Hat ein Samenspender die Möglichkeit eine Vaterschaftsanfechtung zu machen?

  • Sofern die Geschichte stimmen sollte gibt es nur einen Weg:


    Reinen Tisch machen...und dann kann man sich auf die Konsequenzen vorbereiten.


    Alles andere ist eine fette Lebenslüge, das können wir hier ohne Ende diskutieren und das Ergebnis ist immer das Gleiche.
    Es ist wohl auch nicht dem Kindswohl dienlich, wenn es eine Mutter hat, die bereit ist diese Lüge aufrecht zu erhalten.Sorry, aber das ist mir eine Nummer zu abgebrüht. Nein, ich bin sicher kein Moralapostel und Menschen machen Fehler, aber einen verantwortungsvollen Menschen zeigt sich dadurch , wenn er handelnd seinen Fehler eingesteht. Ich werde sicher keinen Tipp abgeben, wie man aus dieser Nummer rauskommt. Ehrlich gesagt wüsste ich auch keinen.

  • Es ist wohl auch nicht dem Kindswohl dienlich, wenn es eine Mutter hat, die bereit ist diese Lüge aufrecht zu erhalten.


    wer auf diesem Wege schwanger werden wollte (und Nachwuchs wollte ja wohl jeder von uns ) denkt eher nicht ans Kindeswohl.
    Dann doch eher an sein eigenes

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • (und das Kind) auf all diese Krankheiten testen zu lassen.


    Hallo Loewe_63 und alle anderen,


    meine Intention den oberen Beitrag zu schreiben, war nicht, dem Forum eine Sau zu schenken, die nun durch's Dorf gejagt werden darf.
    Ebensowenig hatte ich die Absicht, unterste Gossensprache zu provozieren.


    Letztendlich handelt es sich hier um eine Frau mit großem Kinderwunsch, die ihrem Partner unbedingt ein Kind schenken wollte. Ob es den Anwesenden passt oder nicht: Sie ist die Mutter des Kindes.
    Ob ihr Vorgehen auf moralische Verderbtheit oder aber Gemütskrankheit zurückzuführen ist, sei dahingestellt.


    Nur eines ist sicher: Die derzeitige Form der Beratung hier hilft ihr sicher nicht weiter und was hier gesucht wird, ist wie so oft Hilfe.


    Ungläubige Grüße
    FrauRausteiger, die meint, Babies würden heutzutage sehr eingehend untersucht, die diesbezügliche Besorgnis sei unangebracht.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo,


    Die Vorgeschischte:
    Zitat:


    Zitat

    In einer Beziehung mit einem 35 Jahre älteren Mann, wünschen sich Kinder, klappt 2 Jahre nicht, sie greift auf Samenspender aus dem I- Netz zurück, sagt ihm aber nichts, da er eh sagt, es läge an ihr; - einen Monat vor der Samenspende beendet sie ihre Affaire, die sie nebenher noch laufen hatte, wartet einen Zyklus ab und beginnt dann die Aktion mit dem Samenspender mit Ovutests, Folsäure usw., klappt auch sofort; -Freund erkennt die Vaterschaft und das Sorgerecht an vor der Geburt und glaubt, dass es seins ist; -nun kommt Ex- Affaire um die Ecke und meint, er wäre der Vater, will sich vom Anwalt beraten lassen usw. Sie ist sich wohl 100 prozentig sicher, dass er es nicht ist, weil ein Monat dazwischen lag, sie ihre Mens hatte und der Arzt den Geburtstermin ja auch berechnet hat. Sie hat jetzt Angst, dass der Freund oder die Ämter von der Ex Affaire in Alarmbereitschaft versetzt werden. Sie fragte mich eben am Tele wie das ist, wenn ein anderer Mann um Überprüfung der Vaterschaft bittet, wenn bereits jemand vor der Geburt eingetragen ist mit halben Sorgerecht. Ich wusste da auch nicht weiter, dachte, ich frage mal Euch.


    Die TS sollte sich eine bessere Freundin suchen, ich würde mit so einem Menschen nichts mehr zu tun haben wollen!


    Gruß Vater 1971

  • So unrecht hast du nicht Frau Raufsteiger


    aber Hilfestellung bei solch einer (wirklich nicht harmlosen) Aktion .
    Nee
    Die meisten von uns haben schon Dinge gemacht auf die sie nicht besonders stolz sind
    aber das ist echt extrem.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Hallo Josie,


    wenn der Freund der Mutter die Vaterschaft anerkannt hat, wird der leibliche Vater schwerlich dagegen klagen können. Als Einziger hat der gesetzliche Vater die Möglichkeit gegen die Vaterschaft anzugehen, dies allerdings nur in einem Zeitraum von 2 Jahren ab Kenntnis. Es wird also davon abhängen, wie sich der Lebensgefährte verhalten wird.


    Was auf jeden Fall nicht sein wird, dass der Freund nichts von der jetzigen Situation erfährt. Insofern ist es schon wichtig, dass die Kindesmutter sich mit ihrem Freund unterhält und ihm reinen Wein einschänkt (falls er das noch nicht weiß), bevor es Andere tun.



    :brille

  • meine Intention den oberen Beitrag zu schreiben, war nicht, dem Forum eine Sau zu schenken, die nun durch's Dorf gejagt werden darf.

    Sollte einer der Unwissenden wirklich symptomfrei infiziert sein, so hätte er ein Recht auf angemessene Behandlung.


    Bei allem Kinderwunsch dieser Frau steht ihnen das wohl mindestens zu.

  • Hallo,


    also wenn ich dass jetzt richtig verstanden habe, hat sich doch die „Affäre“ beim Jugendamt gemeldet!
    Und jetzt schreibt die TS der „Mann vom Parkplatz“, nennen wir ihn einfach mal so, hat sich beim Jugendamt gemeldet?


    Was stimmt den nun. oder haben sich vielleicht beide gemeldet? :Hm


    Gruß Vater 1971

  • So unrecht hast du nicht Frau Raufsteiger


    aber Hilfestellung bei solch einer (wirklich nicht harmlosen) Aktion .
    Nee
    Die meisten von uns haben schon Dinge gemacht auf die sie nicht besonders stolz sind
    aber das ist echt extrem.


    Natürlich ist es extrem. Aber es IST so Punkt fertig und die TS musd das mit ihrem Gewissen selbst vereinbaren.


    Guter Rat und Hilfe ist hier wirklich schwierig, aber die TS müsste anfangen aus Lüge Wahrheit zu machen.


    Liebe TS, mach reinen Tisch und fang ein neues Kapitel ohne Lügen a. Bitte denk an deine Kinder und tu es für sie.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • wenn der Freund der Mutter die Vaterschaft anerkannt hat, wird der leibliche Vater schwerlich dagegen klagen können. Als Einziger hat der gesetzliche Vater die Möglichkeit gegen die Vaterschaft anzugehen, dies allerdings nur in einem Zeitraum von 2 Jahren ab Kenntnis.


    Das stimmt so nicht.


    §1600 BGB: Die Vaterschaft können anfechten
    1. der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
    2. der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (vgl. Vaterschaftsanerkennung),
    3. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben (Voraussetzung für eine Anfechtung ist hier aber, dass der Anfechtende der leibliche Vater ist und keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater besteht) In meinen Augen kann man bei einem 3 Monate alten Kind noch nicht vorn sozial-familiärer Beziehung sprechen. Daher dürfte der leibliche Vater, so er es denn ist, wenn er sich beeilt, schon eine Chance haben...
    4. die Mutter des Kindes und
    5. das Kind (im Fall der Minderjährigkeit durch seinen gesetzlichen Vertreter, dies kann z. B. ein Vormund oder Ergänzungspfleger sein, vgl. § 640b ZPO)

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Sorry für o.t., aber ich wüsste gerne eine Umschreibung für einen hinterhältigen Seitensprung auf billigste Art, wenn man das gebärfähige Alter bereits überschritten hat. Mit "privater Samenspende" ist da ja wohl nichts mehr zu machen. :rainbow:

  • Hallo frascita,


    3. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben (Voraussetzung für eine Anfechtung ist hier aber, dass der Anfechtende der leibliche Vater ist und keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater besteht) In meinen Augen kann man bei einem 3 Monate alten Kind noch nicht vorn sozial-familiärer Beziehung sprechen. Daher dürfte der leibliche Vater, so er es denn ist, wenn er sich beeilt, schon eine Chance haben...


    Außerdem sind sie ja auch nicht verheiratet, oder spielt das in diesem Fall keine Rolle?


    Gruß Vater 1971

  • Sie ist die Mutter des Kindes.


    Logisch.


    Aber es gab auch Threads, wo man/frau behauptet sowas gäbe es nicht....
    bzw. die Zahl die öfter krasiert ...10% Kuckuckskinder wäre viel zu hoch.
    oder
    die Väter sollten mal aufpassen, und selber verhüten.....etc. pp.
    Ich persönlich bin ja eh für Vasektomie für alle :D


    Hab auch mal im Netz gesucht. Anscheinend hat der Samenspender nicht groß eine Chance. :Hm
    WENN der Kuckucksvater nichts macht.


    ER der Vater des Kindes ! Nämlich ER ist der Vater des Kindes ! Moral hin oder her.


    Schön wie man die Mama immmer in den Vordergrund heben kann.


    Ich versuche mir gerade vorzustellen, wenn meine Tochter im jetzigen Alter erfährt,
    sie wäre nicht meine Tochter. Ich wollte da nicht dabei sein :nixwieweg
    Da käme vlt. der Spruch, während ich flüchte .... es gibt echt Weiber die ..... den Rest würde ich nicht mehr hören :brille
    Deshalb verstehe ich -zumindest teilweise- auch mal eine Gossensprache.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Hallo babbedeckel,


    wenn schon Gossensprache, dann bitte konsequent.
    Dann ist der Erzeuger ein Parkplatzfu**er, ein hinterhältiger Seitenspringer billigster Art (bzw. Mitschuldiger an diesem Delikt) und nichts weiter als eben ... der Erzeuger.


    Zur Sache:


    Wenn der Samenspender nun als Vater anerkannt werden möchte, ist in meinen Augen der Familienstand der betroffenen Mutter wichtig: Da "Familie" in Deutschland überwiegend über den Trauschein und die Steuerklasse 3 definiert wird und auch nur dann als schützenswert gilt, besteht die "sozial-familiäre" Bindung nicht.


    Ebenso wichtig ist, dass der Erzeuger nicht offiziell über eine Samenbank gefunden wurde, es gelten also die hier geltenden Bestimmungen (Ausschluss von Rechten auf's Kind) auch nicht.


    In meinen Augen hat der mutmaßliche Vater also gute Chancen, eine Vaterschaftsanfechtung vorantreiben zu können.


    Für die Themeneröffnerin:


    Zwar wird geschrieben, der Samenspender hätte sich beim Jugendamt gemeldet, für mein Dafürhalten ist das jedoch lediglich die Ankündigung des Samenspenders um die Mutter in Angst zu versetzen. So wie die Mutter bereits beim letzten derartigen Themenstrang in Angst versetzt wurde.
    Hätte sich der mutmaßliche Vater tatsächlich beim Jugendamt gemeldet, wären Mutter und Vater (GSR!) angeschrieben worden vom Jugendamt - die Fragen der Themeneröffnerin hätten sich also erledigt. Die sozialen Eltern des Kindes wären bereits vom Jugendamt aufgeklärt worden.


    Die Mutter sollte bei ihrem Lebenspartner endlich reinen Tisch machen und sich ggfls psychologisch betreuen lassen statt zu erkunden, welche weitere Lügen denn nun ihr fragiles Familienkonstrukt aufrechterhalten könnten.
    So wie es jetzt ist, wird sie immer mit der Angst leben müssen, sie wird erpressbar sein und erpresst werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Es gibt Dinge, die verschlagen mir echt die Sprache :ohnmacht:


    Wie kann man sein Leben so geplant ins Chaos treiben, und drei andere Menschen gleich noch mit.... :kotz


    Ich kann nur hoffen, dass die Kosten der nun evtl. folgenden Verfahren (Vaterschaftsfeststellung etc.) wegen arglistiger Täuschung der Mutter (und nicht den Vätern, oder gar der Staatskasse) auferlegt werden :bet

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Hallo FrauRausteiger,


    ich glaube hier wird was durcheinander gebracht!


    Also noch mal:


    In der ersten Anfrage der TS vom 14.08.2013, hat sich doch die „Affäre“ beim Jugendamt gemeldet, richtig oder!
    Und jetzt schreibt die TS der „Mann vom Parkplatz“, nennen wir ihn einfach mal so, hat sich beim Jugendamt gemeldet?


    Also ich würde mal vermuten das die Affäre von der Schwangerschaft erfahren hat und nun denkt es ist sein Kind, obwohl es ja scheinbar „Der Mann vom Parkplatz“ war.


    Gruß Vater 1971

  • Hallo Luchsie,


    leider befürchte ich das „Affäre“ die gesamten Kosten für die Vaterschaftsfeststellung (Test Er – Kind) tragen muss, weil im nicht bewusst ist das er nicht der Vater ist. Die „Affäre“ geht ja nicht davon aus das die Mutter des Kindes es besser findet, sich die Samenspende auf einen Parkplatz zu besorgen! Außerdem hat TS ja geschrieben dass zwischen der Beendigung der Affäre und der Zeugung des Kindes ein Zyklus lag.


    Also wenn jetzt ein Test gemacht wird und es stellt sich heraus dass er nicht der Vater ist, wird die Sache sehr teuer für ihn.


    Gruß Vater 1971