Unterhaltszlg bleibt aus

  • Ihr Lieben, hallo am Abend....


    habe da mal ein Anliegen.


    Zum Einen möchte ich fragen, ob jemand weiß, wem eine Steuerrückzahlung gehört, wenn man gemeinsam veranlagt ist.
    Zum Hintergrund:


    ich habe aus der Zeit der gemeinsamen Veranlagung eine Steuerrückzahlung erhalten, die ich durch 2 geteilt habe, habe von dem Anteil, dem ich meinem Exmann überweisen wollte noch Schulden mir gegenüber abgezogen und ihm dann den übrig gebliebenen Rest überwiesen.
    Und siehe da: der Gute schwingt seine finanzielle Machtkeule und setzt die Unterhaltszahlung aus.....


    Was tun?


    Lag ich falsch in der Annahme, dass eine gemeinsame steuerliche Veranlagung auch eine gemeinsame Steuerrückzahlung zu gleichen Teilen zur Folge hat?


    Was soll ich tun, einen Anwalt einschalten?
    Ist er im Recht, bin ich es?


    So was macht mich tieftraurig und richtig fertig.


    Hoffe auf Antworten


    Stephie

  • Mit der Steuerrückzahlung kenne ich mich nicht aus . Aber wenn es sich bei dem Unterhalt um Kindesunterhalt handelt dar er das auf keinen fall. Du brauchst jetzt einen rechtswiksamen Titel. Hast Du den nicht musst Du den so schnell wie möglich besorgen. Hast Du den Titel, einmal deutlich Mahnen mit Fristsetzung und dann schnellstmöglich pfänden. Das wird ihn wieder auf Kurs bringen.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Lag ich falsch in der Annahme, dass eine gemeinsame steuerliche Veranlagung auch eine gemeinsame Steuerrückzahlung zu gleichen Teilen zur Folge hat?


    Da lagst du falsch. Es steht jedem in dem Umfang zu, wie jeder an der Steuerersparnis beteiligt war. Wie das genau erfolgt ist, hängt vom Einzelfall ab.


    Im einfachsten Fall hat einer alleine Verdient. Dann steht diesem auch die Steuererstattung alleine zu.


    Komplizierter wird es, wenn beide verdient haben. Da liegt es zum einen wer wie viel zur Steuerlast beigetragen hat, und wer wie viel zur Steuerentlastung beigetragen hat. Wie man das jetzt am einfachsten ermittelt, kann ich spontan auch nicht sagen.


    Am einfachsten wäre gewesen, man hätte mit Abgabe der Steuererklärung eine "fiktive getrennte Veranlagung durch § 268ff. AO" beantragt. Dann hätte dieses das Finanzamt sofort errechnet, und jedem seine Steuerersparnis überwiesen.


    Was ein weiterer Fehler ist: Du darfst nicht eigenmächtig sein Guthaben mit anderen Schulden verrechnen. Genau so darf er es nicht mit gleicher Münze zurück machen und im Gegenzug eigenmächtig den KU einstellen.


    Bevor sich die Anwälte da ne goldene Nase dran verdienen empfehle ich euch, euch zusammen zu setzen und erstmal selber eine Lösung zu finden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich hatte den Fall der Steuerrückerstattung. Diese sollte eigentlich auf mein Konto eingehen - so laut Erklärung des Steuerberaters. Mein Ex-Mann ging damals eigenmächtig zum Finanzamt und änderte die Kontonummer ab. Dies kann man allerdings nur tun, wenn man noch nicht getrennt ist und in Ehegemeinschaft lebt. Was wir zu dem Zeitpunkt nicht mehr waren - eine Ehegemeinschaft.


    Unser Steuerberater war wütend. Mein Ex-Mann dachte, ihm stünde das Geld zu, da er ja "alleine gearbeitet" hatte. Ein ongoing Thema während der Ehe war, dass er dachte ich würde zu wenig verdienen (nicht meine PS auf die Strasse bringen) und er einfach nur wütend, dass ich nun "faul" sei. Ich hatte allerdings gut 30 h die Woche gearbeitet, meine Dissertation geschrieben und 2 Kleinkinder alleine betreut, plus Haushalt und eine riesige Wohnung… Aber all' das zählte nicht.


    Bevor ich vom Thema abschweife. Der Steuerberater schaute sich damals die ganze Sache genau an. Mein Ex-Mann musste mir proportional zum Einkommen die Steuererstattung wiedergeben. Da aber die ganzen Steuerersparnisse auf meinen Namen liefen wurden diese ebenfalls "für mich" einberechnet. Also alle Rechnungen wie Fortbildungen etc sind damals tatsächlich bei mir angefallen und wurden dann für mich gut geschrieben. Wie quasi vertrennt veranlagt im Innenverhältnis aber gemeinsam veranlagt im Außenverhältnis zum Finanzamt.


    Ich hoffe, es hilft. Ich muss natürlich nicht erwähnen, dass Ex-Mann in Ohnmacht fiel weil ihm auf einmal deutlich wurde, dass ich ihm doch tatsächlich einen substantiellen Steuervorteil gebracht habe -all die Jahre und nun halt nicht mehr.


    PS: Unser Finanzamt bietet Beratung an. Vielleicht versuchst Du das einmal? Oder habt Ihr einen Lohnsteuerverein? Oder sprich doch einmal mit einem Steuerberater und bitte ihn da eine Kalkulation durchzuführen. Dann hast Du etwas schriftliches.

  • Wahrscheinlich wäre es schon sinnig einen Anwalt einzuschalten - da ihr unterschiedliche Auffassungen zum Thema Steuern & Schulden habt.


    Der Kindes unterhalt ist ein anderes Thema - sind die Kinder unter 12 ?


    Dann würde ich beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen - sollen die sich mit ihm auseinandersetzen.


    Du kannst auch gleich eune Beistandschaft einrichten, dann bist du das Thema Kindesunterhalt für die nächsten
    Jahre los und mußt damit keinen Anwalt beauftragen.

  • Also bei uns stand auf dem Schreiben immer, wie die Erstattung aufzuteilen wäre. Also Steuererstattung für Mann und Frau getrennt, aber wir waren immer gemeinsam veranlagt. Gibt es keine Möglichkeit, beim FiA nachzufragen, wie sich die Erstattung aufteilt?

  • liiiiiiiiiiiiieben dank für eure antworten!
    meine kinder sind 14 und 16, werde aber wohl tatsächlich das jugendamt mal anfragen, ob sie sich der sache annehmen, ein anwalt wäre mir hier zu teuer.


    ist so was von blöd, aber so wahr: bei geld hört nicht nur die freundschaft, sondern echt alles auf.


    gut ist, dass mir das geld für die kinder zusteht.....


    also, ganz lieben dank an eure tipps, erfahrungen und aufklärung!


    knutsche euch dafür,


    stephie