ich möchte nach der Elternzeit kein Unterhaltsvorschuss

  • hallo,


    Das JA hat sich mit dem Job Center geeinigt gegen mein Willen das ich Unterhaltsvoschuss bekomme während der Elternzeit.



    Warum kann man Unterhaltsvorschuss nicht ablehnen?


    Herzliche Grüße




    Mein Kind ist nicht mein Besitz oder Eigentum, ein
    Lebewesen mit seinem eigenen Indviduum.

  • bist du auf alg2 angewiesen? weil der unterhaltsvorschuss dann vorrangig ausgeschöpft werden muss.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Kannst du ein wenig ins Detail gehen? Wenn du magst, ein bisschen deine Umstände erklären? (Kind/Alter/KV-Situation)


    Warum möchtest du denn den UV ablehnen?

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Kannst du ein wenig ins Detail gehen? Wenn du magst, ein bisschen deine Umstände erklären? (Kind/Alter/KV-Situation)


    Warum möchtest du denn den UV ablehnen?


    Ist hier eigentlich nicht nötig zur Beantwortung der Frage. Ablehnen kann man den nur (um z.B. die zweiten 6 Jahre mehr UHV zu bekommen), wenn man nicht von Sozialleistungen abhängig ist.


    Sobald man Sozialleistungen nach SGB2 beantragt, ist der UHV zuerst (bzw. gleichzeitig) zu beantragen, da dieser eine Vorrangige Sozialleistung ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo,



    Das Kind wurde von Anfang an abgelehnt. Passt überhaupt nicht in sein Lebensplan, weil er selbst ein Pflegekind war.
    Er will keinerlei Verantwortung für das Kind aufnehmen, weder finanziell noch emotional.


    Daher habe ich mich für mein Kind entscheiden mit dem Bewusstsein das ich alleinige Verantwortung übernehme. meinen Unterhalt selbst bestreiten werde.


    Bei der Schwangerschaftsberatung wurde mir auch Vorwurfsvoll gesagt wovon das Kind leben soll. Ich habe ausgesagt ob das ALG 2 bekomme oder UHV.
    Es kommt aus demselben SGB Topf.


    Mir macht es auch keinen Spass Sozialleistungen zu beantragen, ich hab mich damals für das Kind entschieden das ich auch wieder arbeiten gehe in Teilzeit bis 30 h,
    da es eine vorrangige Leistung ist war mir nicht bewusst, erst als die SB mir das sagte.


    Ich lehne UHV ab, weil es Steuerliche Nachteile hat.


    Der Vater hat nach der Bekanntgabe der Schwangerschaft sich nie mehr gemeldet. Nach meinem Wissen soll das irgendwnn zurückgezahlt werden, nur existiert der Erzeuger nicht mehr.


    Seine Handynummer, noch sein Wohnort waren langfristig richtig war halt eine einmalige Sexuelle Geschichte.


    Ich weiss nicht ob das zukünftig es auch ein Einfluss hat auf die Steuerklasse. Nach meinem Wissen ist wenn das JA zahlt, auch nur ein halbes Kind auf meiner Steuerkarte stehen wird.


    Bitte korrigiert mich wenn ich im Irrtum liege.


    LG

  • Ich weiss nicht ob das zukünftig es auch ein Einfluss hat auf die Steuerklasse. Nach meinem Wissen ist wenn das JA zahlt, auch nur ein halbes Kind auf meiner Steuerkarte stehen wird.


    Du kannst das ganze Kind auf Deiner Steuerkarte haben, wenn der KV nicht zu mindestens 75% Unterhalt zahlt.


    Allerdings wird bei Antrag von ALG II nach dem KV gefragt, da er eventuell zahlen könnte. Dies ist auch vorrangig.

  • UHV hat mit der Steuer gar nichts zu tun. Solange du ALG2 beziehst, musst du eh keine Steuern bezahlen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller



  • Ich lehne UHV ab, weil es Steuerliche Nachteile hat.



    Ich weiss nicht ob das zukünftig es auch ein Einfluss hat auf die Steuerklasse. Nach meinem Wissen ist wenn das JA zahlt, auch nur ein halbes Kind auf meiner Steuerkarte stehen wird.


    Das verstehe ich nicht ?


    Jeder Elternteil bekommt 0,5 Kind auf die Steuerkarte, wenn du arbeitest und die Steuererklärung macht, kannst du dann ankreuzen wieviel und ob du Unterhalt bekommst.
    Im reinen ALG II Bezug hat das Steuertechnisch keine Bewandnis.


    Aber sieh es mal so - vielleicht schafft es die UVG-Kasse einen Teil der Leistungen beim Vater deines Kindes wiederzuholen, dann spart das Leistungen aus den Steuerkasse.
    Das gelcihe probiert das Jobcenter auch - also den Vater des Kindes zu Leistungen heranzuziehen.

  • Ist er denn als Vater irgendwo angegeben (Beim Arbeitsamt/Jugendamt/in der Geburtsurkunde)?


    So, wie er das gern hätte (aus allem rausgehalten werden, auch finanziell) wird es wohl nicht funktionieren.


    Du bekommst Dein Geld momentan vom Amt, wenn ich das richtig verstanden habe? Die wollen natürlich auch, daß er sich an diesen Kosten beteiligt. Kurz gesagt, er ist sogar dazu verpflichtet.
    Verzichten kannst Du meines WIssens nach nur auf den UVG, wenn Du Deinen Lebensunterhalt allein bestreitest (durch arbeit). Sobald Du Unterstützung vom Staat bekommst liegt es nicht mehr in Deinem eigenen Willen zu entscheiden, ob Du ihn raushalten möchtest oder nicht.


    viele Grüße
    Knallerbse

  • Hallo Engelchen_liebt
    nach meinen Informationen kommen die aufstockenden SGB 2 Leistungen aus dem SGB "Topf" und UVG eben aus dem Jugendamts "Topf".
    Und daher will SGB 2 natürlich dass Du dort beantragst . Dann sparen die einen und die anderen müssen zahlen....
    Und natürlich kannst Du auch auf UVG verzichten- bekommst aber bei Deinen aufstockenden Leistungen den Betrag angerechnet = abgezogen ( als hättest Du eben das Geld von UVG bekommen)
    Ist Deine Entscheidung :Hm , ob Du auf 133€ ( bis 6 Jahre, ) 180€ ( ab 6 Jahre) verzichten kannst / willst....


    Grüsse
    AlwaysHope

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • hucky: das ist abhängig von der höhe des einkommens. meine lohnsteuer sin 60 euro mtl. u ich bin aufstocker

    +


    Und was hat das jetzt mit dem UHV zu tun?? Wenn du Aufstocker bist, kriegst doch, wenn du deine Lohnsteuererklärung machst, die komplette Steuer zurückerstattet.


    Ausserdem erhöht der UHV, genau wie KG, doch nicht das zu versteuernde Einkommen.


    Also wo ändert sich steuerlich was, wenn man UHV beantragt?? :Hm

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    Friedrich Schiller



  • Daher habe ich mich für mein Kind entscheiden mit dem Bewusstsein das ich alleinige Verantwortung übernehme. meinen Unterhalt selbst bestreiten werde.

    Was Du ja aber nicht wirklich machst, wenn Du öffentliche Leistungen (Arbeitslosengeld 2, Unterhaltsvorschuss) beziehen willst/musst.




    Ich habe ausgesagt ob das ALG 2 bekomme oder UHV.
    Es kommt aus demselben SGB Topf.

    Das ist definitiv falsch! ALG 2 kommt zum Teil aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit und aus kommunalen Mitteln. Unterhaltsvorschuss kommt zu je einem Drittel vom Bund, dem Bundesland und der Kommune.

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  • Hi,


    wenn Du nach der Elternzeitzeit wieder arbeitest und Du nicht weiter von Sozialleistungen abhängig bist, kannst Du der Unterhaltsvorschusskasse einen Brief schreiben, dass Du die Zahlungen einstellen möchtest.
    Während laufender Sozialleistungen kannst Du aber nicht darauf verzichten, da das vorrangige Leistungen sind.