KV will gemeinsames Sorgerecht


  • Klar ist es sein Recht und ich habe ja auch geschrieben, dass ich da prinzipiell nichts dagegen habe. Aber er könnte es auch einfach tun und nicht sagen, ich zitiere gern noch mal "ich werde jetzt das GSR beantragen, mein Anwalt hat mir schon dazu geraten, dann kannst Du nämlich gar nichts mehr alleine entscheiden und brauchst für alles meine Unterschrift"... :hae: hört sich für mich nach Drohung an und nicht nach einem ehrlichen Interesse daran den Alltag unseres Sohnes mit zu gestalten, bzw. in wichtige Entscheidungen eingebunden zu werden. Soviel dazu ;)


    Bei einer quasi nicht vorhandenen Gesprächsbasis und ständigen Rachefeldzügen seitens des KV hat der Zwerg natürlich wahnsinnig viel vom GSR...


    Es geht hier um unsere spezielle Situation und nicht um die allgemeine Frage, ob ein unehelicher Vater das GSR bekommen sollte oder nicht :brille

  • Recht "hin oder her", wenn keine sachliche Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist, ist das GSR fehl am Platz. Dadurch werden sämtliche Streiterein nur über das Kind ausgetragen, was alles nur noch mehr kompliziert.


    Das der KV in diesem Fall nur versucht seine "Machtverhältnisse" zu regeln, zeigt doch schon seine Art der Kommunikationsbereitschaft der KM gegenüber.


    Gleiche Rechte für UET und BET funktionieren nur, wenn sich beide einigen können und gleiche Ansichten vertreten.

  • Ich würde vorschlagen, zur "Tagesordnung" überzugehen und abzuwarten ob die heiße Luft entweicht.
    Klingt nach Drohung seitens des Kindsvaters. Liegt ihm an den Umgängen nicht viel, was ist ihm ein gemeinsames Sorgerecht wert? Klage oder nur Machtgehabe?
    Ich verstehe, dass Dich das beängstigt, aber das gemeinsame Sorgerecht hat wirklich nur bei wichtigen Entscheidungen eine Handhabe.
    Hier scheint die Ehefrau im Hintergrund die treibende Kraft zu sein. kann sein, dass er sie zu einer Klage mitbringen wird. (wird interessant)
    Gruß
    tide


    Ja, das ist so denke ich... seine Frau wird da im Hintergrund schon kräftig Zorn schüren... zu dem Thema gab es in der Vergangenheit auch schon ein paar Threads :rolleyes2: da gab es einige Beschimpfungen ihrerseits... richtig unter der Gürtellinie...


    Mir geht es ja hauptsächlich um die fehlende Kommunikationsbereitschaft... alles andere wird schon kein allzu großes Problem sein... :-)

  • wie läuft das denn eigentlich bei euch mit dem Umgang? Holt er euer Kind ab und es ist dann übers Wochenende bei ihm?


    Nachdem es schon früher große Probleme gab (komischerweise auch erst als die Next da war) hatte der KV ein Jahr keinen Kontakt zu unserem Sohn, hat das schriftlich über den Anwalt verlauten lassen, dass er kein Interesse am Umgang hat. Daraufhin sind wir überhaupt erst weg gezogen... irgendwann kam er dann doch wieder auf den Trichter, dass er ein Kind hat und hat Umgangsrecht beantragt, gleich bei Gericht natürlich... alle 4 Wochen von Fr-So und in den Sommerferien 2 Wochen. Die Wochenenden funktionieren einigermaßen (außer wenn KV und Next während der Schulzeit - trotz zweier schulpflichtiger Kinder - 3 Wochen Urlaub in Thailand machen oder er den Zwerg an Weihnachten holt, dann müssen nämlich die Wochenenden vorher und nachher ausfallen, sonst sieht er ihn ja zu oft. Die Strecke ist für mich da keine Ausrede, weil er ihn an Weihnachten eh in der Nähe abholen kann, da wir da jedes Jahr bei meinem Bruder sind, der nicht allzu weit weg wohnt. Mal davon abgesehen, dass man denke ich auch einmal im Jahr die Strecke zusätzlich auf sich nehmen kann.


    Da meine Eltern auch dort wohnen habe ich ihm schon öfter angeboten ihm den Zwerg zu bringen, wenn wir sie besuchen, da er meinte, ich könnte ihn ja auch mal zu ihm bringen, aber da hat er dann komischerweise nie Zeit.


    Die zwei Wochen in den Sommerferien, die er beantragt hat haben so noch nie stattgefunden ;)


    Ich meine die Entfernung ist ja nicht gerade klein und nicht jeder Vater bekommt das finanziell hin! Es kommt natürlich auf die finanziellen Möglichkeiten und die Arbeitszeiten des Vaters an!


    Dem Vater geht es finanziell nicht schlecht... s. o. 3 Wochen Thailand, Urlaub in Ägypten, IPhone, IPad,... die leisten sich schon so einiges... aber wie gesagt, ich würde ihm da ja auch entgegenkommen... ist scheinbar nicht gewünscht... oder nur nach außen hin. Zu sagen, ich komme ihm nicht entgegen und könnte den Zwerg auch mal zu ihm bringen und ich würde ihn nicht mit ihm telefonieren lassen etc... darin ist er nämlich ganz gut... es aber umzusetzen, wenn er es angeboten bekommt funktioniert nicht...

  • Hallo FeLe2011,


    Zitat

    Dem Vater geht es finanziell nicht schlecht... s. o. 3 Wochen Thailand, Urlaub in Ägypten, IPhone, IPad,... die leisten sich schon so einiges...


    Genau darum ging es in meiner Frage! Ich kann einen Vater nicht verstehen, dem es finanziell gut geht und der trotzdem sein Kind nicht regelmäßig sehen möchte!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971



  • hi ich denke nicht das es darum geht dem bösen und doofen ex sein Kind vorzuenthalten ( ich habe selber GSR mit KV) sondern
    das es oft nicht möglich ist sich zum Wohle des Kindes zusammen zu tun.Wir haben das gemeinsame SR weil ich wusste a) er liebt sein Kind b) er Hasst mich nicht und c) er ist kein Idiot.
    Das ist aber eben nicht die Regel. Klar hat ein Vater ein Recht auf sein Kind aber eben nur wenn es ihm um sein Kind geht !
    Ich persönlich weiß von einem Fall da konnte sie ihr Kind( 2,5) nicht in einer Kita anmelden und wieder arbeiten. Das ging bis vor Gericht.
    Kitaplatz weg ,Jobangebot sowieso .
    Und das ein Ex soviel Einfluss auf das Leben seiner exfrau hat ist schon sehr heftig und darf eigentlich auch nicht sein !

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Lass dich mal von deiner Bank beraten es gibt Varianten wo kein ET zugriff hat und wo beide zustimmen müssen wenn einer zugreifen will.


    Das ist ja das Problem. ET spart Geld aufs Konto dann soll eine Fahrrad oder so gekauft werden und der andere ET sagt NEIN. Das ganze funktioniert nur bei einer guten Elternebene.

  • Ganz genau so ein Modell wollten wireigentlich auch
    nur gefunden hatten wir keine.
    Welche Bank bietet dieses Modell an ?
    doch neugierig

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Ich persönlich weiß von einem Fall da konnte sie ihr Kind( 2,5) nicht in einer Kita anmelden und wieder arbeiten. Das ging bis vor Gericht.
    Kitaplatz weg ,Jobangebot sowieso .
    Und das ein Ex soviel Einfluss auf das Leben seiner exfrau hat ist schon sehr heftig und darf eigentlich auch nicht sein !

    Richtig! Genau aus solchen Gründen, würde ich als BET niemals einem GSR zustimmen. Da müsste ich mit meinem Ex schon "dick" befreundet sein, um ihm "mein eigenes Leben" anvertrauen zu können.

  • Richtig! Genau aus solchen Gründen, würde ich als BET niemals einem GSR zustimmen. Da müsste ich mit meinem Ex schon "dick" befreundet sein, um ihm "mein eigenes Leben" anvertrauen zu können.


    Im Idealfall geht es ja nicht um das Leben der Eltern, sondern um das des Kindes... aber wenn man sich nicht mehr versteht und die grundlegensten Dinge besprechen kann kann das schnell bis dahin ausarten... :kopf momentan würde ich noch sagen, dass wir noch nicht ganz so weit sind, sprich, er würde mir zwar Steine in den Weg legen um mich zu ärgern, aber nicht durch das GSR versuchen mein Leben zu bestimmen... aber sag niemals nie... ich dachte auch bis vor kurzem, dass der Umgang einigermaßen funktioniert... zwar mit erheblichen Schwierigkeiten, aber dass es jetzt wieder so schlimm wird und er die ganze Zeit zum Anwalt rennt hätte ich nicht gedacht...

  • nein denke man muss nicht dick befreundet sein( ich hatte Glück in diesem Fall) aber
    Respekt sollte schon da sein und eigentlich auch selbstverständlich.
    Denke auch nicht man muss sich einig sein…reicht ja schon den anderen zu hören.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    2 Mal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • nein denke man muss nicht dick befreundet sein( ich hatte Glück in diesem Fall) aber
    Respekt sollte schon da sein und eigentlich auch selbstverständlich.
    Denke auch nicht man muss sich einig sein…reicht ja schon den anderen zu hören.


    Nein, man muss sich nicht immer einig sein... ist ja ein Elternpaar, das zusammen lebt auch nicht immer... aber man sollte konstruktiv und wie Du eben schon sagst respektvoll miteinander reden und Kompromisse finden können!

  • Wie wäre es dann mal mit Mediation für euch? Wir waren vor einiger Zeit zweimal bei einer Mediationsstelle, und werden diesen Freitag nochmal hingehen, weil bei uns auch nur die oberflächlichste Kommunikation klappt. Sprich, wir können uns absprechen, wann wer wo kind abholt, hinbringt etc.
    Sobald es Gespräche über Erziehungsfragen oder das Ausmaß von Geschenkebergen kommt, kippt ganz schnell die Stimmung.


    Ich habe unsere Mediatiorin als sehr souveräne Fachfrau erlebt, die uns beiden freundlich und streng zugleich auf den Zahn gefühlt hat und ausschließlich das kind im Blick hat, also sehr neutral war. So eine Frau würde "deinem" KV auch sicherlich gut auf den Zahn fühlen, was seine Motive für das GSR sind, ob sie tatsächlich dem Kind dienen (sollen)...


    Vielleicht gibt es bei euch ja auch so eine Stelle in der Nähe, und du kannst ihn überzeugen, dort einen Termin zu machen (mhm, vermutlich nicht ganz einfach, wenns eh schon nicht so klappt mit der Kommunikation. Ich habe mir auch die Zähne ausgebissen, bis ich "meinen" KV dorthin bekommen hatte :laber )

  • Zitat von »Antje77«
    Ganz genau so ein Modell wollten wireigentlich auch
    nur gefunden hatten wir keine.



    Bei einem Sparbuch sollte das einfach sein. Das sollte jede Sparkasse anbieten.


    ? ? Wir leben in Berlin
    Hier gibt's an jeder 2 ten Ecke eine Bank.
    Es gab vor 4Jahren keine Möglichkeit 1) ein Konto für den kleinen zu eröffnen ohne KV Unterschrift und 2) kein Modell wo nur BEIDE Geld abheben konnten.
    Das war ja auch kein Problem aber ich war schon sehr erstaunt darüber

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
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    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Ein Sparbuch ist nur von dem eigentlichen Buch abhängig. Wer das Sparbuch hat (z.B. der Vermieter im Fall des Kautionssparbuchs), verfügt über das Geld.


    Ob man für ein Kind einen anderen ein Sparbuch eröffnen kann, weiß ich nicht, daß Großeltern für Enkel Sparbücher einrichten, ist aber nicht unbekannt.


    Du könntest also für ein Kind ein Sparbuch auf Deinen Namen einrichten und testamentarisch o.ä,. festlegen, daß es das Buch zum 18. bekommt (der es ihm dann geben).


    Wenn der KV das Buch nicht hat, kommt weder er noch jemand anders dran.


    ...ob es so sinnvoll ist, ein Sparbuch mit Zinsen unter Inflationsrate einzurichten, lasse ich mal außen vor. Über Inflation bist Du sowieso bei Bundeswertpapieren mit mehrjähriger Laufzeit, auf die währenddessen keiner Zugriff hat.

  • Hallo,


    Wie gesagt, ich habe ja keine Angst vor dem GSR in dem Sinn, dass er mir "meine bisherigen Rechte" abspenstig macht. Nur wünscht der KV schon im Moment keinen Kontakt und es ist fast unmöglich mit ihm Absprachen zu treffen. Es ging in unserem aktuellen Streit um den Umgang und seine Reaktion war dann darauf, dass sein Anwalt ihm schon vorgeschlagen hat das GSR zu beantragen - Zitat: "Dann kannst Du nämlich gar nichts mehr ohne mich entscheiden!" - sprich, er macht das eigentlich nur um mich zu ärgern, denn mit dem Umgang hat das ja nichts zu tun... :ohnmacht: naja... das wird er dann ja merken...


    ich empfehle auch, bei der Familienberatung des Jugendamts um ein Elterngespräch zu bitten.


    Ich lasse mal dahingestellt, ob sein Anwalt ihm das wirklich so gesagt hat. Das GSR ist seit Juni gewünschte Regel.


    Besonders mit GES wird das Jugendamt ihm aber gehörig auf die Füße steigen, sich mit Dir zu einigen.


    Zitat

    Mich "schockt" es schon, dass er ständig Kontakt mit seinem Anwalt hat. Habe ich nicht und ich sehe auch keine Dringlichkeit darin, da ich eigentlich dachte, wir können uns inzwischen so einigen, nachdem es schon mal vor Gericht war... naja... ein anderes Thema :D


    Das würde ich entspannter sehen, Anwälte können ihn auch zurückpfeifen, wenn er Blödsinn machen würde.


    Vielleicht suchst Du Dir selbst einen Fachanwalt für Familienrecht, der Dich beraten kann? http://familienanwaelte-dav.de/


    Zitat

    Ach so... eins noch... wie ist das dann mit dem ABR..? Aber so einfach wird das nicht sein zu sagen, dass er darüber jetzt bestimmen will, oder...? :hae:


    Entgegen einiger Horrorstories hier bedeutet das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht, daß der Vater für jeden Wechsel von einem Zimmer ins andere zustimmen muß; sehr wohl, wenn Du weiter weg oder ins Ausland ziehen willst.


    Gruß
    diadem


  • Bei uns liegt wegen Ehe auch das gemeinsame Sorgerecht vor. Der Vater nutzt es nur für seine daraus resultierenden Rchte, bsp. bei Sozialanträgen etc.
    Als ein Kind in der Schule freiwillig zurückgestellt wurde, musste er unterzeichnen, obwohl er vom ganzen Prozess Nullkommanix mitbekommen hatte und ich auch keinerlei echtes Interesse seinerseits sah. Die Schule! hatte es erst ohne Unterschrift versucht, dann musste er nachträglich unterzeichnen. Puh, was für eine Majestätsbeleidigung!
    Pässe/Ausweise: Musste er auch unterschreiben, ebenfalls ein Drama.
    Konto: ging gerade noch. D wür ich heute nicht mehr machen. Mein Ex hat schlimme Gdprobleme und hat dank gemeinsamem SR genauso Zugriff auf die Koten der Kinder wie ich. Ich missbrauche das nicht, bei ihm rechne ich aus Erfahrung mit allem.
    Andere Möglichkeit wäre, gar keinem Elternteil Zugriff zu erlauben, aber dann kann man dem Kind auch kein Extra etc. von seinem gesparten kaufen.


    Wir haben Zugriff aufs Konto so eingeschränkt das man nur mit Unterschrift BEIDER Elternteile ran kommt

  • 1) ein Konto für den kleinen zu eröffnen ohne KV Unterschrift


    Ist so in der Vermögenssorge geregelt.


    Wir haben Zugriff aufs Konto so eingeschränkt das man nur mit Unterschrift BEIDER Elternteile ran kommt


    Das sollte einfach zu machen sein.