KV hat Aufenhaltsbestimungsrecht beantragt

  • Ich habe folgendes Problem, seit knapp 1 Monat sind mein Ex und ich getrennt. Getrennte Wohnungen haben wir seit April 2013. Ausgezogen ist er damals aufgrund seiner Krankheit Angst-Panik,


    um selbständiger zu werden, haben ihm zuviel abgenommen. Es wäre wohl besser, wenn man mit diesen Krankheitsbild allein lebt in einer Wohnung. Habe ich bis heute nicht verstanden.


    Ende vom Lied Beziehung ist doch gescheitert. In einer E-mail teilte er mir mit, daß er vorerst nur Freundschaft mit mir möchte, aber gern hätte, daß ein Kind zu ihm zieht. Ich sollte Kids mal fragen,


    wer das möchte. Habe ich nicht, da ich der Meinung bin, Geschwister trennt man nicht. Jetzt hat er beim Gericht Antrag gestellt auf Aufenhaltsbestimmungsrecht und hat schon Anwalt, weil man dies mit


    mir nicht außergerichtlich klären kann. Find sowas hinterhältig. Muß dazu sagen, über Probleme konnte er bisher nie mit mir persönlich reden.


    Wo würdert Ihr zuerst Unterstützung suchen, Jugendamt oder Anwalt, wir haben das gemeinsame Sorgerecht?


    Mometan habe ich als Umgangsrecht, daß er die Kids alle 14 Tage am We bekommen kann. Alles andere nach Absprache mit mir.

  • Warum hat er damals bei Auszug nicht gefragt ob ein kind zu ihm kann? Also das fällt mir gerade auf. Denn dadurch wird er wohl auch eher schlechte Chancen haben.


    Wie viele kinder sind es denn und wie alt? Gibt es bei einem kind vielleicht die Tendenz dass es mal bei Papa wohnen könnte?

  • Kann dich gut verstehen!
    Würde mir von dem her, was du schreibst, keine Sorgen machen. Ein Kind braucht meines Wissens nur den Haushalt zu wechseln, wenn das für sein Wohl erheblich besser ist. Geschwister würde man nicht ohne weiteres trennen. Und die Kinder wohnen doch kontinuierlich bei dir? Es kommt natürlich auch darauf an, was sie so wollen. Wie alt sind sie denn?
    Was steht denn in der Begründung? Aso du musst beantragen, den Antrag zurückzuweisen. Dafür brauchst du nicht unbedingt einen Anwalt, aber ich würde schon einen nehmen, weil das unheimlich entlastet und ein guter Anwalt sich nicht an Nebenschauplätze verzettelt wie unsereiner, der emotional tief drinsteckt. In der Begründung (für die du dir länger Zeit nehmen kannst), würde ich nur kurz schildern, dass der Vater ausgezogen ist, aber ganz wertfrei, und vor allem darauf abheben, dass die Kinder seither bei dir gewohnt haben und du sie nicht voneinander trennen willst.
    Ich würde möglichst bald Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen, das musst du ja wohl sowieso, und kooperativ und offen sein und nicht schlecht über den Vater reden, sondern nur deine Sicht zu dieser Frage darstellen.


    Keine Bange! Echt, so wie du das hier schilderst, sehe ich keinen Grund zur Sorge!

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Wie alt sind denn eure Kinder? Ab einem gewissen Alter dürfen sie sehr wohl selber entscheiden wo sie wohnen möchten. Und entsprechend dem Alter werden sie auch befragt vor Gericht.


    Worin siehst du denn das Problem?

  • Direkt nach den Auszug voriges Jahr im April 2013 hat er nicht gefragt.


    Ich weiß, das die Kids ab einen bestimmten Alter selbst entscheiden dürfen, wo sie leben wollen.


    Mein Sohn ist 11 und mein Mädel ist 9 Jahre.


    Noch habe ich keine Post von seinen Anwalt oder Gericht, aber er hats mir erzählt, daß er es beantragt hat.


    Zum Jugendamt gehen oder einen Rechtsanwalt werde ich mir suchen auf jeden Fall.


    Tendenz sehe ich bei meinen Sohn, der bei seinen Papa wohnen könnte. Würds aber nicht toll finden, wenn


    Geschwister getrennt werden.

  • Ok, klar Geschwister würde ich auch nicht trennen wollen. Vor allem wenn sie solange schon beieinander wohnen.


    Und mir ist noch was eingefallen: Selbst wenn, wie du schriebst, es eine Tendenz geben KÖNNTE, dass sohn mal zu Papa will, heißt das ja noch lange nicht dass wenn Papa jetzt pfeift, er zu springen hat das wird sohn bestimmt irgendwann selbst äußern (?)..

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Ja, ich muß jetzt Ruhe bewahren und abwarten.


    Und mir Unterstützung holen vom Rechtsanwalt oder Jugendamt.

  • Hallo,


    ja, sofort selbst Anwalt (unbedingt Fachanwalt für Familienrecht !) nehmen und gleichzeitig das Jugendamt einschalten.
    Und: Kein Kind unter 18 darf selbst und alleine entscheiden, wo es lebt! Das ist ein Märchen, das sich hartnäckig hält ;)


    Solange man minderjährig ist, entscheidet der Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) hat - entweder alleine oder die Eltern gemeinsam bei gemeinsamer Sorge.
    Das ist ja der Grund, warum der Vater hier das alleinige ABR beantragt = da man sich ja eben als Eltern nicht mehr einig ist, wo das gemeinsame ( nicht "mein" Kind sondern "unser Kind") lebt. Und er es alleine entscheiden will...


