Hilfe Sorgercht bei umzug

  • Brauche mal hilfe und hiffe ich bekomm hier kurzfristig kompetente antoworten


    erst mal paar infos:


    Meine von mir schwangere freundin hat bereits eine 4 jährige tochter von ihrem ex. Sie wohnt in stadt x und beendet demnächst ihre lehre und wir erwarten das kind im september.


    Da sie nach der lehre nicht übernommen wird zieht sie zu mir nach stadt y (55km entfernt von ihrem wohnort) da ich hier arbeit habe.


    Ihr ex ist davon wenig begeister (beide haben das sorgerecht) und will ihr das verbieten.
    Bisher sieht er sie jedes 2. Wochenende.
    Das ganze läuft nun schon über die anwälte.
    Zusätzlich will er auch noch fahrtgeld wenn er die kleine holt am wochenende,unterhalt zahlen tut er jedoch nicht.


    Jetzt möchte ich wissen ob er rechtliche chancen hat ihr das zu verbieten.


    Und wie beläuft sich das sorgerecht wenn wir heiraten.
    wird mir automatisch das sorgerecht für ihre tochter zugesprochen und dem vater genommen?


    Danke im vorraus
    Die ganze geschichte

  • Und wie beläuft sich das sorgerecht wenn wir heiraten.
    wird mir automatisch das sorgerecht für ihre tochter zugesprochen und dem vater genommen?


    Nein.

    Jetzt möchte ich wissen ob er rechtliche chancen hat ihr das zu verbieten.


    Wahrscheinlich nicht. Bei 55 km, 2 WE Umgang und null Unterhaltszahlung.


    LG

  • Zur frage was er verbieten kann: Nein, er kann deiner Freundin nicht verbieten zu dir zu ziehen. Es geht sich hier nur darum, ob deren Kind mitziehen darf oder nicht (und im Zweifelsfall zum Vater wechselt). Deine Freundin darf wohnen wo sie möchte, beim Kind müssen beide Eltern sich einigen, bei wem das Kind wohnt. Können sie das nicht, muss das ein Gericht entscheiden.


    Zur Frage wenn ihr heiratet:


    Die Eltern behalten natürlich beide ihr Sorgerecht. Du wirst es nie erhalten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • "Es läuft bereits über die Anwälte", schreibst du. Dann wird der gegnerische Anwalt mutmaßlich bereits Gründe genannt haben, weshalb ein Umzug nicht stattfinden soll.


    Grundsätzlich gibt es schon Gründe, die dafür sorgen könnten, dass ein Gericht faktisch einen Umzug nicht erlaubt. Das müssten in eurem Fall aber schon sehr spezielle, besondere Gründe sein. Euer Anwalt wird euch da kompetenter zu antworten können als das Forum. Denn er hat ja die genauen Gründe vorliegen. Wir können hier nur sagen: Normalerweise müsste ein Gericht den Umzug erlauben, wenn es denn bis zum Gericht kommt.


    Gut wäre, wenn deine Partnerin eine Arbeitsstelle am neuen Ort vorweisen könnte.



    Das Sorgerecht ist unbeeinflusst von deinem rechtlichen Stand zur Partnerin. Das könnte nur anders werden, wenn du das Kind adoptierst. Dazu müsstest du aber im Normalfall mindestens ein Jahr verheiratet sein und - der leibliche Vater müsste zustimmen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gut wäre, wenn deine Partnerin eine Arbeitsstelle am neuen Ort vorweisen könnte.

    das könnte schwierig werden, denn

    und wir erwarten das kind im september.



    Edit fügt hinzu: Es wäre wirklich schlecht, wenn Väter das Sorgerecht ("automatisch") verlieren würden, nur weil die Mutter neu heiratet.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Zusätzlich will er auch noch fahrtgeld wenn er die kleine holt am wochenende,unterhalt zahlen tut er jedoch nicht.


    ...und auch das sollte man nicht überlesen. Unterhalt zahlen muss der UET schon! Also auch das mit Hilfe der Beistandschaft des JA regeln, oder per Anwalt.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Zusätzlich will er auch noch fahrtgeld wenn er die kleine holt am wochenende,unterhalt zahlen tut er jedoch nicht.


    Anhand unserer Informationslage wäre es denkbar, dass der Vater ein "Mangelfall" ist und einfach kein Geld hat die Fahrtkosten für den - durch den Umzug deutlich erschwerten - Umgang.
    Bekommt Deine Partnerin vielleicht Unterhaltsvorschuss vom Amt ? Das wäre Geld, welches ja letztlich wieder vom Kindsvater eingetrieben werden würde. (Das Amt müsste dies jedenfalls immer wieder versuchen)


    Denke Dich doch bitte mal in diesen anderen Vater hinein. Stell Dir vor, Deine Partnerin zieht mit einem anderen Mann irgendwo hin und Du musst schauen wie Du den Kontakt zu Deinem Kind halten kannst. Fahrtkosten und Fahrtzeiten sollen Dein Problem sein.
    Fühlt sich sicher doof an.

