ALG II als alleinerziehend beziehen

  • Zitat

    Genauso wie es jedem H4 Empfänger frei steht, nicht die volle Elternzeit in Anspruch zu nehmen, sondern das Kind früher fremdbetreuen lassen und arbeiten zu gehen


    Das geht nur, wenn es auch eine Betreuung für das Kind gibt im ausreichenden Maße ( so dass die Arbeitszeiten plus Fahrtzeiten abgedeckt werden) und sowas hat nicht jeder. Ok, ich weiß, da wurde jetzt was geändert. Meine Kinder sind schon älter und ich "fiel" in Hartz4 ( damals noch alleinerziehend) kurz bevor mein Jüngster 3 wurde und er bekam erst nach dem 3. Geburtstag einen Kindergartenplatz, Tagesmütter gibt es hier leider noch weniger als Kindergartenplätze und Hortplätze, naja, 12 Stück für ne Schule von 220 Kindern....kurz, wer fremdbetreuen lassen will oder muss, muss erstmal das Glück haben, eine Fremdbetreuung an der Angel zu haben, da hängt der Westen wohl leider hinterher.

  • Sorry fürs OT, aber:


    Die Aussage ist also nicht "ich kann es mir nicht leisten", sondern "ich will meinen Lebensstandard nicht senken". Jeder hat ja eigene Prioritäten und es ist auch gut so.


    Ok, ich hätte es mir "leisten" können, der Umzug in eine kleinere Wohnung wäre vermutlich auch nicht das Problem gewesen, allerdings wäre ich wohl kaum billiger weggekommen, 450€ Miete fast direkt neben meinem Arbeitgeber waren nu wirklich günstig.


    Allerdings wäre ich wegen meines Kredites ( mit dem ich mein BaföG abbezahlt hatte ) mit über 200€ Abtrag im Monat in die Privatinsolvenz gegangen.


    Auch hätte ich das Auto verkaufen müssen und mir dann zu Arbeitsbeginn ein neues kaufen müssen.


    Die Gebühr fürs An- und Abmelden hätte ich natürlich auch aus eigenen Mitteln von der Sozialhilfe tragen müssen.


    Da ich, als Zwerg kein halbes Jahr alt war wegen Eigenbedarfskündigung umziehen musste, hatte ich auch 2000€ von einer Freundin geliehen, die ich abzubezahlen hatte, aber diese hätte mri das Geld gestundet.
    Ich musste leider ein Teil des Umzuges von Profis durchführen lassen, da ich mit Not-OP im Krankenhaus lag und zwischen Krankenhaus und Anschlußheilbehandlung nen Umzug wuppen musste mit Säugling. Nebenbei musste ich noch ne Klinik finden, die ein 5 Monate altes Baby aufnimmt. Mutter-Kind-Kuren gibts da einige, Rehakliniken leider kaum.
    Eine Haushaltshilfe, die ein gesetzlich versicherter bekommen hätte, wurde mir nicht bezahlt, da ich ja privat versichert war.


    Die private Krankenversicherung lag bei 450€ im Monat plus 2000€ Eigenbeteiligung im Jahr.


    Natürlich hätte ich das alles in Kauf nehmen können und zu dem einen Jahr Elternzeit noch die anderen 2 Jahre durchziehen, das hätte nur wahrscheinlich meinen finanziellen Ruin auf Dauer bedeutet.


    Das hätte noch länger gedauert, mich aus diesem Loch zu befreien.


    Im Nachhinein war es echt hart so früh wieder so viel zu arbeiten, vor allem, weil einem vom Staat nur Steine in den Weg gelegt werden.


    Kita Öffnungszeiten von 8-16hr, GsD hat der Arbeitgeber zugelassen, daß ich jeden Tag zu spät komme. Anfangs durfte ich Zwerg um viertel vor abgeben, weil meist schon jemand da war, aber dann kam jemand auf die Idee, das das ja nicht versichert sei, wenn da was passiert ( was völliger Unsinn ist, aber egal, sie haben sie dann nicht mehr früher genommen und gut!).


    Zusätzlich brauchte ich noch eine Tagesmutter für meine 24h Schichten, 24h ohne Mama ... auch ganz schön viel für ein Einjähriges.
    Die Tagesmutter hat mich 100€ pro 24h Dienst gekostet, 4x im Monat, die Kita hatte 270€ Eigenbeteiligung.
    Nach Härtefallantrag wurden die Beiträge etwas reduziert aber immer noch war es ein Kampf gegen Windmühlen.


    Erst seitdem ich wieder in der vom Gesetzgeber präferierten 2-Elternfamilie lebe schaffe ich es, den Berg abzuarbeiten. Wäre ich nicht wieder arbeiten gegangen, ich weiß nicht, wie meine Zukunft ausgesehen hätte...



