Huhu Souzanna,
ich verstehe die Schuldnerberatung nicht ganz, und ganz ehrlich, ich habe nicht den Eindruck, dass die ganz genau wussten, was sie Dir da mit auf den Weg gaben...... :Hm
Schulden muss man bezahlen, ganz klar. Aber es gibt auch, wenn man nicht zahlen kann, die Möglichkeit, darüber eine eidesstattliche Versicherung abzugeben (das berühmte "3-Finger-hochheben"). Darin erklärst Du, meistens beim Gerichtsvollzieher, dass Du nicht leistungsfähig bist. Hat man Dir darüber denn nichts gesagt??? :wow Für einen bestimmten Zeitraum kann diese Schuldforderung dann nicht weiter gegen Dich durchgesetzt werden, es sei denn Deine Einkommensverhältnisse würden sich zum Besseren hin ändern. Dann müsste neu geschaut werden. Wer nichts hat, der hat halt dann auch nichts.
Meines Wissens nach solltest Du auch nicht komplett gepfändet werden können, da Dir und Deinem Kind ein Mindestbetrag (Pfändungsfreigrenze) gesetzlich zusteht. Diese Grenze besteht bei Gehalt wie auch sozialen Leistungen, also Elterngeld, Kindergeld bzw. auch vom KV gezahlten Unterhalt oder UVG. Also, es bleibt Dir Geld für Euch übrig und das in ausreichendem, wenn auch nicht üppigem Umfang.
Und die Ersatzzwangshaft, die bei Forderungen als letztes Mittel genommen wird, wenn sich der Schuldner nun gar nicht rührt, kommt wirklich gaaaaaaanz, gaaaanz am Ende. Ich denke, das war mit "Gefängnis" gemeint, oder Trueffelchen???? Aber wirklich, das ist die letzte Möglichkeit und wird auch nur genommen, wenn Du Dich nun gar nicht um die Angelegenheit gekümmert hättest, was Du mit einer eidesstattlichen Versicherung machen und damit abwenden würdest.
Sprich das bitte nochmal mit der Schuldnerberatung durch, nötigenfalls mit einer anderen in Deinem Kreis, gibt ja auch kirchliche und freie Träger, so wie z.B. hier bei uns im Umkreis. Eine zweite Meinung kann nie schaden.
Weiterhin: Kopf hoch :knuddel
Lieber Gruss