  • Wenn der Vater des Kindes jetzt schon nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, wie soll er dann noch die 500 km im Monat bezhalen - ich kann ihn da schon verstehen.


    Vielleicht findet ihr eine Wohnung, Job in der Nähe des jetzigen Wohnsitzes.


    Du kannst deinen Vorgänger fragen ob er einer Adoption zustimmt, dann bekommst du das Sorgerecht und er ist von Unterhaltszahlungen befreit.
    Der Weg ist machbar, aber heikel - denn das Kind No.1 hat schon einen Papa - und das kann man meist im Herzen nicht mit 5 Schriftstücken und Urkunden
    ändern.

  • 50 km sind in meinen Augen ein Witz. Die fahre ich eine Tour jeden Tag zur Arbeit. Das sollte kein Problem sein. Er sieht das Kind nur alle 2 Wochen und nicht jeden 2. Tag, also in meinem Augen steht dem Umzug nichts im Wege. Ihr solltet auch zusehen, dass der Vater mal an seine Pflichten herangeführt wird und für das Kind Unterhalt zahlt.

  • 50 km sind in meinen Augen ein Witz. Die fahre ich eine Tour jeden Tag zur Arbeit.


    Das ist Deine freie Entscheidung und Du bist kein 4-Jähriges Kind.
    Und dann macht es noch einen Unterschied ob es sich um Autobahnkilometer handelt oder um schlechte Seitenstraßen z.B. quer durch den Schwarzwald.


    Hier sollen einem Elternteil - gegen seinen Willen - 2 x 55 km zum Abholen + 2 x 55 km zum Zurückbringen = 220 km pro Umgang zugemutet werden. Das ist schon anders als ein Weg zum - möglicherweise guten - Job.
    Niemand - außer dem betroffenen Elternteil - kann nun wirklich beurteilen ob das "ein Witz" ist - oder nicht.


    :strahlen

  • 50 km sind in meinen Augen ein Witz. Die fahre ich eine Tour jeden Tag zur Arbeit. Das sollte kein Problem sein. Er sieht das Kind nur alle 2 Wochen und nicht jeden 2. Tag, also in meinem Augen steht dem Umzug nichts im Wege.


    Das wird ja hier ein Richter entscheiden.


    Ihr solltet auch zusehen, dass der Vater mal an seine Pflichten herangeführt wird und für das Kind Unterhalt zahlt.


    Da hast du recht, allerdings haben wir hier keine Informationen über die Umstände , warum der Vater keinen Unterhalt zahlt und inwiefern er überhaupt leistungsfähig ist und ob er überhaupt arbeiten kann.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Andere Umgangselternteile fahren 100, 200 km pro Tour. Das Kind wird doch wohl in absehbarer Zeit auch mal beim Vater schlafen, somit stehen pro Umgangswochenende 100km im Raum. Der Mensch macht doch auch mal Ausflüge mit Kind und auch dort fährt man Strecken ab. Ich finde 50 km nach wie vor mehr als machbar, ob Landstraße oder Autobahn, bei mir ist es im Übrigen die Landstraße mit Stau. Des weiteren finde ich es unnötig, dass sich damit Gerichte und Anwälte befassen sollen, die wohl auch nicht pro bono tätig sind. Würde der Vater sich intensiv um das Kind kümmern: dieses mal vom Kindergarten abholen, unter der Woche auf den Spielplatz gehen. Diese Voraussetzung ist aber nicht gegeben. Er hat das Kind gerade mal alle 2 Wochen.

  • Kullerkeks, ich befürchte, "Vernunft" ist bei "Trennungseltern" eine Ebene, auf der zu allerletzt Dinge geklärt werden.


    Fakt ist: Bei Umzug und gemeinsamen Sorgerecht müssen zwingend beide Elternteile ihr Einverständnis geben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    erstmal Willkommen hier.

    Ihr ex ist davon wenig begeister (beide haben das sorgerecht) und will ihr das verbieten.

    Öhm, wärst du begeistert, wenn DEIN Kind wegzieht, mit dem Next ?

    Zusätzlich will er auch noch fahrtgeld wenn er die kleine holt am wochenende,unterhalt zahlen tut er jedoch nicht.

    Es kann sein, wenn es zur Verhandlung kommt, deine Freundin sich an den Fahrtkosten beteiligen muß.

    Und wie beläuft sich das sorgerecht wenn wir heiraten.
    wird mir automatisch das sorgerecht für ihre tochter zugesprochen und dem vater genommen?

    Ich hoffe nicht, dieser Gedanke spielt Euch im Kopf rum.


    Wie würdest du dich fühlen, wenn Dein Kind, zum Freund der EX "Papa" sagen würde ?



    Und zum Glück geht das Sorgerecht nicht zum Next über. Wäre ja noch schöner.


    Gruß
    babbedeckel









    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es ist denkbar und wäre auch richtig, dass die Mutter sich an den Kosten für den Umgang teilweise beteiligen oder sie vollständig übernehmen muss. Sie ist es, die die Entfernung aus persönlichen Gründen herstellt, also muss sie für die offenkundigen Nachteile, die Kind und Vater daraus entstehen, auch einstehen.


    Für dich gilt. Ich will nicht unken, aber es ist in dieser Konstellation ja nicht völlig ausgeschlossen, dass du in ein paar Jahren in der gleichen Situation sein könntest. Dann wärst du froh, dass das gemeinsame Sorgerecht für euer gemeinsames Kind nicht so einfach wie ein Wanderpokal zum nächsten Partner übergehen kann. Versetz dich mal in den Vater des Kindes hinein.


  • Jetzt möchte ich wissen ob er rechtliche chancen hat ihr das zu verbieten.

    Verbieten kann er das nicht. Er kann sich nur nicht einverstanden erklären.
    Zieht Km mit Kind trotzdem um kann er klagen und ein Richter kann es verbieten.


    Er kann aber zustimmen und aber im Gegenzug die Kosten erstattung für den Umgang fordern.
    Nur von einer Frau ohe Einkommen ...


    Und wie beläuft sich das sorgerecht wenn wir heiraten.
    wird mir automatisch das sorgerecht für ihre tochter zugesprochen und dem vater genommen?


    Warum sollte das so sein. Sorgerecht haben immer nur die Eltern.
    Nicht desto trotz muss Du die Personen unterstützen die mit Dir eine Lebensgemeinschaft bilden.

  • Das Kind wird doch wohl in absehbarer Zeit auch mal beim Vater schlafen, somit stehen pro Umgangswochenende 100km im Raum.


    Wie kommst du auf 100km? Nach Adam Ries sind es 220km Pro UmgangsWE, Hat KV an 2 Tagen pro WE Umgang ohne Übernachtung, sind es sogar 440km. Dann sind wir bei 14tägig bei 440(880)km (ohne Ferien und Feiertage).


    Andere Umgangselternteile fahren 100, 200 km pro Tour.


    Ich finde 50 km nach wie vor mehr als machbar


    Wenn das alles Pillepalle ist, kann TS oder KM ja Zeit und Kosten tragen. Schliesslich sind beide die einzigen Nutzniesser des Wegzugs.


    Des weiteren finde ich es unnötig, dass sich damit Gerichte und Anwälte befassen sollen, die wohl auch nicht pro bono tätig sind.


    d'accord. Es sollte gelten: Wer die Distanz schafft, zahlt! Wer dann klagen will bitte ohne VKH und aus eigener Tasche :D


    Würde der Vater sich intensiv um das Kind kümmern: dieses mal vom Kindergarten abholen, unter der Woche auf den Spielplatz gehen. Diese Voraussetzung ist aber nicht gegeben. Er hat das Kind gerade mal alle 2 Wochen.


    Vielleicht besteht die KM aber auch einfach auf max alle 14 Tage und lässt mehr Umgang schlicht nicht zu? Wissen wir's? Immerhin scheint er nicht per se gegen den Umzug, denn er bietet die Alternative der Kostenübernahme durch KM an. Damit scheint der KV auf Basis der Infos hier zunächst der Kompromissbereitere aller Beteiligten zu sein.

  • Das Kind wird doch wohl in absehbarer Zeit auch mal beim Vater schlafen, somit stehen pro Umgangswochenende 100km im Raum.

    Diese Rechnung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
    KV wird sicher nicht mit Kind bei KM und Next übernachten - warum auch ?

  • Zusätzlich will er auch noch fahrtgeld wenn er die kleine holt am wochenende,unterhalt zahlen tut er jedoch nicht.


    Das ist das erste was ich nicht zahlen würde. KV zahlt keinen Unterhalt und KM zahlt ihm das Fahrgeld !!!
    Also Zahlung einstellen, Fahrtkosten für UG ist KVs Sache.


    Desweiteren würde ich mich beim JA melden und dort Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies bekommt KM 72 Monate gezahlt
    und die kümmern sich dann schon um KV und holen sich dies ggf zurück.


    Wie weit wohnt ihr denn jetzt auseinander ??



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale