Hallo Foris,
ich habe seit der Geburt meines inzwischen 3 jährigen Sohnes Unterhaltsvorschuss in Höhe von monatlich 133 Euro bekommen, da der Vater wohl bis dato Hartz IV Empfänger und damit nicht zahlungsfähig war.
Seit diesem Monat will er nun Unterhalt zahlen, da er sich selbstständig gemacht hat. Dazu habe ich 2 Fragen.
1. Bis wann sollte der Unterhalt bei mir eingegangen sein, gibt es dazu eine Regelung? Vorschuss kam ja immer bereits am Monatsende für den nächsten Monat. Beim JA wurde mir gesagt, der KV hat bis Monatsende Zeit, er könnte ja seinen Lohn auch erst am 15. oder später erhalten...naja, bei Selbsständigkeit?! Finde ich auch nicht ok, er (und jeder andere Vater) weiß, dass er unterhaltspflichtig ist und sollte das Geld dann eben zur gegebenen Zeit übrig haben. Ich muss nun auch sehen, wie ich vielleicht bis Monatsende erst mal ohne das Geld auskomme, was sonst schon immer längst zur Verfügung stand!
2. Warum zahlt KV nun genau 133 Euro, die dem Betrag des Unterhaltsvorschusses entsprechen? Normalerweise wären das ja über 300 Euro pro Monat. Klar geht es nach seinem Verdienst (der nach seiner gerade gestarteten Selbstständigkeit ja noch gar nicht absehbar ist) und Selbstbehalt, aber was mich wundert sind diese genau 133 Euro.
Mir wurde schon die Einrichtung einer Beistandschaft beim JA angeraten, die sich dann um alle Unterhaltsdinge kümmern, aber ich will erst mal sehen, ob er denn wirklich überhaupt Unterhalt zahlen wird.
Es ist natürlich positiv zu bewerten, dass KV nach gut 3 Jahren überhaupt Unterhalt zahlen möchte, ganz klar. Aber so ganz verständlich ist mir das noch nicht.
Vielleicht kann mir jemand mit Infos weiter helfen!
Danke schon mal im voraus!
KatYan