Noch ganz am Anfang

  • Hallo,
    mein Minimann ist jetzt 4,5 Monate alt. Der Maxi hat sich 9 Wochen nach der Geburt mit einer anderen Frau zusammen getan (das ist die offizielle Version - wie lange das wirklich schon läuft, ich weiß es nicht).
    Maximann wohnt mittlerweile wo anders. Ich wohne mit Minimann noch in der gemeinsamen Wohnung, bemühe mich aber um baldigen Umzug in geeignetere Wohnung.


    Zum Finanziellen:
    Maximann arbeitet 6 Std die Woche als Lehrer, eine mir unbekannte Anzahl an Wochenstunden in einem Nachhilfeinstitut, studiert (ohne Bafög) und verdient mit privater Nachhilfe unbekannte Summen (sowohl mir, als auch dem Finanzamt unbekannt)
    Ich bekomme AGL2
    Der Maximann hat die Kindergeldnachzahlung für die ersten drei Monate auf sein Konto buchen lassen. Obwohl er ja nur 9 Wochen bei uns war. Unterhalt habe ich bisher auch noch nicht bekommen. Er sagt, er verrechne es mit der Miete der gemeinsamen Wohnung, die noch von seinem Konto abgeht. Allerdings habe ich ihm für November 400 und für Dezember 200 Euro überwiesen, damit die Miete auch sicher gezahlt werden konnte, weil er da ja die Doppelbelastung hatte. Zu dem Zeitpunkt sah es noch so aus, als könnten wir uns friedlich einigen.
    In den letzten Tagen werde ich aber immer öfter vom Maximann angezickt, dass ich ihm noch Geld schulde und er ja während unserer Ehe für mich aufgekommen sei.
    Er hat mir jetzt 500 Euro überwiesen und meinte, damit seien wir bezüglich der vergangenen Monate quit und ab Januar solle ich mich selbst um alles kümmern (Miete und co gehen dann von meinem Konto ab).
    Finde es sehr schwierig einzuschätzen, wie viel Unterhalt ich von ihm bekomme, da er jeden Monat anders verdient.

    Zum Umgang:

    Bei der Familientherapie haben wir vereinbart, dass der Maximann zwei mal die Woche für zwei Stunden vorbei kommt und sich um den Minimann kümmert, während ich mich um mich und den Haushalt kümmere. Ich darf eine To-Do-Liste für den Maximann erstellen und er kümmert sich drum, sie in den zwei Stunden abzuarbeiten.
    Auch ist vereinbart, dass Amtsgänge und Wohnungsfindung im Dezember noch vor gehen. Ab Januar ist die Regelung eh, dass der Maximann einen Wochenendstag von morgens bis abends in meiner Wohnung mit dem Minimann verbringt.
    Letzte Woche war ich ständig wegen einer neuen Wohnung unterwegs, also kein reguläres Treffen mit dem Maximann, nur zwischendurch, als er noch Sachen von sich aus der Wohnung holte.
    Gestern das erste reguläre Treffen.
    Wir haben den Minimann zusammen gebadet und danach bin ich in die Badewanne gegangen. Maximann sollte Minimann zum Mittagsschlaf hinlegen und den Brei fürs Mittagessen kochen.
    Als ich ne Stunde später aus der Wanne kam, lag der Maximann mit auf dem Sofa und pennte. Vom Brei noch keine Spur. Ich ihn geweckt, damit er Brei macht. Minimann wurde auch langsam wach und ich weiß, dass er dann sofort Hunger hat. Also ich geholfen Brei zu kochen. Mitten drin meint der Maximann, er habe einen dringenden Termin vergessen und war weg. Ich hab dann den Brei alleine zuende gekocht und den Minimann gestillt, weil er so einen Hunger hatte bevor der Brei fertig war. Somit war dann unser ganzer Tagesablauf durcheinander.
    Der Umgang, der mich entlasten sollte, hat mich im Endeffekt mehr gestresst, als der normale Alltag mit dem Minimann.
    Am Liebsten wäre es mir, der Maximann würde komplett aus unserem Leben verschwinden.
    Überlege, ob ich bei der nächsten Familientherapie den Wunsch nach mehr Abstand äußern soll oder nicht.


    Wenn ihr Tipps oder eigene Erfahrungen in diese Richtung habt, bitte teilt sie mit mir. :hilfe Ich weiß einfach nicht, wie ich mit all dem umgehen soll.

  • Hallo Jane,


    netten Maxi haste dir da angelacht... :kopf
    soo einfach, wie der sich das vorstellt, ist das nicht.. er ist sowohl für Mini als auch für dich Unterhaltspflichtig!!!
    in deinem Falle würde ich dir anraten sofort einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten, damit gewährleistet ist, das er seine "unbekannten" Einkünfte aufdecken muss.


    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • (sowohl mir, als auch dem Finanzamt unbekannt)
    Wenn ihr Tipps oder eigene Erfahrungen in diese Richtung habt, bitte teilt sie mit mir. :hilfe Ich weiß einfach nicht, wie ich mit all dem umgehen soll.

    Im Interesse der restlich gemeinsamen Interessen würde ich als Mann empfehlen, die Füsse stillzuhalten. Also dass der Maximann mit der Neuen in der Wohnung...ja das ist nicht fair und nicht anständig...da bin ich mit dir einer einer Meinung wie auch der Auffassung, dass man sich natürlich vor Kindswunsch darüber im Klaren sein muss, dass Kinder auch einen Anspruch
    auf soziale Sorge durch beide Elternteile haben..
    Also ich als Mann...aber ohne parteiisch zu sein...warum , und bitte ganz ehrlich...warum hatts denn nicht geklappt mit der Ehe...? Sobald Kinder da sind, hat man doch einen gehörigen Batzen Verantwortung ?

  • in deinem Falle würde ich dir anraten sofort einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten, damit gewährleistet ist, das er seine "unbekannten" Einkünfte aufdecken muss.


    Auch da muss Maximann kooperieren. Meiner hat zwei Gerichtstermine verstreichen lassen und dann nen Haufen Unwahrheiten über seine Arbeit und Einkünfte verbreitet. Am Ende wurde alles hinter verschlossenen Türen (sprich außerhalb der Verhandlung) entschieden. Über das Ergebnis und das was dann folgte darf man gar nicht erst sprechen. Gehört hier aber auch nicht hin.


    Wenn die Nachhilfe (bzw. ein Teil davon) inoffiziell läuft, wird es also schwer dem Maximann was (vorallem die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte) nachzuweisen.

  • Tja, das Thema Finanzen sollte ihr schnell klären - du benötigst


    - Kindergeld
    - Kindesunterhalt
    - Betreuungsunterhalt
    - und die halbe Miete, solange der Mietvertrag nicht beendet ist (das er woanders pennt, ist sein Luxus)


    Das Thema Unterhalt für das Kind kannst du über das Jugendamt (Beistandschaft) abwickeln, für die
    Miete & den Betreuungsunterhalt mut du zum Anwalt und das schnell.


    Viel er jeden Monat verdient ist schnuppe - da wird ein Durchschnitt der letzten 12/24 Monate ermittelt.


    Das Thema Umgang wird sich einschleifen - ich würde die beiden alleine machen lassen,
    er macht das schon.

  • Also sollte ich schon jetzt zum Anwalt gehen? Hatte gehofft, dass wir uns gütlich einigen können. Zum Glück kenn ich nen guten und netten Anwalt.
    Muss ich mich wirklich um Betreuungsgeld kümmern, wenn ich AGL2 bekomme und vorerst noch zuhause bleibe?

  • Nein, da sie SGB2-Leistungen erhält hat sie die Ansprüche an Ihren Ex (KU und BU oder TU) auf's Amt übergeleitet (§33 SGB2). Das Amt kümmert sich um den Unterhalt, sie hat keine Aktivberechtigung mehr, die Auskünfte einzufordern.


    Vom Amt hat sie nur die Auflage gekriegt UVK zu beantragen (Unterhaltsvorschuss). Die setzen Ex ebenfalls in Verzug.


    Was dein Ex da von sich gibt, daß du ihm noch Geld schuldest, kannst du getrost ignorieren. Ihr habt während der Beziehung zusammen gewirtschaftet und damit ist da keine Diskussionsgrundlage gegeben.


    Zum Umgang: Besprecht das weiter bei der Familientherapie. Ihm aus dem Leben des Kindes verbannen wirst du nicht können. Es ist nicht Dein Recht, es ist das Recht des Kindes, seinen Vater zu sehen und mit diesem Umgang zu haben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Muss ich mich wirklich um Betreuungsgeld kümmern, wenn ich AGL2 bekomme und vorerst noch zuhause bleibe?


    Das Amt wird bei deinem Antrag danach fragen - denn in 1. Linie ist dein Ex für eure Versorgung zuständig.
    Das Amt würde dir erstmal den ALG Satz vorschießen, dann aber deinen Ex zu Kasse bitten - das ist das was Hucky meint - ist,
    also gehupft wie gesprungen - entweder er zahlt freiwillig oder das Amt bittet ihn zur Kasse.

  • Das Amt wird bei deinem Antrag danach fragen - denn in 1. Linie ist dein Ex für eure Versorgung zuständig.
    Das Amt würde dir erstmal den ALG Satz vorschießen, dann aber deinen Ex zu Kasse bitten - das ist das was Hucky meint - ist,
    also gehupft wie gesprungen - entweder er zahlt freiwillig oder das Amt bittet ihn zur Kasse.


    Nee, es ist nicht gehupft wie gesprungen. Da TO bereits ALG2 erhält, hat sie selbst keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen den Vater - weder Betreuungsunterhalt, noch Kindesunterhalt. Der Unterhaltsanspruch ist - wie Hucky richtig sagte - gemaäß §33SGB2 auf das Jobcenter übergegangen. Nur die haben jetzt das Recht, den KV zur Kasse zu bitten. Die TO ist raus, sie hat keine Rechtsgrundlage Geld (noch nicht mal die Einkommensauskunft) vom KV zu bekommen.

  • aber wenn ich mir die Antwortbeiträge hier so ansehe werte ich das - als Mann- als ziemlich aggressiv vorgehend nach dem Motto "mach den Mann nieder"..


    Die TE ist so garnicht drauf, habe ich den Eindruck. Trotz offenbar partnerschaftlicher unterschiedlicher Meinungen sollte nicht vergessen werden, worum es hier geht:
    Kinder, Kinder und deren Wohl. Wenn man sich als Eltern bekriegt und wegen jedem Kram zum Amt oder Anwalt rennt und Stress initiiert, kann sich das nicht
    positiv auf das Kindeswohl auswirken.
    Anstelle die Sache anzuheizen, ist es sicher besser generös und gemach zu entscheiden und sich zu verhalten, Kinder brauchen beide Eltern und die sollten so vernünftig sein,
    ohne Amt und Gericht und Anwalt auszukommen.
    Ich fände es besser, wenn man aus Kindessicht und Kindesinteressen vorgeht und überlegt, und das geht anders, denke ich. :strahlen


  • Nee, es ist nicht gehupft wie gesprungen. Da TO bereits ALG2 erhält, hat sie selbst keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen den Vater - weder Betreuungsunterhalt, noch Kindesunterhalt. Der Unterhaltsanspruch ist - wie Hucky richtig sagte - gemaäß §33SGB2 auf das Jobcenter übergegangen. Nur die haben jetzt das Recht, den KV zur Kasse zu bitten. Die TO ist raus, sie hat keine Rechtsgrundlage Geld (noch nicht mal die Einkommensauskunft) vom KV zu bekommen.


    Sorry, ich habe nirgends gelesen das der Antrag schon gestellt ist, ich ging davon aus das KM und KV bisher das Leben selbst finanziert haben.
    Ich habe auch (ergänzend) ALG II bezogen und die Ansprüche nicht übertragen.
    Eine Einigung der Eltern vor Antragsstellung wäre aus meiner Sicht hilfreich und wiürde das Klima nicht unnötig belasten,


    denn klar - eigentlich gehts um das Kindeswohl - aber irgendwo muss Geld herkommen und da kann sich (in diesem Fall) Mann nicht einfach so aus der Verantwortung ziehen

  • Danke für die Antworten!
    Habe jetzt vom Jobcenter nochmal weitere Formulare bekommen. Hab jetzt alles brav ausgefüllt und hoffe, dass die mir schon sagen werden, wenn was fehlt.
    Muss ich eigentlich Betreuungsgeld beantragen? Es würde doch eh mit AGL2 verrechnet.
    Ein Wörterbuch für die verwendeten Abkürzungen wäre übrigens cool. Bin ein DAU und weiß deshalb nicht was "TE" ist. Bei "TO" gehe ich von Topicopener aus. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
    :thanks:

  • Anstelle die Sache anzuheizen, ist es sicher besser generös und gemach zu entscheiden und sich zu verhalten, Kinder brauchen beide Eltern und die sollten so vernünftig sein,
    ohne Amt und Gericht und Anwalt auszukommen.


    Wenn jemand ALG2 bekommt, dann fragt das Amt nicht danach, ob die Eltern sich da einigen können. Die fordern einfach, ohne jemanden zu fragen, da die Ansprüche automatisch auf den denen übergehen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller