Unterhalt - Ärger mit dem JobCenter!

  • Hallo Ihr Lieben!


    Hoffe jemanden hier zu finden, der mir einen guten Rat hierzu geben kann:


    Im September 2012 hat der KV keinen Unterhalt gezahlt. Also wurde ich beim JA deswegen vorstellig und es ging ein Brief an ihn raus. Gleichzeitig informierte ich das JobCenter darüber.
    Als dann der Brief tatsächlich Wirkung zeigte und der KV den Unterhalt überwies, setzte ich das JA als auch das JobCenter darüber in Kenntnis.
    Meine Sachbearbeiterin im JobCenter versicherte mir per Telefon, dies aus dem Leistungsbescheid herauszurechnen, da ja nun der Unterhalt wieder floss.


    Im Januar 2013 dann das gleiche Spiel. Dieses Mal war ich nur beim JA, anstatt auch beim JobCenter. Denn bevor ich das JobCenter mit einschaltete, wollte ich wissen, ob der Brief wieder seine
    gewünschte Wirkung zeigen würde. Und so war es.
    Also informierte ich ergo nur das JA darüber.


    Im April 2013 dann kam aus der Unterhaltsabteilung des JobCenters der Anruf, ob ich denn endlich Unterhalt vom KV beziehen würde!!!
    Ende vom Lied: ich habe seit September 2012 bis April 2013 zu Unrecht unterhalt bezogen vom JobCenter. Und das obwohl ich die Meldung gemacht habe.
    Nun soll ich das Geld in einer Summe zurück zahlen!! :wand :wand
    Weil einfach die super schaule Sachbearbeiterin mal wieder einen Fehler gemacht hat!! Ja was sagt man dazu??


    Mein Anwalt für Familienrecht, will dieses Mandat nicht übernehmen. Ja, gibt es denn so wenig Chancen, wenn das JobCenter schlampt??

  • Ja, gibt es denn so wenig Chancen, wenn das JobCenter schlampt??


    Naja, du mußt dann ja auch jeden Monat zuviel Geld bekommen haben?
    Bzw. die Nachzahlungen von deinem Ex zur eite gelegt haben.
    Ich würde mich mit dem Jobcenter auf eine Ratenrückzahlung einigen.
    Mit dem Jugendamt würde ich sprechen, ob die Zahlungen immer über
    deren Konto laufen können, vielleicht bringt das ein bißchen Ruhe rein.

  • Ich glaube, du hättest dich im September direkt melden müssen, dass du zu viel Geld bekommen hast.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Fiel dir das nicht auf? Sollte man doch meinen.
    Deswegen wird Vertrauensschutz nicht greifen.


    Das JC hat für Nachforderungen durch schwankendes Einkommen eh ein Jahr lang Zeit.


    Hast du es denn nachweislich (!) gemeldet? Schriftlich?


    Zurückzahlen mußt du, du hast ja Leistung erhalten, die unberechtigt war.
    Du kannst Ratenzahlung anbieten, falls es dir nicht möglich ist, die Summe auf einmal aufzubringen.

  • Nach meinem Kenntnisstand gibt es wohl einige Urteile, wo der Hilfeempfänger den Fehler gemeldet hatte und dennoch vom Jobcenter weiterhin zuviel Leistung bezog. Einige Zeit später wollte das Jobcenter eine Rückforderung und leitete gleichzeitig ein Verfahren wegen Sozialbetrugs ein... am Ende sprach das Sozialgericht ein Urteil, das mich überraschte: wenn Jobcenter Fehler macht, selbst schuld...
    aber...
    hier stellt sich die Frage, wie kann man das beweisen, dass das Jobcenter entsprechende Meldung erhalten hat. Ein Telefongespräch ist Schall und Rauch...hat keine Beweiskraft. Ein Schreiben, wenn nicht der Erhalt vom Jobcenter bestätigt wurde, ebenfalls nicht...


    Melden macht frei, wenn man es dann noch beweisen kann...


    Aber du sagst ja selbst, du hast das Jobcenter nicht informiert. Die haben es vermutlich über den automatisierten Datenabgleich erfahren... nun hast du den schwarzen Peter...
    Das zuviel erhaltene Geld hast du vermutlich schon ausgegeben. Nun kann es sein, dass dir das Jobcenter solange die Leistung kürzt, bis die Schulden abgetragen sind...ist aber meines Wissens nach nicht zulässig. Bei Darlehen zum Beispiel für aussergewöhnliche Bedarfe darf nur 10 % des Regelsatzes, also um die 38 €, einbehalten werden. Ob diese Regelung auch für zuviel erhaltene Leistung gilt, wage ich zu bezweifeln...
    Bei Streichung der Leistung muss dir das Jobcenter aber Lebensmittelgutscheine ausgeben...

  • Nun kann es sein, dass dir das Jobcenter solange die Leistung kürzt, bis die Schulden abgetragen sind...ist aber meines Wissens nach nicht zulässig. Bei Darlehen zum Beispiel für aussergewöhnliche Bedarfe darf nur 10 % des Regelsatzes, also um die 38 €, einbehalten werden. Ob diese Regelung auch für zuviel erhaltene Leistung gilt, wage ich zu bezweifeln...



    Es wird mit 30% aufgerechnet in ihrem Fall, da nicht nachweislich (!) gemeldet.



    Zitat

    (2)
    Die Höhe der Aufrechnung beträgt bei Erstattungsansprüchen, die auf den
    §§ 42 und 43 des Ersten Buches, § 328 Absatz 3 Satz 2 des Dritten
    Buches oder § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des
    Zehnten Buches beruhen, 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten
    maßgebenden Regelbedarfs, in den übrigen Fällen 30 Prozent.

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  • Ich hatte schon paarmal das Problem,mit Überzahlung weil ich so doof war und mir Arbeit gesucht habe.Die eine Überzahlung kann ich mit 10,00 euro tilgen,den rest
    weiß ich noch nicht.
    Jedesmal wurde mir gesagt warten sie erstmal die Abrechnung ab.
    Ist schon eine blöde situation bei Dir,weil Du ja zuviel Geld hattest.
    Als es noch die Sozialhilfe gab,hatte ich einmal das Problem.Ich rief an:"Ich habe zuviel Geld!"Meine Sozialarbeiterin:"Wieso haben sie zuviel?Andere sagen immer sie haben zu wenig!"ie hatte den Unterhalt verkehrt berechnet.
    Damals brauchte ich esnicht zurück zahlen,aber auch nur weil ich 3 Jahre lang keine Weihnachtsbeihilfe für meinen Sohn bekommen hae.
    Gruß buffi

  • Nun kann es sein, dass dir das Jobcenter solange die Leistung kürzt, bis die Schulden abgetragen sind...ist aber meines Wissens nach nicht zulässig. Bei Darlehen zum Beispiel für aussergewöhnliche Bedarfe darf nur 10 % des Regelsatzes, also um die 38 €, einbehalten werden. Ob diese Regelung auch für zuviel erhaltene Leistung gilt, wage ich zu bezweifeln...



    Es wird mit 30% aufgerechnet in ihrem Fall, da nicht nachweislich (!) gemeldet.


    Danke für den Hinweis...ich hatte nur die 10% Abtragung bei besonderen Bedarfsdarlehen im Kopf....
    Ich dachte, es kann gehandhabt werden, wie bei einem Geldzufluss (Erbe o.ä,). Null Anspruch bis Bedürftigkeit wieder eingetreten ist, sprich das Geld verwertet wurde...
    Wieder was gelernt...

  • Wenn man die Überzahlung verursacht hatte (das wird hier so enden, weil die Nachweisbarkeit nicht gegeben ist), wird mit 30% aufgerechnet.


    Ist ne Menge, ich weiss.
    Diese Gesetzesänderung ist noch ziemlich frisch, vielleicht kommt die TE drum rum, wenn sie von sich aus eine *bissel niedrigere* Rate anbietet?
    Dann kanns evtl noch durchrutschen, ansonsten ist es eigentlich fix und hat nix mit Spielraum des Sachbearbeiters zu tun: der MUSS dann so handeln.



    Deshalb mein Rat (weil ich selber weiss, wie in Behörden nun mal Dinge verloren gehen, nicht weitergegeben werden)


    In Eurem Sinne: immer schriftlich nachweislich.
    Entweder per Einschreiben, Fax oder mit Eingangsbestätigung.

  • :schiel Also wenn ich plötzlich mehr Geld auf dem Konto habe, fällt mir das auf. Spätestens da schaue ich mal, wo kommt das her. Stelle ich fest meine AG(oder sonstwer) hat mir zuviel bezahlt, frage ich nach und lege das Geld zur Seite und gebe es nicht aus. Sowas fällt ja immer irgendwann auf. In dieses Fall ist es ein paar Monate später aufgefallen, ist doch klar das die das wiederhaben möchten :frag


    @buffi
    ich habe auch mal vor Jahren ergänzende Leistungen bekommen. Ähnliche Erfahrungen wie du habe ich auch gemacht. Jeden Monat dieses hin und her gerechne wegen dem Gehalt... :rolleyes2:

  • purple:
    Und wenn das Jobcenter nicht in der Lage ist, das Gehalt vernünftig einzuberechnen und deswegen monatelang nur vorläufige Bescheide erteilt? Und immer mit drauf steht, dass es erst endgültig bewilligt wird, wenn das Gehalt richtig einberechnet ist? Und dennoch eine Rückforderung in der gleichen Zeit hat? Wegen Überzahlung. Was auch richtig ist, wir wurden überzahlt, aber der Bedarf ist doch noch gar nicht richtig geklärt und die Rückforderung eindeutig zu hoch... Kann ich der Rückforderung so widersprechen?


    Sorry @Ts, brennt mir nur gerade auf den Nägeln... :rotwerd

  • purple:
    Und wenn das Jobcenter nicht in der Lage ist, das Gehalt vernünftig einzuberechnen und deswegen monatelang nur vorläufige Bescheide erteilt? Und immer mit drauf steht, dass es erst endgültig bewilligt wird, wenn das Gehalt richtig einberechnet ist? Und dennoch eine Rückforderung in der gleichen Zeit hat? Wegen Überzahlung. Was auch richtig ist, wir wurden überzahlt, aber der Bedarf ist doch noch gar nicht richtig geklärt und die Rückforderung eindeutig zu hoch... Kann ich der Rückforderung so widersprechen?


    Sorry @Ts, brennt mir nur gerade auf den Nägeln... :rotwerd

    Erstmal hat das Jobcenter ab Kenntnis der genauen Einkommensverhältnisse/Änderungen ein Jahr lang Zeit, um *abschliessend* zu berechnen.
    Dafür gilt § 40 SGB II.



    Falls dir die Rückforderung zu hoch erscheint, ist Widerspruch möglich, klar.
    In der Begründung solltest du darlegen, worin der Fehler liegt.
    Und:
    Widerspruch gegen Rückforderung hat aufschiebende Wirkung, heisst: es besteht keine Vollziehbarkeit, solange über den
    Widerspruch nicht entschieden wurde.

  • da gibt es viele Wege...


    du hast zuviel erhalten. das musst du zurückzahlen. es handelt sich um schulden am Staat. die verjähren nie.


    du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. dies zeigt wunderbare Wirkung. auch solltest du in Widerspruch gehen. du kannst den Paragraph 44 sgb x nutzen. er öffnet dir viele Möglichkeiten. letztlich ist und bleibt es aber so. zurückzahlen wirst du müssen.


    für weitere kreative Ideen. bitte PN

  • da gibt es viele Wege...


    du hast zuviel erhalten. das musst du zurückzahlen. es handelt sich um schulden am Staat. die verjähren nie.


    Falsch.
    Nachzulesen im SGB X, dort sind die einzelnen Verjährungsfristen durchaus nachlesbar.


    Zitat

    du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. dies zeigt wunderbare Wirkung.



    Das bringt was genau? :rolleyes2:
    Nochmal, extra für dich: für eine Nachberechnung hat das Jobcenter ein Jahr lang Zeit, ab Kenntnis.
    Punkt ist auch, daß die TE nicht beweisen kann, es gemeldet zu haben.
    Insofern: Quatsch


    Zitat

    du kannst den Paragraph 44 sgb x nutzen. er öffnet dir viele Möglichkeiten.


    Für was? Bitte um Erklärung, was das soll.




    Zitat

    für weitere kreative Ideen. bitte PN



    Kreativ war das, das stimmt.
    Es sorgt zumindest im Jobcenter für allgemeine Heiterkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Eine Dienstaufsichtsbeschwerde dürfte 3 x F sein:


    Formlos
    Fristlos
    Fruchtlos

  • Hatte hier lange Zeit erst mal nicht geantwortet, da ich ziemlich viel Stress deswegen hatte.


    Nochmal sei erwähnt: ich habe dem JobCenter im Oktober 2012 telefonisch bescheid gegeben. Und zwar meiner Sachbearbeiterin!
    Hier ärgere ich mich, dass ich diese Meldung nicht schriftlich gemacht habe!!


    Im Januar dann habe ich weder einen Vorschuss vom JA bekommen noch einen vom JobCenter beantragt, daher keine Info. Weil es sich aufgehoben hatte.
    Meiner Sachbearbeiterin ist zu Ohren gekommen, dass ich damals noch im Januar auf den Unterhalt gewartet habe vom KV. Ergo hat sie eigene Schlüsse gezogen, dass
    weiterhin nichts käme. O-Ton in ihrem Anhörungsbogen an mich!!


    Ich bin der Meinung, wenn man zu Unrecht Geld bezogen hat, sollte man es zurück zahlen. Es sei denn: wenn man dem JobCenter die Meldung gemacht hat und das JobCenter zu doof
    ist, vernünfitg zu arbeiten, dann ehrlich gesagt: nein!
    Doch meine persönliche Einschätzung spielt hier keine Rolle.
    Ich hatte nach dem neuen Bescheid tatsächlich weniger Geld. Ist ja auch Elterngeld und Wohngeld weggefallen. Doch wenn ich nicht einmal dem Berater dort ein gewisses Maß an Vertrauen voraussetzen kann, wo bin ich denn da bitteschön gelandet??
    Außerdem: wenn ich mich so prima damit auskennen würde, dann würde ich an ihrer Stelle dort arbeiten!


    Man muss Fehler und Schlamperei zugeben können!


    Als Dank für den ganzen Ärger den die mir macht, hat sie zwischenzeitlich einen Brief von meinem Anwalt erhalten.
    Bin gespannt wie es nun weiter laufen wird!

  • Hier war das vor zwei Jahren genauso (ich musste die ersten zwei Jahre H4 beziehen), der KV hatte zuerst gar keinen Unterhalt gezahlt und sich dann doch gefügt und seinen Unterhalt brav an mich gezahlt, das hatte ich damals dem Amt sogar schriftlich mitgeteilt, Ende vom Lied war, das man dort angeblich niemals meinen Brief bekommen hätte, ich zu unrecht das Geld bekommen habe vom Amt und es zurückzahlen solle. Ich durfte aber die Summe in mehreren Raten zahlen, kann dir nur empfehlen, entweder immer persönlich zum Amt zu gehen und dort die Kopien abstempeln zu lassen oder, wenn du per Brief etwas mitteilst, das alles vorher zu kopieren und dann per Einschreiben zu schicken, kostet zwar mehr, aber es erspart dir Ärger, denn so kann beim Amt nicht mehr behauptet werden, man wüsste von nichts.....

  • Jap, so werde ich das ab jetzt auch so handeln!!


    Bin eigentlich sonst so ordentlich und ein richtiger pingel in solchen Sachen. Aber hier war ich nicht ordentlich genug.


    Wenn ich Ahnung von allem hätte, tja dann wäre ich wohl nicht in dieser Position und würde dort arbeiten!