Studiengebühren - hälftig ?

  • Wie verhält es sich bei Kids über 18 Jahren ?


    KV überweist KU an Jugendlichen


    Jugendliche lebt bei KM im Haushalt


    wie verhält es sich mit Studiengebühren ?


    Werden diese aufgeteilt - halbehalbe? - oder Verhandlungssache ? zwischen "Kind" und KV ?


    oder muss "Kind" das selbst tragen von KU + Kindergeld ?


    :tuedelue

  • Studiengebüren gehören der Vergangenheit an. Im Herbst fallen sie noch in Niedersachsen weg - dem letzten Bundesland, wo es sie aktuell noch gibt. Oder geht es um schon gezahlte Studiengebühren?

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • edit ... Semesterbeiträge :pfeif

    • Sozialbeitrag 79,00 €
    • Beitrag Studierendenschaft 10,00 €
    • Beitrag Semesterticket (inkl. NRW-Ticket) 156,16€
  • Soweit ich weiß muss die jeder Student selbst aufbringen, aber man kann ja vorsichtig bei KV anfragen, ob er sich beteiligt, wenn möglich. Ich habe selbst studiert und weiß, dass der Semesterbeitrag bei allen zu Semesterbeginn ein Loch in die Kasse reißt. Wie sieht es denn mit BaföG aus oder Studienkredit? Das erleichtert manchmal schon die Bezahlung. Zur Not mal bei der Uni, bzw. BaföG-Amt nachfragen, die wissen sowas eher :)

    Mit einem dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach spielen - Egal wie gut du spielst: Die Taube wird immer sämtliche Figuren umwerfen, aufs Schachbrett kacken und dann umherstolzieren, als hätte sie gewonnen. ;-)

  • Ich würde mal ganz salopp davon ausgehen das wenn sich beide Eltern daran beteiligen. Also zu sagen mal beim KV anfragen find ich total befremdlich denn nicht nur der KV ist hier der der zur Kasse gebeten wird. Ich als KM würde da ganz klar auch meinen Teil dazu beitragen auch unabhängig davon ob der Vater sich beteiligt. Und wir reden hier von 250€ was ja nicht unbedingt die Welt ist. Wieviel Kindesunterhalt bekommt das Kind denn vom KV?

  • @ sunny - Semestergebühren sind im KU enthalten. Es handelt sich um Studiengebühren, die nicht gerade wenig sind. Sicher wäre ein Studienkredtit möglich, evt. auch Bafög, mal schaun.

  • Das was du da aufzählst ist der Semesterbeitrag. :hae: Wie schon gesagt wurde sind Studiengebühren inzwischen abgeschafft worden, sodass zum nächsten Semester keine mehr anfallen. Außer es handelt sich um eine private Uni - dann empfehle ich den Wechsel zu einer staatlichen ;-)

    Mit einem dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach spielen - Egal wie gut du spielst: Die Taube wird immer sämtliche Figuren umwerfen, aufs Schachbrett kacken und dann umherstolzieren, als hätte sie gewonnen. ;-)

  • Wie ich letztens las: Kind ab 18 Jahre hat Mindestanspruch von 670 €. Beide Eltern sind anteilig je nach Einkommen zu beteiligen.
    Ob Kindergeld zum Anspruch hinzu kommt oder darin enthalten ist, weiss ich nicht.
    Studiengebühren sind durch den Unterhalt abgedeckt. Lebt das Kind in deinem Haushalt, kannst du es an den Kosten beteiligen. Die bisherige Regel, dass der Elternteil seinen Anteil druch Betreuung leistest, ist ab dem 18. Lebensjahr hinfällig.
    Ist Unterhalt nicht ausreichend, kann Bafög beantragt werden.

  • @ anno 1976 - bitte differenzieren - die 670,- € beziehen sich auf 1 Studenten, der nicht mehr Zuhause lebt.
    Der Semesterbeitrag ist im KU enthalten.
    KG wird (meines Wissens) abgezogen :frag