Alte Wohnung gekündigt - Neue wird nicht bewilligt. Und nun?!

  • Was das Kinderwohngeld angeht, hat man mir hier eim Wohngeldamt gesagt, dass es NICHT bei meinem ALG2 angerechnet werden darf, da es für die Kinder ist. Habe es gerade bei der Weiterbewilligung mit angegeben und warte auf den Bescheid. Kann dir dann ja sagen, ob es jetzt angerechnet wird oder nicht!


    Edit: Kinderwohngeld kannst du eantragen, wenn Kind kein ALG2 bekommt. Musst beim Wohngeldamt den escheid vom JC vorlegen, Mietescheinigung bzw. Bankauszug, woraus ersichtlich ist, dass die Miete bezahlt wird, Mietvertrag und Erhalt des Unterhaltes (auch Anhand von Kontoauszügen)



    Das Kidn bekommt ja keinen Regalsatz an ALG2. Unterhalt sowie Kindergeld liegen über 219€. Hätte das Kind demnach Ansperuch auf Wohngeld?!

  • Du musst schon auch den Mietanteil zum Bedarf des Kindes dazurechnen.


    Regelsatz Kind
    + Mietanteil Kind
    -----------


    Bedarf Kind


    davon das Einkommen des Kindes abziehen.


  • Hier darf die Wohnung für 2 Personen bis 65qm gross sein udn eine Bruttokaltmiete von 458,25€ betragen.



    Oweia ich verstosse gegen eine Wohnraumnutzungsbestimmung meine Wohnung ist für mich alleine 10m² zu klein!


    Da bin ich besser, meine Wohnung ist 20 m² zu klein.



    In so einer kleinen Wohnung zu zweit - das finde ich, kann kein Dauerzustand sein. :daumen
    Romi


    :thanks:
    o.k. ich werde unmgehend meine Erwerbstätigkeit einstellen, damit ich mit meinem Sohn angemessen wohnen kann.


    45m² / 1,5 Personen = 30m²/person
    80m² / 5 Personen = 16m²/person
    Irgendwas mache ich falsch.


    Ich habe aus o.g. Vorschlägen gelernt. Vielen Dank an die das Forum. Vlt. solltest Du das auch tun.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)


  • Nö, Tatsachen!
    D.h. so ein bisschen geht mir die die Diskriminierung der arbeitenden Bevölkerung schon auf den *%§5-).)#.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Musashi ()

  • Ich kann dein Zitat nicht so ganz einordnen:
    "...Ich habe aus o.g. Vorschlägen gelernt. Vielen Dank an die das Forum. Vlt. solltest Du das auch tun..." :hae:


  • Ich kann dein Zitat nicht so ganz einordnen:
    "...Ich habe aus o.g. Vorschlägen gelernt. Vielen Dank an die das Forum. Vlt. solltest Du das auch tun..." :hae:


    Nun ja, als Leistungsempfänger stehen mir anscheinend 65 m² zu, als Leistungsträger kann ich mir nur 45 m² leisten. Ich sollte also schleunigst meinen Status ändern. Genau das habe ich dem anderen arbeitenden user auch geraten.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • du projezierst die Wohungssituation auf Leistungsempfänger und Leistungsträger...
    du übersiehst, dass in den letzten 20 Jahren so gut wie keine Wohungspolitik betrieben wurde.
    Berlin hat 33 Mio von der Bundesregierung für sozialen Wohnbau kassiert, aber nicht eine einzige Sozialwohnung gebaut, sondern die Sozialwohnungen an ausländische Investoren versilbert.
    Die Auswirkungen haben wir jetzt auszubaden.
    Wer den Wohnungsmarkt auf dem Altar des Profites opfert, muss sich nicht wundern, wenn die Menschen am unteren Ende der Nahrungskette irgendwann nicht mehr höflich an seine Tür klopfen.


