Erzeuger hat eine einseitige Sorgeerklärung aufgenommen.


  • Um es mal einfach zu Formulieren


    Eltern die zusammen arbeiten finden auch Lösungen egal ob ASR oder GSR


    Beantragt jemand GSR weil Ihm Auskunft verweigert wird


    oder beantragt jemand GSR um jede Entscheidung des BET zu verweigern



    Summerjam für alles was Du aufgeführt hast kann ein Elternteil mit ASR auch entsprechende Vollmachten für den KV ausstellen


    Idealfall sollte sein das UET Umgang wahrnimmt, Interesse am Kind hat und beide Elternteile im Interesse des Kindes handeln.
    Wer dann Unterschreibt ist zweitrangig.
    Wobei ich die Variante bei der beide Elternteile unterschreiben bevorzuge und selbst da gibt es welche die sich später wieder raus reden.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Idealfall sollte sein das UET Umgang wahrnimmt, Interesse am Kind hat und beide Elternteile im Interesse des Kindes handeln.


    Da bin ich ja bei dir.


    Aber Umgang grundsätzlich als Voraussetzung für GSR und dann womöglich nur mit Diplom durch KM geht halt mal gar nicht. Dieser Ansatz ist schon mal gehörig in die Hose gegangen.

  • Summerjam für alles was Du aufgeführt hast kann ein Elternteil mit ASR auch entsprechende Vollmachten für den KV ausstellen


    so schafft du unnötigerweise ein Gefälle was die Augenhöhe anbelangt. "Wenn du nach meiner Pfeife tanzt, ziehe ich die Vollmacht nicht zurück". Vorher hört man den Spruch "Tanz nach meiner Pfeife, dann bekommst du die Vollmacht". :muede

  • Hallo,


    ich habe auch mal eine Unterschrift vom KV gebraucht, die er mir nicht geben wollte - nachdem ihn dann das Gericht brieflich aufgefordert hatte, seine Unterschrift zu leisten und er wieder abgelehnt hatte, wurde die Unterschrift durchs Gericht geleistet !


    Du hast Angst, dass dir dein Kind entführt wird? Kamen denn schon mal Androhungen, sätze etc....?


    mein damaliger JA-SB meinte mal, er hätte den KV gefragt, ob er denn seine kinder entführen würde - denn vom KV kam dieser satz schon mal, dass er sie , wann immer es ihm passt, sie mit nach ....... nehmen wird, egal ob ich damit einverstanden sei oder nicht -
    und nachdem dann KV sagte, er sei ja soooo froh, dass "seine" kinder in Dtl seinen, brauche ich mir doch keinerlei sorgen zu machen.....GENAU......dann hab ich den JA-SB mal gefragt, wenn denn was passiere dieser Art, ob er dann die Verantwortung dafür übernimmt, klar die wollte er dann nicht dafür übernehmen...... :wand

  • es gibt aber leider genug Väter (teilweise auch Mütter) die das GSR nicht aus Interesse am Kind haben wollen, sondern eben aus meist eigennützigen Gründen



    Ein Kind zu haben ist immer ein Mix aus verschiedenen Gründen. Auch eine Mutter bekommt ihr Kind auch aus eigennützigen Absichten heraus. Ein Kind zu haben ist auch mit einer persönlichen Befriedigung verbunden, stiftet Lebensinhalt und Lebenssinn.


    Sorgerechtsanträge von Vätern darauf einzuengen, sie wollten sich über das Sorgerecht an den Müttern "abarbeiten", ist wohl in 99,9 Prozent der Fälle eine Fehlinterpretation der Absichten des Antragstellers.
    Bei den Berichten der Threadstarterin meine ich herauslesen zu können, dass riesige kulturelle Unterschiede zwischen den Eltern bestehen, die es beiden Elternteilen nicht ermöglichen, die Situation und das Empfinden des anderen überhaupt nur zu verstehen und zu erkennen. Keine gute Basis zur Zusammenarbeit. Das Sorgerecht jedoch damit zu begründen, der Vater wolle sich nur an der Mutter abarbeiten, dürfte ein Verkennen der Situation sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • so schafft du unnötigerweise ein Gefälle was die Augenhöhe anbelangt. "Wenn du nach meiner Pfeife tanzt, ziehe ich die Vollmacht nicht zurück". Vorher hört man den Spruch "Tanz nach meiner Pfeife, dann bekommst du die Vollmacht". :muede

    Klar das erfordert auch das beide immer auf Augenhöhe bleiben und keiner sein Macht ausspielt egal ob ASR oder GSR.



    Einige wenige Väter haben den Kampf aufgenommen und sich gegen die Willkür von Mütter mit ASR durchgesetzt.
    Weil diese das ASR und auch den Umgang als Machtmittel gegen die Väter verwendet haben.


    Genauso gibt es auch genügend Väter die jetzt GSR und Umgang als Machtmittel gegen die Mütter einsetzen


    In beiden Fällen geht es den Beteiligten nicht um das Kind sondern darum über den EX Partner weiterhin Macht ausüben zu können.
    Um es ganz hart auszudrücken wo vorher körperliche Gewalt verwendet wurde wird jetzt mit Hilfe von Gerichten und zum "Wohle des Kindes" Macht und Kontrolle über den andern ausgeübt.

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  • Einige wenige Väter haben den Kampf aufgenommen und sich gegen die Willkür von Mütter mit ASR durchgesetzt.
    Weil diese das ASR und auch den Umgang als Machtmittel gegen die Väter verwendet haben.


    Das hatte der Gesetzgeber erkannt und die Familiengerichte. Deshalb ist es u.a. auch zur gesetzesänderung gekommen.


    Genauso gibt es auch genügend Väter die jetzt GSR und Umgang als Machtmittel gegen die Mütter einsetzen


    Woher weisst du das? Meines Wissens gibt es noch nicht viele Untersuchungen zum neuen Sorgerecht. Und Belege dafür, dass "jetzt"! von Vätern gemeinsames Sorgerecht und Umgang als Machtmittel gegen Mütter eingesetzt werden, finde ich nirgendwo.
    Bekannt sind aber erste Tendenzäußerungen, dass durch das gemeinsame Sorgerecht eine Entspannung zwischen den Eltern stattfindet. So ist es ja auch aus anderen Ländern bereits belegt, die schon länger das gemeinsame Sorgerecht als Standard haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Woher weisst du das? Meines Wissens gibt es noch nicht viele Untersuchungen zum neuen Sorgerecht. Und Belege dafür, dass "jetzt"! von Vätern gemeinsames Sorgerecht und Umgang als Machtmittel gegen Mütter eingesetzt werden, finde ich nirgendwo.
    Bekannt sind aber erste Tendenzäußerungen, dass durch das gemeinsame Sorgerecht eine Entspannung zwischen den Eltern stattfindet. So ist es ja auch aus anderen Ländern bereits belegt, die schon länger das gemeinsame Sorgerecht als Standard haben.

    Belege gibt es dafür nicht oder noch nicht


    Was ich aufzeigen wollte ist das es immer zwei Seiten gibt und geben wird.


    Wichtig ist das es in den meisten Fällen zu einer Entspannung führt und sich die Eltern auf das gemeinsam besinnen

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  • Genauso gibt es auch genügend Väter die jetzt GSR und Umgang als Machtmittel gegen die Mütter einsetzen


    Nicht nur das ich da inhaltlich sehr dem Volley folge, ich möchte auch noch dazu erwähnen, dass es mitunter einzig und allein an der Wahrnehmung des teilenden liegt und weniger an der Motivation des begehrenden ;) .



    lg von overtherainbow :rainbow: .


  • Aber Umgang grundsätzlich als Voraussetzung für GSR und dann womöglich nur mit Diplom durch KM geht halt mal gar nicht.


    Sehe ich nicht so. Wozu braucht ein ET das GSR, wenn nicht mal Umgang mit dem Kind stattfindet (vorausgesetzt, Umgang wird seitens des anderen ET ermöglicht)? Ich denke das eine, sollte das andere nicht ausschließen.
    ETs -die von sich aus- keinen regelmäßigen Umgang pflegen, deren Interesse sich dem Kind gegenüber in Grenzen hält, sollten auch kein GSR haben.




    so schafft du unnötigerweise ein Gefälle was die Augenhöhe anbelangt. "Wenn du nach meiner Pfeife tanzt, ziehe ich die Vollmacht nicht zurück". Vorher hört man den Spruch "Tanz nach meiner Pfeife, dann bekommst du die Vollmacht". :muede


    Genauso geht es auch mit dem GSR, welches manche ETs bewusst ausnutzen, um dem anderen ET das Leben zu erschweren.
    "Tanzt du nach meiner Pfeife, unterschreibe ich... tanzt du nicht, dann eben nicht." :rolleyes2:



    Meines Wissens gibt es noch nicht viele Untersuchungen zum neuen Sorgerecht. Und Belege dafür, dass "jetzt"! von Vätern gemeinsames Sorgerecht und Umgang als Machtmittel gegen Mütter eingesetzt werden, finde ich nirgendwo.
    Bekannt sind aber erste Tendenzäußerungen, dass durch das gemeinsame Sorgerecht eine Entspannung zwischen den Eltern stattfindet.


    Hmm, von irgendwelchen Belegen weiß ich auch (noch) nichts, aber mein Menschenverständnis sagt mir, dass sich mit der neuen Regelung nicht alle Menschen schlagartig ins Positive ändern.
    Ich kann mir diese "Entspannung" gut bei ETs vorstellen, die recht frisch Eltern geworden sind, wo die GSR-Frage noch ganz am Anfang steht/stand.
    Aber die, die sich ewig drum gestritten haben, werden weiterhin streiten -und sofern nun GSR besteht- sich höchstwahrscheinlich auch gegenseitig das Leben schwer machen. Natürlich auf dem Rücken der Kinder.


    Fakt ist, es wird immer wieder Machtkämpfe unter ETs geben.
    Sei es weil ein ET aus Frust dem anderen ET den Umgang mit Kind/ern verwehren will, oder ein ET -mit GSR- dem anderen das Leben aus Rache schwer macht (aus welchen Gründen auch immer).
    Mit dieser neuen Regelung ist definitiv nicht jedem geholfen, aber vielen (sowohl wohlwollenden, als auch den böswilligen).


    VG



    [Anmerkung: Ich schreibe bewusst nur ET, weil ich weiß, dass es sowohl solche und SOLCHE KM - als auch solche und SOLCHE KV gibt.]

  • Wie schön :-) Ich denke das sollte völlig wertungsfrei jeder so machen wie er/sie es für richtig hält. Er fängt nun mal bei GSR an...


    Des Weiteren vermute ich, bist Du Betreuungselternteil und damit in der komfortablen Lage über beides zu verfügen. Er muss jetzt erstmal irgendwo anfangen...


    Ob ich UET oder BEt bin, spielt hier keine Rolle, mir ist es absolut unverständlich, wie man sein Kind nicht kennenlernen möchte und dazu würde ICH nicht drauf warten, daß in irgendeinem Gerichtsprozeß das GSR ausgesprochen wird, vor allem, wenn dadurch, daß man nicht mal VERSUCHT, das Kind kennenzulernen, die Wahrscheinlichkeit für ein GSR deutlich geringer ist.




    Mit dem GSR kann ich zB direkt in der Schule Auskunft erhalten und muss nicht erst die Mutti verklagen, dass sie mir alle Jubeljahre mal das Zeugnis zukommen lässt.


    Ohne Umgang wird er kaum wissen, auf welcher Schule das Kind ist und wo die Probleme liegen. Wozu soll er bei der Schule nach Auskunft bitten, wenn er keinen Kontakt zum Kind hat???


    Und ganz unabhängig wie ratsam es generell ist: Ich darf auch ein Foto meines Kindes auf FB posten, wofür ich sonst bei Mami um Erlaubnis betteln darf.


    Interessant. Wie genau möchtest Du Fotos von einem Kind posten, welches Du nie im Leben gesehen hast?


    Und wenn Mutti sich und das Kind auf der A8 im Seitengraben "parkt", bekomme ich auch ne Antwort vom Arzt, die anders lautet als "Dort ist die Tür".


    Nein, dem ist nicht so, wenn man als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist und die Mutter nicht geschäftsfähig ist, denn dann ist man der nächste Angehörige!

  • Schade.
    Die Fronten haben sich gebildet und nun wurde es zeredet.



    Eine allgemeine mütterliche Bevorzugung bezüglich Kindschaftsangelegenheiten bzw. das Herauskatapultieren eines Elternteils,
    gibt schlicht und ergreifend unsere Verfassung nicht her.


    Unsere hiesigen Gesetze in Kindschaftsangelegenheiten sind überwiegend asbach Uralt; ein Standard wie vor 200 Jahren.


    Dies beides ist m.E. Grund für die nicht nur hier kontrovers verlaufende Diskussion und auch Grund für die Hilflosigkeit der Gerichte. Es wackelt nämlich in der Justizlandschaft.

    Das hatte der Gesetzgeber erkannt und die Familiengerichte. Deshalb ist es u.a. auch zur gesetzesänderung gekommen.

    Das wäre zu schön. Erst die Klagen vor dem europäischen Menschenrechtshof haben klargestellt, dass Deutschland menschrechtswidrig und verfassungswidrige Kindschaftsgesetze hat.
    Trotzdem handelt der Gesetzgeber nur sehr zögerlich, weil überfordert mit der Materie.
    Und die deutschen Gerichte sind hilflos, weil der Gesetzgeber nicht handelt. Deutschland ist international Schlußlicht.


    Im demokratischen Europa ist GSR (und auch Wechselmodell) überwiegender Standard.

  • Hallu Summerjam,


    Finde ich auch ein tolle Erfindung. Stell dir mal vor, man könnte die Unterschrift nicht ersetzen lassen.


    Stell Dir vor, man kann das tatsächlich nicht.


    Abgesehen davon glaube ich, dass die Ersetzung einer Unterschrift bei weitem nicht so viel Zeit und Ärger bündelt, wie der Versuch, das GSR zu verhindern. Das machen nur Leute, die zu viel Zeit haben und sich gerne ärgern lassen.


    Abgesehen davon, dass der Richter keine Unterschriften ersetzt, sondern die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil überträgt weil diese sich nicht einigen können:
    Einmal dem GSR widersprechen, vernünftig begründen und mit Zustimmung der deutschen Gerichtsbarkeit verweigern ist wesentlich unaufwändiger als dem GSR zustimmen (z.B. weil man falsch informiert wurde "er kriegt es sowieso außer bei Misshandlung") und dann viele Klagen und Ärgernisse durchstehen und finanzieren müssen.


    Da die Möglichkeit zum Widerspruch gegeben ist, sollte sie auch genutzt werden falls man bedenken gegen das GSR hat.
    Das Gericht wird dann schon zu entscheiden wissen.


    Aber Umgang grundsätzlich als Voraussetzung für GSR und dann womöglich nur mit Diplom durch KM geht halt mal gar nicht. Dieser Ansatz ist schon mal gehörig in die Hose gegangen.


    Nun kenne ich zwei Anträge von Vätern auf GSR (einmal kein Umgang, einmal zu wenig Umgang), die unter anderem aus diesem Grunde abgelehnt wurden. Von einem dritten Antrag habe ich Kenntnis, der ausgesetzt wurde, weil der Vater zuerst eine Bindung zum Kind (Umgang) bewerkstelligen soll. Es "geht" also durchaus.


    Um Missverständnissen vorzubeugen: Allen diesen Vätern ist kein Umgangsboykott widerfahren.



    Hallo Aniu,



    Im Übrigen:
    Wenn jemand das frisch erungene GSR dazu benutzt, den anderen Elternteil zu ärgern, ist er es schneller wieder los als er es bekommen hat.


    diese Auskunft ist falsch.


    Dieser andere Elternteil muss viel Zeit, Geduld und Geld aufwenden, wenn der jemand gerne ärgern möchte oder Unterschriften für Therapien z.B. gerne von einer Reduzierung des Kindesunterhaltes abhängig machen möchten.
    Außerdem muss dieser andere Elternteil das Kind auffangen, das z.B. wegen fehlender Unterschriften keine Therapien machen darf, bzw. nicht wie die anderen Klassenkameraden berichten darf, in welche Schule es gehen darf zukünftig.
    Der andere Elternteil muss auch nicht fürchten, einen Job zu verlieren, weil der nicht betreuende Elternteil die Anmeldung zur KiTa nicht unterschreiben möchte (viele Verträge setzen mittlerweile beide Unterschriften voraus - unabhängig davon, ob das Gesetz das voraussetzt).


    Es gibt Elternteile hier im Forum, die haben viele Ordner voller Gerichtsakten aus diesem Grunde.
    Einige mussten viele Tausend Euro aufwenden für derartige Auseinandersetzungen vor Gericht.


    Es ist wesentlich kostengünstiger, einmal den Konflikt auszuhalten (der gemeinsamen Sorge zu widersprechen).
    Kommt bereits hier zutage, dass die Eltern hochstrittig sind, wird meiner jüngeren Erfahrung zufolge kein Gemeinsames Sorgerecht beschlossen. Allenfalls wird die Entscheidung ausgesetzt, bzw. eine Mediation angeordnet oder Besserung abgewartet.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die das ganz vernünftig findet, hat sie selbst doch bereits viele Tausende bezahlen dürfen für derartige "ist er es schneller wieder los als er es bekommen hat" -Angelegenheiten.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Von einem dritten Antrag habe ich Kenntnis, der ausgesetzt wurde, weil der Vater zuerst eine Bindung zum Kind (Umgang) bewerkstelligen soll. Es "geht" also durchaus.


    genau das meinte ich mit meinem Post, dass es individuell entschieden wird und nicht nur stur nach einem Paragraphen in einem Gesetz.


    mir wurde z.b. auch von 2 Anwälten und einigen allein erziehenden Müttern erklärt, dass es garnicht so einfach ist, das ASR zu bekommen (als mein Mann sich so garnicht kümmern wollte und mir drohte, mir mein Sorgerecht zu entziehen da ich Depressionen hatte) Auch das Jugendamt sagte, es geht nicht mal eben so von heute auf morgen. Es wird wohl für ein ET auch nicht so einfach sein, von heute auf morgen das GSR zu bekommen, wenn man vorher keines hatte.