    Mein "Lebensstandard" war übrigens nicht hoch, finanziell hatte ich nicht mehr als jemand, der Harz 4 bezieht, gut, man kann sagen, daß die Kredite mein Privatvergnügen waren, immerhin hab ich ja selbst Schuld, daß ich studiert hab und daß ich das Geld zurückgezahlt hab. Angefühlt hat sich das aber ganz anders.


    Einen Anwaltsberatungsschein hab ich jedenfalls sofort bekommen und ich hab auch einen kleinen Teil zum Umzug von einer Firma, die mittellosen Menschen Geld spendet, bezahlt bekommen.


    Das ist mir heute noch wahnsinnig unangenehm, aber ich wusste damals finanziell einfach nicht weiter, das Wasser stand mir bis zum Hals! In so einer Situation möchte ich echt nicht noch einmal stecken!


    Jedenfalls mag ich nicht hören, daß ich arbeiten gegangen bin, weil ich meinen Lebensstandard nicht senken wollte.


    Lena: Ich glaub, wenn man neben Harz 4 arbeitet, darf man 100€ plus 20% vom Stundenlohn behalten, ja? Das Problem ist, je mehr man verdient, desto höher sind die Elternbeiträge in Kita und Tagesmutter...also muß man noch mehr arbeiten um nach Abzug von kita und Tagesmutter noch was übrig zu haben, was dazu führt, daß der Elternbeitrag wieder steigt...genauso ist es auch mit Harz 4...um laufende Kredite bedienen zu können muß man halt einfach ne Menge übrig haben und das geht nur, wenn man arbeitet...


    Ich will nicht rumjammern, mein Leben ist gut so wie es ist, aber nur weil man arbeiten geht, heisst das nicht, daß das alles toll ist und man das nur macht, weil man mit goldenen Löffeln essen will!


  • Genau, jeder kann und darf 3 ( sogar länger wenn nicht alleinerziehend ) Jahrelang sein Kind selber erziehen und auf vieles verzichten wenn sie / er es WILL !


    Nicht jeder ist bereit auch wie ein Harz4 rumzulaufen für sein Kind.


    Nicht jeder ist bereit für sein Recht zu kämpfen, mit den Behörden sich rumzuschlagen und diesen Stress aushalten.

  • Das ist wohl doch etwas zu einfach gedacht. Monsterkrümel zeigte bereits Gründe auf, die ein solches Vorgehen ausschließen. Und nicht jeder würde mal eben seine Wohnung verlassen weil diese nicht ins ALG2-Niveau passt nur um drei Jahre vom Staat leben zu können. Und nicht jeder kann und will vom Amt leben ohne mit der Wimper zu zucken.
    Für mich persönlich war klar, wenn ich mir drei Jahre Elternzeit selbst nicht leisten kann (mit Elterngeld) dann kommt es auch nicht in Frage.
    Und es macht wie gesagt, nicht jeder Arbeitgeber mit, auch wenn es das Recht des Arbeitnehmers ist. Man muss also auch immer Angst um seinen Job haben.



    Der Satz "nur um drei Jahre vom Staat leben zu können" kann man aber auch so sehen " um nur drei Jahre sich um sein Kind zu kümmern"



  • Körperliche Beschwerden - hier dagegen seelischer Krüppel! alles hat zwei Seiten

  • § 35 SGB X Begründungspflicht
    § 33 SGB X schriftliches Antworten auf Verlangen
    § 20 SGB X Abs. 3 Grundsatz der Amtsermittlung.
    § 15 SGB I Auskunftspflicht
    § 14 SGB I Beratungspflicht
    § 13 SGB I Aufklärungspflicht

  • Wenn Du ein "seelischer Krüppel" bist ( wobei mir allein das Wort Krüppel sehr aufstößt ), steht es Dir frei, zu einem Psychiater zu gehen und Dich Erwerbsunfähig schreiben zu lassen und dann die Rente zu beantragen, dann hast Du mit dem Verein nichts mehr am Hut!

  • Wenn Du ein "seelischer Krüppel" bist ( wobei mir allein das Wort Krüppel sehr aufstößt ), steht es Dir frei, zu einem Psychiater zu gehen und Dich Erwerbsunfähig schreiben zu lassen und dann die Rente zu beantragen, dann hast Du mit dem Verein nichts mehr am Hut!


    So weit muss es nicht kommen!

  • Jeder Mensch hat furchtbar viele Rechte, nur muß man nicht alle Rechte in Anspruch nehmen.


