neuer, wesentlich besser bezahlter Job und Schwarzarbeit - Auswirkungen auf Unterhalt

  • ich frage hier mal für eine Bekannte:


    ihre Trennung vor über 3 Jahren, 1 Kind inzwischen 15 Jahre alt


    ihr Ex hat seit zwei Jahren einen neuen Job, verdient ca. 350 € Brutto mehr als damals bei der Trennung, bekommt nun Weihnacht-, Urlaubsgeld - sowie Auszahlung von Überstunden


    ihr Ex geht regelmässig "schwarz" arbeiten - es gibt sogenannte "Beweise" - er steht jeden Samstg mindestens 6-8 Std. auf dem Bau eines Freundes, sowie mehrmals in der Woche für 2-3 Std.
    dazu gibt es jede Menge Fotos, Videos --- was ich aber selbst sehr sehr bedenklich finde, da es meiner Meinung nach ein Eingriff in die Privatsphäre ist !!!


    nun zu 1.


    hat sie das Recht, eine Überprüfung des Unterhaltes anzufordern - vor drei Jahren hat das Jugendamt den Unterhalt festgelegt


    und zu 2.


    hat sie hier irgendeine Handhabe, dies anzugeben/ anzufordern




    Umgangsrecht nimmt er nicht wahr, er hat nie Zeit für das Kind ...

  • zu Punkt 1, ja- sie kann eine Neuberechnung (alle zwei Jahre) verlangen-


    bzgl. der Schwarzarbeit würde ich die Füsse ganz still halten-
    erstmal müsste sie ihn anzeigen- dann wird sie nachweisen müssen, dass sie die "Beweise" legal erworben hat, und.... falls er verurteilt wird, dann besteht ja ein nicht unerhebliches Risiko, dass er seinen (guten) Job verliert, und dann gar keinen Kindsunterhalt mehr zahlt (bzw. zahlen kann-)
    Bei Ehegatten- und Trennungsunterhalt sind Richter sogar soweit gegangen, dass dieser durch eine Anzeige verwirkt werden kann (bei KU natürlich nicht)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mutmaßlich existiert ein Titel, den das Jugendamt ausgefertigt hat. In den müsste die freundin gucken und schauen, wie das formuliert wurde. Normalerweise ist es möglich, alle zwei jahre das Einkommen zu überprüfen, wie Luchsie ja schon schrieb.


    Das Mithelfen auf dem Bau eines Freundes ist keine Schwarzarbeit. Darauf werden sich die beteiligten sicher zurück ziehen. Wäre es ein Fremder, dem er hilft, wäre das eine andere Sache. Aber das fällt juristisch unter Nachbarschaftshilfe. Einzig wenn es Quittungen u.ä. über Zahlungen gäbe, würde man etwas machen können. Zeigt das jemand an, wird mutmaßlich einzig geguckt, ob der Ex für die Bauhelfermaßnahme ordnungsgemäß versichert und bei der BG gemeldet ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • …zu 2
    oder sie spricht in einer ruhigen Minute mit ihm. Erklärt und zeigt ihm Beweise und fragt freundlich ob er nicht
    noch zusätzliches Unterhalt bezahlen möchte….
    200 € im Monat zusätzlich auf die Hand ist fair und kommt ja auch den gemeinsamen Kind zugute ;) :dribbel

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • den Verdacht auf Schwarzarbeit kann sie dem Zoll melden
    die schauen dann mal rum


    [?


    Zoll samstags auf der Baustelle eines Einfamilienhauses, auf der der Bauherr selbst mauert? Die Chancen einer Kontrolle dürften gegen Null laufen, befürchte ich ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schwarz,also illegal verdientes Geld kann man nicht zum Einkommen rechnen und dadurch mehr Unterhalt einfordern.Zumindest hat das ein sehr liebenswerter Richter vor langer Zeit mal dem Anwalt meiner Exfrau erklärt. :D Ansonsten natürlich neu berechnen lassen und wenn er dann zahlt was er zu zahlen hat ist es doch ok.

  • zeigt ihm Beweise und fragt freundlich ob er nicht
    noch zusätzliches Unterhalt bezahlen möchte….


    Und er fragt dann zurück, was sie ihm freiwillig zahlt, wenn er auf eine Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verzichtet.


