Hallo :winken:
Zu meiner Situation: Ich bin Vater eines fünfjährigen Sohnes, welcher bei seiner Mutter lebt, mich alle zwei Wochen übers Wochenende besucht, befinde mich im fünften Jahr meiner Insolvenz und zahlte der Mutter bisher (nach mündlicher Absprache mit ihr) 30 Euro.
Ich verdiene 1470€ Netto.
Es war mit ihr ausgemacht, dass ich den vollen Unterhaltsbetrag (225€) an sie zahle, wenn ich aus meiner Insolvenz raus bin und nichts übers Jugendamt laufen wird. Seit vier Monaten etwa besteht kein direkter Kontakt mit ihr, da es immer wieder Unstimmigkeiten zwischen uns gab (Erziehung etc.). Jegliche Kommunikation läuft über meine Eltern ab.
Letzten Freitag erreichte mich ein Einschreiben von ihr, in dem sie mich auffordert, Auskunft über meine Einkünfte an das Jugendamt weiter zu reichen, um meine Unterhaltspflicht zu prüfen. Ich war ehrlich sehr überrascht darüber habe aber insgeheim schon mit diesem Schachzug von ihr gerechnet. Wie auch immer.
Sicher wird jetzt die Frage gestellt, weshalb ich nur 30€ zahle - viel zu wenig! - Da sie, was meine finanzielle Situation betrifft genau Bescheid weis und es bei ihrem Verdienst (ca 4000€ netto) nicht wirklich ins Gewicht fällt, waren die 30€ bisher völlig in Ordnung.
Nun meine Frage: Ich habe gelesen, das auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, barunterhaltspflichtig sein kann, wenn dieser wesentlich mehr verdient als der andere barunterhaltspflichtige, in dem Fall ich. Kennt jemand so einen Fall?
Für hilfreiche Antworten zu meiner Frage bin ich wirklich sehr dankbar :thanks:
Viele Grüße,
Froop