Teilzeitjob, aber doch ergänzend ALG2?

  • Ich möchte euch mal erzählen was mein Arbeitsvermittler und auch mein Anwalt mir gesagt hat.


    Als Mutter bist du nicht verpflichtet Vollzeit Arbeiten zu gehen bis die Kinder im Teenageralter sind.


    Und ihr Kind ist nichtmal 3 da muss sie das schon 3 mal nicht.


    Ich glaub langsam echt ich bin hier im falschem Film!!!


    Und zu den Vorschlägen der Vermittlerin sage ich nun mal nix, sonst werde ich noch gesteinigt.

  • Das ist genau das, was ich erwartet habe.


    Ich hatte diese Dialoge auch: Wollen sie nicht hier im JC anfangen? Intelligenterweise mit dem Zusatz "Sie müssen aber einschätzen, ob sie das können. Ich habe abgewinkt. Ich könnte keinen armen Menschen sanktionieren. Nicht einen.
    Dann ging es weiter: Jobangebot Erlebnispädagoge. Klar, klingt toll. Mit den 20 Teilnehmern in Frankreich Höhlenklettern. Ich winke ab. Da ging es schon los, hochgezogene Augenbrauchen beim SB (da war mein Kind 1,5 Jahre)


    Es ist einfach so, dass die dort keine Ahnung von den einzelnen Berufsbildern haben. Wie auch?


    Um überhaupt einen Kletterschein zu bekommen, muss man topfit sein, und nicht noch Schwangerschaftkilos drauf haben, man muss jahrelang Klettererfahrung nachweisen und dann hat man noch lange lange keine Höhle von innen gesehen, geschweige denn erklettert und noch weiter ist man davon entfernt, Kinder anzuleiten. Wenn man sich dann auf so etwas einlässt und einem der Kinder passiert etwas....ist das eigene Leben gelaufen. So einfach ist das.


    Sozialpädagoge ist nicht Sozialpädagoge. Manche haben mit Kindern und Jugendlichen garbeitet, andere an Schulen, andere in der Psychiatrie oder im Frauenhaus, oder mit Behinderten. Will man innerhalb des Berufes die Fachrichtung wechseln, hat man zwar seine Persönlichkeit und seine berufliche Identität, die man natürlich mitbringt, aber man kann nicht einfach als Experte für Substituierte oder Wohnungslose oder als Bewährungshelfer in einer Kita aufschlagen.
    Da arbeiten Profis, die einem Bewährungshelfer zeigen sollen, wie man einen Stuhlkreis mit unter 5 jährigen leitet. Das geht nicht so einfach, sorgt für Unmut, will auch erstmal keiner so einstellen. Das wirft Fragen auf. Zu Recht.


    Das meine ich. Das ist das JC. Das Problem stellt sich beim Wohngeld so nicht.


    Ich würde auch niemals einen unbefristete Stelle gegen eine befristete tauschen. Das ist ja Gold gegen Asche zu tauschen. Das machen auch 100 oder 200€ Aufstockung nicht wett. Nach einem Jahr ist die Befristung weg und der Fall dann ist ja wieder bodenlos.


    Sehr sehr kurzfristig gedacht.


    Wünsch dir viel Kraft dich da durchzusetzen.


    Lg

  • Ich hab nun meinen Bewilligungsbescheid bekommen. Demnach bekomme ich gut das Doppelte des vorherigen Wohngeldes. Letzteres wurde mir für Januar und Februar angerechnet und ich bekomme entsprechend weniger ALG2.
    Nur werde ich bzgl. der Werbungskosten,. etc. nicht schlau. Vielleicht kann mir das hier jemand von euch erklären.


    Nettolohn x €
    abzüglich Werbungskostenpauschale 15,33 €
    Ergibt Summe y €


    Absetzungen unabhängig vom Einkommen
    KFZ-Versicherung 23,66 €
    Pauschale 30 €
    Sonstiges 12 €
    Zwischensumme ist gleich der Summe y €


    Wie kommen diese 15,33€ Werbungskostenm zustande? Abgerechnet wurden mir jedoch exakt 100€.
    Und worunter fallen die anderen 3 Beträge? Wieso sind sie extra aufgeführt?



    Und wie schaut das mit dem Elternbeitrag für die KiTa aus? Muss ich die trotzdem bezahlen? Werde ich da jetzt weiter hochgestuft aufgrund des höheren ALG2 (statt Wohngeld)? Oder gibts bei allen ALG2-Empfängern sowie Aufstockern da eine besondere Regelung?


  • Und wie schaut das mit dem Elternbeitrag für die KiTa aus? Muss ich die trotzdem bezahlen? Werde ich da jetzt weiter hochgestuft aufgrund des höheren ALG2 (statt Wohngeld)? Oder gibts bei allen ALG2-Empfängern sowie Aufstockern da eine besondere Regelung?


    Der Kita Beitrag ist eine komplett andere Baustelle - Kostenübernahme Jugendamt - da mußt du nun dein neues ALG II + Lohn Einkommen melden und die berechnen dich neu.

  • Wenn du ALG 2 aufstocker bist musst du eigentlich weniger Kita gebühren zahlen....


    Du kannst die übernahme bei der wirtschaftlichen Jungedhilfe beantragen... du musst deine Lohnabrechnung plus Bescheid vorlegen und Mietvertrag und was du eventuell für versicherungsausgaben hast... die Brechnen das anders... kann sein das du dann eben nur anteilig kita zahlst oder garnicht... ich musste keine zahlen...

  • Erkundige dich in der kita, die werden dir den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Behörde nennen.
    In stgt läuft es übers jugendamt, in Ludwigsburg ist es das landratsamt. Ist überall anders.


  • Es kann also durchaus sein, dass ich jetzt durchs ergänzende ALG2 eine Stufe höher in der Tabelle rutsche und mehr KiTa-Gebühren zahlen muss?


    Du mußt unterscheiden zwischen


    - Gebührenordnung deines Kindergarten/der Stadt, da kann es sein, das du mehr zahlen mußt, aber im allgemeinen sind die Stufen da größer, das du wegen den paar Euros da nicht höher rutscht


    - und der Kostenübernahme die du beim Jugendamt/Landratsamt beantragen kannst


    Ich habe z.B. jahrelang normal 480 Euro Regelsatz Kiga gezahlt und dann 400 Euro vom Amt zurückbekommen.


    Die Stadt Nürnberg erklärt das ganz gut
    http://www.jugendamt.nuernberg….html#berechnung_zuschuss


    das ist z.B. der Antrag bei uns - siehe Kita Beiträge


    http://www.mtk.org/cps/rde/xchg/mtk_internet/hs.xsl/273.htm

  • Wenn ich richtig gerechnet habe, liege ich monatlich 23€ über der Belastungsgrenze.


    Und hier in meinem Ort geht es nach Einkommensgrenzen, wie hoch der Elternbeitrag ist. Der wird direkt ans JA bzw. die Stadt gezahlt. Darüber hinaus gibts noch den Betrag, den die KiTa direkt verlangt. Der ist unabhängig von den Elternbeiträgen an die Stadt. Darauf bekomme ich bisher nur die Vergünstigung Mittagessen übers BuT-Paket, den rest muss ich wie alle anderen Eltern auch, selbst bezahlen und der ist unabhängig von irgendeinem Einkommen.




    Erkundige dich in der kita, die werden dir den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Behörde nennen.
    In stgt läuft es übers jugendamt, in Ludwigsburg ist es das landratsamt. Ist überall anders.


    Die KiTa hat aber doch so direkt garnichts mit den Elternbeiträgen zu tun.

  • Ich hab inzwischen den aktuellen Bescheid für den KiTa-Beitrag bekommen., Da wurde allerdings der Unterhalt fürs Kind überhaupt nicht mit aufgeführt. Ist das richtig so? Der gehört doch eigentlich zu den Einnahmen dazu?! Zumindest wurde der in der vorherigen Berechnung mit aufgeführt. Daraus ergibt sich jedenfalls eine Unterschiedliche "Einkommensstufe" und somit ein höherer bzw. niedrigerer KiTabeitrag.