Umgangsrecht durch Kindsmutter verweigert.

  • Zitat

    Die KM kann froh sein das ich nicht Morgen bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Kindesentzug stelle.
    Die Grundlage dafür ist gegeben so die Aussage der Staatsanwaltschaft.


    Ziel sollte aber immer das Kindeswohl sein, Ehrenfeld. Und das heißt: Umgang mit Papa und wenn das nicht über die KM zu regeln ist, Verhandlung über das ABR, weil das Kind dann Umgang mit Mama und Papa bekommt.


    Drohungen in Richtung "Strafanzeige wegen..." dienen nicht dem Kindeswohl. Es gibt genug Hebel im Familiengesetz die man anwenden kann. Da braucht man nicht aufs Strafgesetz ausweichen. Egal wie sauer du jetzt grad bist.

  • @Shielover



    Genau das ist es: Schilderung des Vaters, wie schmackhaft er über seine Aktionen schreibt, wie sehr er der Mutter zeigen will, wer der "Boss" ist. Aber sein Verhalten wird NICHTS bringen, ihr werdet es sehen. Er soll seine Energie in eine andere Richtung verwenden, und zwar in die Richtung "Eigene Fehler ansehen+Zwischenmenschliche Wegen finden".


    Wo sind denn dann bitte seine Fehler???? Du scheinst da ja mehr zu wissen, nachdem was ich hier gelesen habe weiß ich nicht wovon Du schreibst.
    Ich lese hier nur, dass Sie Ihn betrogen hat......was das verständliche Ende der Beziehung zur Folge hatte.

  • Ich kann den Vater voll verstehen! Man bekommt halt auch einen Hals wenn solche Machtkämpfe über das Kind ausgetragen werden. Ich kenn das ja leider zu genüge......... meinem LG wurde ja auch der Umgang verweigert und obwohl
    die KM und ich grad auf dem Weg der Annäherung sind, werd ich, wenn die Kleene mal erwachsen ist und nachfragt, sagen was die KM damals alles veranstaltet hat damit mein LG keinen Umgang haben kann!!! Sie soll schließlich nicht denken
    daß ihr Papa sie nicht sehr wollte sondern es ihm verweigert wurde.


    Ach so in unserem Fall war der Umgangsboykott auch nur die Trennung, welche von meinem LG ausging :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von Cloude ()

  • Das ist ganz einfach zu erklären.


    Der 1 Umgangstermin wurde nicht eingehalten weil die KM nicht kam


    beim 2 Termin sagte die KM eneut ab und wurde von der Umgangspflegerin über deren Rechte aufgeklärt


    also erfolgt ein Bericht der Umgangspflegerin an das Gericht das der Umgang weiterhin vereitelt wird.

  • kermit
    Wo sind denn dann bitte seine Fehler????



    Sollst du ihn fragen. Aber wenn der Mensch nur die Fehler der KM sieht und seine eigenen nicht, dann bekommt man, was er bekommen hat. So ist das.

  • Was Du beschreibst, ist, dass die Umgangspflegerin nicht zur Mutter nach Hause ging um das Kind abzuholen, sondern einen Übergabeort bestimmt hat.


    Üblicherweise holen die Umgangspfleger die Kinder ab und bringen sie auch zurück.


    Dass die Umgangspflegerin über die Fehlversuche berichtet ist selbstverständlich.


    :brille

  • kermit
    Wo sind denn dann bitte seine Fehler????
    Sollst du ihn fragen. Aber wenn der Mensch nur die Fehler der KM sieht und seine eigenen nicht, dann bekommt man, was er bekommen hat. So ist das.


    Ich frage aber Dich..... weil Du sein Handeln dahingehend verurteilst, dass der Umgangsboykott der Mutter mit seinen Fehlern zu tun hat.


    Ich kann also zusammenfassen, Du kennst auch keine Fehler......dann muss ich vom hier geschriebenen ausgehen, dass heißt Sie hat Ihn betrogen, er hat Schluß gemacht und Sie zieht jetzt hier einen üblen Rachefeldzug ab....
    Naja und da muss Sie halt mit dem Echo leben......im Interesse des Kindes....

  • Schilderung des Vaters, wie schmackhaft er über seine Aktionen schreibt, wie sehr er der Mutter zeigen will, wer der "Boss" ist. Aber sein Verhalten wird NICHTS bringen, ihr werdet es sehen. Er soll seine Energie in eine andere Richtung verwenden, und zwar in die Richtung "Eigene Fehler ansehen+Zwischenmenschliche Wegen finden".


    Diese Schilderung, wie Du sie beschreibst, habe ich nicht einmal gelesen.
    Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber kann es sein, dass Du da eigene Erfahrungen auf die Situation des TS projezierst?


  • Ich frage aber Dich..... weil Du sein Handeln dahingehend verurteilst, dass der Umgangsboykott der Mutter mit seinen Fehlern zu tun hat.

    ich wüsste auch schon gern mit welcher begründung die mutter den völligen :wow ausschluss von umgängen beantragt hat... :frag
    sie lässt sich ja durch eine anwältin vertreten, die offenbar das vorgehen der mutter unterstützt :hä



    wie verliefen denn vorher die besuche?
    ist etwas vorgefallen?

  • Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass angeordnete Umgangskontakte auch wirklich stattfinden. Eines der letzten Mittel ist die Anordnung einer Umgangspflegschaft.


    Ich finde es völlig legitim und auch notwendig, in den Fällen, wo es trotz Beschluss nicht zum Umgang kommt, Ordnungsmittel anzudrohen, diese dann auch (bei weiterer Wigerung) anzuordnen und fast noch wichtiger, diese dann auch durchzuführen (Ordnungsgeld, ersatzweise Haft). Wenn ich da richtig informiert bin, muss dann der Antragsteller (sein Anwalt) die Vollstreckung zu beantragen.


    Also muss sich jetzt der Anwalt darum kümmern, dass die 600 Euro/3Tage Haft auch vollstreckt werden.


    Der Kater :brille

  • Mich würde ja auch interessieren was in den letzten zwei Jahren ALLES gelaufen ist was den Imgang betrifft.


    Zwei Jahre sind eine sehr lange Zeit...

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Grinsekatze



    Also muss sich jetzt der Anwalt darum kümmern, dass die 600 Euro/3Tage Haft auch vollstreckt werden.




    Das wird ganz bestimmt dem Wohl des Kindes dienen. :wow

  • Es ist nicht gelaufen...Ich habe meinen Sohn das letzte mal im Dezember 2010 gesehen.
    Es gab mehrere Verhandlungstage vorm Familiengericht
    Das Familiengericht hat den Beschluss im Juni 2012 erlassen gegen den die KM Beschwerde eingelegt hat.
    Das OLG hat den Beschluss im November 2012 erlassen. Eine lange Zeit...aber ich habe in diesem Zeitraum nicht 1 Mal mein Kind sehen dürfen :(

  • Das was vorher alles passiert ist, dient ja nun auch nicht dem Kindeswohl!


    Ich finde es einfach ungemein wichtig, dass Umgangskontakte nicht ohne Folgen verhindert werden können.
    Auch wenn es immer um Einzelfälle geht,n finde ich da ein wenig "Generalprävention" sehr sehr wichtig.
    Denn .... auch sowas spricht sich rum ;)


    :brille

  • Das wird ganz bestimmt dem Wohl des Kindes dienen.


    Wenn es die KM zur Vernunft bringt dann ganz bestimmt. Ich möchte mal wissen wie DU reagieren würdest wenn Du Dein Kind 2010 das letzte Mal zu Gesicht bekommen hättest weil der KV es Dir vorenthält :kopf

  • @ Grinzekatze




    Ja, ja, nach solchen Aktionen wird die KM ganz brav. :lgh

    Einmal editiert, zuletzt von Maja73 ()

  • Das wird ganz bestimmt dem Wohl des Kindes dienen.


    Aber das die KM den Umgang zwischen Kind und Vater verhindert dient dem Wohl des Kindes?
    Sorry, aber da machst Du es Dir aber jetzt wirklich etwas einfach. Oder glaubst Du wirklich, dass es immer die Schuld des Vaters ist, wenn der Umgang verhindert wird?


    Sag mir doch mal die Alternative für den TS. Die Verständnis-Methode hat nicht gefruchtet, die KM blockiert weiter. Die Nettsein-Methode bringt auch nichts. Und nun? Soll er sich da zurükhalten und sagen "egal, vielleicht passiert es ja irgendwann wenn ich nur immer nett und freundlich genug bin"?

  • Und durch Füße still halten wird sie es???


    Sorry, wenn der KV sein Kind 2010 das letzte Mal gesehen hat und 2012 (!) erst ein Urteil über den Umgang erlassen wurde, dann hat meiner Meinung nach der KV lang genug versucht im ruhigen mit der KM zu reden. Der Zug ist abgefahren.