finanzielle Unterstützung für Erstausstattung?

  • Hey ihr Lieben..


    Das ist mein erster Beitrag hier im Forum - ich hoff ich hab das richtige Unterforum erwischt :)


    Zu meiner Situation.. ich bin 22, Alleinerziehende Mama und der Kleine is jetzt knapp über einem
    Jahr. Ich bin derzeit Arbeitslos und seit Monaten verzweifelt auf Wohnungssuche.. Ist leider ein
    bekanntes Problem hier bei uns in der Gegend =/ Jetzt hab ich tatsächlich eine Wohnung gefunden



    und war heute beim Jobcenter um mir die Wohnung bestätigen zu lassen und leider
    ist sie 30 Euro zu teuer.. Die 30 Euro schneid ich mir, wenns sein muss, jeden Monat
    aus den Rippen - aber dadurch das die Wohnung über dem
    Satz liegt, hab ich lt. dem Herrn beim Jobcenter keinerlei





    Anspruch auf Erstausstattung. In dem Fall gehts eigentlich nur um die Küche - ansonsten
    hab ich alles bzw. wären es Anschaffungen, die ich selbst grade noch so leisten könnte..
    Ich bin grade am Verzweifeln, weil ich nicht weiß wie ich das stemmen soll?


    Ich wohn seit der Schwangerschaft wieder in meinem Elternhaus und die Situation wird immer untragbarer.
    Ich bin selbst mit 15 hier ausgezogen weil mir die aggressive Grundstimmung und die Art und Weise wie man
    hier miteinander umgeht sehr auf die Psyche geschlagen ist.. Dazu kam auch körperliche Gewalt.
    Das hat alles seine Spuren hinterlassen und auch wenn ich in gewisser Weise dankbar sein muss, dass ich hier
    wieder wohnen durfte/darf, ist es doch schwer zu ertragen.. zumal es nicht viel besser geworden ist - außer,
    dass ich gelernt habe den Mund zu halten und keiner mehr die Hand gegen mich hebt. Schwer zu erklärn..
    Es gibt immernoch viel Streit zwischen meiner Mutter, meinem Vater und meinem Bruder und täglich knallen
    die Türen und sie schmeissen sich ungehalten die ekelhaftesten Wörter an den Kopf.
    zja.. und mir zerreisst es das Herz, wenn mein Kleiner das mit anhören muss.. Ich hab mir damals schon
    geschworen das ich nie zulassen werde das es bei meinen Kindern so läuft.. und jetzt?


    Ich muss hier einfach raus und werd wahrscheinlich heute noch den Mietvertrag unterschreiben. Ich weiß noch
    nich wie ichs mach, aber bevor mir einer der anderen Interessenten die Bude wegschnappt =/ ?


    viel Gerede..


    eigentlich wollte ich nur wissen - stimmt das was der Mitarbeiter vom Jobcenter erzählt hat bzw gibts
    da wirklich
    gar keine Möglichkeit auf Hilfe für ne Küche bzw. n kleines Erstausstattungsgeld?


    Und gibt es ansonsten
    vielleich irgendwelche Stellen/Stiftungen an die ich mich wenden kann?
    Ich will das ganze nicht ausnutzen - ich zahl von meinem letzten Ersparten die Kaution von 900 Euro..
    ich weiß einfach nicht wo ich noch Geld herzaubern soll =/


    Liebe Grüße..
    Linda

  • Also von den JC-Regeln haben hier andere mehr Ahnung.
    Mir fallen nur spontan diese Sozialkaufhäuser ein, wo man sehr günstig gebrauchte Möbel erstehen kann oder manchmal sogar kostenfrei mitnehmen kann, wenn man Bedürftigkeit nachweisen kann.
    Den Weg über eine Stiftung kann man mit Sicherheit auch gehen.
    Vielleicht gibt es bei dir in der Nähe Beratungsstellen/Bürgerberatung. Die arbeiten oft kostenfrei und können dir sicher gute Tipps geben, an wen du dich wenden kannst.

    Einmal editiert, zuletzt von anri ()

  • rechtens ist das im prinzip schon... wenn der umzug nicht "genehmigt" ist, besteht kein anspruch auf zb umzugskosten oder eben erstausstattung. wohl aber hat der sb einen ermessensspielraum. sowohl was den eigtl umzugsantrag trotz 30 euro zuviel angeht, als auch bei den folgekosten.


    hilft dir nur nichts, da hat sich dein sb ja schon erklärt.


    es gibt aber vereine wie zb familie in not, die bei solchen anschaffungen helfen.
    sozialberatungen wie den sozialdienst katholischer frauen (muss man nicht katholisch für sein, keine sorge - die kümmern sich speziell um frauen/kinder), caritas, bei uns die bürgerbüros(vereine für eben sowas sind das hier, andernorts laufen unter der bezeichnung u.u schlicht bestimmte abteile der stadtverwaltung)
    holst du dir am besten auch mit ins boot. die kennen nicht nur in frage kommende fördervereine und die sgb2 paragraphen sondern auch "ihre" jc-mitarbeiter und helfen dir auf jedenfall weiter.

  • ich zahl von meinem letzten Ersparten die Kaution von 900 Euro..


    kannst Du nicht die Kaution als Darlehn vom Jobcenter erhalten, und somit das Fehlende bezahlen?-


    Und, ist es eine Erstausstattung, wenn Du schon mal ausgezogen warst?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Zitat von »linda.lm«
    ich zahl von meinem letzten Ersparten die Kaution von 900 Euro..



    kannst Du nicht die Kaution als Darlehn vom Jobcenter erhalten, und somit das Fehlende bezahlen?-

    Wenn das JC die Wohnung nicht genehmigt und danach sieht es hier aus, gibt es auch keine Darlehen.


    Ist die Wohnung genehimigt


    Wenn nicht, immer dran denken das das JC dann eventuelle Betriebskosten Nachzahlungen nicht übernimmt.


    Liebe Grüße


    Ute

  • so.. entschuldigt - ich war den ganzen Tag unterwegs.


    Danke mariachi :) ich hab heute Nachmittag schon einen Termin bei Pro Familia für
    nächste Woche ausgemacht. Werd gleich noch mal bisschen das Internet durchforsten
    was es bei uns noch für Anlaufstellen gibt.


    Wegen dem Darlehen.. Ja die Möglichkeit kenn ich - ich weiß nur nicht wie ich das dann
    auch noch abbezahlen soll =/ Ich muss die 30 Euro auf die Miete aufzahlen, den Strom
    und ich muss in kleinen Raten noch Altlasten abzahlen.. ich muss wirklich jeden Euro
    umdrehn und wüsste nich wie ich auch noch das Darlehen bezahlen soll =( da sind 20
    Euro im Monat schon zu viel.


    Wegen der Erstausstattung.. ich hab bisher immer nur in WG´s gewohnt und damit bis
    auf meine eigene Zimmereinrichtung wie Bett, Schrank, Schreibtisch usw. keine Möbel.
    Dazu kommt natürlich noch das Kinderzimmer vom Kleinen, aber ich hab nie ne Küchen-
    ausstattung besessen.


  • Wenn nicht, immer dran denken das das JC dann eventuelle Betriebskosten Nachzahlungen nicht übernimmt.

    Kannst du mir kurz erklären was das für mich heißt? Das ich selbst zahlen muss, wenn ich über die vom Amt
    errechneten Heizkosten komme, z.b., oder?



    Ne eigene Wohnung ist für mich Neuland - ich hab wie gesagt immer nur in Wg´s gewohnt und da musst ich mich mit sowas nich auseinandersetzen.

  • Kannst du mir kurz erklären was das für mich heißt? Das ich selbst zahlen muss, wenn ich über die vom Amt
    errechneten Heizkosten komme, z.b., oder?

    Es betrifft die Betriebskosten d.h Müllabfuhr,Wasser usw.
    Heizkosten muss das JC in tatsächlicher Höhe übernehmen.
    Guck doch mal im Mietangebot nach, ob die 30,-€ sich aus der Grundmiete plus Betriebskosten ergeben oder ob die Heizkosten zu hoch sind.


    Ach ja und nicht vergessen Strom musst Du aus der Regelleistung bezahlen.


    30,-€ klingt erstmal nicht viel aber auf die Dauer ist das nicht ohne, das Geld fehlt einfach.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Also die 30 Euro sind aus der Kaltmiete..
    ich bin wirklich mit mir am hadern =(

    Dann wird das JC keine Mieterhöhung oder Betriebeskostennachzahung übernehmen.


    Es ist schwer eine angemessene Wohnung zu finden, aber überlege es Dir wirklich gut.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Ganz ehrlich?
    Tu Dir das nicht an.
    Man tappt schneller in die Schuldenfalle als man denkt.
    Auf Dich kommen durch das Kind eh noch mehr Kosten zu , auch wenn Du dann mehr beziehst.
    Gibt immer unvorhergesehenes.
    Manchmal sind es auch nur ständige Medikamente, die man zuzahlen muss.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Hi,


    Hab die mal n Beispiel auf ein Antrag und die entsprechenden § rausgesucht.....einen Antrag stellen ist nie verkehrt und versuchen kannst es trotzdem mal



    Antrag auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II a)
    Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte


    Nach aktueller Gesetzeslage – konkret etwa die Beschlüsse des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.02.2007 (L 2 B 261/06 AS ER), des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2006 (L 19 B 516 AS ER) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2008 (L 19 B 13/08 AS ER) – besteht für Leistungsbezieher der Grundsicherung nach dem SGB II ein Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung, sowohl als Teil- wie auch als Vollausstattung.



    Hiermit stelle ich den Antrag auf Bewilligung einer Beihilfe zur Erstausstattung meiner Wohnung in : ...............................


    Begründung:
    Da ich vorher in einem möblierten Zimmer in der Wohnung meiner Mutter ohne eigene Möbel wohnte, ist hier der Anspruch auf Erstausstattung zweifelsfrei gegeben und nachweisbar. Hierzu beauftragen Sie bitte umgehend, falls Sie es für notwendig erachten, Ihren Außendienst mit einem angekündigten Hausbesuch.



    Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. Dabei ist das Tatbestandsmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder , Neugründung eines Hausstandes sein. Ob es sich um die 1ste oder xste Wohnung handelt, ist hingegen vollkommen irrelevant. So u.a. BSG, Urteil vom 18.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R.


    Der Anspruch auf Deckung des Bedarfs besteht ab Antragsstellung (§§ 40, 41 SGB I), wochen- oder monatelanges Warten und Verweis auf regionale Vergaberichtlinien ist willkürlich und rechtswidrig
    31 SGB I). Besteht ein akuter Bedarf, hat die Behörde dafür Sorge zu tragen, dass er sofort gedeckt wird.


    Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (§ 24 Abs. 3 Nr.1 SGB II -E)
    Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),
    Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).


    Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden. Er ist immer angemessen, da der Betroffene diskriminierungsfrei auf dem allgemeinen Markt und unter Nutzung von Sonderangeboten und privaten Verkäufen seinen Bedarf decken können muss (VG Stuttgart 24.01.02 - 8 K 40/01). Der Verweis auf nur einen Anbieter stellt zudem einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz dar. Es sind bei der Gewährung von Erstausstattungsgegenständen hohe Anforderungen an die Qualität zu stellen, das heißt: in der Regel neu oder neuwertig.


    Ich benötige:




    Und dann kannst alles auflisten was du sonst noch brauchst ob durch geht is dann eine andere Sache



    LG
    Verena

    :strahlen

  • Wenn die Wohnung vom JC nicht genehmigt ist dann wird es auch kein Geld für die Erstaustattung geben.


    Übrigens hat die TS Möbel für sich und die Kleine es geht um eine Küche.Hier zu raten so zu tun als hätte man nichts finde ich unmöglich.
    Ach so und weder ist die TS Obdachlos, noch war sie im Frauenhaus usw..So einfach ist das mit der Erstausstattung eben nicht.


    Das ztieren diverses Urteile irgendwelcher Landesgerichte hilft auch nicht wirklich weiter.Was in Bayern gewonnen wurde interessiert in Bremen niemanden und hat auch keine Auswirkungen.


    Natürlich kann und sollte die TS einen Antrag stellen, allerdings bitte ohne diese ganzen § .Die würde ich wenn überhaupt erst im Widerspruch verwenden.


    Hat das JC den grundsätzlich dem Umzug zu gestimmt, wenn ja dann habert es eben an der zu teiren Wohnung such Dir eine die im Mietspiegel liegt und Du hättest ein Recht auf die Küche und den Dingen die Du für einen eigenen Haussatnd noch benötigst.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Was mir dazu noch einfällt.


    Als mein Ex auszog bekam ich auch nichts vom Jobcenter.
    Ich wante mich an Pro Familia und dort wurden dann Stiftungsgelder beantragt für nen neuen Backofen und ein Bett und ein paar Kleinigkeiten.
    Wobei der BO nur beantragt wurde weil der alte hinüber war. (TK Pizza z.B brauchte 1,5h bis sie mal fertig war)
    Da bekam ich dann auch etwas.


    Hierfür benötigte ich einen Nachweis dass das Jobcenter die Dinge nicht übernimmt.


    Wenn also alle Stricke reisen würde ich es so versuchen.

  • Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, mit dem Vermieter über den Mietzins zu reden. Und sei es, dass man Dienstleistungen anbietet wie Schneeräumdienst oder Treppe putzen oder Mülltonnen an den Straßenrand schieben etc ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.