Hoffe mal das ich Hier Richtig bin.

  • Ich hatte letzte woche ein Gespräch mit dem JA , Meine Tochter geht alle zwei Wochenenden zu Ihrer Mutter, nun sagte mir der JA Mitarbeiter das ich dazu Gesetzlich verpflichtet sei meine Tochter auf meine Kosten zu Mutter zu bringen oder Abzuholen, sprich das wir uns die Kosten teilen........klar ist nach logischem denken auch die vernünftigste Entscheidung die Kosten zuteilen, was mich nun aber brennend Interessiert ist: nach welchen § bin ich dazu sogar verpflichtet?!? Denn man kann dafür auch Mehrkostenaufwand ( für Harz4 bezieher) Beantragen.
    Wäre klasse wenn Jemand von Euch das weis und mir verrät ;)


    Danke schon einmal im Vorraus

  • Ich als BET (der nicht einfach so weggezogen ist) würde mit Sicherheit keine Kosten für die Fahrten von UET übernehmen... der UET hat dafür zu sorgen...


    Mal ne Ausnahme machen wg. Krankheit etc. ist was anderes... aber hier geht es ja um was grundsätzliches...

  • Meine Frau ist ca 70 km weit weg gezogen.......ist im grunde nicht weit zu mindest für mich ...ab ins auto und rüber, nur wenn ich dazu scheinbar gesetzlich verpflichtet bin dann will ich auch den mehrbedarf, nur dafür brauch ich die begründung fürs amt die aussage vom JA reicht ihr da nicht

  • Das kann man, denke ich, nicht verabsolutieren, nach meinem Gefühl würde ich annehmen, dass über eine Übernahme der Kosten ab mindestens 200 km gesprochen werden kann - in Stein gemeißelt kann das aber nicht sein. Ich würde mal vermuten, dass es in diesem Fall an der Umgangsberechtigten liegt, nachzuweisen, warum sie die Kosten nicht tragen möchte bzw. kann. Was meint denn Dein Familienanwalt dazu?

  • Einen Hinweis darauf habe ich hier gefunden: http://www.scheidung-online.de/umgangskosten.html
    Ein wenig ausführlicher auf dieser Seite: http://www.anwalt-kreuzberg.de/index.php?id=151,146,0,0,1,0


    Dort wird in Betracht gezogen, wie weit die Eltern voneinander entfernt wohnen. Deswegen die Frage, wie weit Ihr denn auseinanderwohnt?

    Also giebt es keine wirkliche verpflichtung nach den §§§ oder hab ich da nun was missverstanden?


    Das kann man, denke ich, nicht verabsolutieren, nach meinem Gefühl würde
    ich annehmen, dass über eine Übernahme der Kosten ab mindestens 200 km
    gesprochen werden kann - in Stein gemeißelt kann das aber nicht sein.
    Ich würde mal vermuten, dass es in diesem Fall an der
    Umgangsberechtigten liegt, nachzuweisen, warum sie die Kosten nicht
    tragen möchte bzw. kann. Was meint denn Dein Familienanwalt dazu?



    dazu habe ich die Kanzleich noch gar nicht Befragt wollte erst mal selbst schauen ob ich was rausbekomme

    Einmal editiert, zuletzt von Paps_allein ()

  • Also wenn der UET wegzieht, dann wüsste ich nicht wie da eine Verpflichtung für den BET zu Stande kommen sollte ??? :hae:

  • Normal liegen die Kosten AFAIK beim UET und können von dem sogar abgesetzt, bzw. als Zuschuß beantragt werden.

  • AFAIK beim UET etc........an welchem bahnhof soll ich koffer klauen?!? versteh da nur noch bahnhof.....

  • Soweit ich weiß, gibt es keinen Paragraphen. Es ist eben - wie so oft im Familienrecht - gängige Praxis und Rechtsprechung, dass UET die Kosten trägt. Wenn ein Richter anders entscheidet ist die Wahrscheinlichkeit daher höher, dass das Urteil angegangen wird. Also macht er das nicht und das zementiert den Quasistandard noch mehr.
    Ist wie beim 14 Tage "Standard" - steht auch nirgendwo und es gibt auch keine Begründung, wieso das so eine tolle Regelung sein soll, ist aber mehrheitlich üblich und für Richter bequem sich daran zu orientieren.



    Aber da Du BET bist, mußt Du Dir also keine Sorgen machen, außer es steht in einem euch betreffenden Beschluß/Vergleich anders....

  • Wahrscheinlich sind da irgendein JA-Azubi "ja klar, der Vater trägt die Umgangskosten... das sagen die erfahrenen Kollegen auch immer!"(da ist aber auch der Vater der UET) und deine Ex aufeinander getroffen und das Ergebnis war die Ansage, du hättest den Umgang zu finanzieren.


    Ist natürlich Quark. Regelmäßige Rechtsprechung und Stand der Gesetze ist, dass der UET die Kosten trägt.



    Gruß
    Tüftels

  • Aber du könntest bei dem Menschen der dir die Auskunft gegeben hat nachfragen wie er darauf kommt und welche Grundlage (Gesetz) diese Auskunft hatte...

  • Hallole,
    das Spiel hatte ich auch schon durch.
    Die Mutter ist 400 km weiter weg gezogen.
    Ihr JC hat mich angeschrieben, ich habe mich gestzlich an ihren Umgangs-Kosten beteiligen.


    Nach einem üblen Anfall heftigsten Gelächter und einem Hinweis auf das Fehlen einer rechtlichen Grundlage,
    durfte sich der Sachbearbeiter zwangsweise bei mir entschuldigen.


    Fakt ist, wer ein Besuchsrecht ausübt, kommt auch für die Kosten auf.


    Also: Wenn kein § dabei steht, war es leeres Geschraube, Einschüchterung.

    Nichts ist wirklich.
    Und wenn, ist es wirklich wirklich?
    Oder ist es dann nicht wirklich wirklich?
    Und wenn nicht wirklich, ist es wirklich nicht wirklich?
    Und dabei kann es wirklich nicht wirklich wirklich sein.
    Und wirklich ist es niemals wirklich.
    Nicht?

  • Paps_allein


    AFAIK = so weit ich weiß
    UET = Umgangselternteil
    BET = betreuendes Elternteil


    :winken:

    Danke , endlich mal jemand der nen anfänger hir aufklärt *hehe*



    Ja der vom JA musste im nachhinein auch einräumen das es keinen § dafür giebt, sondern das es wohl gang und gebe sei und er das aus diesem grunde sagte

  • Dann sollte der SB mal nachgeschult werden... koppschüddel


    Die kommen immer auf Ideen... seufz... abstrus... aber H IVler sollen ja auch nur noch Kranenwasser trinken und alte Möbel verkaufen... mein gott... armes Deutschland.. warum hat den Schröder damals nicht einer vom Markt genommen???


    Paps... lass dir da blos nix vormachen von denen... gibt im übrigen gute Foren, wo man sich über JC schlau machen kann
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Meine Tochter geht alle zwei Wochenenden zu Ihrer Mutter, nun sagte mir der JA Mitarbeiter das ich dazu Gesetzlich verpflichtet sei meine Tochter auf meine Kosten zu Mutter zu bringen oder Abzuholen, sprich das wir uns die Kosten teilen........klar ist nach logischem denken auch die vernünftigste Entscheidung die Kosten zuteilen, was mich nun aber brennend Interessiert ist: nach welchen § bin ich dazu sogar verpflichtet?!? Denn man kann dafür auch Mehrkostenaufwand ( für Harz4 bezieher) Beantragen.

    Wie schon festgestellt wurde gesetzlich Verpflichtet "Nein"


    UET die Hartz4 beziehen bekommen auf Antrag Unterstützung bzw. werden die Kosten übernommen. Da die Mutter Umgangselternteil ist muss diese dann auch den Antrag stellen.


    Jetzt liegt es an der Mutter oder an Dir wie wichtig Euch der Umgang ist
    a) Mutter bewegt sich und stellt entsprechende Anträge beim JOB Center oder schaut irgendwie anders das Sie die Fahrtkosten und den Umgang Finanzieren kann
    b) Dir ist Umgang wichtig und Du übernimmst einen Teil der Kosten oder komplett und schaust wie das finanziell auf die Reihe bekommst
    c) Gerichtlich klären lassen mit einen Urteil kannst dann zum JC gehen und beantragen das diese dann die Kosten übernehmen


    wobei Version c schon wieder Neuland wäre da JC bisher nur bei UET die Kosten übernimmt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • nunja ich habe beim JC nen Antrag gestellt, habe denen auf anraten des JA´s eine durchschrift der vereinbarung gegeben, und hoffe nun darauf das sie weiter so kulant ist und mir das auch genemigt