Neuregelung: Was sind Gründe, damit er gemeinsames Sorgerecht NICHT bekommt?

  • Ganz ehrlich manche Mütter (nicht alle!) legen es echt drauf an und wundern sich DANN wenn der KV den Kontakt gänzlich abbricht. :kopf
    Schön, macht nur so weiter. Regt euch DANN aber nicht auf wenn ihr ein kleines Kind vor euch habt das traurig nach dem Papa fragt oder das sich von euch als Mutter abwendet.


    Ich bin raus hier. Bähh! :kotz soviel Egoismus kann ich wirklich nicht ertragen!

  • @vatertochterduo:


    genauso, wie ich es geschrieben hab, war es bei mir gewesen. das jugendamt interessiert sich nicht dafür, nur wenn geld fließen soll. und beim standesamt wird ohne vaterschaftsanerkennung nur die mutter eingetragen. da interessiert kein name. strafbar ist es sicherlich, wenn falsche daten angegeben werden, wie ein anderer als vater. aber sonst interessiert es keinem. sonst müsste der gang zum jugendamt wegen vaterschaftsanerkennung ja pflicht sein.


    luila:


    lass dich nicht verunsichern. geh deinen weg. du kannst deine situation am besten beurteilen. ansonsten kannst du natürlich dir sicherheitshalber trotzdem mal rat bei einem anwalt holen. einfach auch um für dich die richtige entscheidung zu treffen. viele hier übersehen ihr nämlich einiges. kv hin kv her. drogenkonsum darf man nicht herunterspielen und kann für das kind lebensgefährlich werden und dann darf man nicht stets und ständig auf paragrafen rumreiten. und die haftstrafe sagt doch auch schon einiges. gehe man mal davon aus kv bekommt umgang, soweit erstmal alles o.k. bei den begleiteten umgängen. später darf er das kind mitnehmen. wer sagt nicht, das das kind dann dort an dessen drogenmittel gelangt? wer ist dann zu stelle? kind tot. und dann? warum muss immer erst was passieren, immer auf paragrafen rumgeritten werden, weil es ja recht des vaters ist, recht des kindes ist. das kind hat auch recht auf körperliche und geistige unversehrtheit. ist bei einem drogenkonsument nicht der fall. nein luila, du kannst das besser beurteilen. ein kind gehört nicht in die hände eines drogenkonsumenten, egal ob erzeuger oder nicht.

  • ich verstehe hier so manche antworten nicht. wieso wird ein vater entsorgt, nur weil er nicht in der geburturkunde steht? was hat das blatt papier damit zu tun, ob er ein vater ist oder nicht? ob er vater ist oder nicht, hat er selber in der hand, in dem er sich erstmal seinen drogen entledigt und sich dann anschließend um sein kind kümmert. darin hindert ihn doch nicht so ein blatt papier ohne namen. warum so dermaßen darauf gepocht wird. letztlich ist es für das kind entscheidend, inwieweit er sich in das leben des kindes einbringt, das macht ihn nämlich zum vater und nicht das papier. da kann er zehnmal angegeben werden, wenn er für das kind nicht da ist, wird das kind auch selbst erkennen, das das nur ein erzeuger ist. und da ist dann letztlich dieses stück papier nämlich wertlos für das kind.

  • Hallo Luila,


    das ist schwierig für dich. Ich weiss, wie du dich fühlst.
    Ich wollte den KV auch nicht angeben, weil er das Kind nicht wollte und es mir im 5. SSM aus dem Bauch treten wollte.
    Habe es dann doch getan, weil die Kleine sonst UVS bekommen hätte. Und ich fühlte mich ihr gegenüber dazu verpflichtet.


    Natürlich hat er Recht auf Umgang, ob er es einfordert ist die 2. Frage.
    Aufgrund seiner Lebensverhältnisse wird er es nicht leicht haben und du darfst es ihm nicht leicht machen.


    Vllt. ist er ja einer derjenigen Väter, die eine positive Wandlung durchmachen. Das soll es auch geben.


    Er sollte trotz allem eine Chance bekommen, wenn er sie vergeigt liegt es nicht an dir.


    Ich wollte nie eine Mutter sein, die dem Kind dem KV vorenthalten. Heute will sie ihn nicht sehen, aber dass ist ihre Entscheidung.


    Alles Liebe!

  • drogenkonsum darf man nicht herunterspielen


    Macht auch niemand, aber den Vater rechtswidrig einfach nicht anzugeben ist nicht die Lösung des Problems.



    was hat das blatt papier damit zu tun, ob er ein vater ist oder nicht?

    Ohne dieses Blatt Papier ist er kein Vater. Er hat keine Rechte und keine Pflichten, und darf dann brav betteln ob er das Kind mal sehen darf, was ihm die TE niemals erlauben muß, egal ob er grad Drogen nimmt oder nicht.

  • Ich danke dir Perle :thanks:


    Ein Mann kann zwar ein Kind zeugen, aber das macht ihn doch noch lange nicht zum Vater !!! und ein Vater muß noch lange kein guter Vater sein.
    Behörden können ihn zwar auffordern zum zahlen und so, aber ein Kind braucht auch Liebe vom Vater und dazu kann ihn niemand zwingen.
    Wenn ein Mann ein Vater sein möchte, dann wird er sich schon anstrengen und ein Gespräch mit der KM suchen um am Leben des Kindes teil zu haben.
    Ich sehe nichts Schlimmes am Verhalten von der TE. Wenn er Kontakt möchte, dann verweigert sie ihm das Recht nicht. Nur ein Aufdrängen bringt doch nichts . Also ist es besser ihn nicht anzugeben.


    Es ist besser das Kind wächst ohne Vater auf als mit einem Vater, der sämtliche Rechte hat, aber denen nicht nachgeht. Es tut dem Kind doch mehr weh, wenn es einen Vater hat, aber auch genau weiß, daß er es nicht sehen will..... wie viele hier haben Kinder die zu einem Elternteil müßen, aber nicht wollen? Und wieviele Kinder leiden darunter, daß ein ELternteil das eigene Kind nicht sehen möchten ?????

  • Boah mir ist schlecht....


    1. Es ist nicht DEIN Kind sondern euer Kind.
    2. Geht es bei Vaterschaftsanerkennung auch um sachen wie Erbe etc.
    3. Unterhalt ist für das Kind du hast weder das recht noch ist es erlaubt auf Unterhalt zu verzichten.
    4. Wäre ich der Vater und würde das hier lesen könntest du dich warm anziehen.
    5. mal drüber nachgedacht das der Mann sich ändert wenn er sein Kind sieht?



    Ohh ich bitte drum das die Gesetze noch schärfer werden und Müttern wie dir kurzer Prozess gemacht wird.


    Und glaube mir ich als Kind einer AE kann dir sagen, dein Kind wird dich irgendwann dafür zur Rede stellen und wenn du Pesch hast, wird es sich gegen dich wenden.
    Das was du hier tun willst, tust du für dich.


    Ich bin selber Mutter und kann das in keinster weise nachvollziehen..... und meine Story bei der Großen betrifft deine um Meilen.
    Trotzdem hat meiner Tochter ein recht drauf zu wissen wer a) ihr Vater ist , b) auf den Unterhalt, Erbe etc....


    Und nein das ist keine Privatsphäre..... wäre ja noch schöner....

    No Risk No Fun..... :brille

    2 Mal editiert, zuletzt von Berta ()

  • kv hin kv her. drogenkonsum darf man nicht herunterspielen und kann für das kind lebensgefährlich werden

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß TS den Drogenkonsum nicht bemerkt haben will als sie mit ihm zusammenwar. Und nur weil auf dem Papier steht "XY ist KV" ist das für das Kind nicht schädlich.
    Schädlich und kriminell ist nur, wenn eine Mutter ihr Kind bestiehlt. Und dem Kind dem Vater vorzuenthalten ist für mich nichts anderes als dem Kind den Vater zu stehlen.
    Vom Vater mal ganz abgesehen. Er war zwar gut genug zum Zeugen eines Kindes, aber für mehr auch nicht. Das läßt tief blicken, vor allem in die konservativen Wertvorstellungen der Mutter.

  • Zitat Cherike"
    Ein Mann kann zwar ein Kind zeugen, aber das macht ihn doch noch lange nicht zum Vater !!! und ein Vater muß noch lange kein guter Vater sein.
    Behörden können ihn zwar auffordern zum zahlen und so, aber ein Kind braucht auch Liebe vom Vater und dazu kann ihn niemand zwingen."


    Ich ändere das mal etwas um: Eine Frau kann zwar ein Kind austragen, aber das macht sie doch noch lange nicht zur Mutter!!! und eine Mutter muß noch lange keine gute Mutter sein.
    Behörden können sie zwar auffordern zum zahlen und so, aber ein Kind braucht auch Liebe von der Mutter und dazu kann sie niemand zwingen."


    Gruß

  • Frag mich auch warum es feststeht das der Vater sich nicht kümmern will offenbar ist er soweit in der Lage sein Drogenkonsum zu kontrollieren das TS es nicht bemerkt hat und erst von einem 3ten darauf hingewiesen werden mußte

  • Ich möchte mich hier auch einmal einklinken.


    Erst einmal an die TS: ich kann Deine Gefühle voll und ganz verstehen, Du willst das Beste für Dein Kind (wie eigentlich fast jeder, der Mutter oder Vater wird).
    Und ja, Du hast recht, Du selber kannst mit jemandem in Deinem Leben, der Drogen nimmt wahrscheinlich umgehen, bist selbstbewusst genug die Reißleine zu ziehen oder diese Dinge auszublenden, aber jetzt kommt ein Kind und dem möchtest Du das nicht zumuten.
    Das ist alles sehr verständlich und nachvollziehbar.


    Jetzt kommt von mir aber ein Aber.
    Aber, der Weg, den Du gehen möchtest, ist nicht der Richtige.
    Ich schätze Dich als sehr reflektiert ein und Du hast es offensichtlich in Deinem Leben beruflich weit gebracht wenn Du jetzt schon sagen kannst, dass Ihr nie auf staatliche Hilfe angewiesen sein werdet. Das ist schön.
    Wenn Du aber so vernünftig bist, auch Deinem Kind Werte vermitteln willst, so vermittle ihm die Werte immer ehrlich und korrekt zu sein.
    Gib den Namen des Vaters an und mache alles möglich, dass er sein Kind kennen lernt. Ihr habt es jetzt nun einmal gemeinsam und Ihr werdet die nächsten ca. 20 Jahre in irgend einer Form weiter miteinander zu tun haben.
    Gib den Namen an und benutze Deinen (vorhandenen) Verstand, um mit der daraus resultierenden Situation umzugehen (z.B. sorge für begleitete Umgänge etc.).
    Damit lebst Du Deinem Kind große Werte vor.


    Die Angabe des Namens in der Geburtsurkunde beinhaltet nicht automatisch, dass Du Dein Kind in eine gefährliche Situation geben musst.


    Die Tipps, die hier schon gekommen sind würde ich auch aufgreifen: sprich mit dem Jugendamt, sprich mit dem Standesamt, lass Dich über Deine Rechte und Pflichten informieren und hole Informationen über Möglichkeiten in dieser speziellen Situation ein.


    Hier im Forum ist es meist so, dass ein Elternteil anfängt, anfangen muss, den Verstand einzuschalten und sich über Rechte und Pflichten ausführlich informiert. Einer muss immer anfangen, in Eurer Konstellation bist das eben Du und Du kannst das.
    Auch wenn Du es vom Gefühl her nicht gerne machst ...

    "Was für ein schöner Tag" :sonne

  • Richtig!
    und eine Frau die sich für ihr Kind entscheidet, auch ohne Unterstützung, hat den ersten Schritt zur guten Mutter gemacht !
    Und wer sein Kind vor Drogen schützt und auch vor deren Konsumenten, der macht was richtig.


    Gruß von einer Frau, die den KV ebenfalls nicht angeben wird, da sie ihr Kind nicht einem Mann aussetzen wird der eine Frau schlägt, die mit seinem Kind schwanger ist.

  • Und wer sein Kind vor Drogen schützt und auch vor deren Konsumenten, der macht was richtig.


    Es hat niemand gesagt das sie das nicht soll . aber auf legalem Weg. Und den Vater nicht anzugeben ist nicht legal.

  • Dann kann er ja nicht so schlimm sein, wenn du dich nicht von ihm getrennt hättest.

    Puh - vielen Dank, Perle, dass Du wertfrei antwortest. Das ist informativ und auch genau das, was ich brauche..




    Ich verstehe schon, dass das insgesamt ein heikles Thema ist.. und daher auch die Reaktionen hier. Danke, dass Du auch Verständnis für mich zeigst!

    Du brauchst zwar jemanden der ins selbe Horn bläst wie du und dich in deiner Meinung bestätigt.


    Was du allerdings wirklich braucht, sind Fakten. Denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Ich verstehe nicht, wie man bei gefühlten 100 Meinungen und Fakten (Gesetzestexte und co) immernoch darauf wartet und Argumente sucht, die das Gesetz aushebeln sollen. Es kann ja nicht sein, das 100 Leute nur shice erzählen und ne Perle einmal was dazwischen wirft, und dem ganzen so viel Aufmerksamkeit von deiner Seite aus, zugeworfen wird. Du magst deine Gründe haben wieso du ihn als Vater nicht auf dem Papier stehen haben willst. Okay - ist alles ne Ansichtssache. Aber wieso verstehst du es nicht, das es vom Gesetz her nicht machbar ist, ohne das du dich strafbar machst?


    Du akzeptierst doch auch beim einsteigen in die Bahn, das du nen Ausweis brauchst, oder? Nur weil du vielleicht 40Min gewartet hast, im Schnee und in der Kälte, und keine Sitzplätze frei sind, steht es dir nicht zu den Fahrpreis einzubehalten oder zu kürzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Auch wird sie aufgrund dieses Rechtsbruch bei eventuellen späteren Prozessen in der Defensive Sein. Nicht unbedingt Vorteilhaft um sein Kind zu schützen

  • Ok, ich probiers nochmal..


    Zitat

    ich verstehe gerade deine Logik bezogen auf das Wort "unterdrückt" nicht. Im Gesetzestext steht nichts von Leistungen die bezogen werden, da steht ganz klar: du mußt es den Leuten die dafür zuständig sind angeben, du darfst es nicht falsch angeben und du darfst es nicht "unterdrücken". Völlig unabhängig von irgendwelchen bezogenen Leistungen.


    Wenn du etwas unterdrückst hälst du es zurück. Zu sagen: "Ich sage es nicht" ist ein zurückhalten oder auch unterdrücken von Informationen.


    Na gut ich verstehe: es steht da nichts mit Leistungen drin und unterdrückt bedeutet auch, ich sag einfach gar nichts....


    ich frage mich aber: WAS steckt hinter diesem Gesetz? Also, WARUM wollen die Behörden wissen, wer der leibliche Vater ist? Wenn man das beantworten kann, dann weiss man doch auch, weshalb es strafbar ist.. Erst wenn klar ist, warum das zum Nachteil ist, kann es mit einer Strafe belegt werden - also mit einer Haftstrafe. Dass die Behörden eventuell mehr Aufwand haben und mir das in Rechnung stellen wäre, wie auch ein vielleicht anfallendes Bußgeld, wäre ja was anderes..


    Was steckt also hinter dem Gesetz und was passiert, wenn ich nix sage..


    1) Ich sage nichts und die Konsequenz daraus ist? Ich bekomme KEINE GELDER oder die schießen mir Unterhalt vor (dafür müsste ich aber sagen "Vater unbekannt").. Was ist denn für die Behörden, den Staat, sonst noch eine Konsequenz? Will ich von Niemandem was, dann kann es doch keine Strafe geben - für was denn?? Ich hab ja nichts unterschlagen und auch nichts zu Unrecht erhalten.


    EINE ANDERE SACHE:


    2) das Kindeswohl und das Vaterwohl hat doch damit nichts zu tun - ER kann sich auch beweisen und kümmern, wenn er nirgends steht (finanziell, durch seine Anwesenheit, etc.), das KIND kann auch wissen, wer sein Vater ist, Umgang pflegen, usw. ohne, dass es auf einem Blatt Papier steht. Nur DESHALB verstehe ich das Gesetz nicht. Lasse ich ihn nicht als Vater eintragen muss er und das Kind ja trotzdem nicht benachteiligt dadurch sein. Im Gegenteil - er müsste nichtmal Unterhalt bezahlen...zum Beispiel. Das Kind dürfte es herzlich wenig interessieren, ob der Papa auf nem Blatt Papier steht oder nicht...



    Geht es echt ausschließlich darum, dass eine Person (die Mutter) über den Kopf anderer entscheiden möchte, was gut oder schlecht für ein Kind ist.. Oder dass sie darüber entscheiden möchte, wann ihrer Meinung nach ein Umgang "ok" ist und wann nicht? Das wird bestraft? Weil es erst zu "Schlimmerem" kommen muss, bevor auch Außenstehende die Gefahr erkennen?


    Das heißt also: Die Mutter möchte das Beste für ihr Kind, hat mehr als berechtigte Zweifel daran, dass der KV in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern.. MUSS den Umgang aber zulassen, weil sonst der moralische Zeigefinger auftaucht und sagt: die Mutter ist egoistisch und hat nur ihre Interessen im Kopf??


    Mal ganz im Ernst: Welche Frau wünscht sich das denn bitte, einen Mann, den sie später nicht mal als Vater anerkennen lassen will, weil sie Angst hat, dass es ihrem Kind schadet? Ich gehe doch mal stark davon aus, dass ALLE hier sich Frieden und Ruhe und das beste für ihre Kinder und Familien wünschen.. In meiner Vorstellung hätte ich auch lieber einen treusorgenden und liebevollen Partner, der verantwortungsbewusst ist und und und. Jetzt hat sich aber rausgestellt - DAS ist er nunmal nicht und jetzt?? Sage ich: "naja, haste eben Pech gehabt, der ist jetzt nunmal der Vater und somit kommt euer Kind mit Drogen, dubiosen Typen, Prostituierten, etc. in Kontakt. Kann man jetzt auch nix mehr machen und nix mehr dran ändern - denn ER hat ja ein Umgangsrecht und das, auch wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt" - DAS IST NATÜRLICH EINE SEHR VERANTWORTUNGSBEWUSSTE HALTUNG. um jeden Preis eben.. Ich will diesen Preis aber nicht bezahlen!!



    Die eigentliche Benachteiligung läge beim Kind alleine, wenn ich nicht mit Vorsicht und Bedacht versuchen würde, abzuwägen zwischen seinem Wohl und dem Wohl seines Vaters!



    Schlimm genug und bei solchen Aussagen fehlen mir echt die Worte..


    Zitat

    .. Der Vater wird sicher Umgang fordern. Somit wirst Du in Erklärungsnot kommen warum du eine Straftat begangen hast. Ob nun Drogen oder diese Tat schlimmer sind mag ich nicht zu beurteilen. Beides zieht eine Vorstrafe nach sich. Ihr seid beide dann das was Du dem Vater nun vorwirfst.


    Das miteinander zu vergleichen ist in der Tat eine Frechheit und ich frag mich echt, wo sie dich rausgelassen haben. Gruselig find ich dich!

  • Weil das Kind und der Mann auf deine Laune und deinen "Verstand" angewiesen sind. Und nur dann, wenn DU² dem nicht im Wege stehst, haben sie die Möglichkeit (vorrausgesetzt der Vater will) sich kennen zu lernen.


    Spinnen wir mal weiter - du lernst nen tollen Mann kennen, er nimmt das Kind an. Das Kind hat ne Vaterfigur. BUMS! Und da willst du mir sagen, das du dann auf einmal sagst, soooo nicht der Rainer ist dein Papa, sondern der Egon. Aber das isn Junky, nen Knacki nen Assi und überhaupt - von sowas halten wir uns als konservative Familie schlichtweg fern???


    Was ist, wenn dein Kind noch klein ist und nichts von Egon weiss, du hast einen Unfall - Wachkoma, Todesfall whatever. Das Kind könnte nie nie niemals seine weiteren Wurzeln finden können! Denk doch mal nicht von 12 bis Mittag, sondern ein paar Jahre weiter. Worst Case etc.


    DU verweigerst deinem ungeborenen Kind UND dem Vater eine rechtliche Grundlage. Ich frage mich - mit welche Recht??


    Ob man nun Äppel beim Nachbarn klaut oder nen Smartphone klaut - Diebstahl ist Diebstahl.


    Auch das Recht, zu entscheiden, welche Tat schlimmer ist, hast du nicht. Und das Recht jemanden so anzugehen, haste oooooch nich.


    Also - je ma ummen Block, oder Schneeschippen und dann lieste nochmal - vielleicht kannst du dann etwas klarer Blicken. Es will dir hier keiner was. Schliesslich kanns uns doch bums sein, ob du verknackt wirst oder nicht? :)

    3 Mal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Den Text verstehe ich so - UNTERDRÜCKT heißt für mich: Wer ist der Vater des Kindes? "Vater unbekannt" = Lüge = ich bekomme irgendwelche Leistungen, die eigentlich der KV zahlen müsste.


    Die Frage ist dann: Ist: "ich will nicht sagen, wer der Papa ist" das selbe? Ich möchte ja keine Leistungen haben? Von Niemandem.. Von keiner Behörde, von keiner Stelle, nicht vom KV.


    Die ordnungsgemäße Personenstandsangabe ist völlig losgelöst von irgendwelchen Sozialgeldern, die du beziehst. Paragraf 169 STGB ist Strafgesetzgebung, nicht Sozialgesetzgebung. Es geht hier nicht um Geld. Dein Kind hat ein Grundrecht darauf, dass sein Personenstand ordnungsgemäß eingetragen wird.
    Ob und wie und wann deine Nichtangabe von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, liegt in deren ermessen. Aber es ist ein Damoklesschwert, das dein Leben lang über dir schweben würde. Einen sinnstiftenden Grund dafür gibt es nicht. Durch die Angabe des mutmaßlichen Vaters entstehen keinerlei Nachteile. Nach dem derzeit in Vorbereitung sich befindlichen Rechts - es wird bei der Geburt deines Kindes gültig sein -, hat der mutmaßliche Vater im Gegensatz zu früher ein Klagerecht auf Anerkennung/Überprüfung als Vater. Damit ist auch dem letzten etwaigen "Vorteil" der Boden entzogen.


    Du musst bei der Anmeldung angeben in einem offiziellen Dokument, dass dir der Vater unbekannt ist. Kommt es spitz auf knopf und die Staatsanwaltschaft geht gegen dich vor und kann den Nachweis führen, dass du den Vater kanntest, bist du im Falle eines Falles vorbestraft. Das kann Auswirkungen bis in deinen Beruf hinein haben - über Jahre und Jahrzehnte. - Wofür? Es gibt nicht einen Grund.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erst wenn klar ist, warum das zum Nachteil ist, kann es mit einer Strafe belegt werden - also mit einer Haftstrafe.


    ähm nein, es kann dann mit einer Strafe belegt werden wenn es so im Gesetz steht. Dafür muß man das Gesetz weder akzeptieren noch die Hintergründe verstehen. (letzteres ist Aufgabe der Richter, nicht deine).


    Wenn du ihn absichtlich nicht angibst passiert das was da im Gesetzestext steht: du kannst mit einer Geldstrafe oder auch einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden.