eine kurze Unterhaltsfrage

  • Hallo zusammen,
    ich habe da eine kurze Frage zum Unterhalt.
    Bisher war ich arbeitslos aber konnte den Unterhalt immer zahlen. Jetzt habe ich eine Arbeit gefunden, bei der ich einiges weniger verdiene als ich Arbeitslosengeld bekommen habe. Ich packe mal hier einige etwa-Zahlen auf den Tisch.
    Vorher habe ich etwa 1050 Euro Netto Arbeitslosengeld bekommen.
    Jetzt bei Antritt der Arbeit bekomme ich etwa 800 Euro Netto Lohn.
    Das ist also viel weniger, naja hauptsache für mich ist, das ich arbeite.
    Jetzt habe ich mir ausgerechnet das wenn die Miete und meine Lebenkosten sowie der Unterhalt abgehen, ich nur noch etwa 60-70 Euro im MOnat zum leben habe. Und das reicht nicht von vorne bis hinten.
    Ich habe das JA angerufen, aber die sagten mir nur das sie mich nicht beraten werden, sondern sie würden nur die KM beraten. (Toll)
    Meiner Ex Frau habe ich gesagt das ich den Unterhalt nicht mehr zahlen kann, weil ich so wenig verdiene. Sie ist natürlich zum JA gegangen und diese zahlen das nun, denke ich.
    Meine Frage deshalb: Wird nun alles was das Jugendamt zahlt, irgendwann auf mich zurückkommen? Muss ich das zurückzahlen irgendwann? Wenn ja, dann kann ich eh einpacken.
    Wenn ich eine Arbeit finden sollte, bei der ich mehr verdiene, werde ich selbstverständlich wie bisher wieder Unterhalt zahlen. Aber es geht leider nicht im Moment.
    Für konstruktive Antworten wäre ich dankbar.

  • als erstes würde ich mit beim JA beschweren - natürlich müssen sie dich beraten...


    Ich glaube, Du kannst ergänzendes h4 beantragen, google mal nach Unterhalt zum Nulltarif...


    und viel Glück, daß Du bald einen besseren Job findest, wo du mehr verdienen kannst.

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • als erstes würde ich mit beim JA beschweren - natürlich müssen sie dich beraten...


    Ich glaube, Du kannst ergänzendes h4 beantragen, google mal nach Unterhalt zum Nulltarif...


    und viel Glück, daß Du bald einen besseren Job findest, wo du mehr verdienen kannst.

    Die Frau vom Jugendamt sagte mir, das sie nur diejenigen beraten, die Unterhalt bekommen. Also die Mutter. Harz 4... naja da muss ich einen Katalog ausfüllen, der sich gewaschen hat. Ich würde ja mit dem Geld etwas klarkommen und bräuchte kein Harz 4, sofern der Unterhalt nicht davon abgehen würde.
    Es ist eben traurig das man arbeiten geht und deswegen in finanzielle Notlagen rutscht...

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  • Gibt es einen Unterhaltstitel?


    Dann wirst du gegen den Ankämpfen müssen. Dafür holst du dir bei Gericht einen Beratungsschein - sollte bei dem niedrigen Gehalt eigentlich drin sein - und gehst zum Anwalt.


    Und ja - wirst du nicht aktiv wird die Unterhaltsvorschusskasse das Geld von Dir zurückfordern.


    Das Jugendamt berät übrigens nicht die Mutter sondern eigentlich das Kind :) Weil das Kind den Unterhaltsanspruch hat. Und dabei versucht das Jugendamt natürlich das Maximum für dein Kind heraus zu holen. Das muss nicht immer richtig sein :)

  • Also einen Unterhaltstitel gibt es nicht.
    Ich kenne mich nicht so aus, die Trennung ist erst 3-4 Monate her.
    Ich habe ein Schreiben vom Jugendamt damals bekommen das ich Unterhalt zahlen muss. Diesen habe ich dann auch immer bezahlt. Aber irgendwas unterschrieben habe ich nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von AgeUke ()

  • Um Dein Einkommen aufzuwerten, kannst Du es statt mit einem H4 Antrag auch mit Wohngeld probieren. Nur so als Idee.


    Wenn der Unterhalt noch nicht tituliert ist, kannst Du den Unterhalt trotzdem errechnen lassen, anhand Deiner Einkünfte. Nimm Dir am besten einen Anwalt. Bestimmt hast Du Anspruch auf einen Beratungsschein, den Du beim Amtsgericht bekommen kannst.

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • 1. Tatsächlich kann und darf dich das Jugendamt nicht beraten, sondern nur das Kind bzw. den Betreuungselternteil.
    2. Das Jobcenter wird dich aufgefordert haben, den neuen Job anzunehmen. Das ist wichtig, weil ja der neue Job erheblich unter dem Letztgehalt zu liegen scheint.
    3. Du kannst, da du nachweislich die letzten Monate durchgängig Unterhalt geleistet hast, mutmaßlich beim Jobcenter einfordern, dass die für dich den bisherigen Unterhalt übernehmen. Ich habe jetzt die entsprechende Verordnung nicht vorliegen um zu prüfen, ob dies auch in deiner Situation zutrifft. Es gilt, wenn du Unterhalt geleistet hast und wirst arbeitslos. Hier ist ja die Sache umgekehrt: Mit ALG hast du Unterhalt leisten können. Im neuen Job geht es nicht mehr.
    Problem: Eigentlich darfst du nicht dein Einkommen so verändern, dass du nicht mehr unterhaltsfähig bist. Andererseits sollst du einen neuen Job suchen. ... (Darum wäre es wichtig, dass das Jobcenter dich zu der Arbeitsaufnahme aufgefordert hat.) Wichtig ist, dass du aktiv wirst und versuchst, hier aktiv zu gucken, ob ein Unterhalt von Amts wegen möglich ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo, danke für den Hinweis: Unterhalt zum Nulltarif...ich habe mir das durchgelesen, aber nicht so ganz kapiert. Heißt das, das Jobcenter muss ergänzend dann Unterhalt zahlen? Gilt das nur in Koblenz? Lt. Aussage von meinem RA kann man darauf nicht zurückgreifen. Kennt sich einer aus, der das viell. hier notieren kann? Was sind die Voraussetzungen? Wäre ja eine Chance für manche. Danke

  • vielleicht hilft das weiter?


    Auch wenn Du den Link 100 mal hier einstellst. Dadurch bekommen nicht automatisch alle Väter den Unterhalt vom JC bezahlt.


    Zitat

    Zunächst: Wären die beiden Kinder im Beispielsfall jünger als 12 Jahre, dann müsste bei fehlender Unterhaltszahlung das Land per Unterhaltsvorschuss in Vorlage treten (längstens 72 Monate, § 3 UVG).


    Zitat


    diesen Zuschuss für Unterhalt wird es sicher nicht lange geben denn das JC wird darauf drängen das er einen Titel abändert. Was ganz schnell geht wenn man alle Abrechnungen hat.


  • Hallo, danke für den Hinweis: Unterhalt zum Nulltarif...ich habe mir das durchgelesen, aber nicht so ganz kapiert.


    hier noch mehr zum thema:


    http://www.anwalt24.de/beitrae…uldner-beziehe-nur-alg-ii


    http://www.vdk.de/rheinland-pf…ltszahlungen_bei_hartz_iv




    das gilt nicht nur in koblenz, sondern deutschlandweit.


    es betrifft unterhaltspflichtige, die nicht (mehr) genug einkommen haben um unterhalt zu bezahlen.
    sie können ergänzende leistungen beim jobcenter beantragen und der (gezahlte) unterhalt muss dann berücksichtigt werden!


    anscheinend reicht, neben alg2 leistungen, auch ein 450 euro job...

  • Auch wenn Du den Link 100 mal hier einstellst. Dadurch bekommen nicht automatisch alle Väter den Unterhalt vom JC bezahlt.


    nicht automatisch.
    sie müssen schon ergänzende leistungen beantragen und durchsetzen, dass der unterhalt berücksichtigt wird!



    diesen Zuschuss für Unterhalt wird es sicher nicht lange geben denn das JC wird darauf drängen das er einen Titel abändert. Was ganz schnell geht wenn man alle Abrechnungen hat.


    dass es schnell geht, behauptest DU... :tuedelue

  • nicht automatisch.
    sie müssen schon ergänzende leistungen beantragen und durchsetzen, dass der unterhalt berücksichtigt wird!

    Ja und die JC sind ganz begeistert Unterhalt zu zahlen anstatt das Kind Landesmittel in Anspruch nimmt.


    Zitat

    Das Jobcenter versucht vielfach, dieses Dilemma zu lösen, indem es die Absetzung der Unterhaltszahlungen vom Einkommen der nicht wirklich zahlungsfähigen Leistungsempfänger, auf maximal sechs Monate begrenzt. Gleichzeitig wird der Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, in der Zwischenzeit auf eine Abänderung des Unterhaltstitels hinzuwirken.

    Aus einem von deinen Links.



    dass es schnell geht, behauptest DU... :tuedelue

    Nun der UET wird in der Regel darauf aus sein ganz schnell alle Unterlagen heran zu bringen um einen neuen Titel zu bekommen. Und ja ich behaupte das geht sehr schnell.


    Aber in diesem Fall scheint TS gar keinen Titel zu haben sondern nur den vom JA geforderten Betrag gezahlt zu haben.


    Ich würde Raten dem BET und dem JA unverzuüglich das neue Einkommen mitzuteilen. Und das JA aufzufordern neu zu rechnen.

  • Liebe Leute, berücksichtigt doch bitte bei den Threads die Ausgangslage des Threadstarters und fangt nicht immer diese vermaledeiten Grundsatzdiskussionen an. Das hilft dem Threadstarter nicht und nervt 80% der mitlesenden User hier, wenn jedesmal dieselben Worthülsen gepostet werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Mann ist als UH-pflichtiger angehalten, zu arbeiten. Einkommen zu erzielen. Da er nun durch Annahme einer wesentlich schlechter bezahlten Tätigkeit nicht mehr in der Lage ist, den Unterhalt für das Kind zu zahlen, sehe ich hier eindeutig die Allgemeinheit mit in der Verantwortung.


    Aber, die Anträge für ergänzende Leistungen muss er schon selbst stellen :winken:
    Auch zum Wohle des Kindes


    @TE
    Also zuerst mal, ich finde es löblich, dass Du, statt einfach nichts zu tun, jetzt einen Job hast. Auch wenn der wesentlich schlechter bezahlt wird. Ist das ein Vollzeit Job? Du hast doch vorher bestimmt fast das doppelte brutto verdient? Soweit ich mich erinnere, gibt es doch für solche Fälle eine Art "Überbrückungsgeld"? Für 36? Monate längstens. Frag mal danach.


    Sollte das kein Vollzeitjob sein, vielleicht geht noch ein Nebenjob :winken:


    Wohngeld solltest Du auch mal anfragen. Das ist vorrangig vor ALGII und da wird der Kindesunterhalt mit max. 3000? Euro pro Jahr auch angerechnet.
    Solltest Du noch BU/TU zahlen müssen, der auch. Wieviel Unterhalt hast Du denn bezahlt, von den 1050 ALGI? Du weisst schon, dass Dein Selbstbehalt 1000 Euro ist? Ok. SB 800 Euro, da nicht erwerbstätig :D


    Zitat

    Jetzt habe ich mir ausgerechnet das wenn die Miete und meine Lebenkosten sowie der Unterhalt abgehen, ich nur noch etwa 60-70 Euro im MOnat zum leben habe. Und das reicht nicht von vorne bis hinten.


    Tja, :troest willkommen im Club. Deswegen solltest Du schauen, dass sich auf alle Fälle Dein Einkommen erhöht. Da Du momentan grade am Existenzminimum bist (sehr wahrscheinlich sogar darunter, denn Du hast ja auch Werbungskosten).


    Denn je nachdem, wie alt das Kind ist, kann das jetzt nämlich sehr lange Realität so sein...


    Also
    1. Ab zur AA/JC - "Überbrückungsbeihilfe" (nenne ich jetzt mal so, weiss den genauen Begriff nicht) anfragen
    2. Wohngeldstelle


    Viel Erfolg,


    LG

  • Also zuerst mal, ich finde es löblich, dass Du, statt einfach nichts zu tun, jetzt einen Job hast. Auch wenn der wesentlich schlechter bezahlt wird. Ist das ein Vollzeit Job? Du hast doch vorher bestimmt fast das doppelte brutto verdient? Soweit ich mich erinnere, gibt es doch für solche Fälle eine Art "Überbrückungsgeld"? Für 36? Monate längstens. Frag mal danach.

    Das ist ein Vollzeitjob. Mir ist es wichtig zu arbeiten,anstatt zuhause zu sistzen und Däumchen zu drehen. Klar geht es mir finanziell jetzt schlechter wo ich arbeite, aber hey, ich hab den ganzen Tag nicht mehr so nen Kopfkino und bin 8 Stunden am Tag abgelenkt.