Unterhaltsvorschusskasse beenden wie?

  • Hallo,


    ich war ein paar Monate Leistungsbezieher beim Jobcenter und da der KV keinen Unterhalt zahlen konnte, wurde ich sozusagen "gezwungen" beim Jugendamt die vorrangige Leistung Unterhaltsvorschuss zu beantragen.


    Da ich mit der zuständigen SB beim JA im Januar aneinandergerasselt bin, als diese mich als Lügnerin hingestellt hat und ich mir das nicht bieten lassen wollte, macht diese nun Hetzjagd auf mich und behauptet ständig was anderes weswegen ich angeblich Leistungen erschlichen hätte. Leistungen bekomme ich sowieso nicht mehr, wurde alles eingestellt.


    Da der KV nun wieder Arbeit hat und Unterhalt zahlen möchte, möchte ich schnellstmöglich die Unterhaltsvorschusskasse von Ihrer Aufgabe entbinden, um dieses unmögliche SB endlich davon abhalten zu können, weiterhin Lügen über mich zu verbreiten.


    Es soll wohl durch ein einfaches Schreiben möglich sein, aber ich konnte dazu bei Google noch nichts finden, wie dies auszusehen hat.


    Könntet ihr mir da helfen?
    Danke euch.

  • ich würde es mir einfach machen und beim JA anrufen und mich verbinden lassen zum Fachbereich Kinder, Jugend und Familie - Unterhaltsvorschuss.
    Dort einfach nett fragen und dann sollte man auch eine Antwort bekommen, bzw eine Adresse.

    Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen.



    Kinder sehen mehr darauf,
    was die Eltern tun, als was sie sagen.

  • Zitat

    juwi
    Aber wenn die Leistungen schon eingestellt sind, musst Du doch nichts mehr machen?


    Zitat

    vibes
    Da der KV nun wieder Arbeit hat und Unterhalt zahlen möchte, möchte ich schnellstmöglich die Unterhaltsvorschusskasse von Ihrer Aufgabe entbinden, um dieses unmögliche SB endlich davon abhalten zu können, weiterhin Lügen über mich zu verbreiten.


    Geht nicht nur um JC, sondern auch UHV-Zahlung(~svoraussetzungen) allgemein, JC-Leistung hin oder her. Wäre nur der "Nebeneffekt" sozusagen. ;)



    Zitat


    Es soll wohl durch ein einfaches Schreiben möglich sein, aber ich konnte dazu bei Google noch nichts finden, wie dies auszusehen hat.


    Da die Voraussetzungen mit der Leistungsfähigkeit des UET (evtl. tlw.) entfallen, solltest Du Dich ohnehin bei der UHV-Stelle melden.
    Ich bin da immer für schriftlich (oder persönlich), ist mir lieber als telefonisch, und ein einfaches Schreiben ist für mich ein "einfaches Schreiben". Also formlos.


    Sehr geehrte(r) Bearbeiter/Frau-Herr xy ...
    Aktenzeichen sowieso ...


    hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Kindesvater, Herr xy, eine Arbeit aufgenommen hat und zur Zahlung von Kindesunterhalt zukünftig in der Lage ist.
    Ich möchte Sie bitten, die weiteren Schritte einzuleiten bzw. mir Informationen zukommen zu lassen, falls ich selbst etwas unternehmen muß ...


    Grüße ... sowieso ...


    So in etwa würde ich das schreiben. Hab ich immer so gemacht, und wenn die ein ausgefülltes Formular wollen, schicken sie es dann im allgemeinen auch als "Antwort" zu.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Persönlich dort hingehen, am besten mit einem kurzen formlosen Schreiben.
    Dürfte kein Problem sein für JA wenn die nicht mehr zahlen müssen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • So einfach abmelden ist in dem Fall hier aber nicht. TS kriegt SGB2-Leistungen. Solange kein Unterhalt bezahlt wird, ist der UHV als vorrangige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wenn jetzt einfach der UHV "abbestellt" wird fehlt das Geld erstmal, da kein Unterhalt faktisch fließt.


    Der Erste Schritt wäre der UHV-Kasse mitzuteilen, daß KV eine Arbeit jetzt hat und leistungsfähig sein müsste. Diese Prüfen das dann und stellen den UHV, wenn er die Zahlung zugesagt hat von selber ein.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • ich war ein paar Monate Leistungsbezieher beim Jobcenter


    Hucky


    ich schliesse daraus, dass sie keine Leistungen mehr bekommt :frag
    somit kann sie die Beistandschaft einfach beenden.... nicht verhindern können wird die TS allerdings, dass versucht wird, die Rückstände (entweder des KV, oder der ggf. zu Unrecht bezogenen UHV Leistungen) weiterhin eingetrieben werden-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich schliesse daraus, dass sie keine Leistungen mehr bekommt


    hmmm, stimmt. Sie hat die Probleme mit der Frau vom JA. Aber mit welcher? Da die Leistungen eingestellt wurden, ist doch eigentlich alles geregelt. Warum gibt es dann noch diese Probleme?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo


    sie kann einfach nur einem Satz an die UVK schreiben, dass sie ab nächsten Monat keine Leistungen mehr benötigt.
    That's it.
    Keine UVK " klebt" an ihren Fällen- sind eher froh weniger zu haben bei der großen Anzahl :D
    Und auch weniger Geld, das die Kommune auszahlen muss :P
    Aber Luchsie - was hat die Beistandschaft damit zu zu ?
    Habe nirgendwo gelesen dass sie auch eine Beistandschaft hat - ist ja nicht das gleiche wie UVK!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Aber Luchsie - was hat die Beistandschaft damit zu zu ?
    Habe nirgendwo gelesen dass sie auch eine Beistandschaft hat


    Wenn Leistungen nach Hartz IV bezogen werden..... ich denke, dann muss das JA berechnen, bzw. prüfen, ob der KV zahlungsfähig ist-
    und das geht mEn. nur im Rahmen einer Beistandschaft :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Wenn Leistungen nach Hartz IV bezogen werden..... ich denke, dann muss das JA berechnen, bzw. prüfen, ob der KV zahlungsfähig ist-
    und das geht mEn. nur im Rahmen einer Beistandschaft


    Muss ja nicht. Bei uns z.B. rechnet das JC selber (bzw. das macht bei uns dann zentral der Kreis). Aber das kann auch ein eigener Anwalt machen.


    Aber warten wir mal ab, was TS antwortet.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ....und meistens MUSS das JC den Unterhalt selbst bearbeiten= berechnen wegen Forderungsübergang nach Paragraf 33 SGB2....
    Da darf meistens die Beistandschaft und auch der Anwalt! gar nicht...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • hui, soviele vermutungen, dann bring ich mal licht ins dunkel.



    ich beziehe keine leistungen vom JC mehr!
    ich habe KEINE beistandsschaft, braucht man nicht zwingend wenn man nur unterhaltsvorschuss beantragt.


    einfach bei der unterhaltsvorschusskasse hingehen geht bei uns garnicht, da kommt man bei uns hier nicht ran.
    einfach bei der unterhaltsvorschusskasse anrufen/nachfragen geht in meinem fall eben auch garnicht, da die SB einem per nachnamen fest zugeordnet sind, und das in meinem fall genau die dame ist, die mir das leben schwer macht, und mir jedes wort im mund rumdreht, zum negativen verdreht, mich aushorscht und wenn ich sage, dazu sage ich nichts, zu mir sagt, damit machen sie sich jetzt aber verdächtig, sie sind zur auskunft verpflichtet, sie betrügen, und was weiß ich nicht, was die gute dame mir schon alles ans ohr genagelt hat.


    es gibt ja dann noch von den SBs einen teamleiter, aber genau meine gute dame ist der teamleiter vom team, also sie ist selbst der teamleiter von sich selbst, wundervolles system. also es geht kein weg an ihr vorbei.


    momentan ist es so, dass der KV noch nicht gezahlt hat, daher konnten weder er noch ich irgendwas melden, ich weiß aber dass man umgehend dazu verpflichtet ist. der plan war, dass wenn er das erste mal gezahlt hat, eben den brief zu schicken, wo ich schreibe, er zahlt ab jetzt, bzw. ich kümmer mich jetzt selbst darum dass der unterhalt rein kommt, ihr seid raus aus der bearbeitung. selbst der KV ist genervt, was er von ihr für briefe bekommt. sie hat ihm sogar schriftlich verboten unterhalt an mich oder das kind zu zahlen, sondern nur an die UHV Kasse. nachfrage vom anwalt: na klar darf er doch an mich/das kind zahlen. die versucht linke sachen ohne ende.


    hintergrund ist, dass die dame ständig was neues findet, was ich verbrochen haben soll: angeblich etwas nicht gemeldet, oder angeblich nicht abgegeben, oder angeblich am telefon gesagt, solche scherze halt.


    derzeit behauptet sie sogar, dass der KV mir gar keinen unterhalt zahlen braucht. wo selbst der KV sagt, hey die spinnt, klar steht dem kind der unterhalt von mir zu. sie mischt sich überall ein, nur um mir einen reinzuwürgen. und genau dass soll ihr nicht mehr möglich sein, und mir haben zwei anwälte gesagt, dass man das JA per schreiben entbinden kann.
    nur ich möchte deswegen aber nicht extra wieder nen anwalt beauftragen, um für nen einfachen brief schreiben, was ich selbst kann, etliche euro zu bezahlen.

  • dann einfach einen Brief (zur Sicherheit per Einwurfeinschreiben) dahin senden, dass die Zahlungen des UHV zum X.X.2014 eingestellt werden sollen.


    (Solltest Du einen Monat dann doppelt erhalten haben- ich schliesse das aus der Formulierung ".... wenn er das erste mal gezahlt hat..." sofort den aktuellen Monat zurücküberweisen, sonst droht da weiterer Ärger) :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • momentan ist es so, dass der KV noch nicht gezahlt hat, daher konnten weder er noch ich irgendwas melden, ich weiß aber dass man umgehend dazu verpflichtet ist. der plan war, dass wenn er das erste mal gezahlt hat, eben den brief zu schicken, wo ich schreibe, er zahlt ab jetzt, bzw. ich kümmer mich jetzt selbst darum dass der unterhalt rein kommt, ihr seid raus aus der bearbeitung. selbst der KV ist genervt, was er von ihr für briefe bekommt. sie hat ihm sogar schriftlich verboten unterhalt an mich oder das kind zu zahlen, sondern nur an die UHV Kasse. nachfrage vom anwalt: na klar darf er doch an mich/das kind zahlen. die versucht linke sachen ohne ende.


    Hallo vibes,


    selbstverständlich darf der Kindsvater an Dich direkt Unterhalt zahlen.
    Solange Du aber im Bezug von Unterhaltsvorschuss stehst, muss das alles nachvollziehbar für das Amt geschehen - also entweder direkt über deren Konten oder aber mit sofortiger Meldung von Dir an die Behörde.
    Vermutlich sind über die Monate hinweg Unterhaltsschulden vom Vater aufgelaufen, weswegen sie Zahlungen direkt auf ihre Konten haben möchten?


    Du kannst jederzeit die UV-Kasse von ihren Pflichten entbinden so dass der Vater nicht mehr von denen mit aktuellen Zahlungsverpflichtungen belästigt wird.
    Da Du nicht mehr im Bezug öffentlicher Gelder stehst, darfst Du jederzeit auf die Leistung Unterhaltsvorschuss verzichten.
    Du musst nicht warten, bis der Vater des Kindes tatsächlich gezahlt hat (es ist dann aber auch Dein Problem, wenn er es nicht tut)


    Schreib einfach einen Brief per Einschreiben.


    Sehr geehrte UV-Kasse,
    ich benötige ab 01.09. keinen Unterhaltsvorschuss mehr für das Kind xx, bitte stellen Sie die Zahlungen ein.
    Datum, Name, Unterschrift


    Der Vater wird auch Ruhe vor der UV-Kasse haben falls er keine Schulden hat auflaufen lassen.
    Ich wette, die haben gar nichts dagegen, wenn sie diese Akte schließen dürfen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Und?
    Hat es geklappt?

    danke der nachfrage.
    nö. die SB hat von sich aus alles eingestellt, da ich laut ihrer meinung keinerlei anrecht auf UHV habe.
    zum glück bin ich die SB nun endlich für immer los :-D
    wird spannend, falls ich jemals nochmal in hartz4 rutschen sollte, und der KV keinen unterhalt zahlen würde, wenn das jobcenter mir dann wieder damit kommt, dass ich beim jugendamt doch UHV beantragen soll... 8|