ZitatDie KM kann froh sein das ich nicht Morgen bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Kindesentzug stelle.
Die Grundlage dafür ist gegeben so die Aussage der Staatsanwaltschaft.
Ziel sollte aber immer das Kindeswohl sein, Ehrenfeld. Und das heißt: Umgang mit Papa und wenn das nicht über die KM zu regeln ist, Verhandlung über das ABR, weil das Kind dann Umgang mit Mama und Papa bekommt.
Drohungen in Richtung "Strafanzeige wegen..." dienen nicht dem Kindeswohl. Es gibt genug Hebel im Familiengesetz die man anwenden kann. Da braucht man nicht aufs Strafgesetz ausweichen. Egal wie sauer du jetzt grad bist.