• Hallo,
    ich bin schnuffel+purzel,16 Jahre alt und neu hier.
    Ich habe Fragen zu Adoption.Im Netz schon nach infos gesucht,aber nich sicher,ob alle Infos richtig sind bzw. habe ich noch Fragen .
    Meine Ma und ihr Freund und ich leben seit 8 Jahren zusammen. Die beiden werden demnächst heiraten.
    Ich möchte,dass Ma´s Freund mich adoptiert. Zum Erzeuger habe ich schon seit Jahren keinen Kontakt,ma hat das alleinige Sorgerecht.
    Wenn ich adoptieert bin,habe ich dann noch das Recht,Kontakt zu meiner Halbschwester zu haben? Sie ist 3 Jahre alt und aus der 2. Ehe des Erzeugers mit einer anderen Frau.
    Müssen Ma und iht Freund verheiratet sein oder kann er mich auch "ohne" adoptieren?
    Muss der Erzeuger um Erlaubnis gefargt werden oder kann das auch ein gericht entscheiden?
    Was kostet das?
    Kann ich mich 18 adoptieren lassen ohne irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen?
    Dankeschön.
    S+P

  • 1. Sie sollten schon verheiratet sein, das macht alles viel einfacher.
    2. dein biologischer Vater muss zustimmen, solange du nicht volljährig bist. Nach 18 brauchst du seine Zustimmung nicht mehr. Ein Gericht kann es an seiner Stelle nicht entscheiden.


    Wegen anderer Fragen bin ich nicht sicher.

  • Hallo Schnuffel und Purzel, das ist ein verflixt tolles Zeugnis, was du da dem Freund deiner Ma ausstellst. Er ist für dich zum Papa geworden. Und ich finde es ganz toll, dass du den Schritt deiner Mama mitgehen willst. Wenn sie jetzt heiratet, dann möchtest du beider Kind (Tochter, vermute ich?) sein. Ein ganz großes Zeichen für euch als Familie.


    Nun sagt der gesetzgeber, dass vor einer Adoption einige Voraussetzungen möglichst erfüllt sein sollten: Zum einen braucht es (neben der Einverständniserklärung deines Stiefvaters und deiner Mutter und von dir) das schriftliche Einverständnis deines leiblichen Vaters. Das kann nur unter ganz besonderen Umständen ersetzt werden.
    Und es braucht ein Jahr Wartezeit. So lange sollten deine Eltern "rechtskräftig" verheiratet sein, um den Antrag zu stellen. Bis das also greift, bist du fast 18 Jahre. Da bleibt nicht mehr viel, weshalb man adoptiert sein müsste - außer dem Namen (was für die Seele sehr wichtig sein kann und man will ja auch so heißen wie die Mama) und - dem Erbrecht (was möglichst eine Sache für die weite Ferne sein sollte ...).


    Wenn du 18 bist, kannst du frei entscheiden und ihr könnt innerfamiliär das in die wege leiten. Du weißt ja auch, dass rechtlich "Familie sein" eine ganz wichtige bedeutung hat. Man gehört nicht nur zusammen, sondern ist auch verantwortlich füreinander. Eltern für ihre kinder, kinder für ihre Eltern. Letzteres wird bei dir erst in hoffentlich vielen jahren greifen. Aber heute deinem Stiefpapa und deiner Ma diese Zusicherung, dieses Versprechen zu geben: Ich bin euer Kind und da, wenn ihr mich braucht - das ist ein großes und wertvolles Versprechen.


    Schnuffel + Purzel, es kann sein, dass es rechtlich schwierig ist, euren Wunsch in feste Tücher zu bekommen. Aber das, was hinter diesem Adoptionsgedanken steht, dass solltest du deiner Ma und deinem Pa sagen. Redet drüber und macht es wenigstens unter euch fest. Das trägt für ein ganzes Leben ...


    Manchmal reicht dieses Konstrukt, diese Konstruktion. Ich komme ja "von der anderen Seite". Meine "Frau Volleybap" hat auch Kinder und über die Jahre verstehen wir uns mit manch Höhen und Tiefen sehr gut. Sie haben einen aktiven leiblichen Vater, ganz toll. Anders, als es leider bei dir ist. Aber wir haben uns als Teens und ich alter Sack hingesetzt und geklärt, dass wir füreinander einstehen wollen und ich habe ihnen versprochen, einfach da zu sein - wobei ich das sicher nicht so gut kann wie ihre Ma. Und dieses "da sein" gilt, ob da ein Papier vorhanden ist oder nicht. Kindsein und Elternsein hängt zwar auch vom Blut, von den Genen ab, aber auch von der ganz bewussten, gewollten Zusage: Wir tragen und stützen uns gemeinsam. Wenn ihr euch das sagen könnt, ist es dreimal so wichtig wie das Papier.


    Achja. Natürlich ändert sich durch die Adoption nichts an der Möglichkeit, mit deiner Halbschwester sich zu treffen. Du bleibst ja du. Adoption wäre nur ein Papier. Und das kostet. Aber nicht soo viel, als dass man es nicht einigermaßen bezahlen kann.


    Ich wünsche dir und euch alles Glück als - Familie.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wow, da macht sich aber jemand Gedanken. Respekt.


    Also wie hier die vorposter schon geschrieben haben, müssen deine Ma und dein Stiefvater verheiratet sein. Es müssen alle ihr Einverständnis zur Adoption geben: Du, deine leiblichen Eltern, und dein Stiefvater. Wenn nur einer das ablehnt, was wohl in diesem Fall dein leiblicher Vater sein wird, dann kann man sein Einverständnis ersetzen lassen. Das geht nur über den gerichtlichen Weg dann und so ein Verfahren kostet dann inkl. Anwalt ca. 1000€.


    Aber mein Rat an Dich: Du bist 16. In nicht mal 2 Jahren wirst du 18 und dann endet das Sorgerecht deiner Eltern, dann kannst du das ohne deren Einverständnis machen. Es wird sich dadurch aber nicht viel für dich ändern. Es ändert sich dann die Unterhaltspflicht, dann ist dein leiblicher Vater da raus, und es ändert sich das Erbrecht, du bist von deinem leiblichen Vater aus nicht mehr erbberechtigt, dafür aber von deinem Adoptivvater.


    Viel mehr als ein Stück Papier wird es also nicht sein. Was in jedem Eurer Herzen ist, wird es nicht ändern. Die Adoption selber kann, wenn überhaupt, nur Verwaltungsgebühren kosten, also ein kleiner Kostenrahmen.


    Noch kurz zum Umgangsrecht mit deiner Schwester: Dieses wirst du immer haben, egal ob mit oder ohne Adoption. Dieses wirst du auch immer gerichtlich durchsetzen können. Ihr seid rechtlich gesehen "Enge Bezugspersonen", und daher habt ihr ein Umgangsrecht miteinander.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Zum Erzeuger habe ich schon seit Jahren keinen Kontakt,ma hat das alleinige Sorgerecht.
    Wenn ich adoptieert bin,habe ich dann noch das Recht,Kontakt zu meiner Halbschwester zu haben? Sie ist 3 Jahre alt und aus der 2. Ehe des Erzeugers mit einer anderen Frau.
    Müssen Ma und iht Freund verheiratet sein oder kann er mich auch "ohne" adoptieren?
    Muss der Erzeuger um Erlaubnis gefargt werden oder kann das auch ein gericht entscheiden?


    Also wenn ich als Vater wüsste, dass meine 16 Jährige Tochter so über mich denkt und mich als ihr „Erzeuger bezeichnet“, würde ich nicht wollen dass sie zu meiner 3 Jährigen Tochter Kontakt hat!


    Ich würde nicht wollen, dass mich z:B. meine 3 Jährige Tochter irgendwann mal fragt: „Papi warum bist du ein „Erzeuger“ und was ist dass?“.


    Rein Rechtlich sieht es natürlich anders aus!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • @Vater 1971


    Vielleicht ist die 2. Ehe des Papas ja schon beendet, denn ich stelle es mir äußerst schwierig vor zum KV bereits mehrere Jahre keinen Kontakt zu haben jedoch zur noch so jungen Halbschwester.

  • @ Vater 1971
    Die 16-jährige wird ihre Gründe haben (die wir hier nicht kennen) warum sie ihren Vater nur "Erzeuger" nennt.
    Aber was hat das mit der 3-jährigen Schwester zu tun? :hae:
    Warum sollen sich die Geschwister nicht kennen und "lieben" dürfen? ?-(
    Muss man denn auch die Geschwister trennen nur weil eins davon vielleicht unangenehme Fragen stellen könnte? X(

  • Vielleicht ist die 2. Ehe des Papas ja schon beendet, denn ich stelle es mir äußerst schwierig vor zum KV bereits mehrere Jahre keinen Kontakt zu haben jedoch zur noch so jungen Halbschwester.


    Dazu fehlen uns die Hintergrundinformationen, aber auch wenn es so wäre, würde es nix an meinem zuvor geschriebenen ändern!


    Würde eine Mutter, von einem 3 Jährigen Kind wollen, dass eine 16 Jährige (Halbschwester) Kontakt zu ihrem Kind hat, wenn diese sie als ….(Schimpfwort) bezeichnet?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Würde eine Mutter, von einem 3 Jährigen Kind wollen, dass eine 16 Jährige (Halbschwester) Kontakt zu ihrem Kind hat, wenn diese sie als ….(Schimpfwort) bezeichnet?


    Ja natürlich! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun....


    :tuschel Und wenn doch, dann würde ich als Mutter mal in den Spiegel schauen und mich fragen warum meine 16-jährige Tochter mich so nennt!

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Und wenn doch, dann würde ich als Mutter mal in den Spiegel schauen und mich fragen warum meine 16-jährige Tochter mich so nennt!


    Warum liest du dir nicht genau durch, was du Zitierst?


    Ich habe folgendes geschrieben:


    „Würde eine Mutter, von einem 3 Jährigen Kind wollen, dass eine 16 Jährige (Halbschwester) Kontakt zu ihrem Kind hat, wenn diese sie als ….(Schimpfwort) bezeichnet?“


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Mensch @Vater 1971


    kannst Du es nicht bitte einfach sein lassen? Wenigstens dieses Mal?


    Sie ist 16! Es geht um etwas anderes, als um die Wortwahl! Sie wird ihre Gründe haben, warum sie ihn so nennt.
    Und unterm Strich, ist er nun mal der Mann, der sie gezeugt hat - also Erzeuger. Ist ja nicht falsch.


    Versuche doch einfach mal, Dir auf die Zunge zu beißen.
    Wir alle kennen mittlerweile Deine Einstellung aber ein wenig Empathie hier und dort würde Dir wirklich gut zu Gesicht stehen...

  • „Würde eine Mutter, von einem 3 Jährigen Kind wollen, dass eine 16 Jährige (Halbschwester) Kontakt zu ihrem Kind hat, wenn diese sie als ….(Schimpfwort) bezeichnet?“


    Ja auch dann Vater 1971! Besonders wenn es eine Halbschwester ist muss ich dem Kind schon früh ermöglichen Kontakt zu halten!

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Eine Adoption ist nur möglich, wenn der leibliche Vater (notariell) zustimmt. Auch müssen die Eltern miteinander verheiratet sein.
    Durch eine Adoption werden alle verwandtschaftlichen Beziehungen beendet. Dies bedeutet, dass auch die (verwandtschaftliche) Beziehung zur Schwester beendet wird.


    Dann gibt es noch die Möglichkeit der Erwachsenenadoption. Und zwar, zum Einen mit den Wirkungen einer (Kinder-)Adoption, dies würde aber die Beendigung des Verwandtschaftsverhältnisses bedürfen und als 2. Möglichkeit die "normal" Erwachsenenadoption, die nicht die erwähnten Auswirkungen hätte.


    Eine Adoption zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht so einfach. Ein Adoptionsverfahren würde auch so seine Zeit dauern. Das Geld wäre nicht so hoch.


    Der Kater :brille

  • schnuffel+purzel


    hier steht alles, was Du wissen möchtest-


    an der Beziehung zu Deiner Schwester wird sich rechtlich nichts ändern-
    Du hast jetzt keine (gesetzlichen) Rechte, zu ihr Kontakt zu haben- dies wäre nach einer Adoption unverändert...
    und, wenn die Mutter und der Vater Deiner Schwester jetzt nichts dagegen haben :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • a auch dann Vater 1971! Besonders wenn es eine Halbschwester ist muss ich dem Kind schon früh ermöglichen Kontakt zu halten!


    Ja im Normalfall schon, aber wenn die 16 Jährige Halbschwester, ihre negative Einstellung zu ihrem leiblichen Vater, auf die 3 Jährige (jetzt noch) überträgt, dann sehe ich es doch anders!


    Warten wir mal ab, aber falls ich als Vater so etwas bei meiner 3 Jährigen Tochter bemerken würde, wäre ich gegen einen Umgang, bis diese Sache nicht geklärt wird!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Warten wir mal ab, aber falls ich als Vater so etwas bei meiner 3 Jährigen Tochter bemerken würde, wäre ich gegen einen Umgang, bis diese Sache nicht geklärt wird!


    Na dann wünsche ich dir gutes Einfühlungsvermögen, die Sache empathisch hinzubiegen!


    :-)

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Ist hier null Thema, vater1971.


    Was ist hier null Thema? Ob sich der Umgang, durch die 16 Jährige Tochter (Halbschwester) vielleicht negativ auf die 3 Jährige Tochter auswirken kann, wenn diese keinen Kontakt zu ihren leiblichen Vater hat und ihn sogar ablehnt (Erzeuger)?


    Abgesehen davon wissen wir nicht mal, ob der KV Kontakt zu der dreijährigen hat.


    Kann alles sein, aber dass nimmt doch jeden den Glauben an die Ehe, oder nicht? Könnte es nicht eher sein, dass sie immer noch verheiratet sind und die die TS nicht ausführlich genug geschrieben hat?


    Mach jetzt keinen Nebenschauplatz zum Hauptthema. Danke!


    Nur weil ich meine Meinung, hier im Forum vertrete? Ja, die TS ist 16 Jahre alt, aber warum konnte nicht einer von euch sagen:


    „Wir wissen zwar nicht warum du keinen Kontakt mehr zu deinem leiblichen Vater hast, aber er ist nicht nur dein „Erzeuger“!
    Schreibe doch besser „mein leiblicher Vater“! „


    Es ist nicht das erste mal, wo Fiocca (Forenbeirat) mich auffordert den Mund zu halten und dass in einem laufenden Thread!


    Wenn meine Meinung in einem Thread angegriffen wird, kann ich mich doch wohl in diesem Thread wehren, oder nicht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971