KM entscheidet in welchen Ferienwochen ich das Kind bekomme , bis wann ?


  • Ich will Deinen Elan nicht bremsen, im Gegenteil, aber glaub mir "Deine" KM kann das Alles auch mit GSR verweigern.
    Das JA könnte dann helfen, sofern der MitarbeiterIn das denn will. Nach meinen Erfahrungen wollen sie selten.
    Das aus meiner Sicht Einzige wäre, dass Du die Möglichkeit hast alle Deine o.g. Wünsche einzuklagen, aber glaub mir, dass erfordert einen sehr langen Atem. Ich hatte den dann nach den ganzen Jahren der Totalverweigerung "meiner" KM und nach unzähligen Gerichtsverhandlungen nicht mehr.


    Trotzdem, viel Erfolg.


    Sayonara
    Musashi

    Edit: Fehlerteufelchen

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

    2 Mal editiert, zuletzt von Musashi ()

  • Bei Schulen und Ärzten hören dann die Väter mit GSR, dass die Schule sich nur verpflichtet fühlt einen Elternteil zu informieren und verweisen darauf, dass derandere sich die Infos dort holen kann. Ebenso oder ähnlich bei den Ärzrten.

    Das kann so sein ;-)
    Und schon haben wir die Informationspflicht ausgehebelt ...

    Zitat
    Aber wenigstens kann er dem UET nicht verbieten, das Kind aus Kita/Schule abzuholen.
    Laut dem oben genannten Urteil scheint das aber durchaus so zu sein ,dass der BET auch entscheiden kann,dass der andere nicht abholen darf. Auf die Erklärunge nder Maus bin ich gespannt

    Hier im Forum haben wir ja einen Thread, wo es darum geht, dass der UET dazu verpflichtet werden soll, das Kind abzuholen. Das hat was von "Wir basteln uns unsere Welt, wie sie uns passt..."

    Nebenbei, das o.g. Urteil zielt auf das GSR ab. Und das abholen vom Kindergarten wäre eine
    Entscheidung des täglichen Lebens.
    Gleichzeitig wird drauf verwiesen, das dies dann in erster Linie ein problem des Umgangs wäre.
    Dies war aber nicht Gegenstand der OLG-Entscheidung.
    Außerdem sind OLG-Entscheidungen für den entsprechenden OLG-Bezirk richtungsweisend, und
    nicht (unbedingt) für alle OLG Bezirke.

    Das sehe ich auch so.


    LG


    o.T.

    Zitat

    sorry :lgh ...köstlich. Waren sie schwer ? :D


    Musst auch grad mal schmunzeln :D

  • Hi Yogi,


    hab ich irgendwo gesagt, dass ich das gut finde :nanana


    Wenn es nach mir ginge würden alle Eltern dazu verpflichtet sich so zu einigen und auf Augenhöhe zu begegnen, dass sie auch nach einer Trennung gleichwertige Elternteile bleiben.


    Das mit dem Pippi-Langstrumpf-Syndrom konnte ich in den letzten Jahren immer wieder bei der Ex meines Mannes erleben. Sei es, dass sie sich nicht verpflichtet fühlte, für die bei uns lebende Tochter KU zu zahlen.Argument war, dass er der Tochter ja den Umzug zu unsermöglich hat (gegen den Willen der KM), sei es, dass sie sichbeschwert bei der Kleinen alles alleine machen zu müssen, aber auf Nachfragen wie es dem Kind geht nur antwortet: Das es ihn nichts anginge, da das Kind ja bei ihr lebt... Die Schule redet sich tatsächlich damit raus, dass es reicht, wenn sie die KM informieren.


    Oder umgekehrt beim Vater meine Töchter. Er verweigert seit fast 16 Jahren jeden Kontakt, bekommt aber Berichte und Bilder und will seiner erwachsenen Tochter jetzt vorschreiben, dass sie nicht studieren darf, weil er nicht sieht wo ihre Fähigkeiten und Interessen liegen (komisch steht seit Jahren in den Berichten). Nein, ich wäre froh gewesen die Verantwortung für die Mädels eben nicht alleine tragen zu müsen.


    Solange es keine echten Sanktionen gibt. werden Elternteile sich immer die Rosinen rauspicken, wenn ihnen danach ist :scared

  • hab ich irgendwo gesagt, dass ich das gut finde

    :hae: nein. Und ich?

    Wenn es nach mir ginge würden alle Eltern dazu verpflichtet sich so zu einigen und auf Augenhöhe zu begegnen, dass sie auch nach einer Trennung gleichwertige Elternteile bleiben.

    Ja da bin ich auch für.


    LG

  • Die Schule redet sich tatsächlich damit raus, dass es reicht, wenn sie die KM informieren.


    Von sich aus müssen sie nur einen Elternteil informieren. Das ist auch soweit richtig. Wenn der andere Elternteil aber nachfragt (Termin mit Lehrer machen) müssen sie ihm auch Auskunft erteilen. Das ist das Recht eines personensorgeberechtigten Elternteils.


    Ich habe das schon mal geschrieben, daß ich auch einmal das Problem beim Arzt hatte, daß der mir keine Auskunft erteilen wollte. Darauf hin hab ich ihm dann gesagt, daß ich dann in ein paar Stunden mit ner Einstweiligen Verfügung wieder da stehe und die Kosten dafür ihn in Rechnung stelle. Dann klappte das.


    Genau das selbe würde ich mit der Schule machen. Und ich würde die einstweilige Verfügung (auf Auskunfterteilung) auch beantragen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich will Deinen Elan nicht bremsen, im Gegenteil, aber glaub mir "Deine" KM kann das Alles auch mit GSR verweigern.


    Das gemeinsame Sorgerecht würde Dir in diesem Fall nach meiner Einschätzung nur das Gefühl geben, im Recht zu sein, auch wenn Dir Unrecht geschieht. Ich würde in jedem Fall darauf beharren, es zugesprochen zu bekommen, aber nicht hoffen, dass sich praktisch gesehen irgend etwas ändert. Im Gegenteil; im Wissen, dass Du mehr Rechte hast als vorher, könnte es passieren, dass die KM aus Angst, Du könntest ihr das Kind wegnehmen, noch besitzergreifender als sowieso schon handelt. Erwarte dadurch keine Lösungen, vor allem dann nicht, wenn die KM nicht fähig bzw. willens ist, zum Wohle des Kindes zu kooperieren.

  • Ich lese hier nur Rechte und ich möchte und es muß.....finde das nicht kompromissbereit,und leicht Egozentrisch . Ein Kind mit 10 Jahre hat auch eine Meinung nicht nur Rechte.Was möchte es den? Will es zu dir???Ich kann mir nicht vorstellen das Mutter dem Kind es verweigert wen Kind sagt,es möchte zu dir in den Ferien!!!!!
    Für mich ist das keine Erziehung ,das Leben eines Wesens nach Terminplaner festzulegen.Sorry, ist nicht böse gemeint,aber ich finde das nur Traurig und arm.

  • Ich lese hier nur Rechte und ich möchte und es muß.....finde das nicht kompromissbereit,und leicht Egozentrisch . Ein Kind mit 10 Jahre hat auch eine Meinung nicht nur Rechte.Was möchte es den? Will es zu dir???Ich kann mir nicht vorstellen das Mutter dem Kind es verweigert wen Kind sagt,es möchte zu dir in den Ferien!!!!!
    Für mich ist das keine Erziehung ,das Leben eines Wesens nach Terminplaner festzulegen.Sorry, ist nicht böse gemeint,aber ich finde das nur Traurig und arm.



    Was genau ist traurig und arm Feli?
    Daß ich das Recht des Kindes und mir auf Umgang einklagen musste?
    Wie hätte es besser laufen können?
    Dass ich noch nie ein Zeugnis gesehen habe?
    Nicken und ruhen lassen?
    Ich gebe einfach unser Haustier weg weil es unter Umständen sein kann, dass die Mutter mal die Wahrheit spricht?
    Ich traue mich nicht einmal dem Kind Fiebersaft zu geben, weil ich keine Ahnung habe über Uverträglichkeiten und sonstiges.
    Ich lasse mich und meine Familie mit einer Ortungsapp verfolgen im Urlaub oder auch Zuhause?


    Was genau wirfst Du mir vor ?
    Ich versuche alles um meine Tochter aus der Schusslinie zu holen.
    Ich halte mich exakt an den Beschluss, ohne Abweichungen.
    Warum ? Weil ich schon ein paar Mal auf Angebote der Mutter eingegangen bin.
    Sie länger zu haben zum Beispiel.
    Böse Falle, denn am Ende war ich es der sich nicht an die Zeiten hielt, der seinen Kopf durchsetzen will, sie war in größter Sorge weil ich das Kind nicht nach Hause brachte.
    Ich halte mich nicht an die Regeln.


    Nenne mir wie Du es lösen würdest bitte


    Das Kind möchte im Übrigen zu uns. Das hat sie auch klar und deutlich dem Verfahrenspfleger gesagt. Sie möchte auch genau die Hälfte der Ferien zu uns, und schon dieses Jahr. Was aber erst nächstes Jahr startet.
    Sie möchte auch meine Telefonnummer haben und ist traurig dass ihr diese jedesmal wieder abgenommen wird von der Mutter.
    Bei der Klassenfahrt wollte sie dass ich sie am Bahnhof verabschiede, was ich auch tat.
    Ganz böser Brief des Anwaltes meiner Ex war die Folge.

  • Die Klassenfahrt zum Beispiel.
    Ich komme mit dem Bus exakt zu der Zeit an für die Arbeit, zu der meine Tochter da steht um auf Klassenfahrt zu fahren.
    Ich fragte sie ob sie dann verabschieden soll, was sie sehr freute.
    Also kam ich an, ging rüber, wünschte viel Spaß, drückte sie einmal und ging wieder.
    Meiner Ex wünschte ich einen guten Morgen.


    Wie gesagt, Brief vom Anwalt, es wäre unmöglich, meine Tochter überfordert, es ginge ihr sehr schlecht damit, sie sei überrumpelt gewesen.


    Wäre ich nicht rübergegangen, so wäre auch ein Brief gekommen. Es kommen permanent Briefe!
    Dann hätte aber dringestanden wie kalt ich sei das Kind nicht einmal zu begrüßen, wie deutlich wird dass sie mir egal ist. Und wie immer , wie schlecht es ihr damit geht.


    Unternehme ich am Wochenende was mit ihr alleine, dann integriere ich sie nicht in meine Famile.
    Machen wir alle was zusammen, dann kann ich nicht einmal alle zwei Wochen was mit ihr alleine machen, weil mir meine neue Familie wichtiger ist.


    Never ending Story. Und eine bekommt es immer ab und erklärt. Meine Tochter.
    Die nach einer Erkältung vor ein paar Monaten, an der selbstverständlich wir Schuld waren, schon zu mir sagte dass sie aber weiß dass ich nicht Schuld bin. Das tut weh!

  • Nur zur Klarstellung...WhatsApp ist keine Ortungsapp. Es besteht die Möglichkeit, dem Gesprächspartner seinen Ort zu schicken, aber das muss erst so gemacht werden. Wenn Deine Tochter den Standort nicht schickt, kann die Mutter nicht von sich aus den Standort abfragen.

  • Wäre ich nicht rübergegangen, so wäre auch ein Brief gekommen. Es kommen permanent Briefe!


    Wie schon früher mal angemerkt, dieser Anwalt hat sein Honorar sicher, weil von uns allen bezahlt. Was sagt denn Dein Anwalt zu all diesen Briefen? Hoffentlich hebst Du sie alle auf, um bei Gelegenheit die Widersprüchlichkeit dieser ganzen Schreibereien aufzeigen lassen zu können. Ich denke, es wäre gut, wenn Du Dich da nicht zermürben lässt, auch wenn es zugegebenermaßen sehr schwer ist.

  • Die Ortungsapp ist extra.
    Life 360 nennt sich die.


    Die Briefe gehen aktuell sogar alle über das Gericht. Zumindest die letzten. Und die waren jeweils 10 Seiten lang. Eine Aneinanderreihung von Lügen und Widersprüchen.
    Soweit ich mich belesen habe ist der Gutachter auch zur Aktenkunde verpflichtet.
    Von daher wird der hoffentlich begreifen was hier passiert.

  • Im Gegenteil; im Wissen, dass Du mehr Rechte hast als vorher, könnte es passieren, dass die KM aus Angst, Du könntest ihr das Kind wegnehmen, noch besitzergreifender als sowieso schon handelt.

    Das denken leider auch noch viele Gerichte/Richter. Die sehen das Konfliktpotential, dass die Mutter forciert und somit ist automatisch das Kindeswohl in Gefahr. Meist reicht leider schon der Verweis auf fehlende Kommunikation, damit Richter das GSR nicht zusprechen. Das ist ein Fehler im System. Die Gerichte hebeln so die Gesetzesänderung aus § 1626a Abs. 2 aus, in dem sie auch weiterhin sich der Verantwortung entziehen und die Kompetenz bei der Mutter belassen zu entscheiden, ob sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen oder nicht. Es reicht, Signalwörter wie Kommunikation zu bedienen.



    Soweit ich mich belesen habe ist der Gutachter auch zur Aktenkunde verpflichtet.
    Von daher wird der hoffentlich begreifen was hier passiert.

    Und auch mal richtig was tun für sein Geld. Ich wünsche euch nach wie vor Alles Gute :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Dafür müsste ich das Handy anfassen dürfen.
    Darf ich aber nicht. Nicht einmal als ich die Marke ansah ließ sie es los.
    Mit der Ortungsapp verplapperte sie sich.
    Indem ich darauf bestand es aus zu machen übernahm ich die Verantwortung, dass sie sich an die Vorgaben nicht halten konnte. So denke ich zumindest.
    Sie hat ja nichts falsch gemacht.

  • Uns stellt sich gerade die Frage ob man dem Gutachter auch Bilder und Videos zeigen darf / kann.
    Meine Frau macht ja gerne Aufnahmen von den Kindern und auch von mir mit den Kindern.
    Schon seit Jahren immer wieder.


    Würde sich ein Gutachter das ansehen?
    Meine Ex behauptet ja immer dem Mädchen geht es so schlecht bei uns.
    Auf den Videos tobt sie durchs Haus, moderiert Shows mit ihren Geschwistern an oder bewirtet uns im Kinderrestaurant und sowas alles.
    Konzerte geben sie auch gerne :-)
    Die Aufnahmen entstanden ja zum Großteil auch schon lange bevor wir wussten dass es zu einem Gutachten kommt.


    Was denkt ihr ?


    Dachte an einen USB Stick den er mitnehmen kann und sich ansehen kann, wenn er das möchte.
    Also nicht aufdringlich oder so.