Sohn unglücklich über Umgangsregelung (gerichtlich festgesetzt)

  • Leider muss ich ein bisschen ausholen...


    Mein Ex ist Choleriker, Alkoholiker und gewaltbereit. Meine Kinder, vor allem mein Sohn und ich haben das oft zu spüren bekommen. Der letzte Übergriff ereignete sich in der Nacht vom 02.03.2014. Also knapp zwei Monate nach der Trennung, als er nachts betrunken in unsere ehemals gemeinsame Wohnung eingedrungen ist. In dieser Nacht hat er meine Küche zerlegt, mich verprügelt und an den Haaren durch die Wohnung geschleift. Danach hat er sich betrunken zu den Kindern ins Bett gelegt (zu dieser Zeit haben sie zu dritt in meinem Bett geschlafen, aus Angst). Ich habe seine damalige Freundin informiert, die dann auch kam, ihn weckte und zusammen mit der Polizei aus meiner Wohnung bugsierte. (Sie half mir in dieser Nacht auch die kinder zu beruhigen und die Trümmer meiner Küche zu beseitigen) Was dann folgte konnte ich mir selbst im Traum nicht vorstellen. Am nächsten Morgen war er noch oder wieder betrunken, drang wieder in meine Wohnung ein und wollte die Kinder zwingen, auch mittels angedrohter und ausgeführter Gewalt, ihre Sachen zu packen und sofort mit ihm zu seiner damaligen Freundin zu kommen. (O-Ton: "ich nehm euch jetzt mit und ihr werdet die Mama nie wieder sehen. Wenn ihr nicht macht was ich sage hau ich euch die Fresse ein...") Die Folge war ein weiterer Polizeieinsatz. Am nächsten Tag habe ich Strafantrag gestellt (wurde inzwischen abgewiesem, da es sich "offensichtlich um eheliche Streitigkeiten handelt...") und habe das Jugendamt informiert. Dort wurde mir geraten einen Antrag auf Aussetzung des Umgangsrechts zu stellen. Ich muss dazu folgendes sagen: ich habe alleiniges Sorgerecht, da die Kinder vor der Hochzeit geboren wurden und nie eine Sorgerechtserklärung gemacht wurde. Die Vaterschaft der drei hat er erst kurz vor der Hochzeit anerkannt. Ich bin also zu meinem Anwalt gegangen und habe diesen Antrag auf Aussetzung des Umgangsrechts bei Gericht gestellt. Am 16.03. war ich mit Kindern und Hund über das Wochenende zu meiner Mutter geflohen, so wie jedes Wochenende zu der Zeit, denn die Übergriffe fanden immer nachts an den Wochenenden statt. Als ich Sonntags abends dann zurück kam, bemerkte ich dass das Schloß an der Wohnungstür fehlte und unter anderem das Sparschwein meiner Kinder, in dem 150 € drin waren, gespart als Taschengeld für die Mutter Kind Kur im August, außerdem die Spielekonsolen der Kinder, Elektrogeräte, die Geburtsurkunde meines Sohnes usw. Da ich mein Handy aus hatte musste ich es einschalten um die Polizei zu rufen und bekam folgende sms von meinem ex: "ich habe mir das geholt was mir gehört". Wieder musste ich Strafantrag gegen ihn stellen, bis heute hab ich keine Nachricht bekommen ob und wie das verfolgt wurde. Am nächsten Tag wieder zum Anwalt und der schickte mich erst mal aufs Amtsgericht zwecks einstweiliger Verfügung. Die trat noch am selben Tag in Kraft. Dann war erst mal ruhe. Am 09.05. war dann die Anhörung vor Gericht wegen dem umgangsrecht. Alle drei Kinder, vor allem aber mein Sohn, hatten bei den Gesprächen im Vorfeld immer woeder erklärt wie viel Angst sie vor ihrem Vater haben und dass sie ihn nicht sehen wollen. Nun wurde es gerichtlich so geregelt, dass er die Mädels erst sehen darf, wenn er ein antiaggressionstraining angefangen hat, sich in einen Entzug begeben hat und regelmäßig beim Gesundheitsamt Blutproben abgibt, dann aber auch nur Kontakt unter Aufsicht. Bis dahin darf er die Mädchen auch auf der Straße nicht ansprechen oder anderweitig Kontaktieren (woran er sich aber nicht hält). Meinen Sohn darf er jeden Sonntag von 15 - 16uhr abholen ohne Aufsichtsperson und soll die Zeit mit ihm sinnvoll verbringen. Seit 11.05. hat er den großen genau zwei Mal abgeholt und ist mit ihm in eine Kneipe gegangen, dort haust er in einem Hinterzimmer. Mein Ex hat ihn dann ausgehorcht über mich und meine angeblichen Männergeschichten. Zu diesem Zeitpunkt war ich allerdings noch solo, meinen Freund lernte ich erst hinterher kennen. Auch drohte mein ex meinem Sohn damit mich und meine Eltern "kalt zu machen und alle drei kinder zu entführen" Mein Sohn will nicht mehr zu seinem Vater. Ich habe das Jugendamt und meinen Anwalt darüber informiert. Der Anwalt hat seinen Anwalt dann angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass der Junge vorerst keinen Kontakt mehr wünsche. Weder von anwalt meines Ex noch vom Jugendamt kam irgendeine Reaktion. Die letzten vier Wochen hat mein ex meinen sohn nicht abgeholt, gestern hat er ihn auf der Straße abgefangen und ihn bedrängt am Sonntag zu ihm ind seiner neuen Freundin zu kommen. Mein Sohn hat ihm dann klipp und klar gesagt, dass er erst dann wieder zu ihm geht wenn er die Auflagen vom gericht erfüllt hat und dass er einfach nicht will. Darauf war die Reaktion meines ex: "es geht nicht darum was du willst sondern was ICH will... wenn ICH sage dass du zu mir kommst dann hast du das zu machen" Mein Sohn hat Angst. Und ich weiß nicht was ich tun soll.

  • hallo Dragonfruit,
    wie alt sind denn deine Kinder? Dein Sohn scheint etwas älter zu sein?
    Ich würde (weiterhin) alle Hebel in Bewegung setzen, dass kein Umgang mehr stattfindet. d.h. den KV immer wieder anzeigen, seine Drohungen dem Kind gegenüber irgendwie dokumentieren.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Auf die Schnelle folgender Tipp: In vielen Städten/Landkreisen gibt es - vom Jugendamt oder von Organisationen wie Diakonie, Caritas etc. durchgeführt, vom JA mitfinanziert - "Gruppen für Trennungs- Kids/Teens".


    Dort treffen sich Trennungskinder mit einem Sozialpädagogen, der altersgerecht und auf gute Weise mit den Kids Trennungskonflikte aufarbeitet. Vorteil: Kids sehen, dass sie kein Einzelfall sind. Und sie können mit einem Dritten Strategien einüben, besser mit Problemsituationen umzugehen.
    So eine Gruppe könnte für deinen Knaben etwas sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nicht mitgeben und im Notfall die Polizei rufen.
    Das Kind auch anweisen im Notfall die Polizei zu rufen. (Wie alt ist er und hat er ein Handy?)
    Da der Vater ein SR hat sollte klappen.
    Oder steht in dem gerichtlichen Beschluss, dass er ihn mitnehmen darf?

  • Mein Sohn wird im Juli 12. Gebe ich ihm zu den Treffen ein Handy mit, kann ich davon ausgehen, dass es nach dem Treffen weg ist, da es der KV ihm abnimmt. Leider gibt es eine solche Gruppe bei uns nicht.

  • Leider gibt es eine solche Gruppe bei uns nicht.

    Mist. Das ist schade. Vor drei Jahren habe ich auf einem Seminar gehört, dass es in rund 300 aller Landkreise und kreisfreien Städte so Gruppen gibt. Da ist es natürlich blöd, wenn man in einem der wenigen Orte lebt, wo das JA das noch nicht gebacken bekommen hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mist. Das ist schade. Vor drei Jahren habe ich auf einem Seminar gehört, dass es in rund 300 aller Landkreise und kreisfreien Städte so Gruppen gibt. Da ist es natürlich blöd, wenn man in einem der wenigen Orte lebt, wo das JA das noch nicht gebacken bekommen hat.


    Vielleicht gibt es im Ort aber die Al-Anon oder eine andere Co-Abhängige Gruppe? Mein Vater war auch Alkoholiker (Spiegeltrinker). Meine Eltern trennten sich temporär und wir sind als Kinder zu den Al-Anon gegangen, wenn auch nur kurz. Bei meinem Vater gab es zum Glück keinen einzigen Hauch von Gewalt und beide Eltern haben einen verdammt guten Job gemacht, uns Kinder da raus zu halten.


    Das scheint dein KV so überhaupt nicht hinzubekommen.


    Alternativ zu den Al-Anon tut es aber auch eine andere, bzw Allgemeine Betroffenengruppe. Hier gibt es sogar die Angehörigen für Anonymen Emotionalen, wo aber auch Co Abhängige von zB Heroin Süchtige hingehen können.