    Zu Rechten gehören meist auch Pflichten.


    Hier wäre es die Pflicht zum Mitwirken.


    Irgendwie hab ich aber den Eindruck, daß Du da nicht mehr mitwirken magst.


    Es sind halt nicht immer die Anderen Schuld.

  • um die thematik zu beeenden: du hast mitwirkungspflicht. dies bedeutet, dass du der angeordneten meldepflicht nachkommst. dabei ist es egal ob du dich noch in elternzeit wähnst oder nicht. kommst du dieser nicht nach durch ein attest oder lebensnotwendige u unverschiebbare dinge, wirst du sanktioniert. abhängig von deinem alter können das auch schnell 100% sein.
    wenn du irgendwann mal zeit hast, befleißige dich des lesens. geh dabei nicht auf seiten von nichtswissern wie inge hannedings oder gegen-alg-4.de sondern beschäftige dich mit der realität und die können auch manchmal eine beratungsstelle oder zur not ein anwalt sein.


    es ist dein recht mutter zu werden und es ist dein recht alg2 zu beantragen. du hast aber auch die pflicht den pflichten aus dem gesetz nachzukommen. ganz unproblematisch.

  • Der Satz "nur um drei Jahre vom Staat leben zu können" kann man aber auch so sehen " um nur drei Jahre sich um sein Kind zu kümmern"


    Ganz schön arrogant. Also jeder, der nicht von Hartz IV lebt, kümmert sich nicht im sein Kind? Oder jeder, der in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes seinen Beruf wieder aufnimmt, kümmert sich nicht um sein Kind? Ist jeder, der Zuhause bleibt, auf staatliche Transferleistungen nach dem SGB II angewiesen? Du bist ganz schön engstirnig in Deinen Ansichten.


    Einen Meldetermin beim JC wahrzunehmen wird Dich Deinem Kind nicht entfremden. Zumal Du ja offensichtlich wunderbar als Rechtsbeistand dort auftreten kannst... Oder ist Dein Kind nun vernachlässigt deswegen?


    Körperliche Beschwerden - hier dagegen seelischer Krüppel!


    Das ist so absolut unverschämt sowohl gegenüber den Mitarbeitern der JC als auch gegenüber der Leistungsempfänger. Es gibt sehr viele, die sehr bemüht sind, an ihrer Situation etwas zu ändern, die Hilfen annehmen, und dann auch aus dem Leistungsbezug wieder herauskommen. Die fühlen sich sicher nicht als seelische Krüppel. (Exkurs: Zumal ich Monsterkrümel zustimmen muss. das Wort Krüppel ist absolut abartig und herabwürdigend... So wie alle Deine Beiträge hier im Thread von dieser Einstellung durchsetzt scheinen) Die sind froh über die - finanzielle und auch menschliche - Unterstützung, die sie im JC erhalten. (meine alte Leier:) Natürlich gibt es auch bei den JC-Mitarbeitern unemphatische, arrogante Menschen, aber es gibt auch sehr viele, die viel für die Leistungsempfänger tun wollen und ihnen helfen wollen. Da zu unterstellen, dass alle LE "seelische Krüppel" sind ist unmöglich. Ach ja, Du bist natürlich die große Ausnahme, weil Du alles durchschaut hast, Deine Rechte kennst und Dir nichts gefallen lässt... ^^


    Mit dem Ton, den Du hier anschlägst, kann ich aber nur sagen:"Wie es in den Wald reinruft..."


    Also, viel Spaß weiterhin bei Deinem Privatkampf gegen "das böse System" und "die bösen Mitarbeiter der Jobcenter".

  • § 35 SGB X Begründungspflicht
    § 33 SGB X schriftliches Antworten auf Verlangen
    § 20 SGB X Abs. 3 Grundsatz der Amtsermittlung.
    § 15 SGB I Auskunftspflicht
    § 14 SGB I Beratungspflicht
    § 13 SGB I Aufklärungspflicht

    Echt jetzt?


    §§ 33 und 35 beziehen sich auf die Form eines Verwaltungsaktes ... eine Einladung ist noch lange kein Verwaltungsakt. Was ein Verwaltungsakt ist, wirst Du spätestens bei Verhängung von Sanktionen merken, wenn Du so weiter machst ;)


    § 20 hat ebenfalls nichts mit Deinem Fall zu tun. Was soll der Sachbearbeiter denn von Amts wegen ermitteln? Deine Zukunftsplanung? :ohnmacht:


    §§ 13, 14, 15 sind genau das, was Dein SB Dir angedeien lassen wollte. :rolleyes:

  • Ich war innerhalb der ersten drei Jahre auch mehrmals beim jc. Verstehe nicht das Problem dahin zu gehen. Als ich dem "netten" Herren dann mitgeteilt habe, dass ich auf das letzte Jahr Elternzeit verzichte und gerne eine Umschulung machen wollte. Konnte er das gar nicht glauben. Der erste Satz war:" Das habe ich ja noch nie gehört". Der zweite Satz war:" können sie mir dass schriftlich geben."


