Sorgerechtsreform 2013

  • Hauptproblem für mich:
    Die Mutter hat ab der Minute der Geburt das Sorgerecht, mit welchem Recht wird dies dem Vater verwehrt?

  • Hallo saintcake,


    leider setzt Du Dich nicht mit der Kernfrage der vertrauensvollen Beziehungsentwicklung auseinander.


    Es steht doch im § 1626 BGB eindeutig, dass Sorgerechtsinhaber ''die Pjlicht und das Recht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen''.


    Nicht-Sorgerechtsinhaber haben demnach diese Pflicht und dieses Recht n i c h t.


    Diese Pflicht und dieses Recht beinhalten ja nicht nur ein paar evtl. Unterschriften und Informationen, sondern auch ideelle Pflichtrechte, z.B. ein Fürsorge- und Schutzverhältnis für das minderjährige Kind.


    Auf den Punkt gebracht: ein 'sorgefreier' Vater kann der alleinsorgenden Mutter nicht vertrauen, dass sie seine gedeihliche Beziehungsentwicklung zum Kind nicht nach ihrem Gutdünken anhand ihrer Alleinsorge zerstört.


    Ich schrieb ja auch schon von den 'sorgefreien' Altvätern, die resignativ eher nicht ein GSR mehr anstreben.


    Wenn die Diskussion in Deinem Fall ''müßig' ist, fragt sich, warum Du Deinen Fall dann ins Feld führst.


    Mfg krypa

  • GRUNDGESETZ Artikel 6
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.


    Das nur Mütter den Schutz der Gesellschaft genießen, ist eh ein Unding. Nichtmal Kindern scheint dieser Schutz per GG zuzustehen.

    Erziehung und Pflege hat aber mit Sorgerecht nichts zu tun, sondern mit Betreuung, und die kann man schlecht teilen, außer bei einem Wechselmodell, was auch nur bei großem Konsens funktioniert.


    Das nur Mütter den Schutz der Gesellschaft genießen, ist eh ein Unding. Nichtmal Kindern scheint dieser Schutz per GG zuzustehen.

    Ich habe hier glaube ich zu sehr meinen eigenen persönlichen Fall hineingebracht, wo ich von Beginn der Schwangerschaft an drangsaliert worden bin. Darum macht dieser Artikel für mich auch Sinn, sogar evolutionstheoretisch: es gibt Männchen, die mit aufziehen, und solche, die vor der Aufzucht flüchten, aber solche, die die brütende Henne ständig weghacken, ergeben keinen Sinn.
    Über die Zeit des Kleinkindalters hinaus kann ich noch nichts sagen.

  • Mein Fall war rein als Bsp. gedacht, da es mir aufgrund meiner Geschichte mit dem KV, definitiv nicht passen würde, wenn er denn auf einmal das Recht haben soll, Entscheidungen zu treffen etc. wenn er da bis jetzt nie ein Interesse dran gezeigt hat.
    Rein hypothetisch als weiteres Bsp.: KV kommt nun auf die Idee, das GSR zu beantragen, warum auch immer. Wieso sollte er das bekommen, wenn er doch vorher 7 Jahre lang sich einen Teufel um das Kind und dessen Belange gekümmert hat? Alle Entscheidungen und Pflichten lagen in meiner Hand, weil ER es so wollte. Er wollte weder das Kind noch irgendwelche Verpflichtungen die mit einem Kind einhergehen. Darum wurde keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, nicht weil ich das nicht wollte. Er hatte dennoch immer die Möglichkeit, das Kind zu sehen und sich zu kümmern etc, die Türen standen ihm alle offen. Diese Möglichkeit hat er nicht genutzt.
    Und so wie es in meinem hypothetischen Bsp ist, ist es auch in der Realität oft.
    Für die Väter, die Interesse an dem Kind haben, finde ich die neue Regelung super!


  • Wäre bestimmt sinnvoller gewesen :nixwieweg:D
    Eine Frau hat in der Bundeswehr nichts verloren (meine rein persönliche Meinung, bitte nicht hauen :D )


    Moment mal. Ist hier nicht permantent die Rede von "Wer gleiche Rechte haben will muss auch gleiche Pflichten haben. Und wenn er die Pflichten nicht wahr nimmt muss man ihm die Rechte entziehen"?
    Daraus ergibt sich konsequenter Weise wohl die unangenehme Pflicht auch den unangenehmen Pflichten nachzukommen. Wer sich drückt dem entziehen wir wahlweise das Wahlrecht, das Recht auf freie Berufswahl, das Recht auf freie Wahl der Wohnung oder irgendein anderes. Gibt ja gottseidank genug davon in dieser Republik.


    Oder geht es vielleicht eher um "Gleichberechtigung ja, aber nur dort wo sie (mir) Vorteile bringt."?

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Hallo saintcake,


    es ist ohnehin spekulativ Dein Fall wie es wäre, wenn...


    Ich kenne ihn nicht und kann nichts über ihn aussagen.


    Nur irgendwie kommst Du doch aus der logischen Paradoxie nicht heraus, dass er sich hätte kümmern sollen, aber nicht die Pflicht und das Recht dazu hatte. Du beantwortest auch nicht die Frage, warum er sich (intensiv) innerlich auf das Kind einlassen sollte wenn er jederzeit damit rechnen musste, dass Du kraft Deiner Alleinsorge weit wegziehst....


    Wie willst Du diese Aporie auflösen?


    MfG krypa

  • Ach ... ich Dummerchen habe da ja was ganz wesentliches Übersehen:
    Das vielzitierte Schlagwort lautet Gleichberechtigung; nicht Gleichverpflichtung.

  • Ich finde diese Frage etwas absurd, da diese Begründung, aus Angst dass ich das ganze boykottiere, hat er sich nicht gekümmert, für mich quatsch ist. Ich mein, diese Begründung unterstellt doch quasi jeder KM dass sie nur auf die Gelegenheit wartet um die Beziehung zwischen Kind und KV zu boykottieren (wie auch immer) und das es deshalb gerechtfertigt ist, wenn KV sich nicht um das Kind kümmert. So eine Argumentation ist meiner Meinung nach fragwürdig. Weil wenn es danach geht, dann braucht aus Angst vor irgendwas gar nichts mehr tun wie z.B. sich auf Beziehungen einlassen, aus Angst der andere betrügt einen oder verletzt einen sonst irgendwie. Deine Aussage, KVs lassen sich nicht auf eine Beziehung zum Kind ein, kümmern sich nicht drum aus Angst dass die KM das ganze irgendwie boykottiert, finde ich sehr leicht rausgeredet.
    Ich kenne deine Geschichte nicht, vielleicht ist ja bei dir diese Angst der Grund dafür oder es ist tatsächlich so geschehen. und ich weiß auch, dass es viele solcher Fälle gibt wo die KM ihre "Macht" durch das ASR ausnutzt, aber alle über einen Kamm zu scheren finde ich nicht fair. Weil eben diese Angst mit Sicherheit nicht bei jeder KM gerechtfertigt ist.
    Zudem hat der KV ein Recht auf Umgang mit dem Kind, auch wenn er nicht das SR hat. Und das kann er auch einklagen und so sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um das Kind kümmern. Denn kümmern heißt auch, für das Kind eine verlässliche Bezugsperson sein. Und das kann ein KV auch ohne SR. Klar gibt es Mütter, die den Umgang nicht zulassen, durch Wegzug etc. Aber auch da gibt es dann doch Möglichkeiten, sein Recht auf Umgang durchzusetzen?

  • da ja immer wieder mit der begründung gearbeitet wird, dass sich die mutter um das kind kümmert und der vater nicht:
    wieviele frauen wären wirklich bereit nach der geburt (mutterschutz) arbeiten zu gehen, wärend sich der vater ums kind kümmert?

  • Erziehung und Pflege hat aber mit Sorgerecht nichts zu tun, sondern mit Betreuung, und die kann man schlecht teilen, außer bei einem Wechselmodell, was auch nur bei großem Konsens funktioniert.


    Dann erkläre mir doch bitte mal, wie ein Nicht-SR-Vater bei der Schulwahl im Rahmen seiner Erziehungspflicht mitwirken soll?


    Und warum sollte man sich nur im Wechselmodell die Betreuung teilen können? Meine Tochter hat ihren Lebensmittelpunkt (offiziell) bei der KM. Sie schläft nur eine Nacht/Woche bei mir. Die Kleine geht zur Schule während Mama schläft. Kommt um 3 nach Hause und hockt alleine in ihrem Zimmer. Um 5 (freitags um 4) hole ich sie, bringe sie um 7 retour. Dann noch 30 Min und sie ist im Bett. Täglich - ausser Sonntags - da hole ich sie um 3. Samstags ist sie eh ganztags bei mir.


    Ich bin UET, zahle Unterhalt und habe den Großteil der Betreuung und Erziehung (neben der Schule). Und das GSR habe ich nur, weil ich die KM geheiratet habe, was im Übrigen der Hauptgrund war, ihren Antrag anzunehemen. Ohne Heirat wäre ich heute Quasi-BET, UET, Unterhaltzahler - aber ohne SR! ;-)

  • Hallo saintcake,


    mit keinem Wort habe ich unterstellt, ***''quasi jede KM dass sie nur auf die Gelegenheit wartet um die Beziehung zwischen Kind und KV zu boykottieren...''*** Wie kommst Du auf diese Konfabulation?


    Keine KM weiß im Vorhinein, mit wem wo sich ihre Beziehungen in Nah und Fern entwickeln werden, und ein KV weiß das noch viel weniger. Und jeder weiß, dass Gelegenheit eben auch Umzüge mit Kind machen. Da muss keine Mutter dolos planen, das geschieht, passiert, und zwar im Selbstbewußtsein der Alleinsorge....Und wer weiß im Vorhinein, wie heiß denn die neue Liebe sein wird, wer weiß das?


    Umgang ist kein Ersatz für Sorgerecht, und Umgang kann auch hinlänglich nach Belieben vereitelt werden mit allerlei Mitteln...


    MfG krypa

  • gsr wird dann erteilt wenn es dem kindeswohl entspricht


    Und zum Hundertsten Mal auch für dich: Das gemeinsame Sorgerecht ist zu erteilen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das ist ja gerade der eklatante Unterschied.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hauptproblem für mich:
    Die Mutter hat ab der Minute der Geburt das Sorgerecht, mit welchem Recht wird dies dem Vater verwehrt?

    Gar nicht. Auf Antrag bekommt er es.


    Die Macher der Gesetze haben eben gedacht das nur verheiratete Eltern Kinder zeugen.

  • Was ändert sich denn im Gegensatz zum AS zum GSR?


    Könnt ihr mir praktische Beispiele nennen?




    Ich befürchte nämlich (ja ich befürchte!!), dass sich mein Ex nämlich auch darum kümmern wird, dass er das GSR bekommt.
    Und der macht dass nur aus STOLZ (der hat mri schon den Nachnamen aufgezwungen, könnt ihr denken was ich möchtet, das war ganz fürchterlich, weil
    er mich erpresst hat).Ich könnte kotzen und heulen wenn ich daran denke :kotz
    Nur aus Stolz.


    Da wird dem Gericht dann auch s*egal sein, dass er gewalttätig gegenüber mir war und ein kleines Drogenproblem hatte.(oder noch hat?weiß ich nicht)
    Weil das hat ja nichts mit dem Kind zu tun,. so wie ich es heraushöre......

  • Ja, leider kommt es vor, dass Gewalt gegenüber der Mutter nicht als Gefährdung des Kindeswohls betrachtet wird.


    Was im Internet verbreitet wird, sind aber zum Teil auch Wunschvorstellungen von machtgeilen Männern, also lass dich nicht entmutigen, und gib alles, um dein Kind und dich zu schützen.


  • Also ich tauche nicht in einem Forum auf, und erzähle anderen Leuten auf welche Weise sie zu diskutieren hätten oder beurteile oberlehrerhaft was sie wohl verstanden haben müssten, ohne mich inhaltlich zu beteiligen.

    Wo macht sie das? Wo verhält sie sich wie ein Mod??



    Denn das ist in meinen Augen "sich am Thema beteiligen":

    Und was wäre ein Grund, dass er es nach Antrag nicht bekommen könnte?
    (Auffälligkeiten in der Vergangenheit (Gewalttaten oder ähnliches)) oder was sind Gründe dagegen?

    Und ich lese nirgends wo sie dich angegriffen hat oder Dich beurteilt hat. Sie konnte es nur nicht verstehen... und hat nachgefragt? Wo ist da das Problem?? :frag




    Trotzdem all das hin und her... finde ich, steht es Dir in keine Weise zu, solche Komentare, wieviel Beiträge der jeweilige geschrieben hat.... von dir zu geben... das gehört sich nicht!!

  • Das war eine Frage an ALLE!!


    Da hab ich niemanden gemeint. Ich wollte einfach nur wissen, ob es spezielle Gründe gibt, die das GSR abhalten können.

    ;) jep ich weiß