    Zu den Unterschriften: unser Kindergarten sagt ganz klar, dass der Kleine bei mir wohnt und ich daher auch Entscheidungen treffe und nicht mein Mann. Sie rufen sogar an, wenn er ihn abholen wollen würde und ich es morgens nicht angekündigt habe.
    Außerdem konnte und durfte ich (alleine) entscheiden, wer ihn abholen darf und wer nicht.
    Er musste noch nicht mal das Schreiben über die Betreuungsstunden für das laufende Kindergartenjahr unterzeichnen, eben auch aus dem Grund, dass der Kleine bei mir wohnt und ihn nie jemand anderes außer mir oder meiner Mutter gebracht und abgeholt hat.
    Allerdings musste er die Schreiben an die Stadt/Jugendamt mit unterzeichnen, in denen es um die Bezahlung geht.

  • Das Wechselmodell ist nirgendwo Standard.

    Wechselmodell in u.a. folgenden Ländern gesetzlich festgeschrieben: Frankreich, Belgien, Italien, Tschechien, Slowakei, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Griechenland, USA, Kanada und Australien
    Ich meinte mit Standard auch mehr das GSR. Standard ist juristisch vielleicht nicht der beste Begriff.


    Deutschland hinkt bezüglich Kindschaftssachen der Zeit und Realität hinterher und ist das ist der Grund für diese kontroverse Diskussion. Das wollte ich sagen.

  • Eure Bedenken sind ja schön und gut was der KV für Gründe hat, GSR zu wollen, und er erstmal Umgang haben muss, weil er sonst ja gar nicht wissen kann was das Kind braucht und in welche Schule es gehen soll. Das Kind, worüber hier diskutiert wird ist noch nicht mal 1 Jahr alt.


    Und ich finde es auch bemerkenswert, daß hier einige wissen, daß der KV das GSR nur haben möchte, um Streß zu machen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wechselmodell in u.a. folgenden Ländern gesetzlich festgeschrieben: Frankreich, Belgien, Italien, Tschechien, Slowakei, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Griechenland, USA, Kanada und Australien
    .



    Nun, gesetzlich festgeschrieben heißt noch lange nicht, daß es auch umgestzt wird!
    Ich hab in Frankreich gelebt, der KV lebt immer noch dort - mir ist keine einzige Familie bekannt, die nach Trennung ein Wechselmodell praktiziert!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Eure Bedenken sind ja schön und gut was der KV für Gründe hat, GSR zu wollen, und er erstmal Umgang haben muss, weil er sonst ja gar nicht wissen kann was das Kind braucht und in welche Schule es gehen soll. Das Kind, worüber hier diskutiert wird ist noch nicht mal 1 Jahr alt.


    Und ich finde es auch bemerkenswert, daß hier einige wissen, daß der KV das GSR nur haben möchte, um Streß zu machen.

    Genau. Und was mir auffällt, dass einige einen ganz genauen Weg vorschreiben den KV gefälligst zu gehen hat.
    Dafür, dass KV dies anders macht, soll man ihn verurteilen?

  • Wechselmodell in u.a. folgenden Ländern gesetzlich festgeschrieben: Frankreich, Belgien, Italien, Tschechien, Slowakei, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Griechenland, USA, Kanada und Australien
    Ich meinte mit Standard auch mehr das GSR. Standard ist juristisch vielleicht nicht der beste Begriff.


    Deutschland hinkt bezüglich Kindschaftssachen der Zeit und Realität hinterher und ist das ist der Grund für diese kontroverse Diskussion. Das wollte ich sagen.


    Ich weiß nicht woher du deine Info hast, aber was Italien, Frankreich und Belgien angeht, liegst du definitiv falsch.
    Habe dort selbst gelebt, bzw lebt dort meine Verwandtschaft und Freunde, unter anderem AEs, und Wechselmodell ist eine absolute Ausnahme. Vor allem in Italien bleiben die Kinder immer bei der Mutter...und in der gemeinsamen Wohnung.