Falsche Angaben bei der Sorgeerklärung.

  • Hallo.
    Wir sind nicht verheiratet. Dummerweise habe ich geglaubt das wir heiraten werden und somit habe ich mich einverstanden erklärt die Sorgeerklärung schon zu machen. Mein Partner hat angegeben geschieden zu sein. Jetzt kam aber raus das das gar nicht stimmt und er verheiratet ist!
    Ist die Sorgeerklärung überhaupt gültig? Kann ich sie für ungültig erklären lassen? Muss das durchs Gericht geklärt werden?
    Was ist mit den anderen Papieren wie vaterschaftsanerkennung? Da steht auch drin das er geschieden ist. Hat das irgendwelche Auswirkungen?
    Die Beziehung hat sich für mich damit erledigt. Er kann jetzt schön unterhalt zahlen!!!

  • Hallo,


    das dürfte wenn, dann ein absoluter Einzelfall sein.
    Mit der Sorgeerklärung besteht gemeinsames Sorgerecht. Da würde nur herausführen, einem der Eltern das Sorgerecht wieder entziehen zu lassen.


    Dazu müssten aber im Interesse des Kindes liegende und zudem erhebliche Gründe vorliegen. Danach klingt es aber nicht.


    Andernfalls würde er ja das gemeinsame Sorgerecht mit größter Wahrscheinlichkeit auch auf dem "kurzen Dienstweg" via Antrag bekommen, wenn die Sorgeerklärung nicht existieren würde.

  • Zahlen soll er nicht, weil er ein moralisch fragwürdiges Verhalten hat, sondern weil Eltern ihrem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sind. Du hast evt Anspruch auf Betreuungsunterhalt.


    Wenn du finanziellen Schaden durch das falsche Eheversprechen erlitten hast (Geld geschenkt, Ausgaben für Hochzeit) würde ich mir einen Anwalt nehmen und versuchen zu retten was zu retten ist. (Liegt Betrug vor laut Strafgesetz?)


    Ich denke mal für das Delikt Personenstand Fälschung wäre er auch ein Kandidat.

  • Ich denke nicht, daß die Vaterschaftanerkennung und die Sorgerechtserklärung wegen der falschen Angabe des Familienstandes ungültig sind. Der Familienstand hat auf diese Urkunden keinen direkten Einfluss.


    Was in Frage kommen könnte, wären Kosten für die Abänderung in den korrekten Familienstand.


    Es liegt dann an den entsprechenden Stellen, ob sie eine Anzeige wegen Personenstandsfälschung machen. Darüber hat aber dann ein Staatsanwalt zu entscheiden, inwieweit hier rechtlich vorgegangen wird.


    Die Wut kann ich verstehen, da dies zu korrigieren mit Zeit und Kosten verbunden ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • - Ob die Urkunde dadurch insgesamt ungültig wird, müsste dir ein Jurist beantworten.


    - In der Beziehung zwischen euch beiden ist eine solche Falschangabe ein Problem, das möglicherweise zur Trennung führen wird.


    - Am Verhältnis und der Beziehung des Vaters zu eurem gemeinsamen Kind ändert sich nichts. Er hat die Vaterschaft anerkannt, ist biologisch und rechtlich der Vater und ihr habt gemeinsames Sorgerecht.


    Selbst wenn es so sein sollte, dass die Sorgerechtserklärung für ungültig erklärt werden sollte (was ich nicht weiß, persönlich aber eher nicht für wahrscheinlich halte), dann hätte er sofort die Möglichkeit, auf gemeinsames Sorgerecht zu klagen und hätte damit aller Voraussicht nach Erfolg. Denn welche gewichtigen Gründe zum Nachteil des Kindes sollte es gegen ein gemeinsames Sorgerecht geben?


    Die Falschangabe spielt dabei jedenfalls keine Rolle, Trennung der Eltern ist auch kein Grund. Im Gegenteil, was es so an Daten gibt, zeigt, dass nach Trennungen häufig die Beziehung eines Kindes zu beiden Eltern und der Eltern untereinander besser funktioniert, wenn es gemeinsames Sorgerecht gibt.

  • und du hast deine gerichtigkeit.


    Tja .... durch das gemeinsame Kind haben die beiden irgendwie noch 20 Jahre (und mehr) miteinander zu tun .... irgendwie.
    Jetzt gilt es wohl das so zu gestalten, dass ein wenig Lebensqualität übrig bleibt.



    :strahlen

  • Hallo.
    Wir sind nicht verheiratet. Dummerweise habe ich geglaubt das wir heiraten werden und somit habe ich mich einverstanden erklärt die Sorgeerklärung schon zu machen. Mein Partner hat angegeben geschieden zu sein. Jetzt kam aber raus das das gar nicht stimmt und er verheiratet ist!
    Ist die Sorgeerklärung überhaupt gültig? Kann ich sie für ungültig erklären lassen? Muss das durchs Gericht geklärt werden?
    Was ist mit den anderen Papieren wie vaterschaftsanerkennung? Da steht auch drin das er geschieden ist. Hat das irgendwelche Auswirkungen?
    Die Beziehung hat sich für mich damit erledigt. Er kann jetzt schön unterhalt zahlen!!!



    Hallo WhyMeAgain,


    Du wurdest von Deinem Partner unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Unterschrift (zwei Unterschriften) überredet.
    Mittlerweile wurde Dir bekannt, dass er Dich in einer Eure Beziehung betreffenden (wichtigen) Angelegenheit vorsätzlich getäuscht hat.


