• Da ich ja immernoch am Rechnen und Überlegen bin, wie es mit Sohni und mir zum Jahresanfang weitergeht, kam mir wieder das Kinderwohngeld in den Sinn.


    Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen? Erfahrungswerte? Lohnt es sich oder nicht?


    Und wann beantrage ich es? Und wo? Bei der Wohngeldstelle oder gibts dafür einen besonderen "Standort"? Beantrage ich es vor oder während des ALG2-Bezuges?


    und was sollte ich sonst noch beachten?

  • Danke, ich hatte auch shcon eine gute Seite im Netz gefunden.
    Allerdings weiss ich nicht, ob ich erst den Kinderwohngeldantrag stelle und dann für uns ALg2 beantrage?
    Und wie werden wir dann beim Jobcenter behandelt? Sind wir dann eine HG oder eine BG? Wird mir Sohnis "zuviel" dann womöglich noch angerechnet?

  • Du kannst jetzt schon völlig unverbindlich sowohl zur ARGE als auch zur Wohngeldstelle gehen und dir durchrechnen lassen was du an Hartz4 bekommen würdest ohne Kinderwohngeld und was mit. Das kostet dich nichts weiter ausser ein wenig Zeit.
    Ich war vor meiner Trennung mit dem vom Anwalt errechneten Zahlen erst bei der ARGE und die rieten mir zur Wohngeldstelle zugehen und dort unverbindlich ausrechnen zu lassen was ich an Wohngeld für uns beide bekommen würde. So konnte ich entscheiden für welchen Weg ich mich entscheiden wollte.

  • Ich selbst hab zum Jahresanfang kein Einkommen, also kommt das einfache Wohngeld nicht in Frage. Es geht also wirklich nur ums Kinderwohngeld.
    Aber wird nun das Kinderwohngeld auch bei der Wohngeldstelle beantragt?

  • Ja das wird bei der Wohngeldstelle beantragt. Wie gesagt du kannst jetzt schon gehen und dir das unverbindlich ausrechnen lassen. Dazu musst du halt u.a. deinen Mietvertrag mitnehmen. Und du kannst zur ARGE gehen und die fragen ob ud wie Hoch die Anrechnung des "zu viel" an Unterhalt deines Kindes ist. Besser als sich einen Kopf zu machen. Die Frage wird dir hier wohl auch leider niemand beantworten können.

  • War heute beim Amt, um ALG2 wieder zu beantragen und habe nach dem Kinderwohngeld gefrat. Der Sachbearbeiter meinte, ich könne es mir ausrechnen lassen. Aber meistens würde sich da nicht wirklich viel tun. Es sei eher so eine sache, dass die Kinder dann aus der "Armutsstatistik" verschwinden, wenn sie Wohngeld bekommen. Aber es würde finanziell gesehen oftmals keinen Vorteil bringen. Es dient wie gesagt eher der Beschönigung!

  • Hm, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt "selbst bestreiten kann" wer zahlt dann seine Krankenversicherung? Die ist ja nicht billig.
    Außerdem hätte das Kind dann ja nicht ein Anspruch auf viele Ermäßigungen, die es beim Bezug von ALG2 gibt. Ok wären für ein Kleinkind vielleicht irrelevant...die KV aber nicht.
    Was ist dann wenn eine Nachzahlung der Betriebskosten kommt? Wird die dann evtl nur für das Elternteil übernommen da das Kind ja keine Leistungen bezieht?
    Bekommt man dann immer noch den 10% AE-Zuschlag bei den Mietkosten?
    Ich glaube das wäre mir zu kompliziert...auch wenn bei der Berechnung ein paar Euro mehr rauskommen würden...wenn man die ganzen Kleinigkeiten miteinbezieht, könnte man evtl sogar draufzahlen. :rolleyes2:

  • Hm, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt "selbst bestreiten kann" wer zahlt dann seine Krankenversicherung? :


    Die meisten Kinder sind in der gesetzlichen KV über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Und diese Leistung bekommt man auch als freiwilliges Mitglied der GKV .

  • Hallo,


    ich versuch euch das mit dem Kinderwohngeld mal zu erklären. Es muss nicht beantragt werden, aber wenn es gezahlt wird, dann hat Mutter oder Vater im Endeffekt 30 Euro mehr.


    Beispiel Regelsatz 219 Euro, anteilige Miete 300 Euro = Gesamtbedarf Kind 519 Euro
    Einkommen Kind 184 Euro KG, 225 Euro Unterhalt, Wohngeld 130 Euro = Gesamteinkommen Kind 539,00 Euro. Da Einkommen höher als Bedarf ist, wird der Anteil vom Kindergeld, den Kind nicht braucht, bei Mutter angerechnet. also hier 20 Euro. Dabei wird die Versicherungspauschale von 30 Euro berücksichtigt und somit ergibt sich kein anzurechnendes Einkommen aus dem Kindergeld bei Mutter...Meistens ist der Einkommensüberschuß höher und somit kommen auch die vollen 30 Euro zum Einsatz. Lohnt sich immer dann, wenn bei Mutter oder Vater kein Einkommen vorhanden ist.


    Gruß
    Igrainne


    NemesisLady


    auf die sonstigen Dinge hat das weniger Einfluss, die bleiben. Nur die Leistungen nach dem BuT müssen dann bei der Wohngeldstelle fürs Kind beantragt werden und nicht beim JC

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()

  • Bezieht das Kind Wohngeld, gäbe es dann aber nicht die Möglichkeit noch den Kinderzuschlag zu beantragen?!


    Jein....das Kind bekommt ja nur Wohngeld weil es soviel eigenes Einkommen hat, dass es aus dem ALG II Bezug raus ist. Und Kinderzuschlag bekommt man nur wenn das Einkommen des Kindes geringer als 140 Euro ist....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Bei uns gibt es gar nicht erst die Möglichkeit Kinderwohngeld zu beantragen,wenn man im ALg 2 Bezug ist

  • Nur UVG musste ich auf Ansage des Jobcenters schnellstens beantragen vor 6 Jahren.


    Ohja das kenn ich,wurde fast "genötigt" dazu
    Hab Anfang des Jahres ein Abtretungsvertrag unterschreiben müßen,da der "Herr" nun gewillt ist,doch nun eine geringe Summe ggf zu zahlen,bekommen wir eh nichts von ab :frag
    Meine neue Beistandspflegerin ist da auch ganz hart rangegangen und hat ihm sogar Haft angedroht,wenn er Unterlagen nochmals erst nach 4 !!! Jahren einreicht. (Heiratsurkunde hier der Fall)

  • Ich war heute beim Wohngeldamt und werde nun für meine Kinder Wohngeld beantragen. Wir sogar ca. 150 Euro betragen, die mir laut MA vom Wohngeldamt UND JObcenter nicht auf meinen ALG2-Bezug angerechnet wird. Die Kinder erhalten keine ALG2 Leistungen. Daher konnte ich Wohngeld beantragen. Lohnt sich also doch und nicht wie mir ein anderen Mitarbeiter vom Jobcenter sagte, dass es kaum was aus macht. Also Fragen lohnt doch!!! Und ich bin auf das Kinderwohngeld auch nur durch dieses Forum aufmerksam geworden. Sagt einem sonst ja auch keiner, wo man noch welche Gelder beantragen kann.

  • Bei uns gibt es gar nicht erst die Möglichkeit Kinderwohngeld zu beantragen,wenn man im ALg 2 Bezug ist


    Hi,


    bei uns war es genau anders herum. Habe für meinen Sohn und mich nur ALG 2 bekommen, bis es irgendwann hieß, Sohn bekommt Wohngeld, d. h. ich MUSSTE zum Wohngeldamt. Der Betrag i. H. v. 149,00 wurde dann vom Wohngeldamt gezahlt, und fiel beim Jobcenter weg.


    Jetzt ist er 6 und hat aufgrund irgendeiner Gesetzesänderung (keine Ahnung...) keinen Anspruch mehr, nun wird auf den Cent genau wieder alles vom Jobcenter gezahlt.


    Für mich war es nur ein Hin und Her, was mehr Papierkram, verschiedene Auszahlungstermine usw. bedeutet hat. Finanziell keinerlei Unterschied. Lediglich eine Umwälzung der Geldtöpfe.


    Bettina