Umzug finanziert vom Jobcenter...wer kennt das?

  • Ihr Lieben,


    habe mal eine Frage an euch, vielleicht war ja schon mal wer von euch in der Situation.
    Ich bin leider vor 2 Monaten in ALG 2 gerrutscht und habe auch sofort die Aufforderrung zum Umzug erhalten, da meine jetzige Wohnung zu groß und zu teuer ist. Wie es der Zufall so wollte konnte meine BG mir zum 01.03. eine im Rahmen liegende Wohnung anbieten, die vom JC auch genehmigt wurde.
    Da ich niemanden habe der mir helfen kann beim Umzug und ich grad auch nicht so viel machen kann aus gesundheitlichen Gründen, habe ich beim JC um Umzugshilfe gebeten.
    Nun warte ich darauf ob das klappt...weiss nicht wie ich das sonst schaffen soll.


    Seid ihr schon mal mit Hilfe des JC umgezogen? Wenn ja, wie sah das aus?
    Danke euch für Tips...

    Liebe Grüße, Manu





    Die Vergangenheit ist Geschichte
    die Zukunft ein Geheimnis
    doch dieser Augenblick
    ist ein Geschenk

  • Dazu fällt mir noch etwas ein... Was passiert wenn ich in den nächsten Monaten einen Job finde und wieder aus dem ALG 2 - Bezug rausfalle? Wird das JC dann die Kosten für den Umzug zurückverlangen?

    Liebe Grüße, Manu





    Die Vergangenheit ist Geschichte
    die Zukunft ein Geheimnis
    doch dieser Augenblick
    ist ein Geschenk

  • Im Regelfall steht dir Hilfe beim Umzug zu.
    Sprich: ein Transporter oder ähnliches wird dir bezahlt ( musst du aber 3 Angebote vorzeigen).
    Für jeden Helfer stehen dir ein paar € zu und für deren Ernährung.


    Wie es im Einzelfall mit bezahlten Helfern aussieht, dass weiß ich nicht, Im Regelfall geht das Amt davon aus, dass du Leute hast, die dir helfen.


    Für die Renovierung in deiner neuen Wohnung gibt es eine Pauschale pro qm.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Dazu fällt mir noch etwas ein... Was passiert wenn ich in den nächsten Monaten einen Job finde und wieder aus dem ALG 2 - Bezug rausfalle? Wird das JC dann die Kosten für den Umzug zurückverlangen?



    Nur, wenn du schon in dem Monat Geld verdienst, in dem dein Umzug war, musst du das Geld zurückgeben.Vorher warst du bedürftig und sie verlangen es nicht im Nachhinein zurück.



    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Für den Umzug wird alles bezahlt, bin damals umgezogen weil ich einen Job in einer anderen Stadt bekam, aber das war all inclusive.
    Ich mußte 3 Angebote beschaffen und am Ende die Kisten wieder ausräumen, fertig. Die ganze Einpackerei haben die Umzugsleute gemacht, ausgepackt hätten sie auch, aber das wollte ich lieber selbst machen.

  • Sorry fürs OT.


    Zitat

    Die ganze Einpackerei haben die Umzugsleute gemacht



    Für sowas gibt Vater Staat Geld aus?



    :wow:kopf

  • Für den Umzug wird alles bezahlt, bin damals umgezogen weil ich einen Job in einer anderen Stadt bekam, aber das war all inclusive.
    Ich mußte 3 Angebote beschaffen und am Ende die Kisten wieder ausräumen, fertig. Die ganze Einpackerei haben die Umzugsleute gemacht, ausgepackt hätten sie auch, aber das wollte ich lieber selbst machen.


    Springender Punkt: Du hast in einer anderen Stadt einen Job angenommen , da sieht das mit den Umzugskosten schon anders aus


    Hier gibt es den Transporter(3 Angebote vorlegen) und 75€ Erfrischungsgeld für 3 Umzugshelfer.


    Liebe Grüße


    Ute

  • also grundsätzlich gilt:
    ein Umzug wird nur dann übernommen, wenn er erforderlich ist. Erforderlich heisst:
    1. Verringerung der Bedürftigkeit (billigere Wohnung, Arbeitsaufnahme)
    2. Veränderung der Lebenssituation (Zuzug/Wegzug einer Person aus der BG =Bedarfsgemeinschaft)
    3. psycho-soziale Gründe (Streit mit Nachbarn, unzumutbare Zustände innerhalb einer BG = Trennung, o.ä)
    4. medizinische Gründe (Umzug in eine EG-Wohnung wegen Behinderung, Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung)


    In der Regel ist der Umzug mit eigenen Kräften zu organisieren. Es werden in der Regel nur Mietwagen und eine Pauschale für die Helfer bezahlt.
    Kann man hingegen glaubhaft vortragen, dass man den Umzug nicht alleine stemmen kann (AE mit kleinen Kids ohne soziales Netzwerk) kann der Umzug durch eine Firma ausgeübt werden. HIerzu sind zwei Angebote von Umzugsfirmen vorzulegen.
    Ein Vollservice (Ein- und Auspacken, Möbelauf- und Abbau) wird nur in seltenen Fällen genehmigt. Da muss der ANtragsteller mehr oder minder bewegungsunfähig sein...


    Ist der Umzug als notwendig erachtet worden, so können die Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Makler) auf Antrag und nur nach Genehmigung als Darlehen gewährt werden.
    Sollte eine Arbeitsaufnahme erfolgen, so wird der Umzug nicht kostentechnisch zurückgefordert werden. Sonstige Kosten (Erstausstattung) können als einmaliger Bedarf vom Jobcenter übernommen werden.


    Generell gilt: alles nur auf Antrag und alles erst beauftragen wenn die schriftliche Kostenübernahme durch das Jobcenter vorliegt.
    In der Regel muss das alte zuständige Jobcenter um Erlaubnis für den Wegzug gefragt werden (die prüfen die Notwendigkeit des Umzuges und bezahlen die Umzugskosten) und das neue zuständige Jobcenter muss um Erlaubnis des Zuzuges gefragt werden (die prüfen die Angemessenheit der neuen WOhnung und bezahlen die Kaution).


    Das meiste ist nachzulesen im § 22 des SGB II....

  • [quote='manu.2010',index.php?page=Thread&postID=1532409#post1532409]meine BG


    was ist eine BG?
    (Sorry für OT)


    Ich denk mal Baugenossenschaft


    Hier werden auch nur die Kosten für einen Transporter und Erfrischungsgeld für max. 3 Helfer übernommen.


    Umzugsunternehmen gibts nur wenn man ärztlich bescheinigt sozusagen "scheintot" ist....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Also wenn die dich auffordern umzuziehen müssen sie auch die Kosten tragen.


    Und Sedition wird nicht nur gezahlt wenn man scheintot ist.


    Bei mir war es damals so, dass ich wegen der Ausbildung schon ein Jahr vorher von NRW hierher durfte.
    Der Umzug wurde voll bezahlt. Ich hab aber alles selber gepackt.
    Dann hab ich 3 Angebote vorgelegt, davon das günstigste die Spedition von EX.
    Das wurde dann genommen.


    Dadrin enthalten war ein Fahrer.

  • Danke für eure Antworten...
    Mittlerweile hab ich Bescheid bekommen, das die Kosten für den Umzug übernommen werden, das heisst in meinem Fall, das ich Hilfe bekomme vom Sozialdienst der Stadt.
    Ich bekomme Umzugskisten geliehen, die sie mir sogar her bringen. Am Umzugstag kommen sie dann mit drei Leuten, bauen meine Möbel ab, transportieren sie in die neue Wohnung und bauen auch wieder auf.
    Die Helfer sind ehrenamtlich oder 1€-Jobber, daher können sie das anbieten...bin total froh, denn sonst hätte ich echt ein Problem gehabt.
    Ich hätte nie gedacht das ich da so viel Hilfe bekomme und bin da total dankbar für!

    Liebe Grüße, Manu





    Die Vergangenheit ist Geschichte
    die Zukunft ein Geheimnis
    doch dieser Augenblick
    ist ein Geschenk

  • Bei mir wollte das JC keinen Möbeltransport durch eine Firma bezahlen, mit der Begründung, dass ich ja keine Behinderung habe.
    Ich habe nur telefonisch angekündigt, dagegen Widerspruch einzulegen, und bekam dann zum Glück eine Bewilligung.


    Es ging aber nur um den Transport selbst, Kisten musste ich selbst besorgen und natürlich auch selbst packen.

  • Es ging aber nur um den Transport selbst, Kisten musste ich selbst besorgen und natürlich auch selbst packen.

    Sofern man gesundheitlich dazu in der Lage ist, sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.
    Berufstätige ziehen teilweise auch selber um, hört man so.

  • Ich denke auch, dass es doch eigentlich kein Problem sein sollte seine Kisten und Kartons selbst zu packen. Das ist auch viel übersichtlicher, so weiß man, wo man was hingetan hat.. Und es ist doch schon eine große Hilfe, wenn der Transport übernommen wird!

  • Jetzt wird mir hier schon wieder was in den Mund gelegt :hae:


    Ich käme nicht auf die Idee, meine Umzugskisten von irgendwem packen zu lassen, das würde ich weder wollen noch verlangen. Ich kann nur keine schweren Sachen die Treppen herunter und herauf tragen, und keinen Lieferwagen fahren, deshalb habe ich eine Firma beauftragt.


    Ich habe das nur dazu geschrieben, weil es hier bei jemandem anders war.

  • Eine Bekannte von mir (auch AE und Arbeitslossengeld II Empfängerin) musste im Dezember umziehen, weil ihre Wohnung zu teuer war. Sie hat mir eben gesagt, dass das JC für die Kosten aufkommt, wenn sie einen zum Umzug "zwingen".
    Sie hat 3 Angebote von verschiedenen Umzugsunternehmen vorgelegt (Angebote kann man ja auch einfach online einholen, bspw. unter [LINK ENTFERNT] und das günstigste Angebot wurde ihr bewilligt.
    Es gibt in größeren Städten aber auch Ehrenamtliche, die bei Umzügen helfen, z.B. von der Caritas.