    Es ist menschlich nachvollziehbar, dass Du nun auf Rache sinnst, bzw. Deine Unterschriften gerne rückgängig machen würdest.


    Bitte lass Dich trotzdem nicht auf diesen Hinweis der Personenstandsfälschung ein. Dieser Begriff wird zwar gerne und häufig genutzt, das dahinter stehende Gesetz wird aber ebenso häufig ein bisschen schräg ausgelegt. Es ist relativ klar geregelt, dass hier immer nur die Angabe eines falschen Personenstands einer anderen Person gemeint ist:


    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__169.html


    (ein wenig ausführlicher: http://www.rechtslexikon.net/d…sonenstandsfaelschung.htm[/url] )


    Allenfalls vage als Vorgehensweise in Frage käme wohl die "mittelbare Falschbeurkundung" (in § 271 StGB) . Hier wäre jedoch derjenige Mensch in Regress zu nehmen, der die Urkunde erstellt hat und er wäre nur dann zu belangen, wenn seine Tat vorsätzlich geschehen wäre.
    Eventuell kannst Du aber bei der Urkunde erstellenden Behörde nun nachfragen, ob die Urkunde Gültigkeit hat obwohl der Beamte sich den Familienstand nicht hat nachweisen lassen vor Beurkundung des Sorgerechts.
    Meiner Meinung nach wird dem Familienstand des Vaters bezüglich dem Inhalt der Urkunde jedoch keine Bedeutung beigemessen werden. Thema der Urkunde ist ja nicht Eure Hochzeit, sondern die Sorge für das nachweislich gemeinsame Kind.
    Auch hier könntest Du den werdenden Vater also nicht sanktionieren für seine Lüge - Du hättest nur riesigen Aufwand für nichts.


    Sicher tut es gut, ein paar Nächte über diesen infamen Betrug zu schlafen und dann die wirklich wichtigen Fakten zusammenzutragen:
    - an der Vaterschaft des Mannes ändert der Personenstand nichts
    - diese frühen Unterschriften werden Dir helfen, finanzielle Ansprüche ohne Zeitverzögerung durchzusetzen
    - Sollte sich der Vater eines Tages um das Kind kümmern, Unterhalt zahlen und eine Bindung aufbauen, würde er sowieso auf Antrag die gemeinsame Sorge erhalten.
    - das wesentlichste derzeitige Problem ist weder Vaterschaft, noch Juristerei, sondern Eure Beziehung. Hier scheint einiges auf manipulativer Ebene zu laufen, das Ihr unbedingt klären sollte falls Eure Beziehung eine Zukunft haben soll. Hier kann eine Paar-Beratung sicher weiterhelfen.


    Viel Erfolg bei der Klärung wünscht
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Danke für die vielen Antworten!!!
    Fakt ist er hat bewusst getäuscht!!! Dies bleibt nicht ohne Konsequenzen!!!
    Ich werde mir esO noch ein paar Tage durch den Kopf gehen lassen und dann überlegen ob ich tatsächlich was machen kann.
    Aber ist es bei nicht verheirateten Paaren nicht generell so das ja nur die Mutter das Sorgerecht hat und zustimmen muss. Kann er tatsächlich auf gemeinsames Sorgerecht klagen? Das wusste ich nicht.

  • Kann er tatsächlich auf gemeinsames Sorgerecht klagen? Das wusste ich nicht.


    ja, da hat sich die Rechsprechung gegenüber früher deutlich geändert... hier z.B. das Grundsatzurteil
    Im Gegensatz zu früher erhält er das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht, wenn nicht nachgewiesen wird, dass dies "dem Kindswohl entgegensteht"


    aber ich vermute mal, dass in Deinem speziellen Fall gar nix passiert-
    im schlimmsten Fall (für ihn) wird er ein Ordnungsgeld erhalten, und für die Abänderung seines Familienstandes (also von geschieden in verheiratet) die entsprechenden Gebühren zahlen müssen.... wobei- das wird einige Zeit dauern, und bis dahin könnten seine Angaben ja schon wieder richtig sein, wenn er in Scheidung lebt :crazy


    Ich verstehe Deinen Ärger absolut :troest und kann nachvollziehen, was Du willst- glaube aber nicht, dass es irgendwas bringt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    beide Urkunden haben volle Gültigkeit. Und somit auch Vaterschaft und gemeinsame Sorge.


    Der falsche Familienstand ist kein so gravierender Fehler, dass dadurch die Urkunden ungültig oder anfechtbar würden.


    Man kann auf 2 Wegen die Urkunden nun korrigieren:
    ( Dies geht NUR bei der ausstellenden Urkundsbehörde.)


    1) auf ALLEN Urkundsausfertigungen MÜSSEN von der Urkundsperson der Personenstand richtig daneben geschrieben werden, der falsche durchgestrichen und alles mit Unterschrift des Urkundsbeamten und Dienstsiegel !! bestätigt werden. Oder:
    2) es wird an die Urkunden ein Zusatzpapier dauerhaft geheftet, auf der der Urkundsbeamten bestätigt, dass der korrekte Familienstand "verheiratet" ist und auch dies ist NUR wirksam mit seiner Unterschrift und Dienstsiegel.


    und:
    ein Anwalt hat davon nur Ahnung , wenn er auch Notar ist.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: