Unterhaltsverschleppung...Anzeige sinnvoll?

  • Da ich mich gerade ziemlich ärgere, dachte ich mir, ich poste es hier...


    Mein Ex bezahlt aus unbekannten Gründen seit August keinen Unterhalt mehr für unsere Kinder. Er ist aber leistungsfähig, dies steht fest, da ich aufgrund Trennungsunterhalt seine Abrechnungen vorliegen habe. Ich habe den Ärger an die Beistandschaft abgegeben. Er wurde aufgefordert, Titel abzulegen und den säumigen Unterhalt für die Kinder (inzwischen 6000€) zu zahlen. Er rührt sich nicht, nun hat die Beistandschaft Klage beim rtlichen Amtsgricht eingereicht.


    Was mich heute ärgert,die Kinder kommen von der Schule und sagen:"Papa hat ein ganz tolles neues Auto." Wie der Zufall es wollte, ist er mir damit heute auch über dem Weg gefahren und grinste mich doof an. Boah, ich bin so sauer. Nun denke ich mir, ob ich ihn wegen Unterhaltsverschleppung anzeige. Er ist leistungsfähig und WILL einfach nicht bezahlen, hat er dem Menschen vom JA auch gesagt.


    Was meint Ihr?

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • An dem Titel ist das JA dran. Erst war er nicht ntig, da er freiwillig gezahlt hat. Jetzt wo er ne Neue hat, zahlt er nicht mehr. daraufhin habe ich das der Beistandschaft abgegeben, die erstmal noch so nett zu ihm waren. Er will ja zahlen...bla bla bla. Ihm immer wieder Fristen gegegeben um Unterlagen einzureichen etc. Inzwischen reicht es denen aber, da er redet, aber keinen Cent rübrwachsen lässt. Darum ja auch der Gang zum Gericht.


    Mir platzt nur der Kragen...Neues Auto ist drin...Da fährt der Kindesunterhalt in Form eines BMWs an mir vorbei. :angry

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Hallo,


    also liegt noch kein Titel vor.
    Anzeige ohne Titel ist schwierig bis unmöglich. Sozusagen hast ja noch keine rechtliche Handhabe - sprich Titel liegt derzeit nicht vor.


    Deinen Ärger kann ich gut verstehen. Umso konsequenter sollte man dann mit dem Titel umgehen, wenn dieser vorliegt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Okay, also dann muss ich also erstmal warten, bis der Titel erwirkt wurde. Gut zu wissen.... Macht mich nur etwas sauer, denn wie der Verfahrensbeistand am Telefon sagte, es kann ein paar Monate dauern, bis das vor Gericht kommt. (aufgrund der vielen Verfahren). Na toll :kotz

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Die Beistandschaft macht das mit dem vereinfachten Verfahren. Antrag bei Gericht ist auch eingegangen. Dass weiss ich, weil mich seine Next mal wieder am Handy belästigt hat, weil ihr armer armer ...... ja völlig am Ende wäre und weint, weil er ja jetzt ne neue Familie hat. (also sie und ihre Kinder.... plus ein gemeinsames Kind und ein neues gemeinsames...) Ist doch kein grund dafür, für die anderen nichts zu zahlen....

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Was mich heute ärgert,die Kinder kommen von der Schule und sagen:"Papa hat ein ganz tolles neues Auto." Wie der Zufall es wollte, ist er mir damit heute auch über dem Weg gefahren und grinste mich doof an. Boah, ich bin so sauer.


    Und Du kannst hieb- und stichfest belegen, daß es sein eigenes Auto ist?

  • Ich denk mal, er ist so schlau und hat das Auto auf dem Namen seines vaters oder seiner Neuen zugelassen. das Spiel kenne ich schon...

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Beim vereinfachten Verfahren hast du bei Zustimmung des Vaters innerhalb von 2 Wochen ein Ergebnis. Verteidigt er sich, wird es allerdings langwierig. Dann wird aus dem vereinfachten Verfahren leider ein "erschwertes". Klagt die Beistandschaft gleich, dann ist im Bundesdurchschnitt innerhalb von sechs bis acht Wochen die erste Verhandlung. Das ist eigentlich "aushaltbar".


    Das neue Auto kann dir eigentlich egal sein. Denn Unterhalt berechnet sich nicht nach dem Besitz (oder den 20.000 Euronen, die er sich dafür vielleicht angespart hat), sondern nach seinen Einkünften. Und sollte er das Auto wie die meisten Autokäufer geleast haben, dann kann er die Leasingrate nicht einkommensmindernd ansetzen.


    Eigentlich geht es aber vorwärts - und du brauchst jetzt nur noch ein bisschen Geduld, bis geklärt ist, ob und was an Unterhalt zu zahlen ist. Dann sind die Fronten erst einmal geklärt und man kann eigentlich wesentlich besser wieder miteinander umgehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.