Antrag bzw. Gründe für die Einschulung in eine andere Schule

  • Hallo,
    ich möchte meine Tochter nächstes Jahr in eine andere Schule einschulen lassen als die, die für unseren Wohnort zuständig wäre.
    Hat jemand Erfahrungen, wie ich das begründen und formulieren kann? Allein, dass sie ihre Freunde dort hat, wird nicht als wichtiger Grund anerkannt.


    Bitte über PN antworten. Danke!

  • Gut ist wenn du das schulkonzept der Schule kennst wo du dein Kind einschulen lassen willst.


    dann vergleichst Du es mit der zuständigen.


    Freunde würde ich auf jeden Fall auch angeben in Bezug auf bessere Möglichkeit der Betreuung. Mitnahme durch die anderen Eltern etc


    evtl liegt die Schule auch Verkehrsgünstig auf n weg zur Arbeit oder näher zur Oma (Betreuung)


    hoffe ich konnte ein wenig helfen


    LG

  • Schulkonzept wurde schon gesagt... Nähe zum Hort oder der Betreuung nach der Schule ist hier bei uns auch immer ein Argument das sehr gut zieht... Muss dann aber eben auch so sein....

  • Schulkonzept wurde schon gesagt... Nähe zum Hort oder der Betreuung nach der Schule ist hier bei uns auch immer ein Argument das sehr gut zieht... Muss dann aber eben auch so sein....


    Das ist bei mir/uns auch der Fall. Ich bin alleinerziehend mit zwei kleinen Mäusen. Meine jüngere ist vier und muss auch in dem Ort, wo die Schule ist, zur Logopädie. Beide sind schon im Kiga in dem Ort, wo ich die Große eingeschult haben möchte. Aufgrund meiner Lebenssituation bin ich auch auf die Hilfe der Großeltern angewiesen, die ebenfalls in dem Ort wohnen. Arbeitstechnisch liegt dies auch auf dem Weg, die zuständige Schule wäre genau in die andere Richtung.


    Ich habe jetzt etwas verfasst, was das Kind, die Schule und mich als Sorgeberechtigte betrifft. Ich hoffe, dass dies so ausreicht.
    Ich habe auch begründet, dass der enorme Zeitaufwand nicht vertretbar wäre und nicht dem Kindeswohl entsprechen würde, da ich somit beiden definitiv nicht gerecht werden würde.


    Danke für die Meinungen, die sehr helfen!

  • Hallo, ich habe ja neulich schon nachgefragt, welche Gründe FÜR eine Umschulung in eine andere Schule als die vorhergesehene sprechen.


    Antrag ist nun formuliert. Ich möchte gern wissen, wie lange die Bearbeitung dauert, um ggf. noch einmal in den Widerspruch zu gehen, falls es nicht durchgeht!? Wer hat Erfahrungen damit?

  • Hallo newbegin,
    was genau hast du denn in den Brief geschrieben?


    Magst du mir das per Mail vielleicht mal zukommen lassen? Hab keinen Plan, wo ich da anfangen soll.


    Bei uns ist es etwas verzwickt. Wir werden wohl zwischen Schulanmeldung und Einschulung in einen anderen Stadtkreis ziehen, deswegen bin ich total verunsichert.. wohnen wir zur Schulanmeldung noch im alten Ort, werden wir die Zusage vermutlich bekommen, wohnen wir dann aber zur Einschulung im neuen Stadtreis, habe ich die Befürchtung, dass sie uns zur Grundschule im neuen Ort verweisen.. wohnen wir zur Schulanmeldung schon im neuen Ort, werde ich wohl einen Antrag beim Schulamt stellen müssen, aber dafür brauche ich handfeste Begründungen (wovon ich welche habe, aber ich will da auch nicht auf die Tränendrüse drücken)..


    Ich werde weiterhin im alten Ort arbeiten (direkt neben der Grundschule), die OGS-Zeiten sind viel geeigneter (ansonsten Fahrtweg von der Arbeit zur Schule im neuen Ort ca. 14km einfacher Weg), dh. so werde ich monatlich nicht auf meine Arbeitsstunden kommen, die Oma arbeitet in der gleichen Firma wie ich, der Kindergarten und die ganzen Kindergartenfreunde sind auch im alte Ort, .. puh *seufz*


    Hoffentlich steht das Schulamt uns da nicht im Weg bzw. letztendlich die Schule, weils zu viele Anmeldungen aus dem Ort gibt. Das wäre eine Katastrophe.. finanzielle Einbußen, Zurückstufung des Arbeitsvertrages und Teil"rück"fall in Hartz4 :flenn

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • Hallo


    Ich bin gerade etwas verwirrt. BEsteht denn nicht freie Schulwahl? Warum muß man denn dann Anträge stellen und mit Ablehnung rechnen?


    Mir wurde gesagt, ich bekomme die Einladung zur Einschluung von der Bezirksschule. Wünsche ich eine andere, gehe ich dort mit der Einladung hin und schule Kind ein, Fertig.


    Gruß

  • Die Regelschule (bei Grundschulen die nächstgelegene oder die "Bezirksschule" oder wie das nach bundesland heißt) muss das Kind nehmen. Die anderen können wenn sie können - also wenn sie in der Praxis genug Kapazität haben.
    Bei grundschulen ist das hier in der Ecke ziemlich easy. Schwierig wird es bei weiterführenden Schuilen, die teilweise um das Doppelte überbucht sind. Da dauert es manchmal bis kurz vor Ende der Sommerferien, bis den Eltern eine Ablehnung oder Zusage erteilt wird. Und im Ablehnungsfall wird es dann schwierig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Normal ist das auch so, ich ziehe aber zB. von Stadt Bielefeld in den Kreis Gütersloh, das sind zwei verschiedene Städte (auch, wenns nur eine Straße bzw. ein blödes Ortsschild ist, was unsere neue Wohnung vom alten Ort trennt, ist), deswegen wird es in unserem Fall komplizierter.


    Volleybap - ich für meinen Teil werde die Kinder natürlich auch im neuen Wohnort an beiden Schulen anmelden, einfach zur Sicherheit, aber nützen tun die mir nichts. Ich arbeite 43-48 Std./Woche, Arbeitszeit ist zum Glück (mehr oder weniger) flexibel, Beginn muss zwischen 6 und 8 Uhr liegen, aber alles was ich "zu spät" anfange, muss ich natürlich auch hinten dran hängen. Eine OGS die dann nur bis 16 Uhr geöffnet hat (im neuen Ort) bringt mir rein gar nichts, weil ich auch noch diese 14km von der Arbeit dorthin fahren muss (bis zum neuen Wohnort sind es keine 7km, der liegt mittig zwischen den ganzen Grundschulen).


    mh.. naja.. die Anfrage beim Schulamt läuft seitens der Grundschule, die Dame ist aber im Moment im Urlaub. Je nachdem, was die dann sagt, werde ich den Antrag stellen und zur Not einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der kennt da vielleicht noch den ein oder anderen Trick. Wollen tu ich dies aber nicht, der gütliche Weg wäre mir da deutlich lieber.


    Meine Arbeit zu verlieren bzw. runterstocken zu müssen und auf Hartz4-Leistungen angewiesen zu sein, kommt für mich nicht in Frage und ist auch nicht zu unserem Wohle.

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
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  • Ich habe meine Tochter letztes Jahr in einer Schule einschulen lassen die einen Ort weiter weg ist.
    War überhaupt kein Problem. Es besteht freie Schulwahl.


    Haken ist natürlich das die Schule ablehnen darf.
    Ich bin vorher hin und habe nachgefragt. Kein Problem sagte der Rektor und wenn die Klassen voll sind wird halt eben ne neue eröffnet.
    Ich musste auch keine Begründung ffür die Schulwahl schreiben. Ganz normal das Anmeldeformular ausgefüllt.


    Bei der OGGS gabs auch keine Probleme.
    Da hatte ich erst Angst das ich keine Ganztagsbetreuung bekomme. Die ist nämlich immer hoffnungslos überfüllt und da ich ja eigendlich nicht aus dem Ort komme und keinen Anspruch habe...................
    Aber auch hier keine Probleme. Meine Tochter geht auf die Schule also wurde sie auch bei der OGGS Anmeldung den anderen Kindern gleichgestellt.


    Übrigens: Anmelden an mehreren Grundschulen ist hier in NRW nicht erlaubt.

  • Nicht erlaubt? Und was mache ich dann, wenn die Schule zu spät dran ist und erst im Juli/August sagt, dass die Kinder nicht angenommen werden und im August/September Einschulung sein soll? :crazy:nixwieweg


    Dann kann man ja nur hoffen, dass die Schule sich schnell meldet und die anderen Schulen andere Anmeldefristen haben (die Wuschschule hat sie im November 2013).. bei den anderen Schulen bin ich noch uninformiert.

    LG, Mellie :strahlen


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