Hallo zusammen!
Ich brauche mal eure Hilfe bzgl. der Unterhaltsaufforderung.
Also mein Ex zahlt regelmäßig (nur leider relativ unpünktlich) Unterhalt für unseren Sohn. Da dieser demnächst 12 Jahre alt wird, erhöht sich ja der Unterhaltsanspruch.
So, und nun sitze ich hier und versuche krampfhaft irgendwas auf´s Papier zu bringen. Ich weiß genau, was ich ihm sagen will, krieg es aber nicht formuliert!
Ich kenne seine Einkommensverhältnisse nicht genau und kann diese nur grob überschlagen. Ich bin aber schon recht sicher, dass er in Einkommensstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle fällt. Darf ich also Unterhalt nach Stufe 2 fordern oder muss ich von Stufe 1 ausgehen?? Darf ich verlangen, dass er mir seine Einkommensverhältnisse offen legt oder muss er das nur vor Gericht, nem Anwalt oder dem JA?
Bis wann muss der Kindsunterhalt auf meinem Konto sein?? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass er zum 01. zahlen muss, aber beispielsweise diesen Monat ist der Unterhalt erst heute auf dem Konto gewesen!*motz*
Ich möchte noch erwähnen, dass wir ein relativ gutes Verhältnis haben. Zumindest reden wir halbwegs normal miteinander. Nur als es damals bei der Trennung um Unterhalt ging, wollte er auch nicht das zahlen, was unserem Sohn zustand und O-Ton "es auf eine Klage ankommen lassen!". Daraufhin hat mein Anwalt ihm einen netten Brief geschrieben (wir waren damals gerade im Scheidungsverfahren) und er zahlte dann.
Nur jetzt habe ich keinen Anwalt "zur Hand" und muss es selbst hinkriegen!
Hülfe!