendämter, Familienberatungsstätten, Mediatoren.
    Vielleicht findet sich dann eine gemeinsame Lösung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich befürchte, der für jedermann nachvollziehbare Threadverlauf stellt sich deutlich anders dar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Frau Rausteiger,


    es gefällt mir, dass Du Dir die Mühe gemacht hast und Problematik hier im Thread so differenziert dargestellt hast.


    Die familiengerichtliche Praxis sieht tatsächlich anders aus, als hier gelegentlich dargestellt.


    Schön, dass die Themenstarterin einen eigenen (konstruktiven) Weg gefunden hat.


    :daumen

  • Nun hat also jeder versucht, sein Gesicht zu wahren und so lange gesagtes und nicht gesagtes verdreht, bis es ins eigene Weltbild passt.
    Ich wusste gar nicht das der Ruf dieser Plattform es ist, die Heilige Kuh des BET hochzuhalten :anbet


    Was mir aber über Zurechtweisungen und Anfeindungen nicht ganz klar ist: Wie ging die Geschichte aus???




    differenziert dargestellt hast.

    Stimmt, man kann auch einseitig differenzieren 8-)

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Die allgemeine Thematik, wie man dieses Problem des Holens und Bringens vernünftig angehen sollte musste leider hinter der zu diesem Zeitpunkt stattfindenen Eskalation zurückstehen. Vernünftig angehen hätte der Vater das Problem können, indem er sich Hilfe und Vermittlung z.B. beim Jugendamt sucht. Nicht aber, indem er das Kind einbehält, ankündigt, es nicht nach Hause zu bringen und sich auf Anwaltsauskünfte beruft. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel, hier wird auf dem Rücken des Kindes eskaliert.


    Liebe Frau Raussteiger,


    mal ganz abgesehen von der sehr selektiven darstellung des Threadverlaufes, wissen wir ja nicht mal, ob die Sitution tatsächlich eskaliert ist :crazy . Was eskaliert ist, dass hier zwei Parteien die Messer wetzen... und recht eindeutig zeigen, wie man es besser nicht macht :brille .


    Ich bin auch wenig um den Ruf dieser Plattform besorgt... es ist ein Forum, mit unterschiedlichen Erfahrungen und Wissenshintergründen... Wie der Gang vors Familiengericht ausgehen würde, vermag ich nicht zu sagen, meine Kristallkugel ist nicht so in Hochform.


    Mein Rat zur Deeskalation wäre gewesen, das Kind abzuholen (es wird doch irgendwer da sein, der die Themestarterin zu ihrem Kind fahren würde, in einer emotional so schweren Lage) und nach der akuten Paniksituation eine langfristige, gemeinschaftliche Lösung zu finden. Na ja... damit stehe ich aber in diesem wundervollen Forum oft auf einsamen Posten, denn es geht ja darum sein Recht bis auf´s Messer auszufechten :winken: .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hi,


    also ich lese aus dem Themenstrang heraus;

    • Machstpiele der Eltern
    • Papa fährt Firmenwagen, dann ist´s einfacher.
    • Hol- und Bringpflicht ist so, auch wenn die KM die Entfernung schafft
    • Mehrfacher Vorschlag einen Kompromiss zu finden, und sich zusammensetzen
    • KV will nur Randale machen
    • Interpretationen, bzgl. der Mutter sollten unterlassen werden
    • Ex droht nur
    • Es ist unverständlich, auch wenn es Gesetz sein mag, wenn ein ET die Entfernung
      schafft, der andere aber die Kosten zu 100% zu tragen hat
    • Es wird darauf hingewiesen, das es die absolute Ausnahme wäre das Kind als BET zu bringen
    • Sofort gerichtlich vorgehen, wenn der KV das Kind einbehält
    • OLG-Urteile, die verlinkt wurden, sind sehr unterschiedlich, und es ist wie immer,
      es kommt auf den Einzelfall an
    • Familiengerichte arbeiten ganz anders, wie im Themenstrang tlw. dargestellt

    Die Themenstranghinweise sind tlw. falsch zusammengefaßt.


    Die hier aufgeführten Themenstranghinweise, waren für mich reininterprtiert, umgedreht und solange darum rumgefeilt bis man
    einen Vorwurf an so manchen Poster draus machen kann.
    Nein, es wurde sogar mit diesen "verdrehten Hinweisen", alle als falsch beurteilt, obwohl es diese
    so gar nicht gegeben hat.


    Aber mal ausnahmsweise hinzufahren, und deeskalierend einzuwirken, kam nur deutlich von campusmami.
    Danke.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Na ja... damit stehe ich aber in diesem wundervollen Forum oft auf einsamen Posten, denn es geht ja darum sein Recht bis auf´s Messer auszufechten .

    :devil: Immer positiv denken.


    Ab und an soll es ja auch mal helfen, sich mal kurz in die Lage des anderen ET zu versetzen, das kann doch nicht so schwer sein, :ohnmacht:
    Sogar ich hab das gelernt.



    LG

  • Na ja... damit stehe ich aber in diesem wundervollen Forum oft auf einsamen Posten, denn es geht ja darum sein Recht bis auf´s Messer auszufechten .

    *Hand heb* Ich sehe das ähnlich, aber...

    Aber mal ausnahmsweise hinzufahren, und deeskalierend einzuwirken, kam nur deutlich von campusmami.
    Danke.

    Vielleicht liegt es ja daran, dass ich relativ neu hier bin und daher gerne überlesen werde. Hatte ich, mit anderen Worten, auch vorgeschlagen. Man muss nur die richtigen Fragen stellen und die Sache eskaliert. Zumal es doch völlig logisch ist, die Geschichte auch mal aus der anderen Perspektive zu betrachten. Gesunder Menschenverstand wird oft unterschätzt 8-)


    Edit: So langsam verstehe ich eure Hackordnung hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Hi,

    Vielleicht liegt es ja daran, dass ich relativ neu hier bin und daher gerne überlesen werde. Hatte ich, mit anderen Worten, auch vorgeschlagen. Zumal es doch völlig logisch ist, die Geschichte auch mal aus der anderen Perspektive zu betrachten. Gesunder Menschenverstand wird oft unterschätzt

    :lach Quatsch.


    Sorry....stimmt ;-)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Vielleicht liegt es ja daran, dass ich relativ neu hier bin und daher gerne überlesen werde. Hatte ich, mit anderen Worten, auch vorgeschlagen. Man muss nur die richtigen Fragen stellen und die Sache eskaliert. Zumal es doch völlig logisch ist, die Geschichte auch mal aus der anderen Perspektive zu betrachten. Gesunder Menschenverstand wird oft unterschätzt

    Fett :thumbsup:
    Ich habs gern gelesen. :-)
    Das mit dem Perspektivenwechsel hatte ich ja schon geschrieben :D


    Edit: So langsam verstehe ich eure Hackordnung hier.

    Hackordnung? :devil: :hae:


    LG