Hallo
Ich muss mal Frust ablassen.. Sry
Erst mal zur Vorgeschichte: 2010 habe ich mich vom Kindsvater getrennt.(psychische und physische Gewalt) Im September 2010 hat er den Sorgerechtsstreit verloren. Ich behielt das alleinige Sorgerecht. Von da an fanden 14- tägig begleitete Besuchskontakte beim Jugendamt statt.
Nach 1 Jahr wurde dies vom Jugendamt beendet und die Besuchskontakte fanden dann nur noch unter meiner Begleitung statt.
Im September 2012 beantragte er die alleinigen Besuchskontakte jeden 2. Samstag von 10-18 Uhr. Ich willigte trotz bedenken ein.
Im Januar 2013 beantragte er beim Jugendamt die Besuchskontakte mit Übernachtung. Es folgte ein sehr langes Gespräch beim Jugendamt wo ich mehr oder weniger genötigt wurde dem zuzustimmen. ( Ich hatte ein extrem schlechtes Bauchgefühl weil er immer sehr schnell nervös wird wenn er nich weiter weiß und dann ausrastet. Das jugendamt meinte wenn was passiert können wir es ja immer noch beenden und wenn ich mich querstelle dann wirds eben gericht entschieden und da haben se mit ihrem bauchgefühl extrem schlechte Karten bla bla)
So heute hatte ich nun eine Ladung im Briefkasten. Der KV hat mich wegen Umgangsverweigerung angeklagt und will das die Kurze (3.5Jahre) nun von Freitags 16.00- Sonntags 18.00 Uhr zu ihm geht.
Ich könnte grade ausrasten... Was denkt der eigentlich? Die Besuchskontakte fanden von meiner Seite aus immer pünktlich statt und wurden nur abgesagt wenn die Kurze krank war. Er war derjenige der dauernd absagte weil er angebliche Termine hatte. Und das er sie von Freitags bis Sonntags haben will is ja nun auch nen Unding. Reicht es etwa nicht das er Kurze von Sa- So hat? Die Kurze geht ab August bis 16.30 Uhr in den Kindergarten und wird dann dementsprechend auch um 19 Uhr ins Bett gehen damit sie morgens fit ist. Er weiß das alles und trotzdem legt er es drauf an und beantragt so scheiß Zeiten..
Boah ich könnt kotzen...
Und mal abgesehn davon hab ich zur Stellungnahme nur bis zum 3.07. Zeit. Ich glaube kaum das ich bis dahin nen Termin bei meiner Anwältin bekomme..
LG
Rebecca