Die Staatsanwaltschaft schafft es aktuell nicht, ein Amtshilfegesuch
nach Frankreich zu stellen, da es nicht erwiesen ist, dass die Frau mit
den Kindern sich dort aufhält. Es gibt eben nur Indizien und mehr nicht.
Erst wenn Beweise auf dem Tisch sind, dann kann man ein entsprechendes
Gesuch formulieren.
Jetzt hast du den Beweis durch deinen Telefonanruf. Kannst du das der Staatsanwaltschaft mitteilen? Dann kann das Amtshilfegsuch in die Wege geleitet werden.
Wie ist der Stand des HKÜ Verfahrens? Auch da kannst du jetzt angeben, dass du einen Beweis dafür hast, dass sie in Frankreich ist.
Es könnte auch sein, dass die Rechtslage zur Telefonortung in Frankreich anders ist als in Deutschland. Vielleicht ist Kindesentführung und Gefährdung der Kinder ja in Frankreich ausreichend.