Beiträge von Froop

    Sorry, ja, es handelt sich um die zweijährige Tochter meiner Partnerin. ;-)


    Der KV wurde vor geraumer Zeit in einer Verkehrskontrolle mit 4g Chrystal aufgegriffen. Gegenüber meiner Partnerin gab er dann zu, selbst konsumiert zu haben, beteuert aber jetzt, das er es seither nicht mehr angerührt habe. Das Verfahren läuft. Er wurde am selben Abend zum Bluttest mit aufs Revier genommen.


    Jetzt haben wir natürlich Angst und große Bedenken was den Umgang mit ihm und seiner Tochter angeht. Er hatte sie bisher immer jedes zweite Wochenende mit bei sich zu hause (er wohnt mit im Haus seiner Eltern).


    Kann die Mutter den Umgang in einem solchen Fall verbieten?

    In die Insolvenz ging ich, da war das Kind noch gar nicht da. Es werden ja auch nur ca 50€ gepfändet, da das übrige zum Selbstbehalt gewertet wird.


    Sie ist selbstständig und verdient Brutto 10000€plus, davon geht Miete für Geschäftsräume, Löhne für die Angestellten weg...dann bleiben ihr selbst ca. 4000€, das ist mehr wie das doppelte was ich verdiene (1470€ netto).


    Es soll hier nicht so rüber kommen als wolle ich nicht für mein Kind zahlen. Wenn ich wüsste, das Geld wird an der Richtigen Stelle eingesetzt wären diese Fragen hier für mich gar nicht Relevant. :nanana

    Heute habe ich eine neue Freundin, welche eine zweijährige Tochter hat. Wir wohnen zusammen in einer kleinen Wohnung. Mein Sohn kommt alle zwei Wochen am Wochenende zu Besuch. Ich freue mich immer sehr auf ihn und er sich auch auf uns, besonders auf die Kleine meiner Freundin. Jegliche Kommunikation mit ihr läuft über meine Eltern ab.
    Ich bin mit ihren "Erziehungsmethoden" und ihren "Werten" den sie unseren Sohn vermittelt, ganz und gar nicht einverstanden. Dies führte sehr oft zum Streit. Momentan geht es um das leidige Thema Unterhalt...

    ...ich bin Papa eines fünfjährigen Sohnes welcher bei seiner Mutter lebt und mich jedes zweite Wochenende besucht.


    Sie trennte sich von mir vor ca. 1,5 Jahren weil sie einen Anderen kennen lernte. Ich war am Boden zerstört musste komplett von null anfangen, ohne Geld und Wohnung, habe mich aber mittlerweile wieder sehr gut gefangen.


    Wer Fragen hat darf gern fragen :brille


    Viele Grüße,


    Froop

    Hallo :winken:


    Zu meiner Situation: Ich bin Vater eines fünfjährigen Sohnes, welcher bei seiner Mutter lebt, mich alle zwei Wochen übers Wochenende besucht, befinde mich im fünften Jahr meiner Insolvenz und zahlte der Mutter bisher (nach mündlicher Absprache mit ihr) 30 Euro.
    Ich verdiene 1470€ Netto.
    Es war mit ihr ausgemacht, dass ich den vollen Unterhaltsbetrag (225€) an sie zahle, wenn ich aus meiner Insolvenz raus bin und nichts übers Jugendamt laufen wird. Seit vier Monaten etwa besteht kein direkter Kontakt mit ihr, da es immer wieder Unstimmigkeiten zwischen uns gab (Erziehung etc.). Jegliche Kommunikation läuft über meine Eltern ab.


    Letzten Freitag erreichte mich ein Einschreiben von ihr, in dem sie mich auffordert, Auskunft über meine Einkünfte an das Jugendamt weiter zu reichen, um meine Unterhaltspflicht zu prüfen. Ich war ehrlich sehr überrascht darüber habe aber insgeheim schon mit diesem Schachzug von ihr gerechnet. Wie auch immer.


    Sicher wird jetzt die Frage gestellt, weshalb ich nur 30€ zahle - viel zu wenig! - Da sie, was meine finanzielle Situation betrifft genau Bescheid weis und es bei ihrem Verdienst (ca 4000€ netto) nicht wirklich ins Gewicht fällt, waren die 30€ bisher völlig in Ordnung.


    Nun meine Frage: Ich habe gelesen, das auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, barunterhaltspflichtig sein kann, wenn dieser wesentlich mehr verdient als der andere barunterhaltspflichtige, in dem Fall ich. Kennt jemand so einen Fall?


    Für hilfreiche Antworten zu meiner Frage bin ich wirklich sehr dankbar :thanks:


    Viele Grüße,


    Froop