Mehreinkommen eines Elternteils

  • Hallo :winken:


    Zu meiner Situation: Ich bin Vater eines fünfjährigen Sohnes, welcher bei seiner Mutter lebt, mich alle zwei Wochen übers Wochenende besucht, befinde mich im fünften Jahr meiner Insolvenz und zahlte der Mutter bisher (nach mündlicher Absprache mit ihr) 30 Euro.
    Ich verdiene 1470€ Netto.
    Es war mit ihr ausgemacht, dass ich den vollen Unterhaltsbetrag (225€) an sie zahle, wenn ich aus meiner Insolvenz raus bin und nichts übers Jugendamt laufen wird. Seit vier Monaten etwa besteht kein direkter Kontakt mit ihr, da es immer wieder Unstimmigkeiten zwischen uns gab (Erziehung etc.). Jegliche Kommunikation läuft über meine Eltern ab.


    Letzten Freitag erreichte mich ein Einschreiben von ihr, in dem sie mich auffordert, Auskunft über meine Einkünfte an das Jugendamt weiter zu reichen, um meine Unterhaltspflicht zu prüfen. Ich war ehrlich sehr überrascht darüber habe aber insgeheim schon mit diesem Schachzug von ihr gerechnet. Wie auch immer.


    Sicher wird jetzt die Frage gestellt, weshalb ich nur 30€ zahle - viel zu wenig! - Da sie, was meine finanzielle Situation betrifft genau Bescheid weis und es bei ihrem Verdienst (ca 4000€ netto) nicht wirklich ins Gewicht fällt, waren die 30€ bisher völlig in Ordnung.


    Nun meine Frage: Ich habe gelesen, das auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, barunterhaltspflichtig sein kann, wenn dieser wesentlich mehr verdient als der andere barunterhaltspflichtige, in dem Fall ich. Kennt jemand so einen Fall?


    Für hilfreiche Antworten zu meiner Frage bin ich wirklich sehr dankbar :thanks:


    Viele Grüße,


    Froop

  • das EK muss sich schon deutlich unterscheiden, damit Du nicht barunterhaltspflichtig wirst...
    und zwar vor Berücksichtigung der Insolvenz


    - bei der Insolvenzberechnung muss Du doch KU angegeben haben, bzw. kannst es noch angeben, da KU vor Insolvenzrückzahlung geht.


    aber grds. kann es sein, dass Du im Recht bist- erkundige Dich doch einfach beim JA

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ähm ja ggibt es, aber dies ist kein Gesetz sonderrn ein Urteil des OLG Brandenburg vom 17.01.06 - 10 UF 91/05.
    Daraus geht hevor.
    Ist das Nettogehelt des BET mehr als Doppelt so hoch wie das vom UET, kann die Unterhaltspflicht des UET entfallen.


    mfg

  • In die Insolvenz ging ich, da war das Kind noch gar nicht da. Es werden ja auch nur ca 50€ gepfändet, da das übrige zum Selbstbehalt gewertet wird.


    Sie ist selbstständig und verdient Brutto 10000€plus, davon geht Miete für Geschäftsräume, Löhne für die Angestellten weg...dann bleiben ihr selbst ca. 4000€, das ist mehr wie das doppelte was ich verdiene (1470€ netto).


    Es soll hier nicht so rüber kommen als wolle ich nicht für mein Kind zahlen. Wenn ich wüsste, das Geld wird an der Richtigen Stelle eingesetzt wären diese Fragen hier für mich gar nicht Relevant. :nanana

  • dann ist der Weg wohl klar :-(


    Du gibst Auskunft über Dein EK- das JA wird vermutlich etwas berechnen, und dann geht das ganze vor´s Gericht-


    da wird sie ihr EK nachweisen müssen... und, wenn Du mit 4000 Euro netto nach Steuern richtig liegst, und selber Vollzeit arbeitest, dann muss Du Dir keine Gedanken machen-


    aber ohne Verfahren vor Gericht wird es vermutlich nicht funktionieren, wenn sie nicht freiwillig verzichtet-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Hi,


    KU gilt eigentlich vor allem anderen. Das hätte bei insolvenzantrag eingegeben werden müssen, soweit ich weiß.


    Ja, und es stimmt, verdient ein ET wesentlich mehr, so KANN es sein das man bis auf Null runtergeschraubt wird.
    Man nimmt das doppelte bis 3-fache an. Meine EX hat's versucht, den Richter hat das nicht interessiert.
    Urteile habe ich diesbezüglich noch keine gesehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wer weiß was von ihren 10.000 nach Steuern und Kosten bleibt - vielllicht doch nicht soviel. Grob müßte ihr Netto dann 4500 Euro (im Jahresmittel) - mind. das 3fache - sein, damit du außen vor währst - dazu bräuchtest du aber eine Gerichtsentscheidung = Kosten.


    Du solltest mit deinem Insolvenzberater sprechen - eigentlich müßtest du deine Grenze wegen dem Kindesunterhalt hoch gesetzt werden, dann würde mehr Unterhalt bleiben und weniger Maße für die Schuldner - für dich dürfte sich da nicht zwangsweise etwas ändern.


    Ich würde einen Anwalt - an deiner Stelle - mit dem Thema PI und KU beauftragen - ich fürchte da kann man schnell Fehler machen.


  • @TE
    Du verdienst 1470 EUR netto, Dein SB wurde (wegen Unterhaltspflicht) um den Mindest? Betrag des Kindesunterhaltes herauf gesetzt, Dir bleiben also von 1470 EUR nach Pfändung 1420 und nach Unterhaltszahlung 1390 EUR?
    Irgend etwas passt :hae: da nicht. Fällt das NUR MIR auf?


    LG

  • Hallo Froop,


    ich verstehe Dein Post nicht 100%ig...bezieht sich Deine Frage nun lediglich darauf ob Du vielleicht von den Unterhaltszahlungen befreit werden könntest aufgrund des guten Verdienstes Deiner Ex....oder eher darauf ob Deine Ex Dich zukünftig Finanziell noch unterstützen sollte? Letzteres hab ich rausgelesen..


    Grüssle Hydlbeere



    [quote='Froop',index.php?page=Thread&postID=1849322#post1849322]


    "Nun meine Frage: Ich habe gelesen, das auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, barunterhaltspflichtig sein kann, wenn dieser wesentlich mehr verdient als der andere barunterhaltspflichtige, in dem Fall ich. Kennt jemand so einen Fall?"

  • Er möchte die Restschuldbefreiung,
    obwohl er geschummelt hat und den Unterhalt für sich behalten hat,
    statt ihn zu zahlen
    und zukünftig möchte er auch nicht zahlen (nach der Insolvenz)


    oder so ähnlich ?-(:hae:

  • Dann wärs wohl so:


    Das anrechenbare Einkommen des betreuenden Elternteils ist mindestens dreimal so hoch wie das anrechenbare Einkommen des an sich allein barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dann kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der betreuende Elternteil den Kindesunterhalt selbst allein tragen muss (BGH FamRB 2013,382).


    ..traurig nur wenn das Kind mit dem Studium fertig ist...nen guten Job hat u. U. für den bedürftigen Papa zahlen darf... danach wurd garned gefragt-gell?!


    Grüssle, Hydlbeere

  • Er möchte die Restschuldbefreiung,
    obwohl er geschummelt hat und den Unterhalt für sich behalten hat,
    statt ihn zu zahlen
    und zukünftig möchte er auch nicht zahlen (nach der Insolvenz)


    oder so ähnlich ?-(:hae:

    Für mich klingt das auch so.


    Aber könnt Ihr nicht auf die Gefühle des TS Rücksicht nehmen und ein bisschen Rücken streicheln? :nixwieweg

  • Ihr?...Sarek meinst Du mich auch?..ne oder?!


