Sorgerechtsreform 2013

  • Nichteheliche Väter erhalten auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht. (richtig? das meinst du doch)


    Ich persönlich finde das gut.


    ABER, mir stellt sich die Frage wie das dann beim Elterngeld laufen soll wenn der Elternteil der alleinerziehend ist Elterngeld erhält.
    Kriterium für die 14 Monate Elterngeld sind nämlich unter anderem "alleiniges Sorgerecht"


    Und wie ist das wenn sich ein Vater 12 Jahre oder länger nicht gekümmert hat?
    Also weder Besucht noch angerufen noch sonst irgendwas, selbst in der Zeit in der man quasi Tür an Tür wohnte (er Erdgeschoss ich 5. Stock mit betreffenden Kind)
    kann der jetzt auch einfach her kommen und das geteilte Sorgerecht beantragen? DA bin ich nämlich dann doch strikt dagegen.

  • Nun ich denke ja eher nicht wenn jemanden das SR aberkannt wurde werden dafür ja gründe vorgelegen haben , sollten diese immer
    noch vorliegen wird man das so einfach nciht wiederbekommen , gilt im übrigen auch für Väter


    ausserdem sollten gründe vorliegen die dafür ausreichen würden jemanden das SR abzuerkennen , könnten diese ja auch
    gegen den Antrag vorgebracht werden und das würde dann wohl auch zur aberkennung führen.


  • Wer fiebert dem Termin noch entgegen ?


    Neben vielen Vätern ohne Sorgerecht auf jeden Fall die Anwälte, JAs, Gutachter, Rechtspfleger, Mediatoren und andere Nutznießer.

  • Ganz ehrlich. Ob ASR oder GSR. Sind doch alles Sachen die zwei Erwachsene Menschen klären sollten.


    Ob Kiga, Schule oder was gibt es sonst noch wichtiges.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Neben vielen Vätern ohne Sorgerecht auf jeden Fall die Anwälte, JAs, Gutachter, Rechtspfleger, Mediatoren und andere Nutznießer.


    Warum sollten Anwälte davon profitieren wenn nicht mehr geklagt werden muss?

  • Warum sollten Anwälte davon profitieren wenn nicht mehr geklagt werden muss?


    Meines Wissens liegt bis dato ja nur ein Gesetzesentwurf und die Stellungnahmen vor. Danach kann der Vater ohne Sorgerecht mit der Vaterschaftsfeststellung einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen. Dann soll die Mutter eine 6 Wöchige Widerspruchsfrist erhalten. Reagiert sie nicht, erhält der Vater automatisch die Gemeinsame Sorge.


    Für den Fall, dass sie widerspricht, wird wohl das JA eingeschaltet werden müssen. Wird man sich dort nicht einig, geht es vor Gericht und ein Richter entscheidet. Momentan sieht es wohl so aus, dass der Vater nicht beweisen muss, dass die Sorge dem Kindeswohl entspricht, vielmehr soll die Mutter darlegen müssen, warum nicht. Ich sehe hier viel Beschäftigungsraum für die Helferindustrie.


    so oder so... Das Ganze hat schon etwas von "Menschenrechte nur auf Antrag"

  • Ganz ehrlich. Ob ASR oder GSR. Sind doch alles Sachen die zwei Erwachsene Menschen klären sollten.


    Ob Kiga, Schule oder was gibt es sonst noch wichtiges.


    Schön wäre es. Aber mein Anwalt fährt S-Klasse und keinen Fiat Panda. Leider sind sehr viele eben nicht Erwachsen genug, bzw verlieren das Kind aus dem Fokus. In vielen Fällen sind es leider nur Machtkämpfe zwischen den Eltern.


    Ohne GSR zieht Mutti mal eben ohne Probleme ins Ausland und beendet damit mal eben die gelebte Vater-Kind Beziehung. Was ist, wenn Mutti etwas zustößt? Für Papi ohne Sorgerecht siehts erstmal nicht so gut aus.


    Vernüntig wäre gewesen, das GSR mit Vaterschaftsanerkennung zu erklären und zwar ohne Wenn und Aber. Alles andere ist und bleibt ein Spiel um Geld und Macht auf dem Rücken der Kinder. Der Vater des Kindes kann sich ja auch nicht hinstellen und sagen: ohne Umgang und ohne SR kein Unterhalt!

  • ich finde es gut :daumen
    insbesondere, da nichteheliche Kinder dadurch ehelichen (noch mehr) gleichgestellt werden-
    (eine durchaus philosophische Betrachtung)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich finde das super - allerdings verstehe ich immer noch nicht diese 6 Wochen Frist - ein Vater ist am Tag derr Geburt doch genauso Vater wie die Mutter die Mutter :hae:


    Ich verstehe das auch nur bedingt. Es wird argumentiert, dass nach der Geburt erstmal viel Trara herrscht und eine Mutter wohl eine Frist benötigt, um zu eruieren, ob sie denn tatsächlich der Meinung ist, dass das GSR nicht dem Kindeswohl entgegen steht. Ich habe zwar auch erlebt, dass meine Frau in der Schwangerschaft etwas merkwürdigt tickt, aber dass ihr Verstand 9 Monate lang komplett aussetzt war mir neu ;)


    Ich vermute folgendes. Papi soll erstmal brav die Vaterschaft anerkennen, damit das Thema Unterhalt schonmal abgehakt ist. Mit dem Stöckchen Sorgerecht vor der Schnauze sollte das nun besser funktionieren. Ist die Tinte trocken kann man ja immernoch widersprechen. Und wie gesagt: Die Jursiten und Gutachter Junta will auch nicht leer ausgehen. Ein Zugeständnis an den Feminismus und die Wirtschaft. Mit dem Kindeswohl werden Milliardardenumsätze gemacht!

  • allerdings verstehe ich immer noch nicht diese 6 Wochen Frist - ein Vater ist am Tag derr Geburt doch genauso Vater wie die Mutter die Mutter


    biologisch schon. aber praktisch ist er manchmal schon während der Schwangerschaft weg...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • biologisch schon. aber praktisch ist er manchmal schon während der Schwangerschaft weg...


    Mütter laufen während der Schwangerschaft auch weg und verhindern eine Vater-Kind Beziehung. Auch Mütter entbinden und rennen dann. Soll das Sorgerecht erstmal auf das JA übertragen werden und dann dürfen Mutter und Vater einen Antrag stellen, wenn sie denn die Elternschaft auch leben wollen. Der Staat hat dann 6 Wochen Frist Widerspruch einzulegen ;)


    Ich bleibe bei: Menschenrechte sind nicht verhandelbar! Davon ab hat auch das Kind ein Recht von seinen beiden! Eltern versorgt zu werden.

  • Zitat: Mütter laufen während der Schwangerschaft auch weg..
    aber nicht vor dem Kind ;)
    Zitat: Davon ab hat auch das Kind ein Recht von seinen beiden! Eltern versorgt zu werden.
    Natürlich hat es das! Aber so manche/r abwesende/r ET sieht sich nicht in der Pflicht.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • Zitat: Mütter laufen während der Schwangerschaft auch weg..
    aber nicht vor dem Kind ;)
    Zitat: Davon ab hat auch das Kind ein Recht von seinen beiden! Eltern versorgt zu werden.
    Natürlich hat es das! Aber so manche/r abwesende/r ET sieht sich nicht in der Pflicht.


    Das mag alles sein. Also stellen wir Väter erstmal unter Generalverdacht. Er kann sich ja beweisen und wenn Mami dann auch mag, bekommt er das Sorgerecht. Und wenn so nen Blödes Gericht in Strassburg uns auf die Finger klopft, dann bauen wir wenigstens ordentlich Hürden ein und versehen das Ganze noch mit finanziellem Aufwand. Was nichts kostet, kann auch nichts taugen.


    Hauptsache verhindern, dass sich Vater und Mutter von Anfang an auf gleicher Augenhöhe befinden.

  • Keks, du meist das Sorgerecht sollte dem gegeben werden, der nicht ausgezogen ist? Das könnte dann auch der Vater sein, dem müßte man dann das Kind nur vor dem Kreissaal in die Hand drücken und die Mutter informiren das sie das GSR beantragen kann.

  • Ich hätte da auch mal ne Frage...


    Ich habe bis jetzt ASR. Wenn wir dann GSR hätten, hätten wir dann auch geteiltes ABR? Oder wie ist das?


    Hat KV dann die Möglichkeit auch das ABR zu beantragen?


    Ich frage einfach mal, da unser KV uns so viele Steine wie möglich in den Weg legt um uns das Leben schwer zu machen.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


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