Abeitsvermittler-Termin kurz vor ET

  • Hallöle,


    ich bin nun in der 34. ssw und bin ja ALG2-Neuling (leider). Aber da ich mich mit den ganzen Arbeitsangeboten und Vermittlungen und was es da noch alles gibt, nicht auskenne, frage ich hier mal nach um evtl. Erfahrungen von euch zu hören zu meinem Anliegen.


    Ich war auf dem Jobcenter heute, musste Alg2 neu beantragen wegen Umzug. Ich bin sowieso erst seit April Alg2-Bezieherin, aber in der Stadt in der ich noch lebe, musste ich ein Arbeitspaket ausfüllen. Alles schön & gut, mehr wurde auch nicht gesagt oder ist auch nicht passiert bisher (ich sagte auch dass ich ab 9. April im Mutterschutz bin).


    So nun in der neuen Stadt muss ich kein Arbeitspaket ausfüllen, dafür soll ich Anfang Mai zu einem Arbeitsvermittler. Aha. Da bin ich längst im Mutterschutz und warum muss ich denn da hin? Also nicht das ich "arbeitsfaul" wirken will oder wie auch immer, sondern gehts mir darum WAS will der denn von mir? Ich bin doch erstmal sowieso mit Kinderbetreuung usw beschäftigt. Vor Allem steht erstmal die Geburt an.


    Also er könnte mich ja gar nicht in Arbeit vermitteln. Und ehrlichgesagt möchte ich mir selber eine Ausbildung suchen. Warum muss ich mir denn da reinreden lassen? Müsste ich doch gar nicht die ersten 3 Jahre, bis mini2 in den Kiga geht, oder? Ich strebe zwar schon an, dass ich eine Ausbildung anfange wenn die kleine 1 Jahr alt ist, aber das kann ich doch selber suchen gucken machen.... ? Also inwieweit würde ich mich denn "verpflichten" eine Ausbildung anzufangen wenn mini2 1 Jahr alt ist, nur weil ich es gesgat habe (gegenüber dem Arbeitsvermittler) MUSS ich dann nach 1 Jahr auf jeden Fall eine Ausbildung anfangen? Oder falls es einfach nichts passendes gibt, oder aus welchen Gründen auch immer, kann ich dann erst eine Ausbildung anfangen wenn Mausi 2 jahre ist? Also wie eng wird das gesehen?


    Und wie soll ich auf den termin mit dem Arbeitsvermittler reagieren? Hingehen? Mich krank schreiben lassen? Und wenn ich hingehe, was sage ich da am Besten?


    Hofftl könnt ihr mir ein bisschen helfen...


    Grüße
    celin91

  • Hingehen, warum denn auch nicht :hae: gerade wenn du eine Ausbiludng machen möchtest - Herbst 2014 ist schnell da, ist doch schön, wenn jemand helfen möchte.
    Meist werden die Plätze ein Jahr vorher vergeben, da paßt es doch jetzt ganz gut. In den ersten Wochen, wenn Mini da ist, kommst du wahrscheinlich zu nichts und schon ist
    die Runde fürs nächste Jahr vorbei.

  • Hingehen. Wahrscheinlich will er Dich einfach kennen lernen, wenn Du neu zugezogen und dadurch neu in seinem Kundenstamm bist.


    V.a. kann er ggf. schauen, was man jetzt schon tun kann, um eine Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit möglichst reibungslos hinzukriegen. Z.B. kann er Deinen Wunsch, eine Ausbildung machen zu wollen, ja nicht riechen (soll jetzt nicht böse klingen). Daher macht ein Gespräch doch Sinn, oder?


  • Verpflichte ich mich dann gegenüber dem? darf ich dann auch selbst suchen?


    Ich habs oben nicht geschrieben, aber es würde auch im Raum stehen, dass ich meine Fachhochschulreife evtl fertig machen will. Über den schulischen Weg. (Also nur VIELLEICHT)


    Und wenn ich jetzt im Mai auf seine Angebote eingehe, aber schon woanders mich beworben habe usw, und die mich nehmen würden, das wäre ok?


    Bzw., Wenn der Arbeitsvermittler sieht, ah die hat sich ja schon für dieses Jahr beworben, dann gucken wir mal wo noch ausbildungsplätze frei sind und da MUSS sie dann rein - dieses Jahr.


    Habe ein bissl Angst dass sie nicht auf meine Wünsche eingehen. Ist das so? Oder ist das unbegründet?

  • Verpflichte ich mich dann gegenüber dem? darf ich dann auch selbst suchen?


    Ich habs oben nicht geschrieben, aber es würde auch im Raum stehen, dass ich meine Fachhochschulreife evtl fertig machen will. Über den schulischen Weg. (Also nur VIELLEICHT)

    wenn du dir selber etwas suchst oder die fachhochschulreife machen willst, wirst du keine leistungen vom jobcenter mehr bekommen.
    ausbildung und jobcenter schließt sich aus.
    dann geht nur noch eine ausbildung als umschulung.


    oder du finanzierst die ausbildung unabhängig vom jobcenter...

  • Zitat

    ....Rückkehr in den Beruf...

    Das wäre schön :sonne
    Meine Planung sieht so aus: Ausbildung machen (am Liebsten Erzieher) oder auch Büro/Verwaltung etc, dann in dem Beruf arbeiten und dann Soziale Arbeit (vllt komm ich ja doch noch auf einen anderen Studiengang - aber bisher ist dieser mein Ziel) studieren.

  • Ich habe noch keine Ausbildung....

  • Ich habe noch keine Ausbildung....

    auch eine erstausbildung kannst du (musst du dann) als umschulung machen,
    z.b. zur erzieherin.
    die zeit der kinderbetreuung (deines kindes) wird als berufstätigkeit akzeptiert


    erzieher werden ja gerade gesucht und die umschulungen unterstützt.

  • Gilt das nur für eine schulische Ausbildung??


    Also verpflichte ich mich gegenüber dem Arbeitsvermittler?

  • Du kannst dem JC - und damit dem Arbeitsvermittler - erklären, dass Du Deine Elternzeit nutzen willst zur Kindererziehung. Das SGB II sieht dafür maximal 3 Jahre vor. Danach musst Du Dich - soweit Du staatliche Transferleistungen erhalten willst - dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.


    In der Zeit kannst Du entweder mit Hilfe des Arbeitsvermittlers oder auf eigene Faust eine Ausbildungsstelle suchen. Solange Du erklärst, innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes - oder kürzer wenn Du magst - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen, wird Dich der Arbeitsvermittler zu nichts verpflichten wollen oder können. Erklärst Du, zum Termin XX eine Ausbildungsstelle zu suchen, darf der Arbeitsvermittler Dir Vorschläge dazu machen.

  • Hoi, Juwi.
    Diese Aussage stimmt nicht in jedem Fall. Aber das JC würde sich doch ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie eine junge, ausbildungswillige Frau in einen ungelernten Job vermitteln würde. Da wäre der Kreislauf ja schon vorprogrammiert. Das Ziel eines Arbeitsvermittlers ist immer eine nachhaltige Vermittlung, und da gehört eine berufliche Qualifikation natürlich grundlegend dazu.
    Dem 1. Arbeitsmarkt stellt sie sich ja auch zur Verfügung, wenn sie eine Ausbildung sucht. Das war es, was ich ausdrücken wollte.


    Btw - sie darf natürlich IMMER eine reguläre schulische oder betriebliche Ausbildung machen und ist nicht auf die Bildungsgutscheine des JC angewiesen. Ggf. fällt dann das SGB II weg und wird durch z.B. BAB, BAföG, Wohngeld etc. abgelöst.

  • Dem 1. Arbeitsmarkt stellt sie sich ja auch zur Verfügung, wenn sie eine Ausbildung sucht. Das war es, was ich ausdrücken wollte.

    das könnte aber zum problem werden und das jobcenter KÖNNTE sie ins offene messer laufen lassen und
    nach ausbildungsaufnahme sagen: ätsch, wir zahlen jetzt nicht mehr :dribbel
    und ob dann bafög oder bab reicht, wäre dann die frage :Hm




    Diese Aussage stimmt nicht in jedem Fall. Aber das JC würde sich doch ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie eine junge, ausbildungswillige Frau in einen ungelernten Job vermitteln würde. Da wäre der Kreislauf ja schon vorprogrammiert. Das Ziel eines Arbeitsvermittlers ist immer eine nachhaltige Vermittlung, und da gehört eine berufliche Qualifikation natürlich grundlegend dazu.

    soweit ich weiß, gibt es sogar ein recht auf eine ausbildung :Hm
    aber ob die immer daran denken, dass eine ausbildung/umschulung langfristig vorteilhafter ist :Hm


    manche jobcenter zieren sich gerne bei der bewilligung von umschulungen :(
    und sie müssen dann heftig "überredet" und überzeugt werden :(

  • Also,


    Zitat

    das gilt für jede ausbildung und jeden schulbesuch: http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG2%28J…r-__f29272.html

    das problem hat mein Ex-Freund grad.






    Ich war bis Ende Klasse 12.1 (Dezember/Januar) in der Schule (sozialwissenschaftliches Gymnasium) und habe bafög bezogen + kigeld mausi1 und meins + UVV
    UND
    SGB2 Leistungen. Also mehrbedarf alleinerziehend, Zuschuss für kosten der unterkunft + zuletzt schwangerschaftsmehrbedarf.


    Und ich denke dass ich das auch wieder bekommen würde wenn ich die Ausbildung zur Erzieherin anfangen würde... es würde ja nix dagegen sprechen-?!


    Klar bei einer Betrieblichen Ausbildung sieht das wieder anders aus, BAB denke ich mal. Warum sollte das jetzige Alg2 das denn so verändern? Also dass ich deswegen keine Aufstockenden Leistungen für eine Ausbildung bekomme?


    Bzw, ein Missverständnis liegt ja nicht vor oder? Ich beziehe Leistungen nach dem SGB2 das ist doch das Alg2?

  • Warum sollte das jetzige Alg2 das denn so verändern? Also dass ich deswegen keine Aufstockenden Leistungen für eine Ausbildung bekomme?

    du würdest das bekommen, was du vorher bekommen hast:
    mehrbedarf alleinerziehend, leistungen für kinder...


    bafög?
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/27.html


    SGB2 Leistungen. Also mehrbedarf alleinerziehend, Zuschuss für kosten der unterkunft + zuletzt schwangerschaftsmehrbedarf.

    bei einer erzieher-ausbildung als umschulung den vollen sgb2 bedarf, mehrbedarf plus miete


    http://www.jobcenter-ge.de/lan…atz-Knoten.html__nnn=true


  • Die ganzen Fragen kannst du doch auch gern dem netten Mitarbeiter stellen und hast dann somit verbindliche Antworten :daumen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Ich denke, Du solltest hingehen. Mach Dir eine Liste mit Sachen, die Du klären möchtest, dann ist die SB schon mal beschäftigt. Wichtig wäre IMHO jemanden mitzunehmen, damit Du einen Zeugen hast. Den nennst Du dann aber nicht Zeuge sondern Beistand, weil Du auf einen Beistand ein Anrecht hast. Wenn Du niemanden in Deinem Bekanntenkreis finden solltest, kannst Du auch auf wirgehenmit.org/ jemanden finden, der Dich begleitet.