    ...der Papa meiner Söhne zahlt auch nixxxx...da fällt das Streicheln bissl schwer...aber vielleicht finden die Beiden noch nen Dritten und setzen sich einfach im Kreis hin- zum Streicheln.


    Ich hab heute mildernde Umstände verdient...hab "ich oute mich" gelesen. GANZ! Da isch mer scho a weng verstrubbelt. :ohnmacht:


    Grüssle, Angelika

  • Er möchte die Restschuldbefreiung,
    obwohl er geschummelt hat und den Unterhalt für sich behalten hat,
    statt ihn zu zahlen
    und zukünftig möchte er auch nicht zahlen (nach der Insolvenz)


    oder so ähnlich


    Ich wollte hier gar nicht die große Moralkeule raus holen, das soll jede/r mal schön mit sich selbst ausmachen.


    Das ging ja an den Threadersteller, um 1.) nachzufragen und 2.) ihm die (für mich) wahrscheinliche Lage klar zu machen.


    Froop
    So wie ich das sehe, hast Du die Verantwortung für Deine Schulden an die Gläubiger abgegeben (und damit an andere Schuldner) und die finanzielle Verantwortung für Dein Kind an BET, schön, daß das bisher so gut geklappt hat. Und mal ehrlich, die 30 Euro sind doch Peanuts die kannst Du ja locker von dem 1/2 Kindergeld zahlen, das ja dank eurer wirklich außergewöhnlichen "Abmachung" und BET's Einkommen voll in Deinen Taschen landet, und nicht nur als "kalkulatorischer", da fiktiver :D , Posten auf der Haben Seite :winken: beim Einkommen eines gewöhnlichen UET am SB wie es bei der Situation für Dich normal wäre.


    So, das war alles relativ schön & bequem :-) ABER


    Zu dem jetzigen Problem was Du hier schilderst, fällt mir spontan ein Sprichwort ein


    "Beiss nie die Hand, die dich füttert..." :winken:


    Ich könnte mir vorstellen, daß deine BET sich gelegentlich fragt: "Was will der eigentlich?" Und ich könnte mir weiterhin vorstellen, dass sich mit etwas Fantasie Mittel und Wege finden lassen, das Einkommen aus selbständiger Tätiglkeit von BET ganz schnell auf ein "normales" Maß zu senken, oder, noch andere Dinge in Erwägung zu ziehen ... man weiß es nicht


    Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du wirklich vor Gericht gegen Deine Unterhaltspflicht klagen möchtest. ;-)


    Zu den Problemen, magst Du darüber was schreiben?


    LG

  • Wenn ich wüsste, das Geld wird an der Richtigen Stelle eingesetzt wären diese Fragen hier für mich gar nicht Relevant.


    bei solchen Aussagen neige ich immer zu :angry warum sollte die Dame deine 30 oder 100 Euro nehmen und zum Frisi oder zur Nagelfee schleppen oder im Champus versenken, wenn sie auch ihre 3000plus nehmen könnte ?


    Vielleicht kannst du mit ihr einen Deal machen und die Kinderbetreuungskosten, Vereine und Mitgliedschaften des Hobbys zahlen und/oder die Schuheinkäufe eines Jahres ? Vielleicht fühlt sich das für dich besser an und sie kann damit leben.


    Ich könnte mir vorstellen das ein oder andere Budget an den Vater abzutreten - aber billiger wird es dadurch nicht.

  • Zitat von »Froop«
    Wenn ich wüsste, das Geld wird an der Richtigen Stelle eingesetzt wären diese Fragen hier für mich gar nicht Relevant.



    bei solchen Aussagen neige ich immer zu warum sollte die Dame deine 30 oder 100 Euro nehmen und zum Frisi oder zur Nagelfee schleppen oder im Champus versenken, wenn sie auch ihre 3000plus nehmen könnte ?


    ohne Worte ...


    LG