Auch ich habe vor ein paar Jahren das ASR beantragt (Ba-Wü) und nach ca. anderthalb Jahren zugesprochen bekommen.
Nach der ersten Anhörung und der Bestandsaufnahme wurden dem KV Auflagen erteilt, die er zu erfüllen hat.
Es war nichts übertriebenes oder unrealistisches dabei, einfach nur Dinge, die dem Richter zeigen, dass es ihm mit dem Kind
wichtig ist.
Nach dreimaligem Erscheinen bei Gericht zur Überprüfung, ob er denn die Dinge eingehalten hat, musste sogar das JA
mitteilen, dass er dafür keinerlei Interesse gezeigt hat und eher alles andere, was elterliche Sorge (z.B. wichtige Unterschriften)
boykottiert hat.
Der Richter hat ihm daraufhin das GSR entzogen.