Wie habt ihr als BET oder als UET für den Fall eures Totes, das Kind bzw. die Kinder finanziell abgesichert und wenn das ASR besteht, soll das Kind zum anderen Elternteil kommen?



  • ?(?(?(


    Im ersten Beitrag von Enya steht doch, wie GUT sie für ihren Muckel finanziell vorgesorgt hat ;) .
    Zudem möchte ich anmerken, dass es mehr als genug AEs gibt, die ganz und gar OHNE Unterhalt vom anderen ET auskommen müssen,
    da ist eine (Halb-)Waisenrente ja immerhin etwas...
    Ich denke mal in Enyas Situation würde sich ebenfalls ein Finazverwalter (o.ä.) "lohnen".


    VG

  • Finanzielle Vorsorge werde ich angehen sobald ich wieder arbeiten gehe.
    Momentan bin ich froh dass das Geld reicht, die laufenden Kosten zu decken.
    Werde wahrscheinlich eine Lebensversicherung machen. Die Großeltern denken auch gerade darüber nach, wie sie zusätzlich vorsorgen könnten.


    Für den Fall dass mir was passiert, werde ich eine Verfügung machen, dass das Kind zu meiner Mutter kommt, diese aber beauftragen, zu versuchen, doch Kontakt zum KV herzustellen. Einfach aus dem Grund weil meine Mutter schon ziemlich alt ist. Und sollte ihr dann was passieren, oder sollte sie nicht in der Lage dazu sein, das Kind zu betreuen, sollen die Ämter den KV kontaktieren. Denn obwohl ich ihn zutiefst verachte, bin ich merkwürdigerweise überzeugt, dass er ein super Vater sein könnte, wenn jemand das Kind einfach vor ihm abstellen würde.

  • Sollte ich sterben, gibts eine Verfügung (schon seit kurz nach seiner Geburt), dass Junior zu meiner Mutter kommen soll, sie ist auch als Finanzverwalter eingesetzt. Er hat ein Sparbuch, welches von den Großeltern und der Uroma bestückt wird, Versicherungen o.ä. gibt es nicht.


  • Für den Fall dass mir was passiert, werde ich eine Verfügung machen, dass das Kind zu meiner Mutter kommt


    Sollte ich sterben, gibts eine Verfügung (schon seit kurz nach seiner Geburt), dass Junior zu meiner Mutter kommen soll



    Hallo nochmal,


    kann man denn einfach so eine Verfügung erwirken, dass ein Kind nach dem ableben des BET NICHT zum anderen ET soll/kann/darf/muss ?
    Ich dachte immer, dass "automatisch" erstmal an den hinterbliebenen ET herangetreten wird, das Kind aufzunehmen und sich darum zu kümmern, sofern keine nachgewiesene Kindeswohlgefährdung dagegen spricht - vor allem wenn GSR besteht?
    Wie sieht das bei ET mit ASR aus? Wo erwirkt man solch eine Vefügung und welche Nachweise muss man bringen, dass der andere ET ungeeignet ist, ein Kind aufzuziehen (auch im Fall des GSR) ?
    Ich stelle mir das gar nicht so einfach vor... ?(


    VG

  • Zitat

    Wo erwirkt man solch eine Vefügung und welche Nachweise muss man
    bringen, dass der andere ET ungeeignet ist, ein Kind aufzuziehen (auch
    im Fall des GSR) ?

    Keine Chance. Ausnahme ist eine nachgewiesene Straftat am Kind. Dass sie offensichtlich ist, aber juristisch nicht zur Rechenschaft ausreicht, reicht nicht mal als Grund den anderen ET nach dem eignen Tode als BET auszuschließen.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • @ nemisis- wenn du dvon überzeugt bist, dass der kv ein guter vater ist warum nicht das kind gleich nach deinem tod dort abstellen?


    @ sankofa- bist du sicher? Bei KK kann ich mir das vorstellen. Wie ist es wenn die kinder schon älter sind und selbst sagen sie wollen bei den GE bleiben weil dort ihr lebensmittelpunkt besteht?


    Kann man so eine sorgerechtsverfugung nicht wenigstens machen um sicher zu sein, dass gut überlegt werden würde eor entschieden wird und sie nicht automatisch zu dem kv gehen?


    Kennt sich jemand mit den wirkungskreisen aus? Wir haben gsr. Könnte ich den kv bitten mir zb vermögenssorge und bildungssorge zu "überschreiben" geht das?

  • Keine Chance. Ausnahme ist eine nachgewiesene Straftat am Kind. Dass sie offensichtlich ist, aber juristisch nicht zur Rechenschaft ausreicht, reicht nicht mal als Grund den anderen ET nach dem eignen Tode als BET auszuschließen.



    Sowas habe ich mir fast gedacht...
    Wenn es im allgemeinen "zu Lebzeiten" schon nicht einfach ist, einem ET das Sorgerecht abzunehmen um das ASR zu haben,
    dann wohl erst recht nicht, wenn ein ET verstorben ist.



    hoffnungsvoll:


    Ich denke schon, dass ältere Kinder in so einer Situation befragt werden und deren Wunsch mit einbezogen wird (sofern die GE nachweislich in der Lage sind, Kinder aufzuziehen).



    VG

  • Ein Kind kann man nicht vererben. Aber man kann eine Sorgerechtsverfügung mit den eigenen Wünschen und Bedenken erstellen,
    die wird dann dem Familienrichter vorgelegt, der trifft dann die Entscheidung.


    Es wird immer der Verbleib beim anderen ET geprüft, allerdings kenne ich auch ein Halbwaisen-Kind das in der neuen Familie der
    Mutter geblieben ist, beim neuen Mann und beim Halbgeschwisterchen - der Vater hat nach wie vor Umgangskontakte, wollte
    das Kind auch nicht zu sich nehmen.


    Wichtig ist auch eine Patientenverfügung und Kontenzugriffe - denn im Zweifelsfall stirbt man nicht sofort.


    Am Anfang des Jahres aktualisiere ich immer meine Übersicht:


    - Konten
    - Versicherungen
    - Verpflichtungen
    - Vollmachten
    - Verfügungen


    und gebe diese Übersicht im Umschlag an zwei mir wichtige Personen.

  • hoffnungsvoll: ganz einfach, weil der KV das nicht will. Wir haben darüber gesprochen und er meinte selbst wenn ich sterben sollte, will er nichts mit dem Kind zu tun haben. Deshalb meine Mutter, man soll ja schließlich niemand zwingen.
    Außerdem geht es nicht so einfach, das Kind dort abzustellen. Immerhin ist es ein anderes Land, Kind wird KV nie sehen, nicht seine Sprache sprechen, er wäre ein absolut fremder Mensch und selbst wenn er sich darum reißen würde, müsste es doch begleitet ablaufen, also über meine Mutter. Will ja nicht dass mein Kind einen Schock fürs Leben erleidet. Und der KV würde auch nie einwilligen solange meine Mutter lebt und das Kind nehmen. Erst wenn sie selbst nicht da wäre, käme es zu einer Notsituation.


    Die Verfügung wird nicht unbedingt so befolgt, aber sie kann berücksichtigt werden, und ich denke in meinem Fall habe ich gute Chancen.

  • Kind bekäme über Arbeitgeber Rente, Mutter arbeitet auch, für eventuell anfallende Begräbniskosten etc. ist vorgesorgt, für Erbe habe ich testamentarisch die Patentante als Bevollmächtigte bis zum 21. Lebensjahr eingesetzt. Das reicht als finanzielle Absicherung.


    Der Aufenthalt des Kindes könnte ohnehin nicht über seinen Kopf hinweg entschieden werden.


    Wichtig ist für mich, dass in dem Fall nicht meine Ex Zugriff auf ein Erbe hätte. Der gesamte Betrag würde sonst innerhalb weniger Monate in kleinen modischen technischen Geräten, Urlaubsreise etc. und Schulden meiner Ex verschwinden.

  • Ich selbt hätte derzeit keine größere Summen zu vererben, von daher sinnlos sich darüber Gedanken zu machen. Beim GSR ist der zukünftige Wohnort eine schwierige Sache. Ich hoffe aber, das aufgrund unserer Situation die Kinder bei der Oma bleiben können. Ich habe es schriftlich niedergelegt und auch Neutralen Personen meinen Wunsch mitgeteilt.


    Meine Eltern haben ihr Testament so geschrieben, das der Ex nicht an das (zukünftige) Erbe seiner Kinder ran kommt. Was die Kinder ab Beginn der Volljährigkeit damit machen ist dann ihre eigene Sache.

  • Ich habe derzeit (und in den kommenden 2 Jahren) nur Schulden zu vererben. Die KM (BET) weiss hierüber bescheid und wird (hoffentlich) im Namen des Kindes das Erbe ausschlagen, sollte mir etwas zustossen.


    Vor der Geburt hatte ich entsprechend vorgesorgt und es wäre ein knapper 6-stelliger Betrag an die Tochter gegangen. Das "wollte" die KM nach der Trennung aber nicht mehr. So war ich gezwungen, diese Versicherung zu kündigen. Tochter wird dann wie KM mit ALG II (über)leben.


    Stirbt die KM, wird Tochter bei mir leben. Ihr (KMs) Erbe (ca 120K Schulden) wird ausgeschlagen. Tochter und ich würden gut mit meinem Einkommen und Arbeitszeiten über die Runden kommen. Hilfe von Dritten wäre nicht nötig.

  • Hi!


    Für meine Tochter wird gespart. Sollte ich sterben, wird sie bei ihrem Vater leben. Er ist finanziell abgesichert, wird selbst auch etwas erben, er ist sehr solide und bodenständig, es wird ihr gutgehen, so lange seine derzeitige Partnerin bei ihm bleibt. Ich würde mir nur Sorgen machen, wenn er sich die falsche Frau aussucht. Er ist kein Mann, der sich gut durchsetzen kann. Bei ihm steht und fällt alles mit der Frau an seiner Seite.
    Ich hoffe, er heiratet die jetzige. Die mag meine Tochter.


    LG

  • Bei meinen müsste die Halb-Waisentrente auch reichen, er kann ja wie ich auch ab 13 Zeitungen austragen usw. um sich ne größere Summe Geld zusammenzusparen...


    Ich geh davon aus dass Sohn ein Dach über Kopf haben wird, was zu essen und kleidung. daas ist die hauptsache. alles andere ist mehr nice to have.


    Ich hab den Eindruck Vater 1971 stellt sich mit diesem Thread wieder als toller Hecht hin. Wer nicht mal eben ne 4-stelllige Summe als Erbe abdrücken kann ist wohl geizig. :kopf Das :kotz mich an... Immer geht es in seinen Threads um Geld, Geld, Geld... (eigentlich tut mir solch eine materialistische Weltsicht echt leid) ...und das Schüren von Ängster vor doppelter Barunterhaltspflicht (die ja eigentlich an der Leistungsfähigkeit hängt, der SB liegt doch immernoch bei 1000€, da muss entspr. EK da sein)

  • Hm weiß jemand ob das Kind auch in dem Fall die Halbwaisenrente bekommt, wenn das ET, das stirbt, nicht deutsch ist und im europäischen Ausland lebt? Ich meine, würde mein Kind was kriegen wenn der KV verstirbt?

  • gugst Du hier
    kommt drauf an, wieviel das entsprechende ET hier eingezahlt hat.....


    also wenn Dein Ex hier Rentenansprüche hatte, dann wäre das Kind auch in entsprechender Höhe berechtigt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Eingezahlt hat er hier ganz sicher nichts, denn in Italien geboren und immer dort gelebt. Aber ich dachte es gibt innerhalb der EU irgendwelche Abkommen. Gibt es ja grundsätzlich schon zum Thema Rente.

  • Bei meinen müsste die Halb-Waisentrente auch reichen, er kann ja wie ich auch ab 13 Zeitungen austragen usw. um sich ne größere Summe Geld zusammenzusparen...


    Ich geh davon aus dass Sohn ein Dach über Kopf haben wird, was zu essen und kleidung. daas ist die hauptsache. alles andere ist mehr nice to have.


    Ich hab den Eindruck Vater 1971 stellt sich mit diesem Thread wieder als toller Hecht hin. Wer nicht mal eben ne 4-stelllige Summe als Erbe abdrücken kann ist wohl geizig. :kopf Das :kotz mich an... Immer geht es in seinen Threads um Geld, Geld, Geld... (eigentlich tut mir solch eine materialistische Weltsicht echt leid) ...und das Schüren von Ängster vor doppelter Barunterhaltspflicht (die ja eigentlich an der Leistungsfähigkeit hängt, der SB liegt doch immernoch bei 1000€, da muss entspr. EK da sein)


    Ich Persönlich finde eher deine Einstellung etwas Naiv. Wenn ich auf dein Alter schaue ist es nicht unwahrscheinlich das dein Kind überhaupt keine Halbwaisenrente bekommt wenn du verstirbst. Selbst wenn du wider erwarten doch schon die Anwartschaftszeit erfüllt hast könnte dein Kind froh sein wenn es 30€ Halbwaisenrente erhält. Damit könnte es natürlich gut Leben :winken:


    Die Berechnung der Halbwaisenrente scheint recht kompliziert zu sein, genaue Angaben sind schwer zu finden. Ich habe damals vor der Geburt meines Sohnes auch danach gesucht. Wenn ich mich richtig Erinnere kann man grob sagen das die Halbwaisenrente etwa 10% der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt. Dies dürfte bei fast keinen Elternteil auch nur annähernd den Mindestunterhalt abdecken.


    Im Gegensatz dazu stellt die vom TE erwähnte Risikolebensversicherung eine günstige Alternative dar für alle die keine Ernsthaften Erkrankungen haben. Ich z.B. habe nach der Geburt meines Sohnes eine Abgeschlossen mit 20 Jahren Laufzeit über 60.000€. Ich war beim Abschluss 27 und bezahle trotz Rauchertarif nur 60€ im Jahr. Im Falle von Eluchil z.B. wäre eine Absicherung möglich für ca 35€ im Jahr, vorrausgesetzt Sie raucht nicht und ist Gesund. Das kann jeder Bezahlen, auch Hartz 4 Bezieher.


    Mit dieser Summe kann man locker den Mindestunterhalt zahlen bis zum 18 und seinen Kind danach noch etwas Startkapital mit auf den weg geben. Und um ganz ehrlich zu sein finde ich es schon "geizig" bzw. Verantwortungslos wenn man nicht mal diese Summe aufbringen möchte. :rotwerd

  • Hallo Eluchil,


    Ich hab den Eindruck Vater 1971 stellt sich mit diesem Thread wieder als toller Hecht hin. Wer nicht mal eben ne 4-stelllige Summe als Erbe abdrücken kann ist wohl geizig.


    Du solltest genauer lesen!
    Ich habe geschrieben:


    Ich habe nach der Geburt meines Sohnes, ihn durch eine Risikolebensversicherung abgesichert!


    Mann kann wohl kaum viel als Mann sparen, wenn man mit 20 Ausgelernt hat, drei Monate später zur Bundeswehr eingezogen wurde und 1 ½ Jahre später erfährt dass man Vater wird!
    Nach der Geburt meines Sohnes gab es also logischerweise kaum etwas zu vererben und darum die Risiko Lebensversicherung.


    Das :kotz mich an... Immer geht es in seinen Threads um Geld, Geld, Geld... (eigentlich tut mir solch eine materialistische Weltsicht echt leid) ...und das Schüren von Ängster vor doppelter Barunterhaltspflicht (die ja eigentlich an der Leistungsfähigkeit hängt, der SB liegt doch immernoch bei 1000€, da muss entspr. EK da sein)


    Ja ich machte mir Gedanken ums Geld, weil ich genau wusste dass die Halbwaisenrente nicht im Geringsten ausgereicht hätte! Meine Lösung finde ich jedenfalls besser als diese:


    Zitat

    Bei meinen müsste die Halbwaisenrente auch reichen, er kann ja wie ich auch ab 13 Zeitungen austragen usw. um sich ne größere Summe Geld zusammenzusparen...


    Es geht in meinem Thread nicht darum wie die erste Wohnung des Kindes finanziert wird, sondern darum den anderen Elternteil nicht ohne finanzielle Mittel, im Regen stehen zu lassen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971