    Danach musste ich dann noch in zwei Vormassnahmen einmal 6 Wochen und einmal drei Monate. Bis alles durch und genehmigt war, hat es dann ein Jahr gedauert, bis die Umschlung anfing. Obwohl ich bei einem Bildungsinstitut sofort hätte anfangen koennen. Aber die Leute vom jc meinten, dass ja erst noch mehrere Test nötig wären, um zu schauen, ob ich fuer die Umschulung geeignet bin.


    Bin echt froh, dass ich so früh begonnen habe mich um alles zu kuemmern, sonst hätte es alles noch ein Jahr laenger gedauert.

  • Genau, jeder kann und darf 3 ( sogar länger wenn nicht alleinerziehend ) Jahrelang sein Kind selber erziehen und auf vieles verzichten wenn sie / er es WILL !


    Nicht jeder ist bereit auch wie ein Harz4 rumzulaufen für sein Kind.


    Nicht jeder ist bereit für sein Recht zu kämpfen, mit den Behörden sich rumzuschlagen und diesen Stress aushalten.


    Hallo Angela7,


    so wie es sich bei Dir liest, ist es wahnsinnig anstrengend, drei Jahre lang Zeit zu haben für's Kind.
    Offenbar ist es ein riesiges Opfer, sich diesem Wahnsinn auszusetzen für das Kind?
    Man könnte bei Dir den Eindruck gewinnen, Du wärst der Meinung, alle anderen haben es leichter als Du und seien zusätzlich verbittert und krank und hätten nur Autos und iPads im Sinn.


    Entfernt man sich in der berufsfreien Elternzeit wirklich so weit von der Realität und von guten Umgangsformen?


    Sicher gibt es Ungerechtigkeiten im Sozialsystem, sicher auch immer mal wieder unfähige Sachbearbeiter, aber die Dramatik, die Du an den Tag legst, können andere Menschen nur schwer nachvollziehen.


    Berufstätige Menschen mit Kind schütteln den Kopf und fragen sich, wo Dein Realitätsbewusstsein wohl sein könnte.


    Die von Dir beleidigten Menschen (Mitarbeiter des Jobcenters, Steuerzahler) wenden sich ab und sehen bisher womöglich nicht einmal vorhandene Vorurteile nun als bestätigt.


    Berufstätige Aufstocker mit Kind, die ihr Kind betreuen lassen, arbeiten gehen und all Deinen "Behördenwahnsinn" zusätzlich hinnehmen müssen, zweifeln womöglich an ihrem eigenen Verstand.


    Ich persönlich frage mich, warum Du Deine zweifellos vorhandene Energie nicht dazu verwendest, Dich in professionelle Beratung zu begeben. Zum einen wäre Dir seriöse Beratung zu wünschen bzgl der Sozialgesetzgebung.
    Zum anderen wäre da sicher therapeutische Begleitung von Nöten (soweit ich es verstanden habe, bezeichnest Du Dich selbst als "seelischer Krüppel!"). Während der Therapie kann es durchaus sein, dass Du krank geschrieben und von Reisen zum Jobcenter ("zur Hölle und zurück") befreit sein könntest.
    Falls die Begleitung verhaltenstherapeutisch ausgerichtet ist, lernst Du vielleicht, Deine Energie zielgerichtet zu verwenden zur Lösung von Problemen statt zur wesentlich aufwändigeren Kriegsführung mit Menschen, die für Deine Probleme und Entscheidungen ganz sicher nicht verantwortlich sind - auch dann nicht, wenn sie Dir böse Briefe schicken mit unsäglich schikanösen Terminen.


    Verabschiedende Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • wie sind denn die menschen aus westdeutschland oder norddeutschland oder süddeutschland. 25 jahre nach der wende muss man doch nicht mehr ständig die menschen darauf aufmerksam machen, dass sie noch immer als anders angesehen werden. es reicht wenn sie als menschen zweiter klasse bezahlt werden.


  • Für mich persönlich war klar, wenn ich mir drei Jahre Elternzeit selbst nicht leisten kann (mit Elterngeld) dann kommt es auch nicht in Frage.
    Und es macht wie gesagt, nicht jeder Arbeitgeber mit, auch wenn es das Recht des Arbeitnehmers ist. Man muss also auch immer Angst um seinen Job haben.