Nach Unterhaltsvorschuss nun Unterhalt durch KV

  • Hallo Foris,


    ich habe seit der Geburt meines inzwischen 3 jährigen Sohnes Unterhaltsvorschuss in Höhe von monatlich 133 Euro bekommen, da der Vater wohl bis dato Hartz IV Empfänger und damit nicht zahlungsfähig war.


    Seit diesem Monat will er nun Unterhalt zahlen, da er sich selbstständig gemacht hat. Dazu habe ich 2 Fragen.


    1. Bis wann sollte der Unterhalt bei mir eingegangen sein, gibt es dazu eine Regelung? Vorschuss kam ja immer bereits am Monatsende für den nächsten Monat. Beim JA wurde mir gesagt, der KV hat bis Monatsende Zeit, er könnte ja seinen Lohn auch erst am 15. oder später erhalten...naja, bei Selbsständigkeit?! Finde ich auch nicht ok, er (und jeder andere Vater) weiß, dass er unterhaltspflichtig ist und sollte das Geld dann eben zur gegebenen Zeit übrig haben. Ich muss nun auch sehen, wie ich vielleicht bis Monatsende erst mal ohne das Geld auskomme, was sonst schon immer längst zur Verfügung stand!


    2. Warum zahlt KV nun genau 133 Euro, die dem Betrag des Unterhaltsvorschusses entsprechen? Normalerweise wären das ja über 300 Euro pro Monat. Klar geht es nach seinem Verdienst (der nach seiner gerade gestarteten Selbstständigkeit ja noch gar nicht absehbar ist) und Selbstbehalt, aber was mich wundert sind diese genau 133 Euro.
    Mir wurde schon die Einrichtung einer Beistandschaft beim JA angeraten, die sich dann um alle Unterhaltsdinge kümmern, aber ich will erst mal sehen, ob er denn wirklich überhaupt Unterhalt zahlen wird.


    Es ist natürlich positiv zu bewerten, dass KV nach gut 3 Jahren überhaupt Unterhalt zahlen möchte, ganz klar. Aber so ganz verständlich ist mir das noch nicht.


    Vielleicht kann mir jemand mit Infos weiter helfen!


    Danke schon mal im voraus!


    KatYan

  • 1. Bis wann sollte der Unterhalt bei mir eingegangen sein, gibt es dazu eine Regelung? Vorschuss kam ja immer bereits am Monatsende für den nächsten Monat. Beim JA wurde mir gesagt, der KV hat bis Monatsende Zeit, er könnte ja seinen Lohn auch erst am 15. oder später erhalten...naja, bei Selbsständigkeit?! Finde ich auch nicht ok, er (und jeder andere Vater) weiß, dass er unterhaltspflichtig ist und sollte das Geld dann eben zur gegebenen Zeit übrig haben. Ich muss nun auch sehen, wie ich vielleicht bis Monatsende erst mal ohne das Geld auskomme, was sonst schon immer längst zur Verfügung stand!

    Dies kannst Du doch verbindlich mit dem KV festlegen. Natürlich ist es Schwachsinn, wenn der KV sein Geld am 15. des laufenden Monats erhält, aber zum 01. eines Monats den Unterhalt bezahlt. Du musst doch planen können.



    2. Warum zahlt KV nun genau 133 Euro, die dem Betrag des Unterhaltsvorschusses entsprechen? Normalerweise wären das ja über 300 Euro pro Monat. Klar geht es nach seinem Verdienst (der nach seiner gerade gestarteten Selbstständigkeit ja noch gar nicht absehbar ist) und Selbstbehalt, aber was mich wundert sind diese genau 133 Euro.

    Nein, so ist das nicht.


    Der Regelbedarf bei 100% sind für 0-5 jährige 317 € - der hälftige Anteil des Kindergeldes ergibt 225 € die er eigentlich zu bezahlen hätte. Was mich aber wundert ist: Warum bezahlt er 133 €, wenn er doch !eigentlich! nur 225 € zu bezahlen hätte?


    Schau mal hier: http://www.oeffentlichen-diens…uesseldorfer-tabelle.html

  • Zu 1. wie mein vorposter schon geschrieben hat es gibt nix verbindliches. Macht euch was aus und haltet es schriftlich fest.


    2. Er zahlt deshalb 133€ weil das JA den unterhalt auf diese summe aufstocken würde UV eben... da ihm deshalb aber das JA extrem auf den zünder geht zahlt er 133€ und hat eine sorge weniger(das JA holt sich gezahlten UV auch vom KV zurück auch nach jahren). Die beistandschaft kanst du in jedem fall machen damit hast du wenn es probleme gibt mit der zahlung etwas schneller hilfe, bzw jemanden der ihm auch mal auf die finger klopft und sagt so geht das aber nicht, bei manchen hilft das schon ;)

  • Unterhalt soll normalerweise im Voraus geleistet werden. Der 3. Arbeitstag im Monat ist da üblich. Rechtlich kann man aber nur ganz schwierig dagegen vorgehen, wenn der Unterhalt innerhalb des laufenden Monats eintrifft.


    Grundsätzlich ist es prima, dass der Ex nach langer Hartz-Zeit selbständig ist und Einnahmen hat. Unterhalt sollte er, falls er leistungsfähig ist, nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Die findest du hier im Leitfaden. Achte darauf, dass du die richtige Tabelle erwischst, von der das Kindergeld bereits abgerechnet ist. Auf der niedrigsten Stufe hätte er 225 Euro zu zahlen.
    Um zu schauen, welchen Unterhalt er leisten muss, werden die letzten zwölf Monatsgehälter genommen und dann berechnet. Bei Selbstständigen die drei letzten Steuerbescheide, also aus den Jahren 2010-2012. Hat dein Ex natürlich noch nicht.
    Das könnte auch die Antwort darauf sein, warum er jetzt 133,- Euro zahlen will. Er hat noch kein definiertes Einkommen, will aber den Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse entkommen.
    Für dich hätte das zumindest den Vorteil, dass nicht weitere Zeit verfällt von den sechs Jahren, die es höchstens Unterhaltsvorschuss gibt.
    Zu raten wäre dir, dass du den Unterhaltsvorschuss erst beendest, wenn der Ex tatsächlich zahlt. Und diese Zahlung dann für den nachfolgenden Monat genommen wird.


    Die Beistandschaft solltest du trotzdem einrichten und vielleicht ein gemeinsames Gespräch mit dem Ex dort führen und euch einigen, wie man in der Übergangszeit verfährt, bis er gesichert weiß, was im Job reinkommt.
    Zahlt er jetzt, übernimmt das Amt den Unterhalt, falls er es nicht packt mit der Selbstständigkeit und er fällt wieder ins Hartz zurück.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Was mich aber wundert ist: Warum bezahlt er 133 €, wenn er doch !eigentlich! nur 225 € zu bezahlen hätte?


    Verstehe ich nicht, die Frage.


    Zitat

    Regelbedarf


    Das (225) ist der Mindestunterhalt :-) , der Regelbedarf entspricht Unterhaltsvorschuss ist doch in der Altersstufe nur 133 Euro. Der Staat zieht ja sich das komplette ;) Kindergeld ab, nicht nur die Hälfte.


    Ich zahle immer am Monatsende im Voraus für den nächsten Monat. Wesentliche Ausgaben wie Miete, Strom usw. werden ja regelmässig am Monatsanfang fällig. Wenn er jetzt gerade in die Selbständigkeit startet würde ich unbedingt auf einen festen Termin bestehen, schliesslich brauchst Du ja Planungssicherheit.


    Wenn nix anderes vereinbart wurde, gilt wohl folgendes:


    Zitat

    Die Fälligkeit des als Geldrente zu bezahlenden Unterhalts ist in § 1612 Abs. 3 Satz 1 BGB geregelt. Die Geldrente ist monatlich im Voraus zu entrichten. Fälligkeit tritt danach zum Ersten eines Monats ein (Palandt/Diederichsen, § 1612, Rn 4).


    LG


  • Verstehe ich nicht, die Frage.

    Na wenn der KV abzüglich des Kindergeldes (laut Düsseldorfer Tabelle) nur 225 € zu bezahlen hat, weshalb bezahlt der KV dann 133 € an die KM? (So war meine Frage gemeint)


    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

  • Er bezahlt statt 225 KU nur 133. Natürlich an die KM. Kind hat ja sicher kein eigenes Konto,


    ?


    LG

  • Er macht sich jetzt selbstständig. woher soll er heute schon wissen, ob er überhaupt 50€ diesen monat einnimmt? wovon soll er dann 225 bezahlen? wo nichts reinkommt, kann auch nichts rausgehen.
    ich verstehe die frage, warum er nicht mehr zahlt gar nicht....

  • Er bezahlt statt 225 KU nur 133. Natürlich an die KM. Kind hat ja sicher kein eigenes Konto,


    ?


    LG

    Das ist mir schon klar.


    Aber jetzt hab ich es auch verstanden. ;)


    Er bezahlt Nur 133 € weil er durch seine Selbstständigkeit nicht weiß ob er den Mindestunterhalt überhaupt aufbringen kann. ;)

  • Hallo,


    verstehe ich das richtig, dass der KV Unterhalt zahlt ohne eine belastbare Berechnung seines Einkommens?
    Was passiert denn, wenn er jetzt garnichts bezahlen würde? Ich denke es würde Monate dauern bis du ihn dazu zwingen könntest etwas zu bezahlen.
    Ich glaube immer noch das der Begriff " Mindestunterhalt" vielfach falsch verstanden wird.
    Roland

  • es wäre doch auch eine Möglichkeit, mit der UV-Kasse beim JA zu vereinbaren, dass sie weiterhin regelmäßig den UV an Dich bezahlen und der KV - sofern er leistungsfähig ist, das Geld direkt an die Kasse bezahlt.


    Damit könntest Du die Regelmäßigkeit erhalten und müsstest nicht jeden Monat zittern, ob und wann Geld vom KV kommt.

  • Erst mal Danke für Eure Antworten.


    Für mich auch nicht ganz verständlich, wenn auch löblich, dass er jetzt Unterhalt zahlen will/kann, wo er sich gerade eben selbstständig gemacht hat. Außer er hat ne geniale bisher nicht da gewesene Idee, ist doch gerade der Anfang megaschwer und absolut ungewiss, was am Monatsende raus kommt! Aber wenn er schon zahlt, warum eben dann nach seinem Wollen? Er zahlt m.E. die 133 Euro, damit er halt keinen Vorschuss zurück zahlen muss. So hat sein "nettes Ansinnen" für mich einen faden Beigeschmack!


    War schon auf dem JA, Unterhaltsvorschuss für diesen Monat hab ich keinen bekommen, darf mich dann aber gern melden, wenn er bis Anfang nächsten Monat nicht für Juli gezahlt haben sollte.


    Wie gesagt, schöner Ansatz von ihm, aber doch sehr ungewiss für mich. Bekomme ich das Geld überhaupt und wenn ja, wann?!


    Sprechen mit ihm...naja.... unser Kontakt tendiert gen 0, zwischen Umgängen keinerlei Kontakt, und Umgang???? Kaum, er hat Kind dieses Jahr ganze 3x für je 1h in Form des begleitenden Umgangs gesehen. Nächste Termine stehen erst in einigen Wochen an... Also stehe ich auf dem Schlauch, uva erst mal ohne den sonst bereits im Voraus gezahlten Unterhaltsvorschuss. Ich muss auch meine Rechnungen begleichen und Kind versorgen!!! :motz:


    Aber motzen bringt wohl nix, abwarten und sehen, was passiert! :rolleyes2:

  • Hallo KatYan,


    ich hoffe für dich dass es mit den Unterhaltszahlungen klappt und er regelmäßig die 133 Euro an dich überweist!


    Auch wenn es mit seiner Selbstständigkeit z.B. nach drei Jahren wider vorbei ist, weil es sich nicht mehr rechnet und er Pleite macht, so hast du zu mindest 3 Jahre gewonnen. Natürlich wünsche ich ihm möglichst viel Erfolg mit seiner Selbstständigkeit, denn es kommt ja auch eurem Kind zugute!


    Man sagt zwar immer Unterhaltsvorschuss wird bis zum 12 Lebensjahr gezahlt aber dass ist nun mal nicht die ganze Wahrheit.
    Beachten sollte man auch das Unterhaltsvorschuss nur 72 Monate lang gezahlt wird und dann ist er aufgebraucht!


    Vielleicht kannst du diese z.B. 36 Monate, in der Altersstufe 6 – 12 Jahre ja mal gut gebrauchen und der UVS ist dann auch Höher.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Der Unterhalt meiner Kinder muss laut Titel bis zum 3. Werktag eines Monats bei mir auf den Konto sein.


    Der Vater erhält aber selbst erst am 15. sein Gehalt, ergo erhalte ich erst um den 16. rum den Unterhalt auf mein Konto.
    Dafür aber zuverlässig.

  • War schon auf dem JA, Unterhaltsvorschuss für diesen Monat hab ich keinen bekommen, darf mich dann aber gern melden, wenn er bis Anfang nächsten Monat nicht für Juli gezahlt haben sollte


    Wie schon erwähnt: Du solltest keinesfalls den UVG beenden. Die Unterhaltsvorschussstelle hat kein Recht, auf Mutmaßungen hin den Unterhaltsvorschuss auszusetzen. Sollte der Vater tatsächlich Unterhalt leisten, dann kann von deiner Seite der Unterhaltsvoschuss zurück gezahlt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe gar nichts gemacht. Mir wurde von der Unterhaltsvorschussstelle schriftlich mitgeteilt, dass Unterhaltsvorschuss zum 1.07. eingestellt wird, da Vater gewillt ist, diese 133 Euro zu zahlen
    Bin dann bei besagter Stelle gewesen. Ich habe bis Ende des Monats brav auf den Unterhalt zu warten, das darf der Vater so und wenn er bis Anfang des nächsten Monats nicht gezahlt hat, darf ich dann noch mal nach dem Vorschuss fragen.
    Naja, wird halt für diesen Monat knapp, der Vorschuss wäre ja längst schon bei mir eingegangen. So ganz kapier ich das zwar immer noch nicht, aber scheinbar kann ich da nicht viel tun. Manchmal mag ich nicht mehr so recht, ich habe das Gefühl, immer nur Pflichten, aber keinerlei Rechte zu haben. Vater darf/kann - Rechte ohne Plfichen und ich muss immer, Pflichten ohne Rechte ! :motz:


    Dann noch mal danke für alle Eure Antworten. Ich werde das also aussitzen und hoffen, dass sich alles einpegelt!

  • Mir wurde von der Unterhaltsvorschussstelle schriftlich mitgeteilt, dass Unterhaltsvorschuss zum 1.07. eingestellt wird, da Vater gewillt ist, diese 133 Euro zu zahlen


    Schriftlich Einspruch einlegen mit dem Hinweis, es ist keine Zahlung erfolgt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.