    Natürlich befragt der Richter auch das Kind und dessen Einstellung/Wunsch ist ihm bei seiner Entscheidung wichtig - aber es ist hier kein alleiniges Wunschkonzert eines KIndes...


    Und wenn der Richter meint, das Kind wäre irgendwie beeinflusst kann er auch durchaus ein Gutachten anordnen...um hinter die Wahrheit zu kommen (?)
    Und er kann /wird sicherlich einen Verfahrensbeistand ( früher: Verfahrenspfleger) für das Kind bestimmen.


    Ich wünsche Euch und Eurer Familie, dass die Entscheidungs getroffen wird, die den KINDERN ( und zwar Beiden!) am Besten hilft.


    AlwaysHope :wink

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Hallo Peggy,


    es ist nun an Dir, einen eigenen Antrag (Aufenthaltsbestimmungsrecht) zu stellen. Das Jugendamt wird über das Familiengericht eingeschaltet und wird sich an Dich wenden.


    Also sind die nun zu erfolgenden Gänge klar (1. Anwalt 2. Jugendamt wird sich schon melden)


    :brille

  • Was möchte denn dein Kind? Möchte er zu seinem Vater ziehen? Habt ihr euch zu dritt einmal hingesetzt und darüber gesprochen: Mutter - vater - Kind ? Wenn er zum Vater ziehen möchte, dann solltest du ihm vielleicht ein Gezerre vor Gericht ersparen. So pauschal zu sagen, Geschwister trennt man nicht, ist eine gewagte These und stimmt so nicht.
    Befrage mal deinen Sohn zu der Angelegenheit und überlege dann ob es nicht besser ist, dem Wunsch des kindes zu erfüllen.

  • Ich würde doch vor allem erstmal die Begründung abwarten und Tee trinken und dann dann mit einem Anwalt schauen, wie man auf diese Begründung am besten reagiert (also Antrag auf Zurückweisung der Klage begründet).


    Vielleicht bin ich gerade naiv, aber welchen Sinn macht es, selbst die Initiative zu ergreifen, bevor man überhaupt weiß, welche Strategie der Anwalt der Gegenseite verfolgt?

  • Ja, vielleicht sollte ich warten bis ich Post bekomme.


    Man muß ja wissen, was will er eigentlich von mir?


    Aber zum Jugendamt kann man ja gehen und Unterstützung holen.

  • Hallo Peggy,


    wenn es darum geht, wer künftig mit dem Kind zusammen lebt und du der Auffassung bist, das sollte bei Dir sein, musst Du einen eigenen (!) Antrag beim Familiengericht stellen.
    Also ... Es geht nicht darum, auf den Antrag des Vaters zu reagieren, sondern selber tätig zu werden.


    Aus diesem Grunde solltest Du nicht den Antrag abwarten, sondern einen eigenen Antrag stellen. Von daher kannst Du auch sofort zum Anwalt gehen.


    Der Kater :brille


    dereineeigenepositionierungimmerwichtigfindet

  • Genau,
    das was der Kater rät würde auch ich dringend befürworten.


    Mal angenommen, der Vater stellt seinen Antrag im Eilverfahren mit Beschleunigungsgebot.


    Dann erst einen versierten Fachanwalt suchen gehen und die Strategie besprechen?
    Wäre Zeitverlust für Dich, der auch nach hinten losgehen kann...


    E sist nie verkehrt, sich zeitgleich in eine gute Position zu bringen ! :daumen


    In diesem Sinne
    AH ( = AlwaysHope in Kurzform ;) )

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Warte doch mal ab was da so kommt. Wird ein Verfahren angesetzt dann kann Dein Anwalt in diesem Verfahren einen Antrag stellen.


    Er hat ABR beantragt. Wird es abgelehnt dann bekommst Du es sowieso.
    Anwalt erst wenn Du einen brauchst. Derzeit kann dieser nichts machen. Stellst Du einen Antrag dann musst Du es begründen. Wie willst DU das? "Mein Mann hat angeblich auch einen gestellt und ich will nun auch einen!!"


    Warte mal ab.

  • Übers Jugendamt bin ich zum Sozialen Dienst weitergeleitet wurden. Dieser sagte, ich kann mit meinen Ex das noch außergerichtlich regeln oder Vorschläge an seinen Anwalt


    schicken. Mein Ex möcht aber nicht mit mir drüber reden, meint, soll es seinen Anwalt schicken.


    Hab da jetzt Schreiben hingeschickt, bin gespannt auf Rückantwort.

  • Jetzt möcht KV mit mir reden wegen Umgangsrecht der Kids. Das möcht ich ihm auch nicht verweigern, nur wie am besten machen?


    Habt Ihr Tips für mich?

  • ich würde mediation beim jugendamt oder einer familienberatungsstelle vorschlagen. dort könnt ihr gemeinsam den umgang besprechen. bspweise alle zwei wochen von fr-so, ein bis zwei nachmittage unter der woche mit übernachtung, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub oder so. dort könntest du auch mit ihm darüber reden, wie er auf den antrag auf abr kommt und ob kind vielleicht doch den wunsch äußerte bei papa wohnen zu wollen, sich aber nicht traut dir das zu sagen.