    Wir haben Preissteigerungen von 7 % in Berlin im einfachen Wohnungssegment zu verzeichnen, im mittleren und gehobenen Marktsegment von 17,8%.
    Sozialwohnungen werden Luxussaniert...das sind die Fakten, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben.....
    nicht die Diskussion darum, wer Leistungsträger und wer Leistungsempfänger ist.
    Fakt ist, dass uns etwa 8 bis 9 Mio Jobs fehlen und viele prekär arbeiten, sprich, sie können ohne aufstockende Leistungen nicht von ihrer Arbeit leben.


    Nur der Fisch fängt halt meistens am Kopf an zu stinken....

  • Mushai,


    Du hast eine Vollzeitstelle und lebst mit Kind in einer 45 qm großen Wohnung :hae:
    Dann liegen vielleicht die Mieten bei euch deutlich höher, als im Wohnort von Alexandria?
    Hast du denn vielleicht wenigstens Anspruch auf Wohngeld?
    Ich denke Wohngeld wird ja vermutlich einkommensabhängig bezahlt und dein Einkommen müsste doch niedrig sein?


    Romi

  • @mushai


    dir stehen auch die besagten 65 qm zu,erkundige dich mal beim Wohnamt


    Wenn du dir dies nicht leisten kannst,liegt das ggf an euren Mietspiegel oder daran,das dein Einkommen zu niedrig ist und du ggf sogar ergänzende Hilfe bekämst,sofern du dich drum kümmern würdest.


    Dein Sarkasmus in alle Ehren,niemand der hier im Forum tätigen User ist stolz drauf Leistungen zu beziehen und wenn man den Hintergrund nicht kennt warum es hier einige müßen,finde ich deine Antwort etwas daneben und deine Schriftgröße zu verringern wäre auch sehr lieb-es kommt mir persönlich als Schreien rüber und das muß hier defenitiv nicht sein ;)

    Einmal editiert, zuletzt von SaSi1977 ()

  • Schonmal 115 versucht? Damit bin ich aufgewachsen.

    Ich bin auch mit mehr aufgewachsen.
    Aber ich hatte nur Geld für eine ETW obwohl 2 Personen gearbeitet haben.


    Ich habe aus o.g. Vorschlägen gelernt. Vielen Dank an die das Forum. Vlt. solltest Du das auch tun.

    Das wird nicht passieren. Hoffe ich.

  • geht hier jetzt ernsthaft schon wieder ne hartz4-diskussion los?


    wenn einem leistungsträger die wohnung -warum auch immer- nicht mehr passt, steht es doch jedem frei umzuziehen.
    mit sicherheit haben diejenigen weniger probleme als ein leistungsempfänger, eine angemessene wohnung zu finden.


    es geht hier um ANGEMESSENHEIT nicht um luxus. die angemessenheitsgrenzen wurden nicht von ihr festgelegt, sie hält sich nur daran. sie will keinen flatscreen oder nen porsche. ihre wohnung ist für sie und das kind zu klein. vielleicht ist sie nur blöd geschnitten, auf jeden fall hat sie ein schimmelproblem. sie sucht keine 6-zimmer-villa sondern hat das große glück, eine wohnung gefunden zu haben, die ihr genug platz bietet UND die in den vorgaben des jobcenters liegt (was echt schwer ist, denn die JC-vorgaben liegen grundsätzlich unter dem aktuellen mietspiegel).


    ihr wollt über ungerechtigkeit schimpfen?
    was ist denn euer ziel? sollen hartz4er gefälligst den mund halten und mit gartenhütten als wohnraum vorliebnehmen? oder schimpft ihr dann, dass IHR aber keinen garten habt?


    genau dieses denken ist dafür verantwortlich, dass es so sauschwer ist, aus der armut wieder rauszufinden. denn hartz4er WOLLEN ja gar nicht arbeiten, sie lassen sich ja alles bezahlen und haben dabei auch noch ENORME ansprüche, wer will so jemanden denn einstellen oder als kollegen haben?
    wer da nicht ein enormes selbstbewusstsein mitbringt, die ständigen diskriminierungen auszuhalten und trotzdem weiter an sich zu glauebn und sich zu bemühen, der fällt hintenrüber. und schon lassen sich alle schönen klischees wieder bestätigen.



    ich dummer, fauler, verwöhnter hartzi will meinem kind jedenfalls weiterhin soziale werte wie toleranz, menschliche wärme, verständnis und hilfsbereitschaft vermitteln.


    echt pfui.

  • Ich denke auch: Bevor wieder genörgelt wird, sollte man vielleicht selber schauen, ob man -OMG- nicht Anspruch auf Wohngeld hat. Dann bekommt man einen WBS und wenn noch Wohnungen über sind, heißt es Suchen und Abwarten. Wer die Mühe nicht auf sich nehmen will, oder nicht "in so einer Gegend" wohnen will, oder einfach einen unterbezahlten Job hat, darf sich auch nicht beklagen bzw. sollte sich im 2. Fall vertrauensvoll an seinen AG wenden. Ich hab fast 4 Jahre nach eine Butze suchen müssen, die man auch als Angestellte in einer Gegend bezahlen kann, wo nur Besserverdiener-Facharbeiter hausen. War nicht cool.

    Außerdem wie ich schon sagte: Auch als Leistungsempfänger steht einem eine Wohnungssituation "nichts zu". Das ist eine OBERgrenze, Herrschaftszeiten. Wer drunter liegt kann nicht drauf pochen, mehr zu bekommen. Das muss er entweder begründen oder gerichtlich durchsetzen oder er wohnt schon vor Leistungsbezug da drin - und in allen Fällen muss die Wohnung preislich im Rahmen sein. Was in vielen Bezirken nicht einfach ist, denn oftmals liegen die KDU auch unter dem was eine WBS-Wohnung kostet und wurden seit Einführung von ALG2 nicht um 2,- Euro angehoben. Das war vor 10 Jahren wenn ich nicht irre.
    :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Ich muss nochmal was fragen. falls das JobCenter die neue Wohnung nur nach den Bedingungen der alten Wohnung zahlt, müssen dann trotzdem die NK der neuen Wohnung komplett übernommen werden?
    Also, zahlt das JobCenter dann die Netto-Kaltmiete (ohne Betriebskosten wie Müllabfuhr, Kaltwasser, Kabel, etc.) oder die Brutto-Kaltmiete (inkl. der Betriebskosten)? Und würde es die Kosten der neuen Wohnung an Heizung und Warmwasser komplett übernehmen? Oder auch nur den Anteil der alten Wohnung?


    War das jetzt verständlich?^^

  • Also würde dann quasi die komplette Miete der alten Wohnung übernommen werden und ich müsste den Rest draufzahlen?


    Ich hab im Netz so Untershciedliches ergoogelt. Einmal ist die Rede von Kaltmieete, die nur aus der alten Wohnung übernommen wurde, Nebenkosten der neuen aber komplett, dann mal wieder alle Kosten der alten Wohnung usw. Ich finde da nicht durch.

  • Also würde dann quasi die komplette Miete der alten Wohnung übernommen werden und ich müsste den Rest draufzahlen?


    Ich hab im Netz so Untershciedliches ergoogelt. Einmal ist die Rede von Kaltmieete, die nur aus der alten Wohnung übernommen wurde, Nebenkosten der neuen aber komplett, dann mal wieder alle Kosten der alten Wohnung usw. Ich finde da nicht durch.

    b


    jetzt hab ich aus versehen auf bedanken statt zitieren geklickt, vielleicht hab ich noch nicht genug kaffee intus :rotwerd



    dass du so unterschiedliche ergebnisse findest liegt daran, dass das alles ERMESSENSentscheidungen sind. warte den bescheid ab, lege widerspruch ein. lass dich vorsorgehalber bei einem anwalt beraten, der kann dir genau sagen, wie deine reche liegen und was du tun kannst. zumindest deinem sicherheitsbedürfnis kannst du damit dann gerecht werden, bei allem kommenden hilft nur ein dickes fell und starke zähne zum durchbeißen ;)


    vielleicht hast ja sogar glück und kriegst doch ohne probleme auch die neue miete gezahlt ;)