Fragen und bitte Hilfe zum Kindsunterhalt

  • Hallo zusammen!


    Ich brauche mal eure Hilfe bzgl. der Unterhaltsaufforderung.
    Also mein Ex zahlt regelmäßig (nur leider relativ unpünktlich) Unterhalt für unseren Sohn. Da dieser demnächst 12 Jahre alt wird, erhöht sich ja der Unterhaltsanspruch.
    So, und nun sitze ich hier und versuche krampfhaft irgendwas auf´s Papier zu bringen. Ich weiß genau, was ich ihm sagen will, krieg es aber nicht formuliert!
    Ich kenne seine Einkommensverhältnisse nicht genau und kann diese nur grob überschlagen. Ich bin aber schon recht sicher, dass er in Einkommensstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle fällt. Darf ich also Unterhalt nach Stufe 2 fordern oder muss ich von Stufe 1 ausgehen?? Darf ich verlangen, dass er mir seine Einkommensverhältnisse offen legt oder muss er das nur vor Gericht, nem Anwalt oder dem JA?


    Bis wann muss der Kindsunterhalt auf meinem Konto sein?? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass er zum 01. zahlen muss, aber beispielsweise diesen Monat ist der Unterhalt erst heute auf dem Konto gewesen!*motz*


    Ich möchte noch erwähnen, dass wir ein relativ gutes Verhältnis haben. Zumindest reden wir halbwegs normal miteinander. Nur als es damals bei der Trennung um Unterhalt ging, wollte er auch nicht das zahlen, was unserem Sohn zustand und O-Ton "es auf eine Klage ankommen lassen!". Daraufhin hat mein Anwalt ihm einen netten Brief geschrieben (wir waren damals gerade im Scheidungsverfahren) und er zahlte dann.
    Nur jetzt habe ich keinen Anwalt "zur Hand" und muss es selbst hinkriegen!


    Hülfe! :D

  • Bei nur einem Kind könnte eurem Sohn sogar Stufe 3 der DüTa zustehen - nur, um die Verwirrung noch größer zu machen.


    Berechnen könnte dir und euch das die Beistandschaft des Jugendamtes - kostenlos.


    Auskunft über sein Einkommen muss er dir gegenüber oder einem Beauftragten leisten (Anwalt, Beistandschaft ...) Und das alle zwei Jahre.


    Frage ist, ob du ihn anschreibst/anrufst und fragst, wie ihr das machen sollt mit der neuen Berechnung. Ob Beistandschaft als objektiver Dritter oder ob ihr es selbst hinbekommt usw.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • auf verlangen muss er dir alle 2 jahre sein einkommen nachweisen.
    wenn du es ohne beistandschaft oder anwalt machen möchtest, würde ich ihn darum bitten und dann weitersehen...


    du hast ein recht auf eine titulierung des unterhalt und eine pünktliche zahlung zum ersten des monats.


    auch an den betreuungskosten muss er sich beteiligen, oder sie, je nach deinem einkommen,(selbstbehalt) ganz übernehmen...

  • wenn du es ohne beistandschaft oder anwalt machen möchtest, würde ich ihn darum bitten und dann weitersehen.


    Gute Idee


    du hast ein recht auf eine titulierung des unterhalt


    Wobei es aber kein Recht auf einen Titel gibt in dem Dinge stehen die IHR gefallen. Theoretisch kann KV zu einem Notar gehen und dort einen Titel nach seinen Vorstellungen erstellen lassen.


    und eine pünktliche zahlung zum ersten des monats.


    Es sei denn, man vereinbart etwas anderes.


    auch an den betreuungskosten muss er sich beteiligen, oder sie, je nach deinem einkommen,(selbstbehalt) ganz übernehmen


    Unterhalt für unseren Sohn. Da dieser demnächst 12 Jahre alt wird


    Betreuungskosten? Bei einem 12jährigen? Das will ich sehen.
    Du solltest weniger in Textbausteinen antworten...

  • Bei nur einem Kind könnte eurem Sohn sogar Stufe 3 der DüTa zustehen - nur, um die Verwirrung noch größer zu machen.


    Na wunderbar! Vielen Dank!*lach*
    Nein, also ich gehe von Stufe 2 aus, kann es aber wie gesagt nur grob schätzen! Mir geht es jetzt darum, ob diese Schätzung ausreicht um die Stufe 2 zu verlangen oder ob ich zu seinen Gunsten erstmal von Stufe 1 ausgehen muss, bis er ggf. sein Einkommen darlegt!? WENN er es denn tut! Muss ich denn direkt das anteilige Kindergeld abziehen oder erst bei Offenlegung??




    Betreuungskosten? Bei einem 12jährigen? Das will ich sehen.
    Du solltest weniger in Textbausteinen antworten...


    Um Betreuungskosten geht es hier gar nicht, sondern rein um den Kindsunterhalt. Ich habe weiter keine Betreuungskosten, nur das Mittagessen in der Schule muss ich bezahlen!


    Vielen Dank erstmal! :blume

    Liebe Grüße


    Nelly

    Einmal editiert, zuletzt von Nelly77 ()

  • Wäre denn ein gemeinsames Gespräch möglich? Er soll dabei seine Abrechnungen offen legen, ihr rechnet gemeinsam alles aus und vereinbart Summe X mit der ihr beide gut leben könnt.
    Falls das nicht möglich sein sollte, würde ich ihm sagen, das du das Jugendamt kontaktierst, damit sie die Summe richtig ausrechnen können. Die Beistandschaft wird das sicher auch machen, nur die Frage dabei ob ihr das wirklich so haben wollt.


  • schaft wird das sicher auch machen, nur die Frage dabei ob ihr das wirklich so haben wollt.


    Na ja, eben nicht! Mir wäre es schon lieber, wenn wir das unter uns regeln könnten. Nur hat das beim letzten Mal auch schon nicht so wirklich geklappt, weshalb ich meinen Anwalt bat, ihm das alles klar zu machen!
    Er glaubt ja, er schmeißt mir das Geld in den Rachen, rafft aber nicht, dass es das Geld unseres Sohnes ist und nicht meins! Damals kam er und verlangte eine Aufstellung aller Kosten, die ich wegen des Kindes so habe! Und im gleichen Zeitraum kam die Aussage "Auf die Klage lasse ich es ankommen!" Mein Anwalt hat sich schon gefreut!*g*


    Ich glaube nicht, dass ein solches Gespräch möglich ist! Zumal er ein krankhafter Lügner ist. Also wenn ich mit dem Rede, ist immer mind. die Hälfte gelogen. So hat er mir beispielsweise am 08.05. gesagt, er hätte den Unterhalt bereits überwiesen. Demnach hätte seine Bank genau eine Woche gebraucht, um den Unterhalt auf mein Konto zu überweisen, denn dort ist es erst heute verbucht worden. Im Grunde weiß ich aber, dass er einfach keine Kohle hat. Weil er nämlich noch nie mit Geld umgehen konnte und es offensichtlich bis heute nicht kann.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich möchte das alles allein deshalb schriftlich regeln, damit ich im Zweifelsfall irgendwas in der Hand habe!

  • du hast ein recht auf eine titulierung des unterhalt und eine pünktliche zahlung zum ersten des monats.


    Die allgemeine Rechtssprechung geht davon aus, dass die Zahlung bis zum 3. Werktag des Monats erfolgt sein muss. Manche Gerichte gehen sogar davon aus, dass es ausreicht, die Überweisung bis zum 3. Werktag zu veranlassen. Der 14. ist natürlich zu spät, aber zum 1. muss das Geld definitiv nicht auf dem Konto sein (außer es wurde in einem Titel so vereinbart, dann zählt der dort genannte Termin).

  • Na wunderbar! Vielen Dank!*lach*
    Nein, also ich gehe von Stufe 2 aus, kann es aber wie gesagt nur grob schätzen! Mir geht es jetzt darum, ob diese Schätzung ausreicht um die Stufe 2 zu verlangen oder


    Du kannst verlangen was Du möchtest. Ob er es bezahlt ist was anderes.
    Was Volleybap mein ist: Die DD-Tabelle richtet sich nach 2 Kindern. Hat man nur eines dann ist man im Grunde noch eine Stufe höher. Hat man mehr als 2 Kinder dann eine Stufe runter.


    Mach ihm einen Vorschlag und schau was er dazu sagt.
    Stimmt er nicht zu dann bleibt sowieso nur Beistandschaft beim JA oder eben RA.


  • Was Volleybap mein ist: Die DD-Tabelle richtet sich nach 2 Kindern. Hat man nur eines dann ist man im Grunde noch eine Stufe höher.


    Im Ernst?? :wow
    Wo steht das?



    Du kannst verlangen was Du möchtest. Ob er es bezahlt ist was anderes.


    Das ist mir wohl klar! Ich möchte nur nicht "unverschämt" wirken, indem ich vielleicht zu viel verlange! Ich will ihn nicht ausnehmen, ich will nur was unserem Sohn zusteht! :Hm

  • Ich würde einfach die Stufe nehmen, nach der er jetzt zahlt und dann für Kinder ab 12 abzgl. die Hälfte Unterhalt. Das würde ich ihm schreiben.


    Bei uns muss der Unterhalt bis zum 03. eines Monats drauf sein. Ist er aber auch fast nie. Ich sage ihm dann, er möchte bitte Unterhalt zahlen und er überweist. Nervt, aber was solls. Bis so ein Schreiben vom Anwalt bei ihm ist, kann das Geld schon längst auf dem Konto sein.

  • Ich würde einfach die Stufe nehmen, nach der er jetzt zahlt und dann für Kinder ab 12 abzgl. die Hälfte Unterhalt. Das würde ich ihm schreiben.


    Nee, das auf keinen Fall! Er soll schon zahlen, was er muss! ;)
    Er zahlt noch den Satz von 2010 und das auf unterster Gehaltsstufe, weil niemand sein Einkommen kennt. Damals habe ich mich damit zufrieden gegeben, weil ich noch ergänzende Leistungen vom Amt bekam. Da war das wurscht!
    Jetzt muss ich alleine klarkommen und möchte nun schon das haben, was ihm zusteht!

  • Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein, das kostet nichts


    - Berechnen den Unterhalt
    - die erfragen in der Regel alle 2 jahre sein Einkommen
    - Melden wenn eine neue Alterstufe erreicht wird
    - bieten an die Zahlungen über das Jugenamt laufen zu lassen, dann muss er sich mit denen auseinandersetzen, warum es immer wieder später wird

  • es gibt dort keine Nachteile! Ja, rufe dort an. Dann bekommst du ein Aktenzeichen. Die rechnen dann aus. P.S. Düsseld. Tab ist auch Richtwert. Hat er Kredite, etc. wird wohl minimiert. Das sagte meine Anwältin (?). Positiv: er kann überhaupt was zahlen. Überweisungen gerne über JA, dann auch kein Ärger, wenn 2 Wo. zu spät.

  • Ich warte jetzt erstmal ab, ob er sich auf mein Schreiben rührt! Hat er heute von mir bekommen!
    Dann kann ich mich immer noch ans JA wenden, falls das alles nichts nützt!


    Danke euch! :blume