kurzfristiger Arbeitsbeginn bei ALG 2 und Kitagebühren

  • Nun ist es soweit... ich arbeite wieder.


    Schon fangen die Probleme an, auch noch in der ersten Arbeitswoche.


    1. Meine SB vom ALG2: normal sind die echt schnell, was Anforderung Unterlagen anbetrifft, sowie Aufhebungs-/ Änderungsbescheide. Arbeitsvertrag liegt ihr schon vor. Es geht ja nicht nur um die reinen Leistungen, sondern auch ums BuT. Nicht, dass Kind plötzlich nichts mehr zu essen in der Kita bekommt, weil man dort kein Geld mehr von irgendwem erhält und ich mangels Bescheiden oder ähnlichem von nichts weiß.


    2. Jugendamt: Abteilung Kindergartengebühren. Ich musste dort zwangsläufig anrufen, wegen Änderung von Tatsachen. Was hat die Dame gemacht? Sie hat sofort die Zahlungen eingestellt, bis irgendwas mit der SB vom JC geklärt wird. Nur was weiß ich auch nicht- an der Tatsache dass ich AE weiterhin bin ändert sich ja nix.


    Keiner kann mir weiterhelfen, da ich keine Lohnabrechnung vorweisen kann- die gibt es erst Mitte Juni, wenn das Gehalt gezahlt wird. Aber erstmal werden alle Zahlungen gestoppt! Es steht alles im Arbeitsvertrag drin, Stundenlohn, wöchentli. Arbeitsstunden. Da kann man doch was vorläufig berechnen? Ich bekomme eh erstmal nur die 2 Wochen vom Mai gezahlt.


    Niemand will mir erklären, wie ich nun reagieren soll. Es heißt abwarten. Jaaa, abwarten, genau. Die Kita will auch ihren Beitrag haben zum Essen und die Kitagebühren. Was soll ich denen erzählen? Leute tut mir leid, gibt nix, ihr müsst warten bis alles beschieden ist?

  • Jaa, soweit war ich auch schon...
    Doch ohne Aufhebungsbescheid gibt es keine Bearbeitung. Da wohl noch garnicht klar ist, ob ich dann zu den Aufstockern gehöre oder ich raus aus der Nummer bin.

  • Glückwunsch zum Job


    Ja, es dauert ein bißchen bis alles umgestellt ist. Das Kind wird Essen bekommen in der Kita. Vielleicht bekommst du eine Mahnung - aber die 3 Wochen gehen schnell um, da brauchen die Beteiligten etwas Geduld und du bist da sicher nicht der erste Fall. Ganz ruhig bleibe, immer nett antworten, du wartest noch auf die Berechnung/den Bescheid.

  • @ Lena, auf dass es klappt. Wenn ich die Dame vom Jugendamt wohl richtig verstanden habe, muss ich wahrscheinlich einen neuen Antrag stellen. Ich bin auf die Stelle angewiesen.


    @Blume: Nein, mein AG kann mir keine vorläufige Lohnabrechnung ausdrucken. Obwohl ich eine feste wöchentl. Arbeitszeit habe, können die monatl. Arbeitstage variieren. Man möchte wohl vermeiden, dass ich zu Unrecht Leistungen erhalte. Somit diese dann zurückzahlen muss und am Ende kein Geld habe um auf Arbeit zu kommen. Sowie die Abrechnungsstelle der ZAF gebündelt ist und am anderen Ende Deutschlands sitzt.


    Es ist doof, ohne Abrechnung keine Berechnung. Ohne Berechnung kein Geld. Ohne Geld... tja ihr kennt den Rattenschwanz und Teufelskreis.

  • Das JA kann die Kita-Gebühren unter Vorbehalt weiterzahlen. Du bekommst das "unter Vorbehalt" dann schriftlich. Das lohnt, wenn absehbar ist, daß Du weiterhin Anspruch auf die Kostenübernahme hast. Soweit ich mich erinnere ist das Ermessenssache. Ich habe da freundlich etwas Druck gemacht. Der entgültige Bescheid kommt nach der Berechnung. Wobei sich das mit der Berechnung bei mir noch Monate hingezogen hat. Ich musste bevorzugt Wohngeld beantragen. Was abgelehnt wurde, aber dennoch hatte ich Anspruch auf die Übernahme der Kosten vom JA. Damals ging es soweit, daß mir der Kita fast den Platz gekündigt hätte und es mich somit auch den Job. Erst eine schriftliche Beschwerde beim Bürgermeister hat gefruchtet. Der hat sich eingemischt und ein paar Tage später, gerade noch rechtzeitig zur Frist des Kigas, kam tatsächlich der entgültige Bescheid mit Kostenübernahme.


    Wünsche Dir viel Glück dabei und starke Nerven.

  • Das JC kann ebenso die Leistugen vorläufig auszahlen, schließlich gilt das Zuflussprinzip d.h. das Geld darf nur in dem Monat angerechnet werden in dem es zufließt und erst dann wenn die tatsächliche Gehaltsabrechnung vorliegt. Manche SB scheuen wohl aus Bequemlichkeit/Zeitdruck/internen Vorschriften/was weiß ich den Weg mit vorläufiger Zahlung+Rückforderung.
    Wenn sie wollen, dass du nen Schriebs unterschreibs zwecks Rückzahlung.


    Aufhebungsbescheid, oh mann die mahens kompliziert, ne?


    Ich hab meine SB damals in Grund und Boden gequatscht mit Zuflussprinzip, wie bitteschön soll ich von 70 Öcken n Monat leben usw. und einen schriebs unterschrieben in der ich mich verpflichte zuviel gezahltes zurückzuzahlen. Was mit der Kollegin 1 woche zu vorher eh abgesprochen war. Mann ey, Jobcenter, Haus das Verrückte macht.


    Bei mir gings um 5 Wochen, die SB konnte den AV nicht gut lesen, im AV stand Gehalt wird frühestens am 1. bis spätestens zum 3. Werktag des nächsten Monats gezahlt, sprich ich fing im Sept. an, Gehalt wäre also frühestens am 1. Okt gekommen.

  • In so einer Situation kann man eine Eingliederungshilfe beantragen. Auch ist es möglich, für die ersten 6 Wochen die Fahrtkosten im voraus zu bekommen vom JC, ohne Rückzahlung. Aber das sagen die dir nur, wenn du danach fragst.

  • Das wusste ich nicht, dass man das Fahrtgeld beantragen kann.
    Wahrscheinlich muss ich da persönlich hin und beantragen, sowie alles am besten vor Arbeitsaufnahme. :hae:


    Mal schnell anrufen ist leider zur Zeit nicht drin. Habe am Arbeitsort kaum Empfang mit dem Handy und keinen Platz um in Ruhe telefonieren zu können. Meine Kollegen und Arbeitgeber wissen nicht dass ich in H4 bin/war.

  • Nie beim JC anrufen, am besten den Antrag per Online-Fax (musst du mal googeln, da gibts versch. ) schicken. Tex hat dazu viel gesagt.


    Du kannst für 6 Mo einen Eingliederungszuschuss beantragen, wenn du behindert bist gibts den EGZ sogar 1. Jahr oder noch länger weiss ich jetzt nicht mehr so genau.


    für das fehlende Geld kannst du ein Darlehen/Vorschuss/Weiterzahlung beantragen, ich eda immer Egalwiedassheißt, ich brauch noch Summe x bis mein Gehalt da ist.


    Mach dich vorher im I-net/Beratungstelle schlau was dir alles zusteht, den JC-SB muss man ALLES aus der Nase popeln und was sie nicht kennen, da fallen sie erstmal in Schockstarre wie ein Esel.


    Bei uns heißt das übrigens vorläufiger Bescheid und wenn ne relle Überzahlung da ist, erst dann kommt der Rückforderungsbescheid. Vorläufig wird hier relativ problemlos gezahlt.


    Noch. Jetzt modeln die um und verschlimmbessern alles, ale JC-kunden bundesweit sollen leiden, kann ja nich angehen, dass es eine nette ARGE gibt. ;-)

  • Soo... ein kleines Update.


    Mittlerweile ist ein vorläufiger Bescheid ergangen... ich bekomme noch Leistungen.
    Wobei ich sagen muss, Ende Mai habe ich schon etwas bekommen, immerhin 750€ (inkl. Fahrtgeld und Erstattung für ne Bescheinigung).


    Ich finde es interessant, wie die SB auf die Zahlen kommt (sie hat den Arbeitsvertrag, wo meine monatl. Stunden drin stehen und der Brutto-Stundenlohn. Da komme ich nie und nimmer auf das Brutto-Gehalt, was als Berechnungsgrundlage dient. Aber egal, lieber zu viel, als zu wenig).


    Habe mich telefonisch beim Jugendamt wegen den Kita- Gebühren informiert. Tja, was soll ich sagen, die beiden SB haben sich intern abgesprochen. Aufgrund des fiktiven Bruttolohns werde ich wohl die Gebühren alleine tragen müssen, sowie die Ferienbetreuung (4,20€/ Stunde bei der Tagesmutter) :pinch: .
    Bei dem fiktiven Lohn von abgeblichen 1.610€ ist das ja locker zu schaffen, doch so viel werde ich nicht erhalten.


    Ergo, muss ich mir was einfallen lassen. Innerhalb der Familie ist die Ferienbetreuung nicht drin, also volle Tage (Urlaub, Arbeit, usw.).

  • es darf kein fiktives gehalt angerechnet werden, sondern nur das reale gehalt das du auch erhältst. reiche schriftliche eine aufforderung zur berichtigung des bescheides ein. beim jugendamt stellst du einen antrag auf übernahme kitakosten. solange du im leistungsbezug bist, bist du nicht in der lage betreuungskosten zu zahlen.

  • es darf kein fiktives gehalt angerechnet werden, sondern nur das reale gehalt das du auch erhältst. reiche schriftliche eine aufforderung zur berichtigung des bescheides ein. beim jugendamt stellst du einen antrag auf übernahme kitakosten. solange du im leistungsbezug bist, bist du nicht in der lage betreuungskosten zu zahlen.


    Es steht drin, dass angeblich nach Angabe des Arbeitsvertrages der Lohn berechnet wird. Egal wie ich es rechne ich liege zwischen 50€ und 70€ brutto drunter, vom Netto wollen wir nicht reden. Es steht jeweils nur Brutto und Netto in diesem Bescheidzusatz. Inklusive, dass ich so schnell wie möglich Kontoauszug (Zufluss Lohn) und Lohnabrechnung vorzulegen habe. Ja, toll ... Lohnabrechnung gibt es erst um den 20ten Juni (Kollegin arbeitet schon länger und hat mir das gleich gesagt, die brauchen ewig um die Abrechnung zu schicken) Beim Jugendamt das Gleiche in grün, ich soll lt denen auch Wohngeld beantragen um überhaupt Anspruch auf Übernahme von den Gebühren und einen Teil des Mittagessens zu haben. Die Dame vom JA meinte ja auch, schließlich würde ich Unterhalt erhalten und könne ggf. Mehrbedarf vom KV verlangen. :radab:flenn


    Auch wegen meines Betreuungsproblems während der Kita- Ferien kann mir auch keiner helfen. Ich muss das einfach selbst bezahlen (Ja, schön. Ich kanns ja in der ESt angeben. Das bringt mir nichts, wenn ich nicht das Geld für habe). Und die Tagesmutter weiß nach dem Telefonat, ob sie überhaupt Mini nehmen kann, wegen der Unfallsversicherung. :flenn:nixwieweg


    Man wird echt bestraft, wenn man auf dem Land wohnt ... in unserer Kreisstadt sind die U3 Plätze generell kostenlos und es steht eine Notkita zur Verfügung. Umzug ist nicht möglich, kein Geld für im Mom da. Muss ja schließlich für die Ferienbetreuung sparen.

  • was ist denn da das Problem ?


    Alles andere wird dann nachberechnet wenn deine Gehaltsbescheinigung vorliegt.


    Kind wäre wohl als Privatkind bei ihr. Da stellt sich ihr die Frage wie das ist mit der Unfallversicherung, da die anderen Kinder über die Tagespflegebörse angemeldet sind. Ergo ist der Versicherungsstatus meines Kindes nicht geklärt. :ohnmacht:

  • Wenn Du noch aufstockende Leistungen vom JC erhältst, bekommst Du kein Wohngeld. Die schinden Zeit. So ein Wohngeldantrag dauert u.U. etwas. Lies mal im SGB VIII. Da steht alles drin, was die Kostenübernahme angeht. Lass nicht locker.
    Ich habe damals sechs Monate vor Ende der Elternzeit den Antrag gestellt. Nach ca. 11 Monaten war die Bewilligung da. Hätte ich locker gelassen, hätte das JA viel Geld gespart.

  • Kind wäre wohl als Privatkind bei ihr. Da stellt sich ihr die Frage wie das ist mit der Unfallversicherung, da die anderen Kinder über die Tagespflegebörse angemeldet sind. Ergo ist der Versicherungsstatus meines Kindes nicht geklärt.



    Wenn sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt hat (egal wer die Kosten zahlt) dann ist sie bei der Unfallkasse gemeldet.
    Es gibt doch viele Kinder die privat bei Tagesmüttern sind.
    Frag nochmal nach.