Exmann hat Kündigung erhalten

  • Hallo zusammen,


    kennt sich jemand mit dem Unterhalt aus?


    Wir sind noch nicht geschieden, nur getrennt. Jetzt hat mein Exmann zum 31.07.14 eine Kündigung erhalten. Wer weiß, ob er das nicht absichtlich so arrangiert hat.


    Muss er vom ALG 1 Trennungsunterhalt zahlen oder nur Kindesunterhalt? Meine Tochter ist erst 15 Monate alt.


    Ich bin noch in Elternzeit.


    Vielen DANK!!


    Liebe Grüße

  • Der Trennungsunterhalt wird nach den tatsächlichen Einkünften errechnet. Wenn sich hier sein Einkommen senkt, wird er weniger Trennungsunterhalt leisten müssen. Sinkt er nach Abzug des Kindesunterhalts unter den Selbstbehalt, muss er ggfls. gar keinen Trennungsunterhalt mehr leisten.
    Der Kindesunterhalt wird üblicherweise - so er tituliert ist -, bis zu einem halben Jahr von Gerichten unverändert gelassen, wenn zu vermuten ist, dass die Einkommensminderung vorübergehend ist.


    Dass er die Entlassung selbst mutwillig herbei geführt hat, ist natürlich ein schlimmer verdacht. Es gibt solche Fälle. zu beweisen sind sie selten.
    Es gibt aber auch viele Fälle, wo jemand die Belastung durch die Trennung nicht verkraftet und in der Arbeitsleistung so nachlässt (oder genervt von allem sich durch den Betrieb raunzt), dass eine Entlassung aus persönlichen Gründen stattfindet. Letzteres ist sicherlich häufiger der Fall als die provozierte Entlassung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mein Ex wurde mal von der Beistandschaft seines Sohnes aufgefordert, sich einen Nebenjob zu suchen, um der Unterhaltsverpflichtung nachkommen zu können...

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Also erstmal läuft ja die Kündigungsfrist.
    Dann bekommt er ALG1 und sein Selbstbehalt sinkt - mit etwas Glück ändert sich da in den nächsten 12 Monaten nichts für euch.
    Habt ihr denn schon Kindes-/Betreuungs/Trennungsunterhalt vereinbart ?

  • Jein, er muss erstmal den Unterhalt weiter zahlen - das ist seine Verpflichtung euch gegenüber - das kann er auch aus einem Lottogewinn machen oder sein Auto verkaufen....
    Aber das Arbeitsamt wird Bewerbungsbemühungen sehen wollen...

  • Es kommt doch auch darauf an was er verdient hat! Ob er als langjaehriger mitarbeiter event. Ansprucg auf abfindung hat, müsste er nur anwalt für arbeitsrecht einschalten.
    Diese abfindung könnte dann in die unterhaltsberechnungen mit einfliessen.
    So etwas dauert natürlich! Aber dein anwalt, falls vorhanden, sollte den dir und deinem kind zu stehenden unterhalt anfordern wenn er faellig ist. Auch rückwirkend ist er verpflichtet dir diesen zu zahlen wenn er nur kurzzeitig arbeitslos ist/ bleibt. Dann wird das jahreseinkommen herangezogen und nicht nur das er event. Zwei monate arbeitslos war.


    Drück dir und ihm die daumen das er nicht lange arbeitslos bleibt!
    Dennoch bin ich auch der meinung, das eine teilzeitbeschaeftigung bei jedem nicht schadet, selbstwert und die kasse für extras aufbessert! Weil er auch wenn er als besserverdienender mehr alg erwarten kann, wirds für dich und kind nicht reichen.

  • Diese abfindung könnte dann in die unterhaltsberechnungen mit einfliessen.


    wie kommst Du da drauf?
    M.E.n. wird das nicht gemacht... Hast Du da evtl. ein Urteil zu?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • wenn das Einkommen sinkt, muss die Abfindung zur Milderung angerechnet werden - das Thema hatten wir letztens erst bei Bekannten - sprich, man kann die Abfindung behalten/sie wird nicht angerechnet, wenn man in der Lage ist nach der Kündigung/Jobwechsel den vereinbarten Unterhalt in gleicher Höhe weiterzuzahlen - gelingt das nicht, muss die Abfindung dazu verwendet werden (wenn es denn eine gibt)

  • Wie oben bereits geschrieben: Man muss deutlich unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.


    Wie habt ihr denn grundsätzlich die Unterhaltssache bisher geklärt: Zusammen einvernehmlich? Über Anwälte mit einem Vertrag? Über ein Gericht mit einem Titel beim Kindesunterhalt?
    Je nach Art der Absprache könnte Ex einseitig reagieren oder er müsste auf Abänderung klagen oder, oder, oder ...
    Die stärkste Position hättest du bei einem vorherigen Gerichtsentscheid, die schwächste bei einer einvernehmlichen Absprache untereinander.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • in gleicher Höhe weiterzuzahlen


    weiterzahlen bis zu einer Abänderung eines Titels ist klar- aber in eine Berechnung mit einfliessen wohl eher nicht ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Abfindungen als auch steuerrückerstattungen können mit in die unterhaltszahlung einfliessen!
    Wenn es denn da etwas zu holen gibt...
    Der unterhaltszahler muss seinen unterhaltspflichten nachkommen und sich um eine neue arbeit bemühen.
    Der umstand ist natürlich für den exmann auch nicht erfreulich, stellt sich halt immer die frage unbeabsichtigt oder absichtlich kündigung herbeigeführt!?
    Vom amt bekommt man genügend unterstützung... Die man rechtzeitig in anspruch nehmen sollte, bevor man selbst in die miese rutscht.

  • Abfindungen als auch steuerrückerstattungen können mit in die unterhaltszahlung einfliessen!


    nur, wenn sie auch weiterhin zu erwarten sind....
    dies ist bei Abfindungen eher nicht der Fall- und bei Steuerrrückerstattungen nur dann, wenn man Arbeit hat-


    nochmal meine Frage- hast Du ein Urteil dazu ;-)


    und eine Abfindung die (z.B. für einen Urlaub) verprasst wurde, kann m.E.n. nicht einfliessen- und mir ist auch kein Fall bekannt, wo das für die (zukünftige!) Berechnung so war- dass ein bestehender Titel nicht sofort, sondern halt erst nach einer gewissen Zeit bei Alo geändert wird, ist klar- also- der Titel ist weiterhin zu bedienen, und da wir ein Richter bei einer Abfindung vermutlich nicht rückwirkend ändern.... sondern halt erst nach einer gewissen Zeit

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Tatsaechlich gibt es ein urteil hierzu, das eine abfindung und auch steuerrückerstattung sowohl für kindes als auch trennungsunterhalt mit einberechnet wurde!
    Mitlerweile für einen zeitraum von 2 jahren. Erst die abfindung und dann die steuerrückerstattung! Man muss nur unheimlich mitdenken und einen guten anwalt haben.
    Dies waren höhere summen! Die abfindung in urlaub oder auto zu investieren um die unterhaltszahlungen zu umgehen sind nicht rechtens!


    Nur ist ja unklar ob es dem themenschreiber zusteht! Das sind vermutungen und möglichkeiten um die nichtzahlung zu verhindern.

  • Tatsaechlich gibt es ein urteil hierzu,


    das würde ich gerne kennen! wär echt toll, wenn Du das hättest!
    mir sind nur gegenteilige Urteile bekannt..... :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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