Termin Jugendamt - Umgang

  • Guten Tag zusammen!


    Ich habe eine Einladung vom Jugendamt bekommen.


    Mein Mann hat dort angerufen und den Termin wegen Umgang vereinbart. Wir sind erst seit 3 Monaten getrennt.


    Was erwartet mich bei so einem Termin?


    Ich habe Angst... ;(;(

  • Angst brauchst du keine zu haben.
    Wenn dein Mann den Termin gewünscht hat, dann scheint er mit der Sitaution der letzten Monate unzufrieden zu sein.
    In der Regel hält sich das Jugendamt bei diesen Gesprächen zurück - leitet das Gespräch ein


    Sie haben sich heute als Eltern von Lisa hier getroffen um den Umgang mit Lisa zu besprechen.
    Frau Meyer, wie nehmen sie die Situation zur Zeit wahr ?
    Herr Meyer, wie nehmen sie die Situation zur Zeit wahr ....
    und dann müßt ihr - als Eltern - eine Lösung für die Zukunft finden.



    Der Sachbeabeiter moderiert das Gespräch - zeigt hin und wieder Denkweisen auf oder versucht vielleicht etwas was etwas zu emotional rübergebracht wurde - in einen klaren Wunsch/Aussage zu formulieren.

  • Hallo


    Angst brauchst Du nicht zu haben. So ein Gespräch ist eine Chance, für die Kinder Ruhe rein zu bringen.


    Dein Ex hat offensichtlich Probleme mit dem Umgang, wie er derzeit läuft. Überlege Dir, was Du möchtest und was den Kindern gut tut. Trenne dabei eventuelle Next, Zahlungen oder persönliche Dinge. Es wird oder sollte zumindest, nur um das Wohl der Kinder gehen.


    Schreib Dir was auf. Dann gehst Du in das Gespräch und mit etwas Glück kommst Du mit einer zuverlässigen Regelung wieder raus.


    Gruß

  • du brauchst keine angst haben. vielleicht machst du es dir einfacher, wenn du dich schon mal hinsetzt und überlegst wie der umgang gestaltet werden soll. vereinbarungsmuster kannst du googlen (umgangsvereinbarung).
    der umfang sind so ca. 1-2 nachmittage jede woche - vielleicht mit übernachtung, jedes zweite wochennede von fr-so, hälftige ferien und feiertage. wir haben es beispielsweise so, dass er die geraden wochenenden nimmt und ich die ungeraden. verpacken könntest du das in einem kalender, wo du für kv die umgangstage markierst.
    leg ihm die vereinbarung vor und sage, dass ist es was ich mir in der zwischenzeit für unser kind überlegt habe. bist du damit einverstanden, dann unterzeichnen wir das beide jetzt hier ode rmöchtest du lieber erstmal drüber nachdenken, dann treffen wir uns an tag x nochmal hier und du erzählst mir dann was du ändern möchtest oder auch nicht.
    vielleicht nimmst du dann dem ganzen auch die schärfe und angst und signalisierst auch gleichzeitig das du interessiert bist an einer lösung.


    sollte er dir dumm kommen oder gar unhöflich werden, kannst du jederzeit das gespräch beenden und gehen.

  • Hallo AllienundEinsam,


    um etwas grundsätzliches noch in den Ring zu werfen.... in vielen Köpfen hat das Jugendamt immer noch einen faden Beigeschmack ("die, die Kinder weg nehmen....").


    Es hat sich in den vergangenen Jahren allerdings ganz viel getan und Angst braucht man wirklich keine haben. Ich - und ich glaube so geht es doch recht vielen hier - kann bisher nur positives vom Jugendamt vermelden.


    Viele Grüße
    Sticker

  • Hallo Ihr Lieben,


    vielen Dank für die vielen Antworten! Hab nicht damit gerechnet, dass so Viele so schnell antworten!!! :blume:knuddel


    Ich habe Mitte März meinen Mann verlassen und bin zu meinen Eltern gezogen. Unser Kind ist erst 14 Monate alt.


    Sein Anwalt wollte, dass er sie jedes Wochenende 6h sieht, meine Anwältin hat darauf einen Vorschlag von 1-2h mit Begleitung von mir oder meiner Mutter gemacht. Er hat sich nie um sie gekümmert, also kennt er sie nicht, ich denke dass sie mit ihm weinen würde, er ist ihr so fremd.


    Es haben einige Treffen nicht geklappt, da sie zwischendurch krank war (meine Eltern wollen ihn nicht in ihrem Haus sehen), also konnte keiner mit ihr raus gehen, als sie krank war. Dann gab es paar Unstimmigkeiten mit der Uhrzeit.
    Er schreibt einfach, ich komme sonntags um 14 Uhr, entweder 14 Uhr oder gar nicht. Um diese Uhrzeit kann sie schlafen oder essen. Er ist da ziemlich unflexibel, was die Zeiten angeht.


    Ah... ich weiß auch nicht..


    Muss ich eigentlich dem Jugendamt sagen, dass ich in Urlaub fahre?


    Liebe Grüße

  • mehr umgang sollte er fordern. 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so mit übernachtung, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub. entwirf einfach eine umgangsvereinbarung und zwar alles ohne begleitung. arbeite deinen urlaubswunsch in die vereinbarung mit ein und frage ihn, wann er seinen urlaub mit kind verbringen möchte.
    dem jugendamt musst du garnichts sagen, die sind vermittler in diesem gespräch das ihr miteinander führen werdet.


    einen umgang mit dir und deinen eltern wird es nicht geben, da er sich nichts zu schulden kommen lassen hat. er hat das recht auf alleinigen umgang mit seinem kind. und nirgends erwähne er würde das kind nicht kennen etc. er hat mit dir und kind zusammengelbt, also kennen die zwei sich auch.

  • mehr umgang sollte er fordern. 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so mit übernachtung, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub. entwirf einfach eine umgangsvereinbarung und zwar alles ohne begleitung. arbeite deinen urlaubswunsch in die vereinbarung mit ein und frage ihn, wann er seinen urlaub mit kind verbringen möchte.
    dem jugendamt musst du garnichts sagen, die sind vermittler in diesem gespräch das ihr miteinander führen werdet.


    einen umgang mit dir und deinen eltern wird es nicht geben, da er sich nichts zu schulden kommen lassen hat. er hat das recht auf alleinigen umgang mit seinem kind. und nirgends erwähne er würde das kind nicht kennen etc. er hat mit dir und kind zusammengelbt, also kennen die zwei sich auch.


    Bei so einem kleinen Kind würde ich nie und nimmer Deiner oben skizzierten Regelung zustimmen - finde ich zu viel für das Alter, insbesondere unbegleitet. Und ob der KV sich nichts hat zuschulden kommen lassen, weißt Du doch gar nicht oder ? Immerhin verweigern ihm die Schwiegereltern den Zutritt zu ihrem Haus, da mag es Gründe für geben.


    Ich stimme zu, dass die TE sich Gedanken machten sollte VOR dem Gespräch und sich etwas aufschreiben, an das sie sich halten kann falls das Gespräch unerfreuliche Wendungen nimmt und sie eventuell aufgeregt ist.


    Viele Grüße


    Stern

  • 2-3 nachmittage die woche


    Bei so einem kleinen kind ist das so okay, sollte natürlich alle paar monate angepasst werden, bzw erweitert werden.
    In der Regel übernachten Knder so mit 3 bei dem UET, soagr noch eher.


    , insbesondere unbegleitet


    Was soll das heissen ?? UG - Zeit ist Zeit des UG-Elternteils. Da hat der andere nix zu suchen.


    Und ob der KV sich nichts hat zuschulden kommen lassen, weißt Du doch gar nicht oder ? Immerhin verweigern ihm die Schwiegereltern den Zutritt zu ihrem Haus, da mag es Gründe für geben.


    Hier geht es nicht um Schuld odeer nicht Schuld. Zu einer Trennung gehören immer zwei. Aber das alles hat nix mit UG zu tun.
    Und das ihn seine Schwiegereltern den KV nicht sehen wollen, ist ja wohl verständlich. Und auch wenn es Gründe gibt haben die auch
    nix mit UG zu tun.