  • Ich habe zur Zeit leider keinen Tipp für Dich, aber: Das Sorgerecht habt ihr gemeinsam. Auch wenn Du es vor der Ehe allein hattest, hat Dein Ex es mit der Eheschließung automatisch bekommen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Seit 11.05. hat er den großen genau zwei Mal abgeholt und ist mit ihm in eine Kneipe gegangen, dort haust er in einem Hinterzimmer. ... Auch drohte mein ex meinem Sohn damit mich und meine Eltern "kalt zu machen und alle drei kinder zu entführen" Mein Sohn will nicht mehr zu seinem Vater. Ich habe das Jugendamt und meinen Anwalt darüber informiert. Der Anwalt hat seinen Anwalt dann angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass der Junge vorerst keinen Kontakt mehr wünsche. Weder von anwalt meines Ex noch vom Jugendamt kam irgendeine Reaktion. Die letzten vier Wochen hat mein ex meinen sohn nicht abgeholt, gestern hat er ihn auf der Straße abgefangen und ihn bedrängt am Sonntag zu ihm ind seiner neuen Freundin zu kommen. Mein Sohn hat ihm dann klipp und klar gesagt, dass er erst dann wieder zu ihm geht wenn er die Auflagen vom gericht erfüllt hat und dass er einfach nicht will. Darauf war die Reaktion meines ex: "es geht nicht darum was du willst sondern was ICH will... wenn ICH sage dass du zu mir kommst dann hast du das zu machen" Mein Sohn hat Angst.


    ok, dein Sohn wird 12. Er ist in einem Alter, wo auch ein Richter ihn nicht mehr zwingen kann (manche versuchen das trotzdem). Es kommt bei mir so an, als sei dein Sohn recht stark in seinem Willen.
    Wird er vom KV auf der Straße bedrängt, sollte er wie bisher seine Meinung sagen und dann weggehen. Der KV kann ihn ja schlecht auf offener Straße mit Gewalt mitschleppen.
    Der KV setzt von sich aus schon Umgänge aus und zeigt keine Zuverlässigkeit (das ist in diesem Fall schon mal gut). Und sollte er das Kind doch mal abholen wollen, würde ich ihm das Kind nicht mitgeben bzw. wäre erst gar nicht da. Dein Kind hat Angst, es ruft regelrecht um Hilfe, und keiner will es anscheinend so recht hören.
    Was ist das wieder für ein Fall? Muss der KV erst seine Drohungen wahr machen... und dann sind alle entsetzt und schieben sich gegenseitig die Schuld zu?

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ich denke, der Weiße Ring wäre hier die richtige Anlaufstelle. Vor allem kann er dir auch helfen, die gerichtlichen Maßnahmen (z.B. die einstweilige Verfügung bzw. die gerichtliche Relung) konsequent umzusetzen.


    Ein gutes Mittel hast du ja mit der gerichtlichen Regelung in der Hand: Bei Nichteinhaltung kannst du Ordnungsgelder beantragen (wenn dieser Zusatz denn im Urteil mit drinsteht)

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Nein ich habe alleiniges Sorgerecht. Wurde vom Jugendamt, Rechtsanwalt und Gericht bestätigt. Er hat es nicht automatisch bekommen. Ich wurde gefragt, ob wir geteiltes Sorgerecht haben wollen, haben es beide verneint und somit wurde nichts geändert.

    Ich habe zur Zeit leider keinen Tipp für Dich, aber: Das Sorgerecht habt ihr gemeinsam. Auch wenn Du es vor der Ehe allein hattest, hat Dein Ex es mit der Eheschließung automatisch bekommen.

  • Also niemand kann euren Sohn zum Umgang zwingen, keiner wird den Sohn zum Vater "schleifen", wenn Sohn das nicht möchte und auch klipp und klar äußert.


    Unsere Tochter hat ebenfalls mit 12 Jahren den Umgang zu ihrem Papa eingestellt...ohne solche extremen Gründe (Gewalt, Drohung usw), wie sie bei euch vorliegen!


    Alles, alles Gute euch und starke Nerven!

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Meine Tipps: den Sohn nicht rausgeben, zur Not die Polizei rufen. Ausserdem JEDEN Vorfall anzeigen, wenn er die Kinder abfängt auch auf den Tatbestand Stalking prüfen lassen und einstweilige Verfügungen beantragen. Nicht zu wissen wann und wo der KV auftauchen und sie abfangen könnte, ist für die Kinder ein ebenso grosser emotionaler Stress wie vermutlich für Dich auch, als er dauernd in Deine Wohnung einstieg. Das ist auf Dauer absolut schädlich für ihre Psyche. Nicht lockerlassen! Jeden Vorfall dem JA melden und die Umgangsaussetzung begründen.


    Alles Gute

  • Ach Gott - Du Arme und Eure Kinder..... Schrecklich!


    Niemals nie würde ich meine Kinder solch einem Vater aussetzen.
    Wie man genau in solch einem Fall vorgeht weiß ich nicht, aber ich wünsche Dir und Euch viel viel Kraft!
    Bestärke Deinen Sohn immer wieder darin, seine Meinung zu äußern und sollten irgendwelche Richter dieser Welt entscheiden, dass der Vater ein Recht darauf hat, seine Kinder zu sehen, stell Dich auf die Hinterfüße und wehre Dich mit Händen und Füßen!


    Alles alles Gute!