Hallo......
ich bräuchte mal Eure Meinung, Rat, Hilfe zu meinen "Problemen“.
Ich habe einen Sohn (6 Jahre alt), bin geschieden. Das Sorgerecht u. Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir beide. Mein Sohn hat sein Lebensmittelpunkt bei mir...meine ExFrau hat ein Umgangsrecht alle 14 Tage ein Wochenende. Das Gericht entschied im Sorgerechtstreit, dass ein längerer Umgang (2 Tage) nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist, so dass sie auch kein weiteren Umgang hat (Ferien etc..). Ein Psychologisches Gutachten wurde erstellt, dass alles untermauert.
Seit Oktober 2012 läuft alles so weit mehr oder weniger gut, wobei ich ihr auch sehr entgegen komme. Ich möchte kein Stress, erst recht nicht da sie es an unseren Sohn auslässt. Die Umgangswochenenden bringe ich ihr unseren Sohn, zum Bahnhof und hole ihn dort auch wieder ab, da ihr ein Spaziergang von 15 min. zu viel ist oder fahre ihn gleich zu ihr. Es gibt ständig was, wobei ich wie gesagt ihr sehr entgegen komme unseren Sohn zuliebe.
Nun habe ich eine neue Beziehung mit einer Spanierin. Mein Sohn und ich sind ebenfalls Spanier, leben aber in Deutschland, meine neue Lebensgefährtin lebt in Spanien.
Meine ExFrau ist Dominikanerin lebt in Deutschland. Ufff :hae:
Ich möchte mit meinen Sohn zurück nach Spanien, zumal meine Lebensgefährtin dort mit ihrer Tochter lebt aber auch meine komplette Familie. Hinzukommt das ich hier in Deutschland leider auch Arbeitslos bin. In Spanien habe ich eine Arbeitsstelle gefunden die darauf warten, dass ich diese auch frühestmöglich antreten kann. Mein Sohn versteht und spricht spanisch, hier und da hakt es noch aber grundsätzlich versteht er spanisch. Er hat eine starke Bindung zu meiner Familie in Spanien, durch besuche seiner Großeltern in Deutschland und Telefonate usw..
Mein Sohn wird jetzt im August hier eingeschult, von daher möchte ich vorher nach Spanien um ihn das auch so einfach wie möglich zu machen. Zurzeit besucht er einen Kindergarten.
Ich fürchte dass meine Exfrau alles dran setzen wird um es zu verhindern, sie sagt immer das sie sich nicht geschlagen gibt, dass ich unseren Sohn genießen soll …. was auch immer das heißen mag.
Nun ich frage mich, wie soll ich vorgehen bzw. was muss ich beachten?
Mir ist klar sie hat ein Recht auf Umgang und dieses Recht werde ich ihr auch einräumen müssen. Von meiner Seite aus habe ich mich immer an alle Absprachen gehalten und werde dies zukünftig auch weiterhin tun. Nur frage ich mich wie soll das jetzt funktionieren? Was kann ich ihr vorschlagen, wenn ich den Weg gehen sollte erst mal mit ihr darüber zu sprechen? Zumal wie bereits oben erwähnt ein Aufenthalt über 2 Tage nicht dem Kindeswohl entspricht. Pfff momentan drehe und wende ich mich und weiß einfach nicht weiter…..
Was kann ich den Arbeitgeber in Spanien sagen? Was ist realistisch zu wann ich dort sein könnte? Etc. sehr viele Fragen …..
WER KENNT SICH MIT SOWAS AUS?
WER HAT ERFAHRUNG DAMIT GEMACHT UND KANN MIR EIN PAAR TIPS GEBEN?
Ich danke Euch für die Zeit die Ihr Euch genommen habt, meinen Beitrag zu lesen...
Gruss
Kahlam