    Beim Gespräch beim JA sollte man sich als Eltern überlegen, wie der UG geregelt werden kann. Und zwar UG ohne das eine
    Begleitperson oder Aufpasser dabei ist. Sollte es zu keiner Einigung kommen wird KV vermutlich vors FamGericht gehen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • mehr umgang sollte er fordern. 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so mit übernachtung, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub. entwirf einfach eine umgangsvereinbarung und zwar alles ohne begleitung. arbeite deinen urlaubswunsch in die vereinbarung mit ein und frage ihn, wann er seinen urlaub mit kind verbringen möchte.
    dem jugendamt musst du garnichts sagen, die sind vermittler in diesem gespräch das ihr miteinander führen werdet.


    einen umgang mit dir und deinen eltern wird es nicht geben, da er sich nichts zu schulden kommen lassen hat. er hat das recht auf alleinigen umgang mit seinem kind. und nirgends erwähne er würde das kind nicht kennen etc. er hat mit dir und kind zusammengelbt, also kennen die zwei sich auch.


    jenpa, bitte richtig zitieren... DAS ist m.E. zuviel für ein so kleines Kind. 2-3 Nachmittag die Woche ist okay.


    Alles andere lasse ich jetzt unkommentiert, ich will mich gar nicht in Vermutungen ergehen, was so vorgefallen ist oder nicht.


    Jedenfalls finde ich den Tipp gut, sich vorher Gedanken zu machen und sie strukturiert niederzulegen, damit die TE im Gespräch dann nicht ins Schwimmen kommt.


    Viele Grüße


    Stern

  • stern: es ist nicht zuviel. genauso wurde es bei uns als eltern von einem richter ausgeurteilt. kind war 10 monate alt. also erkläre nicht wofür ein kind zu klein ist oder was es nicht geben kann. wir haben nie zusammen gelebt und nie einen haushalt gehabt.
    nebensatz des richters: wenn kind alt genug ist um mit der km in den urlaub zu fahren oder bei km-oma zu schlafen, dann ist es alt genug um mit kv das gleiche zu erleben. punkt. so gibt es das neue familienrecht her. (damals war es neu).


    darum sage ich ja, man mache sich gedanken was vernünftig ist und nicht irgendwas fieses. :nanana


    und warum der ex nicht in den haushalt der schwiegereltern darf ist doch einerlei. weder mein erster, noch mein zweiter ex dürfen in den haus meiner eltern. zuschulden kommen lassen haben sich beide nix, außer das es in den augen meiner eltern versager sind. nicht ganz unrichtig, aber sie wollen die zwei nicht sehen oder hören. wenn es vorbei ist, dann ist die beziehung vorbei und dann müssen die eltern der ts sich auch nicht mehr mit ihm abgeben. umgang betrifft die eltern untereinander und nicht die großeltern.

  • stern: es ist nicht zuviel. genauso wurde es bei uns als eltern von einem richter ausgeurteilt. kind war 10 monate alt. also erkläre nicht wofür ein kind zu klein ist oder was es nicht geben kann. wir haben nie zusammen gelebt und nie einen haushalt gehabt.
    nebensatz des richters: wenn kind alt genug ist um mit der km in den urlaub zu fahren oder bei km-oma zu schlafen, dann ist es alt genug um mit kv das gleiche zu erleben. punkt. so gibt es das neue familienrecht her. (damals war es neu).


    darum sage ich ja, man mache sich gedanken was vernünftig ist und nicht irgendwas fieses. :nanana


    und warum der ex nicht in den haushalt der schwiegereltern darf ist doch einerlei. weder mein erster, noch mein zweiter ex dürfen in den haus meiner eltern. zuschulden kommen lassen haben sich beide nix, außer das es in den augen meiner eltern versager sind. nicht ganz unrichtig, aber sie wollen die zwei nicht sehen oder hören. wenn es vorbei ist, dann ist die beziehung vorbei und dann müssen die eltern der ts sich auch nicht mehr mit ihm abgeben. umgang betrifft die eltern untereinander und nicht die großeltern.


    Ich erkläre nicht sondern äußere meine Meinung - siehe Formulierung "ich finde.." und "m.E. - meines Erachtens". Und das lasse ich mir nicht verbieten.


    Und damit lasse ich es gut sein obwohl mir noch eine Menge mehr auf der Zunge liegt zu diesem Post - aber die TE hat ja hier schon einige Hinweise bekommen und wird sich selbst eine Regelung überlegen können.


    Gruß


    Stern

  • Es wäre schön, wenn wir hier in der Diskussion miteinander ein bisschen freundlicher und höflicher umgehen würden. Das ist doch sicherlich möglich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich finde es immer wieder schade, dass bzgl. Umgang bei Kleinkindern der Vater plötzlich sämtliche Fähigkeiten abgesprochen bekommt.


    Es liegt in der Natur der Dinge, dass nunmal meistens die Mutter mehr Zeit mit dem Säugling/Kleinkind verbringt als der Vater; weil der Vater mehr verdient und arbeiten geht, weil das Kind noch gestillt wird, weil es einfach in den überwiegenden Fällen so ist, dass (leider) den Müttern zugestanden wird, die besseren Eltern zu sein etc. ....


    Seltsamerweise ist sowas innerhalb einer Partnerschaft kein Thema.
    Da würde Frau nicht auf die Idee kommen, das Kind zuhause vom Papa nicht betreuen zu lassen wenn sie mal Samstagabend mit den Mädels um die Häuser ziehen will.
    Da schaut Frau oftmals wohlwollend auf die, vielleicht ersten unbeholfenen Versuche des Vaters mit dem Kind und unterstützt und denkt sich "wird schon werden".


    Dann wird sich getrennt und plötzlich muss sich der Vater im Umgang mit dem Kind erstmal bewähren.



    Mir geht das nicht in den Kopf und ehrlich gesagt, ich kann da auch oftmals nur mit dem Kopf schütteln....



    Mein Ex und ich haben uns getrennt, da war der Zwerg 3 Monate alt.
    Davor hatten wir eine Wochenendebeziehung, sprich viel Zeit mit Sohni um "zu üben" hatte der Vater hier nicht.
    Bis es dann zu regelmässigen Umgängen kam verging fast 1 Jahr!
    Davor kam er mal, mal kam er nicht.
    Aber wenn er dann kam, dann war er auch mit Sohn allein. Spazieren. Auf dem Spielplatz. Bei mir Zuhause und ich war unterwegs.
    Whatever - auf jedenfall stand ich oder jemand anderes nicht hintendran um mit erhobenem Zeigefinger zu maßregeln und die evtl. vorhandene Unsicherheit noch größer werden zu lassen.
    Die erste Übernachtung fand dann statt, da war Sohni ca. 14 Monate alt. Vorher wollte das der Vater nicht und da er sich ganz klar dagegen ausgeprochen hat, war das für mich auch okay. Aber hätte er wollen, hätte er auch können. Warum auch nicht? Er ist der Vater!
    Und klar gab es den und anderen Stolperstein - aber mal ehrlich, wurden wir alle als perfekte Mutter geboren?


    Wie ging es uns Frauen denn, als der kleine Wurm plötzlich da war?
    Waren wir nicht zeitweise auch etwas überfordert? Haben wir uns nicht auch in die ein oder andere Sache erst einfinden müssen? Und? War dabei immer jemand anwesend? Nein...ich denke nicht, oder? Und trotzdem haben wir das gemeistert - einfach weil wir mussten!




    Von daher, liebe, an Euren Ex-Partnern und Vätern Eurer Kinder zweifelnden Frauen - traut den Papas doch einfach im Umgang mit eurem Kind mehr zu.
    Die Ex-Partner dieser Welt mögen in der Partnerschaft ignorante Arschlöcher gewesen sein und uns Frauen oft genug Anlass gegeben haben, an deren Verantwortungsbewusstsein zu zweifeln....
    Aber zwischen der Beziehung zwischen Mann und Frau und der Beziehung zwischen Vater und Sohn/Tochter liegen nunmal Welten und wir sollten uns vielleicht an der ein oder anderen Stelle einfach mal zurücklehnen, entspannen und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
    Es erleichtert das getrennt-Eltern-sein ungemein!



    Fio,
    die immer mal wieder denkt, dass ihr Ex nicht alle am Sträußchen hat,
    die aber auch sieht, dass er ein toller Vater für unseren Sohn ist, der sich bemüht, der nichts tun würde, was dem Kleinen schadet, der eben mittlerweile für mich nicht mehr als "Mann" betrachtet wird, sondern nur noch als Papa unseres Sohnes.
    Und da macht er seine Sache gut - und das ist, was zählt.

  • Muss ich eigentlich dem Jugendamt sagen, dass ich in Urlaub fahre?


    nein, aber deinem Mann solltest du Bescheid geben




    Ich habe Mitte März meinen Mann verlassen und bin zu meinen Eltern gezogen. Unser Kind ist erst 14 Monate alt.


    Sein Anwalt wollte, dass er sie jedes Wochenende 6h sieht, meine Anwältin hat darauf einen Vorschlag von 1-2h mit Begleitung von mir oder meiner Mutter gemacht. Er hat sich nie um sie gekümmert, also kennt er sie nicht, ich denke dass sie mit ihm weinen würde, er ist ihr so fremd.


    Das ein Mann der fast ein Jahr mit einem Kind unter einem Dach gelebt hat als "fremd" bezeichnet wird - finde ich befremdlich. Vielleicht kannst du das bei dem Gespräch etwas positiver formulieren ?
    Dagegen scheint die "Oma" als Betreuungs- und Beaufsichtgungsperson geeignet ? Klingt unschlüssig.


    Wenn der Vater dauerhaft das Kind nur 1-2 Stunden sieht - dann wird eine Entfremdung stattfinden - dem gilt es entgegenzuwirken.


    Das ist nicht böse gemeint - sind wahrscheinlich genau die Punkte die von der Gegenseite angesprochen werden.
    Komisch finde ich erst eine Umgangsregelung über Anwälte und dann beim Jugendamt :hae:

  • Der Termin ist für dich erst einmal positiv. Denn dort wird - mutmaßlich zum ersten Mal - festgeschrieben, dass dein Ex-Mann dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht überträgt. Denn nichts anderes ist eine Absprache über den Umgang vor dem Jugendamt: Die Vereinbarung darüber, wo und bei wem euer Kind seinen Aufenthalt nimmt.


    Ansonsten ist euer Kind noch klein. Umgang wird sich da entwickeln und sollte sich entwickeln. In der Praxis wird das, was ihr heute festschreibt, in sechs Monaten schon ganz anders sein können durch die Altersentwicklung. Wenn ihr es als Eltern schafft, da eine Beweglichkeit wie eine Regelmäßigkeit hinein zu bringen, ist euch sicherlich absolut geholfen.


    Die eigenen. logischerweise vorhandenen Befindlichkeiten der Eltern über das Kind abzuwickeln, ist so ziemlich der schlimmste Weg, den man gehen kann. Ihr bleibt einfach eng miteinander verknüpft - und das für die nächsten 20 Jahre. Wie ihr das gestaltet, das liegt ziemlich an euch. Da gibt es bessere und schlechtere Möglichkeiten.


    Eines sollte dir bewusst sein: Egal, auf welchen Umgang, welche Zeiten und Formen du dich vor dem Jugendamt einigst: Die größtmögliche "Gewinnerin" bist auf jeden Fall du, weil der Aufenthalt festgelegt wird. Und der ist nur noch unter ganz besonderen Umständen dann abzuändern: Dem Kind müsste es beim Vater "erheblich" besser gehen als bei dir, um das gerichtlich abzuändern. Und das ist im Normalfall unwahrscheinlich.


    Also kämpfe nicht um eine halbe Stunde hier oder dort beim jugendamt. Schaue, dass du eine Vereinbarung bekommst über den Umgang.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.