    Es wird nämlich schwer nachzuweisen, daß es sich um Schwarzarbeit handelt, wenn er beim Freund auf der Baustelle ist, das fällt unter Nachbarschaftshilfe. Und im Gegenzug kann er, falls er ihr noch Unterhalt zahlen muss, diesen auch auf 0 setzen lassen, da solch üble Nachrede zum Unterhaltsausschluss führt.


    Wenn er mehr verdient, kann man hier ein Neuberechnung des Unterhalts durchführen lassen (alle 2 Jahre). Mit dem Rest wäre ich sehr vorsichtig.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • danke für eure Antworten.


    zu 1. werde ich sie ans Jugendamt verweisen


    zu 2. da war auch ich arg skeptisch..., auch ihr Argument selbst während der Ehe hätte er ständig nebenbei gearbeitet, hatte ich ihr schon geantwortet, dass sie es ja auch geduldet und auch genossen hat, wenn Geld nebenbei kam.
    und sie nun Pech hat...


    nochmals Danke :blume

  • Pierre sorry: was für ein blöder Kommentar. Bist du stolz darauf?

    Worauf sollte ich stolz sein ? Auf den deiner Meinung nach blöden Kommentar oder darauf das mir damals Schwarzarbeit unterstellt wurde weil ein Anwalt meinte dadurch mehr Unterhalt einklagen zu können ? :frag Fakt ist nun mal das so etwas nicht geht.Und genau das war einer der gestellten Fragen.
    Es ging nicht darum was man von Schwarzarbeit hält.

  • Pierre es hat sich für mich so gelesen: als hättest du den ultimativen Tipp vom Richter bekommen, wie man sich drücken kann. Bei mir ist es klar, was ich davon halte, dass der Vater meines Kindes H4 empfängt, schwarz arbeitet und keinen Cent Unterhalt zahlen kann und ich weiß das, weil er es mir sagt. Und es ist nicht schnurzegal, was wir von Schwarzarbeit halten: 1. du zahlst ihm das Hartz 4 2. du zahlst den Unterhalt für ihn für mein Kind. Du (ich meine damit die Gesellschaft) während ich keine Wahl habe, ich habe keine Möglichkeit schwarz zu arbeiten, weil das Kind bei mir lebt. Ich finde es frech, dass das wohl die ultimative Lücke für die Väter ist und ich finde es frech, damit anzugeben und leider kann man dagegen Garnichts machten, obwohl zum Himmel schreiend ungerecht ist.

  • Pierre es hat sich für mich so gelesen: als hättest du den ultimativen Tipp vom Richter bekommen, wie man sich drücken kann. Bei mir ist es klar, was ich davon halte, dass der Vater meines Kindes H4 empfängt, schwarz arbeitet und keinen Cent Unterhalt zahlen kann und ich weiß das, weil er es mir sagt. Und es ist nicht schnurzegal, was wir von Schwarzarbeit halten: 1. du zahlst ihm das Hartz 4 2. du zahlst den Unterhalt für ihn für mein Kind. Du (ich meine damit die Gesellschaft) während ich keine Wahl habe, ich habe keine Möglichkeit schwarz zu arbeiten, weil das Kind bei mir lebt. Ich finde es frech, dass das wohl die ultimative Lücke für die Väter ist und ich finde es frech, damit anzugeben und leider kann man dagegen Garnichts machten, obwohl zum Himmel schreiend ungerecht ist.

    Geb ich dir voll und ganz recht.Nur habe ich mit nix angegeben und wenn man meint etwas bei jemanden heraus-oder hineinlesen zu müssen ,kann man ja erstmal nachfragen ,bevor man etwas als blöden Kommentar bezeichnet. Ich war noch nie arbeitslos und habe damals 7 Jahre für 2 Kinder plus Ehegattenunterhalt bezahlt.Seit 8 Jahren leben die Kinder bei mir ohne Unterhalt zu bekommen.Aber das nur nebenbei.

  • Gut Pierre, ich wollte das einfach nur nicht so da stehen lassen, damit andere die das lesen denken, es ist einfach so in Ordnung, mit der Schwarzarbeit, das stößt mir nämlich auf.


    Gut dass du mir deine Umstände erläutert hast.

  • Hi,



    sie soll auch mal gucken, ob in dem Titel was von "dynamisch" steht (?)
    Dann müßte er nämlich ab sofort den Unterhalt, evtl. erhöht, bedienen.


    Schwarzarbeit bei einem Freund auf dem Bau. => No chance.....ist einfach ein Freunschaftsdienst und fertig.


    Gruß
    babbedeckel, der auch mal paar Arbeiter/Kumpels hatte die mir die Terrasse machten.

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Und er fragt dann zurück, was sie ihm freiwillig zahlt, wenn er auf eine Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verzichtet.


    Es wird nämlich schwer nachzuweisen, daß es sich um Schwarzarbeit handelt, wenn er beim Freund auf der Baustelle ist, das fällt unter Nachbarschaftshilfe. Und im Gegenzug kann er, falls er ihr noch Unterhalt zahlen muss, diesen auch auf 0 setzen lassen, da solch üble Nachrede zum Unterhaltsausschluss führt.


    Wenn er mehr verdient, kann man hier ein Neuberechnung des Unterhalts durchführen lassen (alle 2 Jahre). Mit dem Rest wäre ich sehr vorsichtig.


    …auch das müsste er beweisen.
    Sie kann es ja anscheinend ;)
    Aber klar muss jeder selber wissen was er tut.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Hallo

    Zitat

    ich frage hier mal für eine Bekannte:


    ihre Trennung vor über 3 Jahren, 1 Kind inzwischen 15 Jahre alt


    ihr Ex hat seit zwei Jahren einen neuen Job, verdient ca. 350 € Brutto mehr als damals bei der Trennung, bekommt nun Weihnacht-, Urlaubsgeld - sowie Auszahlung von Überstunden


    Und hat u.U. eine andere Steuerklasse? Die die 350 brutto mehr gar nicht mehr so viel mehr aus sehen lassen...


    Zahlt er denn den Mindestunterhalt?


    Für den TUH zählen doch die ehelichen Lebensverhältnisse ? Bleibt bei dem Mehrverdienst (brutto) und MUH maximal eine Stufe KUH höher?


    Und zu der Umgangsproblematik. Die hier am Rande anklang, wie sieht denn die Sicht des 15 jährigen Kindes dazu aus?


    Fragen über Fragen... ist halt ungünstig über 3 Ecken :tuschel


    Zu der Beweislast, die liegt garantiert nicht bei dem Beschuldigten :dribbel komische Rechtsauffassung, die hier vertreten wird :Hm


    LG

  • zu 2. da war auch ich arg skeptisch..., auch ihr Argument selbst während der Ehe hätte er ständig nebenbei gearbeitet, hatte ich ihr schon geantwortet, dass sie es ja auch geduldet und auch genossen hat, wenn Geld nebenbei kam.
    und sie nun Pech hat...


    Hatte ich überlesen, sehe es aber ähnlich:tuschel


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Schwarz,also illegal verdientes Geld kann man nicht zum Einkommen rechnen und dadurch mehr Unterhalt einfordern.Zumindest hat das ein sehr liebenswerter Richter vor langer Zeit mal dem Anwalt meiner Exfrau erklärt. :D



    Anderer Ansicht: OLG Brandenburg, Az.: 9 UF 292/11. Vater ohne Berufsausbildung und ohne "offizielle" Erwerbstätigkeit zu Unterhalt verurteilt.


    Dort heisst es u. a.:


    Zitat

    Antragsteller hat unter Offenlegung seiner Quellen einen konkreten Einsatzzeitpunkt für die Aufnahme der Schwarzarbeit angeführt, die ausgeübte Tätigkeit näher beschrieben, eine konkrete Höhe der verfügbaren Einkünfte mitgeteilt und zudem substanziierte Anknüpfungstatsachen für einen konkreten Auftraggeber benannt.

    Konkret: Er hat damit geprahlt.



    und


    Zitat

    Bei der Bemessung des fiktiven Einkommens kann aber durchaus auf die bisher schwarz verdienten Einkünfte zurückgegriffen werden, weil der Antragsgegner hinreichend deutlich hat erkennen lassen, dass er einen solchen (Brutto-)Verdienst zu erzielen offenkundig auch trotz fehlender abgeschlossener Berufsausbildung in der Lage ist.


    sowie


    Zitat

    Es liegt auf der Hand, dass daraus auch bei Erfüllung aller Abgabenverpflichtungen (Steuern und Sozialversicherungen) ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen erzielt werden kann, aus dem der Mindestunterhalt für den Antragsteller, jedenfalls aber der hier ohnehin nur in Höhe von 109,00 EUR titulierte Unterhaltsbetrag aufgebracht werden kann.